Haftpflichtschaden mit HUK, der größte Feind könnte der eigene Anwalt sein
Guten Morgen, ein kleiner Erfahrungsbericht mit dem größten Feind bei einem unverschuldetem Unfall, Schädiger bei der HUK versichert, die kürzen der Leistungen ja perfekt beherrschen.
Der fall: Aufgrund der hier gelesenen Erfahrungen von vorn herein einem großen Anwaltsbüro die Sache übergeben. Es sollte fiktiv abgerechnet werden. Das Anwaltsbüro hat einen ADAC Vertragsanwalt.
Schaden 18 600 € + Wertminderung + Nutzungsausfall. Gesamtforderung 24 000 €. Mit ca 11 000 € in Vorkasse gegangen, Erstattung bisher 103 € für ein Telefon das mit kaputt ging. Bisher keinerlei Erstattung des Fahrzeugschadens.
Das Auto wurde im europäischem Ausland teilrepariert. Der eigene Anwalt teilte dies der HUK mit, übermittelte eine Bescheinigung über die Reparaturdauer. De Mandanten wurde nicht erklärt das die Bescheinigung kontraproduktiv ist obwohl man bei einem Fachanwalt davon ausgehen kann das er weiß was nun passiert.
Durch die Lieferung der Munition für den Gegenangriff auf dem Silbertablett wird Klage über 24 000 € eingereicht die logischerweise abgewiesen wird.
Es wird de Mandanten nichts erklärt sondern der Mandant wird über die Klageerwiderung getäuscht, dass der Mandant sich den geringeren Verrechnungssatz des EU Auslands gefallen lassen muß bleibt unerwähnt.
Das begreift der Mandant erst nachdem das OLG dies in einem Beschluß zu Papier bringt.
Der Mandant wurde nie beraten. Im dem Augenblick der Unterschrift hatte er sich seinen neuen Feind selbst geschaffen. Das nach Klageabweisung der 1. Instanz weiter an der fiktiven Abrechnung festgehalten wurde war sinnlos. Eine Frage dazu wurde auch nicht beantwortet.
Meine Warnung: Lieber ein kleines Anwaltsbüro. Nie eine Beauftragung ohne ausführliche Beratung. Oder lieber komplett auf die Regulierung mit der HUK verzichten. Das ist definitiv gesünder.
Ich vermute, das das Büro Aufträge von der HUK als Beklage erhält und im Gegenzug dafür sorgt das berechtigte und legale Forderungen schon im Vorwege passen. Der Anwalt spielt dann Richter und man bekommt zu hören, wieso? Steht Ihnen doch nicht zu. Schreibt aber seine Rechnung nach RVG über die Summe 24 000 €, mit dem Wissen, bekommt der Mandant nie dafür habe ich gesorgt.
62 Antworten
Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, sich das Geld über die Beratungs-Haftung des Anwaltsbüros zu holen. Dafür benötigt man dann allerdings einen fähigen Fachanwalt.
Top Kunde durch Reparatur im Ausland hat er die Schadenssumme ganz ohne Gegenanwalt gemindert.
Kurz Lehrgeld
Erst Kohle und dann reparieren lassen, wenn man sich selbst kümmert.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:17:52 Uhr:
Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, sich das Geld über die Beratungs-Haftung des Anwaltsbüros zu holen. Dafür benötigt man dann allerdings einen fähigen Fachanwalt.
Und wie soll die Möglichkeit konkret aussehen?
Zitat:
@germania47 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:25:37 Uhr:
Und wie soll die Möglichkeit konkret aussehen?
Das kann ein Fachmann besser erklären. Fakt ist, daß auch Anwälte für Beratungsfehler haften.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:27:16 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:25:37 Uhr:
Und wie soll die Möglichkeit konkret aussehen?
Das kann ein Fachmann besser erklären. Fakt ist, daß auch Anwälte für Beratungsfehler haften.
Ahhh ja. Der TE bekommt 11.000 von der Versicherung.
Und du meinst jetzt die restlichen 13.000 von der Anwaltskanzlei wegen Falschberatung? 😁
@Verkehrserzieher
Würdest du denn den Pfusch, den der Anwalt abgeliefert hat, tolerieren? 😁
Also, Haftung des Anwalts grundsätzlich ja, in dem Fall nein (sofern überhaupt was erstattet wird). Erfolgt eine Erstattung der tatsächlichen Schäden greift die Haftpflicht des Anwalts nicht. Grund: Lt BGH ist verdienen am Haftpflichtschaden verboten und so argumentiert der (Richter) Anwalt.
Ich habe bisher nur mitgelesen und der User Dellenzähler schrieb hier vor langer Zeit mal, legal zu verdienen ist nicht einfach. Ich las dann eine Abhandlung im Aktenzeichen OLG Stuttgart , NJW 2014, 3317-3320 mit Anm. Druckenbrodt gelesen. Verdienen ist mit fiktiver Abrechnung absolut legal. Wenn aber der Klägervertreter die Interessen der Beklagten nebenbei mit vertritt oder sogar vorrangig dann gute nacht.
