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Haftpflichtschaden / Nachbesichtigung carexpert

Themenstarteram 17. Oktober 2019 um 14:59

Hallo liebe Experten,

was bisher geschah:

Ein Bus streifte vor 6 Wochen meinen parkenden Youngtimer. Seitenteil hinten großflächig eingedrückt und Lackierung massiv beschädigt. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Schuldfrage eindeutig, gegnerische Haftpflicht wird zahlen.

Der Gutachter meines Vertrauens beziffert den Schaden in seinem Gutachten auf netto 3.400 Euro, Wiederbeschaffungswert 6.500 Euro steuerneutral. Das hintere Seitenteil müsste für eine fach- und sachgerechte Instandsetzung getauscht werden.

Meinerseits ist Abrechnung auf Gutachtenbasis geplant sowie zeitwertgerechte Instandsetzung durch den Lackierer meines Vertrauens.

Die Gegnerische Versicherung akzeptiert den im Gutachten genannten Reparaturweg nicht und schickt eigenen "Gutachter" über carexpert. Der Hansel war heute da und hat sich den Schaden besehen. Ich gehe davon aus, dass er einen 27 Jahre alten Youngtimer im echten Zustand 2 zum Totalschaden degradieren wird.

Davon abgesehen, dass ich die Angelegenheit sehr wahrscheinlich zum Anwalt geben werde: Habe ich Anspruch auf Einsicht in das gegnerische Gutachten? Oder kann mein Anwalt die Einsicht einfordern?

Danke für's Lesen und Mitdenken.

Beste Antwort im Thema

sorry, selber Schuld .........:rolleyes:

 

- warum hast du diesen Experten ohne Not an dein Auto gelassen?

- warum war dann nicht wenigstens dein Sachverständiger mit zugegen?

- warum wird erst jetzt ein Anwalt eingeschaltet und nicht von Anfang an?

Na klar kannst du das Gutachten des Experten einsehen, diese wird die Versicherung nämlich zur Grundlage für die Schadenregulierung nehmen.

Das wird garantiert spasig.

Magst du mal ein Foto von der Schadenzone hier einstellen?

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und weil du ja eigentlich einer von den Guten bist , habe ich dir etwas Arbeit abgenommen

gugst du mal hier:

404

Sachverständigenauswahl

Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht.

Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.

Und jetzer qack hier nicht rum, dass ausgerechnet Ihr in euerem Büro ohne vereidigte Sachverständige die Sachverständigen für KFZ- Schäden und Bewertung seit, welche andere Umstände es erfordern.

Never, mein Bester, never ever........:D

Der Rest folgt......

ich habe vor ca. einem Monat eine Gerichtsakte bekommen (ich habe schon wieder vergessen, welches Gericht), da ging es um die Wertminderung.

Der SV des Anspruchstellers hat 450€ in Ansatz gebracht, der HDI wollte nur 150 zahlen.

Ich dachte es wäre der 1. April oder versteckte Kamera.

Das nächste Ding schicke ich dir anonymisiert (sonst gibt’s Mecker) per PN ;)

ok, bin gespannt :D

Zitat:

@meepmeep schrieb am 17. Oktober 2019 um 17:23:21 Uhr:

Ich hatte im Vorfeld mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Er meinte, die Nachbesichtigung zu verweigern, wäre ein schlechter Weg. Meinen Gutachter hatte ich ebenfalls kontaktiert, als die Nachbesichtigung angekündigt wurde. Er meine, das Schadensbild sei so eindeutig, dass seine Anwesenheit nicht erforderlich wäre.

Bild: https://photos.app.goo.gl/fDeCpFG41bjh7dvKA

Schlecht zu erkennen, aber das Seitenteil ist quasi über die komplette Länge unterhalb des Fensters eingedrückt.

Alles was ich auf diesem Bild erkennen kann rechtfertigt nur eine Instandsetzung der linken hinteren Seitenwand. Die entsprechenden Anbauteile sind zu demontieren und die Rückleuchte ist gebrochen und daher zu ersetzen.

