Haftpflichtschaden mit HUK, der größte Feind könnte der eigene Anwalt sein

Guten Morgen, ein kleiner Erfahrungsbericht mit dem größten Feind bei einem unverschuldetem Unfall, Schädiger bei der HUK versichert, die kürzen der Leistungen ja perfekt beherrschen.

Der fall: Aufgrund der hier gelesenen Erfahrungen von vorn herein einem großen Anwaltsbüro die Sache übergeben. Es sollte fiktiv abgerechnet werden. Das Anwaltsbüro hat einen ADAC Vertragsanwalt.

Schaden 18 600 € + Wertminderung + Nutzungsausfall. Gesamtforderung 24 000 €. Mit ca 11 000 € in Vorkasse gegangen, Erstattung bisher 103 € für ein Telefon das mit kaputt ging. Bisher keinerlei Erstattung des Fahrzeugschadens.

Das Auto wurde im europäischem Ausland teilrepariert. Der eigene Anwalt teilte dies der HUK mit, übermittelte eine Bescheinigung über die Reparaturdauer. De Mandanten wurde nicht erklärt das die Bescheinigung kontraproduktiv ist obwohl man bei einem Fachanwalt davon ausgehen kann das er weiß was nun passiert.

Durch die Lieferung der Munition für den Gegenangriff auf dem Silbertablett wird Klage über 24 000 € eingereicht die logischerweise abgewiesen wird.

Es wird de Mandanten nichts erklärt sondern der Mandant wird über die Klageerwiderung getäuscht, dass der Mandant sich den geringeren Verrechnungssatz des EU Auslands gefallen lassen muß bleibt unerwähnt.

Das begreift der Mandant erst nachdem das OLG dies in einem Beschluß zu Papier bringt.

Der Mandant wurde nie beraten. Im dem Augenblick der Unterschrift hatte er sich seinen neuen Feind selbst geschaffen. Das nach Klageabweisung der 1. Instanz weiter an der fiktiven Abrechnung festgehalten wurde war sinnlos. Eine Frage dazu wurde auch nicht beantwortet.

Meine Warnung: Lieber ein kleines Anwaltsbüro. Nie eine Beauftragung ohne ausführliche Beratung. Oder lieber komplett auf die Regulierung mit der HUK verzichten. Das ist definitiv gesünder.

Ich vermute, das das Büro Aufträge von der HUK als Beklage erhält und im Gegenzug dafür sorgt das berechtigte und legale Forderungen schon im Vorwege passen. Der Anwalt spielt dann Richter und man bekommt zu hören, wieso? Steht Ihnen doch nicht zu. Schreibt aber seine Rechnung nach RVG über die Summe 24 000 €, mit dem Wissen, bekommt der Mandant nie dafür habe ich gesorgt.

62 Antworten

Bei dem Kopie-Paste-Text handelt es sich vermutlich um einen Wiki-Artikel. (Edit: der Kiopierer hat es zwischenzeitlich ergänzt)

In diesem geht es auch um die Falschberatung im Rahmen des WpHG. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das eine ganz enge Kiste wird, einem Berater die Falschberatung nachzuweisen. Ähnliches stelle ich mir in dem Fall bei dem Anwalt vor. Vor allem, wenn er es intern ordentlich protokolliert hat. Zudem scheint der TE keine RSV zu haben.... also wieder verbratene Kohle und der Urlaub reicht nur noch für Balkonien ohne Schirmchendrinks.

Hier der Screenshoot.
Das es sich um eine Bankenberatung handelt, hat er vorsichtshalber nicht kopiert.

Beratung

Zitat:

@HolderA28 schrieb am 29. Januar 2022 um 15:19:57 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 29. Januar 2022 um 15:03:17 Uhr:


Kein Geschädigter verdient bei fiktiver Abrechnung, er verzichtet auf einen Teil des Schadenersatzes.
Wegen der Mehrwertsteuerproblematik verdient nur die Versicherung, aber das begreifen viele Hohlschädel einfach nicht...

Seitenteil müsste neu, ich richte das und beule es aus, so gut es geht...

Du verdienst damit aber nichts. Du tauscht Freizeit gegen Geld.
Wenn man das ehrlich rechnet, müsste man deinen Durchschnittsstundenlohn gegenrechnen.

Fiktiv "verdienen" geht dennoch, wenn es ein vergleichsweise älteres Fahrzeug ist, das mit dem Schaden weder die Verkehrssicherheit noch die Langlebigkeit, sondern nur die Optik beeinflusst wird. Ob da irgendwo ne Delle ist oder nicht, ist egal, solange der Besitzer nur von A nach B kommen will.