Zitat: "Die Top-Juristen kommen in der Industrie, in der Verwaltung und bei großen renommierten Kanzleien unter. Wer das nicht schafft muss eben ein Schild an die Tür hängen und sich selbständig machen."
Teil-Quatsch! ...
Bei allen genannten Bereichen gibt es solche und solche.
Top-Juristen sind Leute mit Prädikats-Examen.
Die wählen i.d.R. Fachbereiche, die monetär was bringen und gehen zu Anwaltskanzleien
mit lukrativen Dauer-Mandanten.
Der Bereich Verkehrsrecht ist ein Massen-Abwicklungsbereich. Da zählt die
Routine und Effizienz. Den Fachbereich wählt in der Regel kein sog. Top-Jurist.
Gerne werden fälschlicherweise auch solche Juristen als Top-Juristen
bezeichnet, die ihre großen, lukrativen Tickets (Mandate) über ihre
politischen Kontakte bekommen und weil sie selbst noch nebenbei in
der Politik sind. So z.B. Sauter und Gauweiler in Bayern und Kubiki in
Kiel.
Sauter viel dann auch noch auf durch die Masken-Deals.
Wesentlich ist aber ... im Verkehrsrecht tummeln sich grundsätzlich
keine sog. Top-Juristen. Da braucht man auch keine. Die sollten nur
ihre Routinen drauf haben und keine Interessenkonflikte haben mit
Vers.-Parallel-Mandantschaften. Auf diesen Interessenkonflikt, wenn es
ihn denn gibt, muss er aufmerksam machen bzw. das Mandat gar nicht
annehmen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:48:11 Uhr:
@Verkehrserzieher
Würdest du denn den Pfusch, den der Anwalt abgeliefert hat, tolerieren? 😁
Der TE kann doch darlegen dass seine 24.000 Euro Forderungen völlig korrekt sind. Vermutlich kann er das nicht, weil die Forderungen völlig überzogen waren von Anfang an.
Man hat versucht sich persönlich zu bereichern und hat Schiffbruch erlitten. Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen.
Als ehrlicher Versicherungsnehmer hab ich da kein Mitleid,
Zitat:
@HolderA28 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:48:28 Uhr:
Verdienen ist mit fiktiver Abrechnung absolut legal.
Kein Geschädigter verdient bei fiktiver Abrechnung, er verzichtet auf einen Teil des Schadenersatzes.
Wegen der Mehrwertsteuerproblematik verdient nur die Versicherung, aber das begreifen viele Hohlschädel einfach nicht...
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:27:16 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 29. Januar 2022 um 14:25:37 Uhr:
Und wie soll die Möglichkeit konkret aussehen?
Das kann ein Fachmann besser erklären. Fakt ist, daß auch Anwälte für Beratungsfehler haften.
Dann erkläre es doch bitte einfach schlechter.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 29. Januar 2022 um 15:03:17 Uhr:
Kein Geschädigter verdient bei fiktiver Abrechnung, er verzichtet auf einen Teil des Schadenersatzes.
Wegen der Mehrwertsteuerproblematik verdient nur die Versicherung, aber das begreifen viele Hohlschädel einfach nicht...
Quatsch. Für Otto Normalverbraucher mag das zutreffen, für den Fachmann, der selbst schraubt, trifft das nicht zu.
Ich habe erneut einen Schaden, auch der geht fiktiv. Auto ist 11 Jahre alt, mein Waldkarren. Seitenteil müsste neu, ich richte das und beule es aus, so gut es geht dann lasse ich das lackieren. Wird auf Totalschaden abgerechnet.
Der andere Schaden, da war das Auto keine 6 Monate alt. Wurde im EU Ausland in einer Händlervertretung für die Hälfte repariert, der Stundenlohn war 1/3 warum soll sich das nicht rechnen? Ich hätte locker den Urlaub von der Differenz bezahlen können.
Schlecht- oder Falschberatung liegt regelmäßig dann vor, wenn der Berater gegen die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit der Beratung verstoßen hat.
Die Rechtsprechung zur Beratungshaftung ist eindeutig auf den Schutz des Verbrauchers ausgerichtet. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist eine Haftung aus einem (stillschweigend abgeschlossenen) Beratungsvertrag immer dann zu bejahen, wenn Auskünfte erteilt werden, die für den Beratenen erkennbar von erheblicher Bedeutung sind und die dieser zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder Maßnahmen machen will. Das gilt insbesondere dann, wenn der Berater für die Erteilung der Auskunft sachkundig ist oder wenn bei ihm ein eigenes wirtschaftliches Interesse vorliegt.
Quelle: Wikipedia
Woher hast du das kopiert ?
Wenn man schon Texte googelt, so sollte man auch die Quellen angeben..... 🙁