Um eine neue Seitenwand zu rechtfertigen reicht der hier erkennbare Schaden bei weitem nicht aus.

Zur Qualifikation von KFZ-Sachverständigen

öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Die Folge: Auch Sachverständige die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als solche und mischen auf dem Markt kräftig mit. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung unter anderem die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Um die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu erlangen, muss sich der Sachverständige einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Auch nach den bestandenen Prüfungen steht die Arbeit des Sachverständigen unter der Aufsicht der vom Staat beauftragen Bestellungskörperschaft (IHK, HWK, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). das bedeutet auch, dass dieser Status wieder aberkannt werden kann, wenn die Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Aus den vorstehend genannten Gründen werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bevorzugt von den Gerichten beauftragt, so verlangen es die Prozessordnungen der deutschen Gerichte.

Zertifizierung vom IFS

hier gelten nahezu dieselben Voraussetzungen, wie für die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Die Zertifizierung ist zunächst zeitlich begrenzt, nach 3 Jahren erfolgt eine Re- Zertifizierung, dann alle 5 Jahre die weiteren Re- Zertifizierungen. Auch hier müssen regelmäßig Gutachten eingereicht werden, welche kritisch geprüft werden. Wie das aussehen kann, ist in der Anlage mal dokumentiert ?

Die Zertifizierung ist von der Qualifikation her der öffentlichen Bestellung Vereidigung gleich zusetzen.

andere Zertifizierungen

Es gibt auch noch andere „Zertifizierungsstellen“ auf die ich hier aber nicht näher eingehe.

Hierzu sei nur angemerkt, dass man eine Zertifizierung auf „fertig kaufen“ kann. Über die Qualität einer solchen Pseudo Qualifikation kann sich jeder sein eigenes Bild machen.

Lediglich die Zertifizierung durch den ZAK (ZAK Zert) wäre hier noch hervorzuheben.

Auch hier erfolgt eine Prüfung und Anerkennung auf einem hohen Niveau, gleichzusetzen mit der IFS Zertifizierung.

Berufsverbände der KFZ-Sachverständigen

Hier gibt es:

-den BVKS (Bundesverband der freiberuflichen und

unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)

-den VKS (Verband der unabhängigen KFZ-Sachverständigen e.V.)

-den ZAK (Zentralverband Zertifizierte und anerkannte KFZ-Sachverständige e.V.)

Auch bei diesen Bundesverbänden gibt es natürlich Unterschiede. Während man bei den vorstehend genannten Verbänden ebenfalls nur aufgenommen wird, wenn man seine fachliche Qualifikation nachgewiesen hat und regelmäßig durch Fort- und Weiterbildung nachweist, kann man „geprüft und anerkannt“ auch hier käuflich erwerben. Dort bekommt man dann tolle Urkunden, sogar Sachverständigen- Ausweise kann man gegen eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten. Auch hier kann sich jeder selbst ein Bild machen, welchen Wert eine solche Mitgliedschaft hat.

Auch die sogenannten „Schnellausbilder“ sollten hier nicht unerwähnt bleiben. Das sind Unternehmen, welche jungen und ahnungslosen Meistern das Geld aus der Tasche ziehen und suggerieren, dass man den Beruf des KFZ-Sachverständigen in zwei oder drei Tagen erlernen kann. Das ist völlig absurd, da sich eine fachliche Ausbildung zum KFZ- Sachverständigen über Monate hinzieht. Auch hier gibt es seriöse Anbieter, aber das soll keine Schleichwerbung sein. Wer sich dafür interessiert wird im www. schnell fündig

Und dann gibt abschließend noch die „Küchentisch“- Sachverständigen. Das sind Leute, die nennen sich einfach Sachverständige weil Sie sich selber geprüft und anerkannt haben.

Und das sind unter anderem die „Schwarzen Schafe“ in der Branche, welche den Berufstand des KFZ- Sachverständigen schweren Schaden zufügen und ein ganz schlechtes Bild werfen, weil diese Personen ohne Fachverstand agieren, die Gutachten weisen einen entsprechenden Qualitätsstandard auf.

