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Haftpflichtschaden mit HUK, der größte Feind könnte der eigene Anwalt sein

Themenstarteram 29. Januar 2022 um 7:47

Guten Morgen, ein kleiner Erfahrungsbericht mit dem größten Feind bei einem unverschuldetem Unfall, Schädiger bei der HUK versichert, die kürzen der Leistungen ja perfekt beherrschen.

Der fall: Aufgrund der hier gelesenen Erfahrungen von vorn herein einem großen Anwaltsbüro die Sache übergeben. Es sollte fiktiv abgerechnet werden. Das Anwaltsbüro hat einen ADAC Vertragsanwalt.

Schaden 18 600 € + Wertminderung + Nutzungsausfall. Gesamtforderung 24 000 €. Mit ca 11 000 € in Vorkasse gegangen, Erstattung bisher 103 € für ein Telefon das mit kaputt ging. Bisher keinerlei Erstattung des Fahrzeugschadens.

Das Auto wurde im europäischem Ausland teilrepariert. Der eigene Anwalt teilte dies der HUK mit, übermittelte eine Bescheinigung über die Reparaturdauer. De Mandanten wurde nicht erklärt das die Bescheinigung kontraproduktiv ist obwohl man bei einem Fachanwalt davon ausgehen kann das er weiß was nun passiert.

Durch die Lieferung der Munition für den Gegenangriff auf dem Silbertablett wird Klage über 24 000 € eingereicht die logischerweise abgewiesen wird.

Es wird de Mandanten nichts erklärt sondern der Mandant wird über die Klageerwiderung getäuscht, dass der Mandant sich den geringeren Verrechnungssatz des EU Auslands gefallen lassen muß bleibt unerwähnt.

Das begreift der Mandant erst nachdem das OLG dies in einem Beschluß zu Papier bringt.

Der Mandant wurde nie beraten. Im dem Augenblick der Unterschrift hatte er sich seinen neuen Feind selbst geschaffen. Das nach Klageabweisung der 1. Instanz weiter an der fiktiven Abrechnung festgehalten wurde war sinnlos. Eine Frage dazu wurde auch nicht beantwortet.

Meine Warnung: Lieber ein kleines Anwaltsbüro. Nie eine Beauftragung ohne ausführliche Beratung. Oder lieber komplett auf die Regulierung mit der HUK verzichten. Das ist definitiv gesünder.

Ich vermute, das das Büro Aufträge von der HUK als Beklage erhält und im Gegenzug dafür sorgt das berechtigte und legale Forderungen schon im Vorwege passen. Der Anwalt spielt dann Richter und man bekommt zu hören, wieso? Steht Ihnen doch nicht zu. Schreibt aber seine Rechnung nach RVG über die Summe 24 000 €, mit dem Wissen, bekommt der Mandant nie dafür habe ich gesorgt.

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62 Antworten

Hallo,

einmal zurück zum Thema:

Hier scheint ja ein Anwalt oder eine Kanzlei am Werk gewesen zu sein, die das Mandat mit wenig Sachkenntnis und/oder Einsatz verfolgt und darauf aus ist, den Mandanten in einen Prozess zu treiben, dessen Risiko er trägt.

Man kann Geschädigten nur den Rat geben, sich vor der Erteilung eines Mandates Empfehlungen bezüglich der Kanzlei zu besorgen. Ich habe das Glück, einen Anwalt aus meinem Kundenkreis nach einer Empfehlung für einen auf Verkehrsstreitigkeiten spezialisierten Anwaltskollegen gefragt zu haben. Seine Empfehlung hat sich als guter Griff herausgestellt. Ich würde mich daher im Bekannten-, Kollegen- oder Kundenkreis nach Erfahrungen mit einer Kanzlei auf dem gesuchten Fachgebiet erkundigen. Eine solche Empfehlung gebe ich auch den Kunden, die mich z. b. nach einer Empfehlung für einen Architekten fragen.

Jetzt noch einmal zum Thema HUK:

Ich halte den Titel für sehr schlecht formuliert. Wenn zu einem hohen Schadensgutachten mit dem Wunsch nach einer Fiktivabrechnung noch ein Nachweis für eine Reparatur im Ausland eingereicht wird, denke ich, dass 90 % der HP-Versicherer sehr zurückhaltend werden.

Die Liste der Versicherer, bei denen man im Schadensfall als HP-Geschädigter mit Problemen rechnen kann, dürfte sich keinesfalls, wie es hier im Forum den Anschein hat, auf die HUK beschränken. Meine Erfahrungen mit der HUK waren gegenteilig.

Stattdessen erleben wir aktuell von der LVM ein absolut unmögliches Regulierungsverhalten. Hier werden gestellte und sauber belegte Ansprüche mit einem kurzen Schreiben schon dem Grunde nach abgewiesen. In den paar Absätzen dieses Schreibens ist zu erkennen, dass es sich um Textbausteine handelt, die die Sachbearbeiterin der LVM zu einem Schreiben zusammengewürfelt hat, ohne sich überhaupt mit dem Unfallgeschehen, der Unfallmitteilung der Polizei etc. befasst zu haben. Der Geschädigte wird hier unnötigerweise in die Klage getrieben.

Gruß Rainer

Meine persönliche Erfahrung: In den "großen Anwaltskanzleien" mit hunderten (Jung-)Rechtanwälten, die Vertragskanzlei von zig Rechtschutzversicherungen, von ADAC, ACE 6 Co. sind, bist Du als Mandant nur eine Nummer und ein durchlaufender Posten.

Dort schickt man Standardbriefe und handelt "nach Ablaufprozess".

Hier wird fast im Akkord gearbeitet. Individuelle Beratung und intensives Beschäftigen mit dem eigenen Fall findet kaum statt.

TE: Stell gerne Mal das Urteil anonymisiert ein. Interessanter Fall.

Themenstarteram 21. Februar 2022 um 12:38

Die Kanzlei hat einen ADAC Vertragsanwalt. Rechtsschutzversicherer ist der ADAC. Bearbeitet hat das nicht der Vertragsanwalt.

Der gute Mann hat dann beim OLG auch noch Fristen versäumt und 8 Tage nach Fristablauf das Mandat niedergelegt. OLG hat danach wegen fehlendem Vortrag bzw verspätetem Vortrag diesen nicht gewertet und es gibt aktuell nicht einmal den konkreten Schaden bezahlt zumal auch nur eine Teilreparatur gemacht wurde.

In Zahlen: 6.000 € fehlen. Wertminderung 1.300 €, bisher zurück gestellte Reparatur 2.000 € (Achse), Verbringungskosten 2.200 €, in D gekaufte Teile und Montage 700 €

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