ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ-Haftpflichtschaden, Abrechnung ok?

KFZ-Haftpflichtschaden, Abrechnung ok?

Themenstarteram 7. November 2007 um 21:50

Moin,

hat hier jemand etwas Ahnung von Versicherungsrecht?

Habe heute Post von der KFZ-Haftpflicht bekommen.

Vorgeschichte:

April 2006 habe ich einen Unfall selbstverschuldet, bin in die Leitplanke der A40.

Alles gemeldet,aber nie etwas gehört.Die Leitplanke wurde April 2007 ausgetauscht.

Jetzt kommt ein Brief: gemeldeter Schaden, bitte Zahlen Sie für 2007 noch folgenden Betrag nach.

Kein Angebot zum Rückkauf, kein Verweis welcher Schaden.

Ist es richtig mich schon für 2007 rückwirkend höher zustufen? Nicht erst ab Schadensregulierung?

Verjährung wäre auch bei 3 Jahren gewesen?

MfG

Joe

Ähnliche Themen
19 Antworten
am 7. November 2007 um 22:07

hallo,

zum november hin ist stichtag!

da werden die versicherungen hoch oder runter gestuft!

es ist vollkommen normal das deine versicherung dich erst jetzt hochstuft!

du kannst bei nachfrage bei der versicherung fragen ob du die leitplanke aus eigener tasche zahlen kannst,dann erfolgt kein hochstufung.

rechne aber genau aus welches billiger für dich ist // hatte das gleiche problem:D

Themenstarteram 7. November 2007 um 22:14

Ich war der Meinung das:

Eine höhere Einstufung im Jahr nach der Regulierung erfolgt

(Regulierung muss gerade gewesen sein,da Beitragsberechnung für nächstest Jahr kurz vorher ohne Schaden angezeigt wurde)

Jetzt soll ich aber für 2007 nachzahlen...was wäre denn 2009 gewesen?? Sollte/Müsste ich dann für 3 Jahre nachzahlen?

Joe

@vauxhall : Auch ne Leitplanke? Was kostet der Spass?

am 7. November 2007 um 22:18

kontaktier mal deine versicherung und frage nach.

wahrscheinlich wurden die schadensforderungen erst sehr spät gestellt,

das der fall erst nach nov.06 abgeschlossen war

Themenstarteram 7. November 2007 um 22:36

Ich bin mir sicher das die Regulierung im September oder Oktober diesen Jahres sein muss.

Weil: Beitragsberechnung für 2008 wurde mir vor 2 Wochen zugeschickt, ohne Schadensmeldung.

Das heisst für mich:

Die Versicherung zahlte den Schaden im Sep/Okt 2007 und ich soll für das gesamte Jahr 2007 erhöhten Beitag zahlen.....

Wann der Schaden reguliert wurde spielt für die Berechnungen keine Rolle. Dafür ist ausschließlich der Schadenstag Stichtag. Also der Tag des Unfalles.

Wäre ja noch schöner, wenn die Summe der Zahlung vom Zahldatum abhängt nach dem Motto: "Ich zahle erst Mittwoch statt Montag, bekomme ich dann 2 Tage Rabatt?" ;)

Themenstarteram 8. November 2007 um 6:58

Andersherum würde ich sagen:

Wenn die Versicherung erst nach 2 Jahren regeln und bezahlen muss, holt sie sich aber die Beiträge nachträglich rein,obwohl sie ja keine Ausgaben hatte für den Zeitraum.

Vielleicht kein sinnvoller Vergleich:

Du fragst mich ob ich dir in 2 Jahren Geld leihen kann, ich gebe es dir dann in 2 Jahren komplett, sage dir aber:

Du hast vor 2 Jahren nachgefragt, dann bekomme ich die Zinsen der letzten 2 Jahre auch noch und für die gesamte folgende Laufzeit auch...

am 8. November 2007 um 7:48

Hallo,

erstens - ich hab das mal hierher verschoben wo es richtig ist :)

Zweitens - die Abrechnung ist korrekt, auch wenn die Stufung an sich bissl spät kommt.

Es ist aber korrekt, dass Du zum Jahreswechsel nach dem Schadensereignis gestuft wirst.

In Deinem Fall also 01.01.07 - und das durchaus auch rückwirkend nach Schadenregulierung.

3 Jahre hätte es wohl nicht gedauert, da man Dich sicher spätestens zum 01.01.08 pro forma gestuft hätte.

Wegen des Schadenrückkaufs solltest Du Dich abschließend an Deine Schadenabteilung wenden.

Es wird zwar in der Regel mit angeboten in diesem Abschlusschreiben, jedoch ab einer bestimmten Grenze u.U. nicht mehr.

Also z.B. bei >2.000 € wirds nicht mehr angedruckt, da keiner davon ausgeht, dass Du das zurückkaufen möchtest weil es sich nicht lohnt.

Ein Anruf genügt hier aber - das wird man Dir sagen können - auch, ob sich der Schadenrückkauf lohnt.

Grüße

Schreddi

am 8. November 2007 um 9:45

Das ist so richtig.

Die Höherstufung wirkt ab der Versicherungsperiode, in der der Schaden verursacht wurde.

 

Zitat:

Du hast vor 2 Jahren nachgefragt, dann bekomme ich die Zinsen der letzten 2 Jahre auch noch und für die gesamte folgende Laufzeit auch...

Von was denkst du denn, leben die Versicherungen?

Außerdem ist die genaue Schadenshöhe ja erst im April/Mai 2007 dem Versicherer bekannt gewesen.

Vorher konnte er ja garnicht zahlen, wenn der Geschädigte nach Originalrechnung abrechnen will; und

die liegt nunmal erst nach Beendigung der Reparaturarbeiten vor...

 

MfG!

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee

Das ist so richtig.

Die Höherstufung wirkt ab der Versicherungsperiode, in der der Schaden verursacht wurde.

(...)

ab der folgenden, um korrekt zu sein.

Grüße

Schreddi

um das nochmal zu verdeutlichen: die höherstufung erfolgt immer zur nächsten Versicherungsperiode, wie Schreddi schon geschrieben hat. Jedoch möchte ich anmerken, dass an sich eine höherstufung bereits ab Tag der Schadenmeldung erfolgt ist. Prämien und SF relevant wird es erst zur nächsten Periode.

Wenn sich hier drüber aufgeregt wird, dass die Gesellschaft davon lebt ( Bruce Lee ) muß ich mals anmerken, dass die überwiegende Zahl der Unfalle wohl binnen einer Versicherungsperiode beglichen werden und die Versicherer ja da erstmal ganz fürchterlich viel in Vorleistung treten müssen, bis sie endlich ab der neuen Periode einen exorbitant hohen Beitragszuschlag verlangen dürfen. :D

am 8. November 2007 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

Wenn sich hier drüber aufgeregt wird, dass die Gesellschaft davon lebt ( Bruce Lee ) muß ich mals anmerken, dass die überwiegende Zahl der Unfalle wohl binnen einer Versicherungsperiode beglichen werden und die Versicherer ja da erstmal ganz fürchterlich viel in Vorleistung treten müssen, bis sie endlich ab der neuen Periode einen exorbitant hohen Beitragszuschlag verlangen dürfen. :D

Ich rege mich darüber auf, dass die Gesellschaft davon lebt?!? :eek: Das ist mir ja ganz neu... :D

 

@Schreddi:

Hast Recht, hab da was durcheinander gebracht bzw. anders in Erinnerung gehabt von meinem Schaden aus 2002.

Aber wie gesagt, KFZ ist ned so mein Themengebiet... eher Gebäude, D&O, Haftpflicht etc.

 

MfG!

ok, sorry, falsch verstanden

Dennoch halte ich die Aussage, das die Gesellschaft davon lebt, früher hochzustufen als der schaden bezahlt ist, für nicht richtig.

Klar zögern wir gerne raus - aber nur um den Gegner zu ärgern. :D nur Spaß!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 9. November 2007 um 8:04

Habe mit der Versicherung gesprochen, und auch lange genug im Internet gesucht.

Ist leider eben so rechtens und normal.

Mein Gefühl sagte mir eben.....wie gemein von denen :-(

Dank an alle

Joe

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 16:45

Nochmal eine Frage an die Experten

Kurz zusammengefasst:

 

Unfall                            März 2006

Schadensbegleichung       Nov 2007, Summe 515 €

Höhertufung                   ab Jan 07, Beitragsnachzahlung 190 € für das laufende Jahr

 

Im Brief steht, das ich 6 Monate Zeit habe zur Selbstbegleichung.

Wenn ich im Mai 08 die Summe überweise, werden dann die Beiträge für 2007 und dann schon geleistete für 2008 wieder zurrückgerechnet/erstattet?

 

MfG

 

Joe

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ-Haftpflichtschaden, Abrechnung ok?