Um es mal auf den Punkt zu bringen:

Wenn man einen qualifizierten Sachverständigen beauftragt und es zu Streitigkeiten kommt, kann man sich im „Fall der Fälle“ immer an den Berufsverband, die Zertifizierungsstelle, oder an die Bestellungskörperschaft wenden, man wird da nicht allein gelassen.

Bei selbernannten Küchentisch- Sachverständigen sieht das anders aus. Hier kann man böse auf die Nase fallen und unter Umständen erhebliche finanzielle Nachteile erleiden, da dieser Personenkreis niemanden gegenüber Rechenschaft ablegen muss.

Natürlich sind qualifizierte KFZ- Sachverständige auch nur Menschen und machen Fehler. Ich möchte hier nicht behaupten, dass einen öffentliche bestellten und vereidigen, oder einem zertifizierten Sachverständigen keine Fehler unterlaufen können. Aber die Gefahr hier eine „Bruchlandung“ zu machen ist für den Auftraggeber/-Geschädigten erheblich geringer.

Ich hoffe das dieser FAQ Beitrag ein wenig „Licht“ in das Dunkel des SV Wesen gebracht hat.

Habe fertig.

zwei Anhänge gehen nicht daher nun so:

Die Situation, dass es keine klar definierten Grundvoraussetzung gibt, sich SV nennen zu dürfen, lässt unseren Berufsstand teilweise sehr unseriös wirken. Hier besteht seit Ewigkeiten Handlungsbedarf. Es passiert aber nichts. Unser Büro ist so aufgestellt, dass wir etwa zu gleichen Teilen privat als auch von mittlerweile 10 Versicherer beauftragt werden. Täglich werden unserem Büro Gutachten zur Prüfung vorgelegt, die teilweise katastrophal sind.. Und das nicht immer pro Auftraggeber. Gerade in Bereichen in denen der Sachverständige als Fachmann vom Auftraggeber dringend gebraucht wird (hat der Auftraggeber zweifelsfrei in der Kollisionsphase gestanden, hat sich der Unfallgegner zweifelsfrei bewegt), versagen viele kläglich. Mit solchen unprofessionellen Gutachten erweist man seinem Auftraggeber einen Bärendienst. Es wird eine Quote in eigentlich glasklaren Fällen von den Versicherungen angesetzt, die mit entsprechender Fachkenntnis des SV und fundierter Beweissicherung im Gutachten nicht möglich gewesen wäre.

Hier entgeht dem Geschädigten oft sehr viel Geld durch Unvermögen des SV. Wer als SV meint, zu wissen wie man ein Kalkulationsprogramm bedient reicht aus, der sollte sich als Serviceberater im Autohaus bewerben aber keine Gutachten machen.

Kalkulieren ist Kindergeburtstag im Vergleich zu dem was ein SV leisten sollte und eigentlich muss.

eine sehr gute Ergänzung....

Habe ich der FAQ ebenfalls zugefügt

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 18. Oktober 2019 um 19:55:49 Uhr:

Unser Büro ist so aufgestellt, dass wir etwa zu gleichen Teilen privat als auch von mittlerweile 10 Versicherer beauftragt werden. Täglich werden unserem Büro Gutachten zur Prüfung vorgelegt, die teilweise katastrophal sind.. Und das nicht immer pro Auftraggeber. Gerade in Bereichen in denen der Sachverständige als Fachmann vom Auftraggeber dringend gebraucht wird, versagen viele kläglich. Mit solchen unprofessionellen Gutachten erweist man seinem Auftraggeber einen Bärendienst.

Hier entgeht dem Geschädigten oft sehr viel Geld durch Unvermögen des SV.

Das fettgedruckte ist offensichtlich der Grund, warum Ihr den Versicherungen dabei Beihilfe leistet, den Geschädigten, der fiktiv abrechnen möchte, um einen Teil des ihm gesetzlich zustehenden Schadensersatzes zu prellen.

