Haftpflichtschaden Bearbeitungszeit

45 Antworten

Hallo,

ich hatte einen Haftpflichtschaden (Heckschaden).
Die Schuldfrage ist geklärt, ein Gutachen habe ich am 28.04. zur Versicherung gesendet und um eine Abrechnung auf fiktiver Gutachtenbasis gebeten.
Einen RA habe ich nicht beauftragt.
Wie lange dauert das üblicherweise denn so ?
Sollte ich einfach warten, oder eine Frist setzen ?

45 Antworten

Schön, dass der TE nun doch einen Anwalt eingeschaltet hat. Möge die Abwicklung im seinem Sinne verlaufen. 🙂

Das hätte ich auch lieber sofort getan, wenn ich es vor dem Gutachten hier hätte lesen können ...

Zitat:

@east1 schrieb am 15. Mai 2023 um 12:08:21 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Mai 2023 um 10:40:25 Uhr:


Das mit dem Abrechnen der Mehrwertsteuer auf gekaufte Ersatzteile ist nicht mehr möglich. Der BGH hat das als unzulässige Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung gestoppt.

Ich habe dazu etwas recherchiert und das hier gefunden.
Und nicht wirklich verstanden ... eine kombinierte Schadensabrechnung ist nicht möglich, aber eine Abänderung der zunächst von mir eingeforderten fiktiven in eine konkrete Schadensabrechnung ist jedoch möglich ...

Dank Deinem und @nogel /s Hinweisen bin ich gespannt, was der nun von mir beauftragte RA dazu sagen wird.

Von fiktiver zur konkreten Abrechnung kann man wechseln. Andersrum ist es faktisch nicht darstellbar, weil man konkrete Posten vorgelegt hat. Die sind dann meist ohne Arbeitskosten oder diese sind dann ohne Beleg, weil man selbst mit Freunden etwas gezaubert. hat. Hat man zunächst fiktiv z.B. 1.500,- agberechnet und kommt dann mit Ersatzteilrechnungen von vielleicht 200,-, könnte die Versicherung die Differenz von 1.300,- eigentlich zurückfordern. Denn man hat dann ja nur die 200,- belegt, aber den Rest eben nicht. Der Wechsel macht Sinn, wenn man alles mit Rechnungen/Quittungen belegen kann und dabei mehr nachgewiesen wird als bei fiktiver Abrechnung verlangt werden kann.

Ein bereits erstelltes Gutachten kann vom Sachverständigen nachgebessert werden. Das sollte normalerweise keine Zusatzksoten machen.

@berlin-paul @nogel
Vielen Dank für Eure verständlichen Erklärungen !
Für jemanden, der mit so einem Schaden noch keine Erfahrungen machen musste, ist das alles einigermaßen kompliziert. Als Geschädigter hat man nicht nur den Stress, den Schaden finanziell einigermaßen sinnvoll zu regeln, sondern muss sich auch noch selbst um alles kümmern, ohne dabei von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werden.
Der erste Schritt sollte wohl daher immer sein, einen erfahrenen RA für Verkehrsrecht+Versicherungsrecht zu beauftragen. Ganz allein gegen mögliche Kürzungen anzukämpfen, hat ja überhaupt keinen Sinn, da der RA schließlich für den Geschädigten kostenfrei ist.
Warum man das alles hier im Forum nicht gleich von anderen usern lernen kann, habe ich nun auch verstanden 🙄

Ähnliche Themen

Gerngeschehen. 🙂

Zitat:

@east1 schrieb am 15. Mai 2023 um 22:08:09 Uhr:


Das hätte ich auch lieber sofort getan, wenn ich es vor dem Gutachten hier hätte lesen können ...

Vielleicht findet ja ein Umdenken (egal ob freiwillig oder nicht) statt und zukünftige Geschädigte können hilfreiche, sinnvolle, oder leider auch bitter notwendige Ratschläge wieder direkt und ohne "Umwege" erhalten.
Die Hoffnung stirbt zuletzt

Ich hatte weiter oben bereits den Hinweis eingefügt, daß ich den Rat zum Anwalt zu gehen erst geben durfte, nachdem der TE explizit danach gefragt hat. Selbst dieser Hinweis wurde durch die Moderation gelöscht.

Guten Morgen,

ich möchte erneut darum bitten, die Vorgaben des Sticky Threads zu beachten und auch nicht permanent den Unmut dazu im Forum kundzutun. Das bringt niemand weiter und ist Wasser auf die Mühlen derer, die MT dazu bewogen haben, aktuell diese Vorgaben zu machen.
MT ist selbst daran gelegen, die Vorgaben des Stickythreads zurücknehmen zu können, was wohl aber noch etwas dauern wird.
Wer seinen Unmut abladen möchte oder dazu Diskussionbedarf hat, macht das bite nicht in den Threads, sondern wendet sich direkt an das CM von MT, @MT-Chris ist der passende Ansprechpartner.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Danke für die Empfehlung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Die Frist zur Schadensregulierung ist nämlich inzwischen bereits abgelaufen und wurde noch einmal um 9 Tage verlängert - mit Klageandrohung.

Es zeigt sich immer wieder, dass das bei unverschuldeten Haftpflichtschäden die sinnvollste Herangehensweise ist. Alle Automobilclubs, die automotive Fachpresse, die ständige Rechtsprechung, alle mit der Schadensregulierung befassten Fachleute und auch die öffentlich rechtlichen Medien sehen es genauso. Oft wird dann erst nach Klageeinreichung alles anerkannt, bezahlt und auch die ganzen Kosten ausgeglichen. Traurig aber so ist die Realität nunmal. Schön, dass dir hier geholfen werden konnte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen