Haftpflichtschaden Neuwagen - Wertminderung und Ersatzwagen

Leider muss ich mich schon wieder um einen Haftpflichtschaden am Familienauto kümmern, nachdem der alte Wagen meiner Frau erst Ende letzten Jahres durch einen Auffahr-Unfall ausgetauscht werden musste.

Bisher waren die Unfälle immer mit älteren Autos über 5 Jahren und 100 tkm, wo i.d.R. keine Wertminderung mehr relevant war. Deswegen wäre meine Frage, in welchen Bereichen sich üblicherweise die Wertminderung bewegt. Bisher ging ich von 10% der Schadenssumme aus, habe aber auch schon niedrigere und höhere Werte gelesen.

Der Schaden betrifft unseren neuen Opel Astra ST aus 12/2015 mit 6 tkm. Offensichtlich beschädigt ist Vordertür links, Hintertür links, Rahmen links, Kotflügel hinten links, Stoßstange hinten links und Felge sowie ggf. Reifen hinten links als Streifschaden, wobei Rahmen und Hintertür leicht eingedrückt sind. U.U. ist auch etwas an der HA, das muss sich der Gutachter aber erst auf der Bühne ansehen, ich hoffe aber mal nicht. Aus dem Bauch schätze ich mal 5 t€.

Ein Gutachten wurde noch nicht erstellt, da der Unfall erst gerade passiert ist und die Versicherung erst noch die Polizeiakte und den Unfallverursacher befragen möchte. Allerdings gibt es Zeugen für den Hergang und der Verursacher ist von einem privaten Parkplatz auf die Hauptstraße gefahren und hatte dabei einen zu großen Wendekreis und kam so auf die Gegenfahrbahn.

Die zweite Frage betrifft den Ersatzwagen. Die Werkstatt möchte uns ab sofort einen Ersatzwagen stellen, auch wenn die Reparatur erst in ein bis zwei Wochen nach der Freigabe durch die Versicherung erfolgen würde. Da wir bisher auch immer den Nutzungsausfall beansprucht haben, fehlt mir hier die Einschätzung, ob bei einem fahrbereiten Wagen die Versicherung den Ersatzwagen zahlt.

Mein Bauch sagt nein bzw. nur für die Dauer der Reparatur, von daher möchte ich ungern auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn die Werkstatt mündlich zugesichert hat, das zu regeln. Bisher habe ich mit der Werkstatt keine Erfahrung, außer dass wir dort den Wagen neu gekauft hatten.

Zu guter Letzt wäre noch die Frage, ob ich einen separaten Gutachter beauftragen sollte, wobei ich bisher keinen Guten vor Ort gefunden habe, oder ich dem Gutachter der Werkstatt vertrauen kann, wenn wir den Schaden vermutlich sowieso zur Reparatur abtreten werden bzw. ggf. den Wagen eintauschen und einen neuen nehmen.

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Das Problem ist nur, dass das zwar Schadenpositionen sind, die für die Zukunft zu beziffern und tituliert zu bekommen, aber nahezu unmöglich ist.
Wenn die Schuld eindeutig zu 100% beim Unfallgegner liegt, würde ich niemals die VK heranziehen.

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Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 9. Juli 2016 um 12:12:45 Uhr:


Ich glaube nicht das ein neuer Turbo durstiger wie ein alter 1,6l Sauger ist

Doch in diesem Fall ist das so.

Zitat:

da wir den einfachen 1.6 Benziner ohne Schnickschnack und ohne Turbogedöns mit dem unproblematischen Getriebe nicht mehr bekommen können

Da habt ihr beim Kauf eine sehr gute Wahl getroffen! Ich würde an eurer Stelle weder das 6-Gang Getriebe noch den Turbo kaufen. Ein sparsames, robustes Auto wäre mir wichtiger als ein Unfallfreier.

Ich würde vor allem nie wieder einen Opel kaufen......

(aber ich bin ja nicht der TO)

So, Gutachten ist da, Haftungsfrage ist auch geklärt. Knapp 6500 € Reparaturkosten und 900 € Wertminderung. Restwert ist leider nicht im Gutachten ausgewiesen. Der Händler hat uns knapp 12900 € geboten inkl. Abtretung Reparatur und Wertminderung, sprich 5500 € Restwert für das Fahrzeug.

Beim möglichen Ersatzfahrzeug für 20000 € mit LP 27000 € ist nichts mehr drin, da dies sonst unter ihrem EK liegen würde. Interessanterweise ist das Fahrzeug zwar EZ 12/2015, aber BJ 08/2015, sprich in knapp 2 Wochen gilt es nicht mehr als Neuwagen mit TZ, sondern als Gebrauchtwagen, da es dann 12 Monate nach Baudatum lt. BGH-Urteil kein Neuwagen mehr sei. Und da 2 identische Fahrzeuge auf dem Hof stehen, die bisher nicht verkauft werden konnten, werden die auch kaum für 20000 € weggehen.

In Summe würde das bedeuten, dass wir knapp 7000 € drauf zahlen müssten, was mit Sicherheit nicht passieren wird. Von daher warten wir noch die Reparaturfreigabe der Versicherung ab, lassen reparieren und nehmen den Wertverlust.

Finde ich richtig so. Ich würde den auch reparieren lassen.

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Zitat:

@hydrou schrieb am 13. Juli 2016 um 13:05:30 Uhr:


.. Gutachten ist da, Haftungsfrage ist auch geklärt.....
warten wir noch die Reparaturfreigabe der Versicherung ab, .....

Bei einem Haftpflichtschaden kann nur der Eigentümer die Reparaturfreigebe erteilen. Wenn die Haftung geklärt ist und das Gutachten vorliegt, kann es los gehen. Jede weitere (unnötige) Verzögerung geht bezügl. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten zu euren Lasten.

D.h., wenn ich reparieren lasse und die Versicherung zweifelt das Gutachten bzw. die Kosten für die Reparatur an, was wäre dann?

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. Juli 2016 um 14:05:04 Uhr:


D.h., wenn ich reparieren lasse und die Versicherung zweifelt das Gutachten bzw. die Kosten für die Reparatur an, was wäre dann?

KSV hat völlig Recht.

Die Versicherung kann zweifeln, soviel sie lustig ist.

Du hast das Notwendige erbracht. Das Gutachten ist der Beweis für den Schadensumfang und die Reparaturrechnung der Beleg für die erforderlichen Kosten der Schadensbeseitigung.

Die Versicherung darf nur eins: vollständigen Schadensersatz leisten

blablabla...

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. Juli 2016 um 13:05:30 Uhr:


So, Gutachten ist da, Haftungsfrage ist auch geklärt. Knapp 6500 € Reparaturkosten und 900 € Wertminderung. Restwert ist leider nicht im Gutachten ausgewiesen. Der Händler hat uns knapp 12900 € geboten inkl. Abtretung Reparatur und Wertminderung, sprich 5500 € Restwert für das Fahrzeug.

Das ist ja auch der falsche Weg: so ein Fahrzeug gibt man nicht dem Markenhändler in Zahlung, sondern bietet es auf dem freien Markt an.

Beim letzten Unfallschaden, wo wir den vorherigen Astra eingetauscht und den jetzigen Astra bekommen haben, lag der Preis zur Inzahlungnahme 1000 € über dem erzielbaren Privatverkaufspreis.

Und mit dem Unfallschaden ist das Fahrzeug sicherlich nicht eben mal verkauft, sondern steht ggf. einige Tage auf dem Hof. Da wir aber bis spätestens Anfang August ein fahrtüchtiges Auto für den Urlaub brauchen und nicht mal eben ein neues Fahrzeug kaufen, ohne dass das alte verkauft ist, bleiben da nicht mehr viele Möglichkeiten offen.

Einen Opel gibt man nicht auf.

Niiiiiemals nich 😁😎😛

Ernsthaft ... never 🙂🙂🙂

Quatsch

So ein Urlaub im Mietwagen wäre aber auch was Schönes.

Nun ja.......🙂

Wie hoch ist denn der WBW?

und bezüglich des Restwertes passt mal schön auf, dass euch die Versicherung nicht einen Strich durch euere
schöne Rechnung macht.

Der hätte hier auf jeden Fall ermittelt werden müssen.

OK, ihr lasst ja reparieren. dann ist das nicht mehr von Bedeutung.

7 Monate altes Auto, Haftpflichtschaden, reparaturwürdig lt. SV. Glaube ich eher nicht, dass die Versicherung da bei der getroffenen Reparaturentscheidung rumzickt.

Edit und Chantalle ... 🙂

Ich bin mit dem Gutachten auch nicht so glücklich, da habe ich schon bessere gesehen. Keine Bilder (zumindest nicht im Gutachten), kein WBW, kein RW.

Wie verhält es sich, wenn ich reparieren lasse und die Versicherung dann Zweifel wegen WBW und RW anmeldet?

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