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 6. April 2018 um 18:42:15 Uhr:

Trotzdem setze auch ich, vorausgesetzt der Geschädigte möchte definitiv fiktiv abrechnen, die DEKRA Verrechnungssätze ein. Setze ich markengebundene Stundenverrechnungssätze ein, auf die der Geschädigte einen Anspruch hat, dann wird eine Werkstatt benannt die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deutlich unter den DEKRA Löhnen wirtschaftet.

Oder irre ich mich?

edit - das 2. Zitat wurde vom Zitierten ganz anders formuliert und hier falsch wiedergegeben - dies ist ein hässliches Gebaren
twindance/MT-Moderation

Das mit den ganzen Zertifizierungen und Vereidigungen ist ein Anfang, sagt aber letztlich meiner Erfahrung nach nicht so viel über die Qualität aus. Ich kenne öbuv die irgendwo seit 20 Jahren anscheinend jede Fortbildung verweigert haben wo ich keinen Kunden hinschicken würde und freie ohne Zertifizierung oder Vereidigung die fachlich einfach richtig gut sind.

Das Problem ist wie bei Rechtsanwälten auch: Das ist für einen Laien fast unmöglich einzuschätzen wer gut ist und wer nicht.

Tendenziell, auch wenn hier einer vielleicht beleidigt ist: Bei einem SV der regelmäßig von 10 Versicherern Aufträge bekommt kann man eher davon ausgehen dass er seine Gutachten versicherungsfreundlich schreibt. Da sind Zweifel angebracht ob der SV da noch frei und unabhängig ist.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. Oktober 2019 um 09:05:51 Uhr:

Das mit den ganzen Zertifizierungen und Vereidigungen ist ein Anfang, sagt aber letztlich meiner Erfahrung nach nicht so viel über die Qualität aus. Ich kenne öbuv die irgendwo seit 20 Jahren anscheinend jede Fortbildung verweigert haben wo ich keinen Kunden hinschicken würde und freie ohne Zertifizierung oder Vereidigung die fachlich einfach richtig gut sind.

Das kann nicht sein. Wenn ein öbuv keine regelmäßigen Fortbildungen nachweist, wird Ihm die Vereidugung aberkannt. Spätestens nach 5 Jahren wäre das dann der Fall.

Beides hier sind Qualifikationen, sowohl die Vereidigung, als auch die Zertifizierung, an welche ein hohes Anforderungsprofil gestellt wird.

Und selbstverständlich sagt das etwas über die Qualität einen Sachverständigen aus. Ganz bestimmt sogar.

In jeder Berufsparte gibt es Voraussetzungen und Qualifikationen, die zu Ausübung des Berufes zwingend notwendig sind. Nur in der Sparte des KFZ- SV meinen wohl einige, der Umgang mit einer Kalkulationssoftware reicht aus.

Und ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, ein Gutachten was dir als Rechtsanwalt "richtig gut gefällt" sagt nichts über die Qualität aus.

Und wenn ein "freier SV" wirklich gut ist, dann kann er sich doch ruhig eine unabhängigen Prüfung durch ein Fachgremium stellen oder nicht?

Was spricht dagegen?

Bezeichnender Weise hört mann aber nur von diesen Kollegen (ohne Qualifiktionsnachweis) "brauche ich nicht, ich bin gut".

Sorry für mich kein Argument. Und es gibt auch keines was dafür spricht.

Zitat:

 

Die Gegnerische Versicherung akzeptiert den im Gutachten genannten Reparaturweg nicht und schickt eigenen "Gutachter" über carexpert. Der Hansel war heute da und hat sich den Schaden besehen.

Und zu welchem Ergebnis ist der `Experte` nun gekommen?

Zitat:

Tendenziell, auch wenn hier einer vielleicht beleidigt ist: Bei einem SV der regelmäßig von 10 Versicherern Aufträge bekommt kann man eher davon ausgehen dass er seine Gutachten versicherungsfreundlich schreibt. Da sind Zweifel angebracht ob der SV da noch frei und unabhängig ist.

Du kannst mich nicht beleidigen ??