Beim Verkauf im hohen Alter macht das eine viel kleinere Summe aus, als man mal dafür erhalten hat.

Hagelschaden, Riss/Kratzer in der Stoßstange oder ne Beschädigung vom Seitenteil spült da schnell eine nennenswerte Summe aufs Konto vom Besitzer.

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Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 29. Januar 2022 um 15:46:50 Uhr:


Du verdienst damit aber nichts. Du tauscht Freizeit gegen Geld.
Wenn man das ehrlich rechnet, müsste man deinen Durchschnittsstundenlohn gegenrechnen.

Wie errechne ich das? Du meinst, ich hätte auch meine Terrasse machen lassen sollen? Hab´ da jeden Tag so 3, 4 h rum gewerkelt und wenn das Wetter schlecht war, dann halt nicht.

Hmm ich weiß nicht. Was hätte ich in der Zeit machen sollen? Fernseher? PC? Nur spazieren gehen ?
Ich habe im Jahr 365 Tage Urlaub bin froh wen ich was zu tun habe. Geh nicht (mehr) arbeiten. Und nu?

Beinhalten die 18k Schaden auch die Lohnkosten des Mechanikers oder sind das nur die kaputten Teile?

Zitat:

@Knergy schrieb am 29. Januar 2022 um 18:07:32 Uhr:


Fiktiv "verdienen" geht dennoch, wenn es ein vergleichsweise älteres Fahrzeug ist, das mit dem Schaden weder die Verkehrssicherheit noch die Langlebigkeit, sondern nur die Optik beeinflusst wird. Ob da irgendwo ne Delle ist oder nicht, ist egal, solange der Besitzer nur von A nach B kommen will.

Beim Verkauf im hohen Alter macht das eine viel kleinere Summe aus, als man mal dafür erhalten hat.

Hagelschaden, Riss/Kratzer in der Stoßstange oder ne Beschädigung vom Seitenteil spült da schnell eine nennenswerte Summe aufs Konto vom Besitzer.

Besitzer eines alten Fahrzeugs haben meines Wissens keinen Anspruch auf komplette neue Teile bezahlt von der Versicherung. Hier müssen unter Umständen Abstriche hingenommen werden (z.B. Teile aus der Verwertung)
Es soll verhindern, dass sich Besitzer solcher alten Fahrzeuge kernsanieren auf Kosten anderer Versicherung.

@tomcat092004

Besitzer eines alten Fahrzeugs haben meines Wissens keinen Anspruch auf komplette neue Teile bezahlt von der Versicherung. Hier müssen unter Umständen Abstriche hingenommen werden (z.B. Teile aus der Verwertung)
Es soll verhindern, dass sich Besitzer solcher alten Fahrzeuge kernsanieren auf Kosten anderer Versicherung.

Aha.....Und woher hast du dieses Wissen?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 30. Januar 2022 um 10:56:07 Uhr:


Aha.....Und woher hast du dieses Wissen?

LG Stuttgart, Urteil v. 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11

"Eine fachgerechte Reparatur hängt nicht vom ausschließlichen Einbau von neuen Ersatzteilen ab. Schließlich handelte es sich beim Unfallwagen um ein Gebrauchtfahrzeug, das auch vor dem Unfall schon gebrauchte Teile enthielt. Und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist auch nur dieser für den Fahrer gewohnte Zustand vor dem Unfall herzustellen."

das ist ein 10 Jahre altes Urteil, in welchem die Repartatur mit Gebrauchtteilen bestätigt wird, damit das Fahrzeug innerhalb der 130% Opergrenze repariert und somit weiter genutzt werden kann.

Dieses Urteil hat rein gar nicht damit zu tun, das alte Fahrzeuge generell nur noch mit alten Teilen repariert werden dürfen.

Wenn man schon zitiert, dann bitte im Kontext.

Das hat auch keiner geschrieben.
Ich schrieb "unter Umständen". Das ist keine generelle Pflicht.
Ok, das Wörtchen "generell" hatte ich vergessen.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 30. Januar 2022 um 13:16:56 Uhr:

Das hat auch keiner geschrieben.
Ich schrieb "unter Umständen". Das ist keine generelle Pflicht.
Ok, das Wörtchen "generell" hatte ich vergessen.

ist ja auch egal jetzt. Du hst aber mit diesem Beitrag suggeriert, dass der Versicherer dem Geschädigten vorschreiben kann, das "unter Umständen" mit Gebrauchtteilen reparieren werden soll oder meintewegen muss.

Und das stimmt so einfach nicht.

Im übrigen hast du dieses Urteil ja auch nicht angeführt, sondern ein anderers Forenmitglied. Oder hat er dich vorher gefragt?

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