 

Es soll auch SV geben, die nicht die Hansel der Versicherung sind und trotzdem von ihnen beauftragt werden. Zum Beispiel weil man sehr gut im Bereich Rekonstruktion und Plausibilitätsgutachten aufgestellt ist. Diese Gutachten werden unabhängig und frei erstellt. Ob der Versicherung das Ergebnis nun gefällt oder nicht ist uns egal. Das kannst du jetzt glauben oder sein lassen. Ist mir vollkommen egal.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Oktober 2019 um 14:42:24 Uhr:

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 18. Oktober 2019 um 19:55:49 Uhr:

Unser Büro ist so aufgestellt, dass wir etwa zu gleichen Teilen privat als auch von mittlerweile 10 Versicherer beauftragt werden. Täglich werden unserem Büro Gutachten zur Prüfung vorgelegt, die teilweise katastrophal sind.. Und das nicht immer pro Auftraggeber. Gerade in Bereichen in denen der Sachverständige als Fachmann vom Auftraggeber dringend gebraucht wird, versagen viele kläglich. Mit solchen unprofessionellen Gutachten erweist man seinem Auftraggeber einen Bärendienst.

Hier entgeht dem Geschädigten oft sehr viel Geld durch Unvermögen des SV.

Das fettgedruckte ist offensichtlich der Grund, warum Ihr den Versicherungen dabei Beihilfe leistet, den Geschädigten, der fiktiv abrechnen möchte, um einen Teil des ihm gesetzlich zustehenden Schadensersatzes zu prellen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Oktober 2019 um 14:42:24 Uhr:

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 6. April 2018 um 18:42:15 Uhr:

Trotzdem setze auch ich, vorausgesetzt der Geschädigte möchte definitiv fiktiv abrechnen, die DEKRA Verrechnungssätze ein. Setze ich markengebundene Stundenverrechnungssätze ein, auf die der Geschädigte einen Anspruch hat, dann wird eine Werkstatt benannt die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deutlich unter den DEKRA Löhnen wirtschaftet.

Oder irre ich mich?

Bitte meine Beiträge nicht aus dem Kontext reißen..

Und wieso änderst du mein Zitat??

"Die Theorie ist bekannt. Trotzdem setze auch ich, vorausgesetzt der Geschädigte möchte definitiv fiktiv abrechnen, die DEKRA Verrechnungssätze ein. Setze ich, ohne dass der Geschädigte einen Anspruch darauf hat, markengebundene Stundenverrechnungssätze ein, dann wird eine Werkstatt benannt die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit deutlich unter den DEKRA Löhnen wirtschaftet."

DAS hatte ich damals geschrieben!!

Der beauftragte Gutachter hat die voraussichtlichen Reparaturkosten zu kalkulieren, indem er die notwendigen Arbeitsschritte aufführt und aufschlüsselt. Darüber hinaus muss er seine Kalkulationsgrundlage benennen, also auch die Stundenverrechnungssätze.

Grundsätzlich sollte der Gutachter die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berücksichtigen, völlig unabhängig vom Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs. Dies hat der Bundesgerichtshof sowohl in seinem Porsche-Urteil als auch in seinem sog. VW-Urteil bekräftigt.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, es gibt auch Ausnahmen. Wenn der Unfallgeschädigte das Fahrzeug bei einer bestimmten Werkstatt reparieren möchte, dann sollte der Gutachter die Stundenverrechnungssätze der später ausführenden Werkstatt bei seiner Kalkulation berücksichtigen.

DEKRA Stundenverrechnungssätze

Ist es falsch die DEKRA Stundenverrechnungssätze im Unfallgutachten zu verwenden?

Ja, aus zwei Gründen:

Zum einen hat der Bundesgerichtshof in seinem Porsche-Urteil im Jahr 2003 (!) bereits ausdrücklich festgestellt:

„Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.“

Zum anderen geht aus der Kalkulation eben kein konkreter Schaden hervor, allenfalls ein abstrakter Wert.

Infolgedessen ist die Kalkulation mit den abstrakten Mittelwerten einer Region (Postleitzahl) wie es die DEKRA auf ihrer Seite anbietet, keine taugliche Kalkulationsgrundlage für ein Unfallgutachten.

 

 

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