Autohaus vermittelt Anwalt - lange Bearbeitungszeit

Guten Tag,

Ende Januar diesen Jahres hatte ich einen Unfall. Ein junges Mädel ist mir mit ihren Golf auf meinen A3 drauf gerutscht, weil sie auf eisglatter Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte.
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, verletzt wurde niemand. Ich habe mein Auto noch am gleichen Tag zum örtlichen Audi-Partner gebracht. Der Serviceberater dort hat mir einen Anwalt empfohlen (vermittelt), weil dies die Bearbeitung ernorm erleichtern und beschleunigen würde, außerdem würde dieser meine Ansprüche besser vertreten. Kosten würde mich das ganze keinen Cent, auch meine Rechtsschutzversicherung wird davon nicht tangiert, da es mit der gegnerischen Versicherung verrechnet wird. Ich habe dann zugestimmt.

Leider stellte sich der Audi-Partner im nachhinein als ziemlicher Fehlgriff heraus. Ich bekam Termine die nicht eingehalten wurden. Mein Auto war dann von Dienstag bis Freitag in der Werkstatt, nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich die Zusage, dass das Auto am Freitag fertig ist und ich es abholen kann (ich benötigte keinen Leihwagen). Leider wurde mir dann am Freitag ein unfertiges Auto übergeben mit dem Hinweis, dass noch eine Beule und Kratzer ausgebessert werden müssten, das wurde zeitlich nicht mehr geschafft. Mürrisch und schlecht gelaunt habe ich meinen Wagen dann mitgenommen. Mein Fahrzeug wurde eine Woche später nochmals bei mir Zuhause abgeholt, die restlichen Arbeiten erledigt, und mir wieder nach Hause geliefert (worauf ich auch bestanden habe).

Das Gutachten bezifferte den Schaden auf ca. 2600 Euro netto und 250 Euro Wertminderung. Dazu kommt laut Anwalt noch der Nutzungsausfall für 4 Tage sowie 30 Euro Kostenpauschale. Die 4 Tage habe ich gleich „reklamiert“, mein Auto war schließlich nach 4 Tagen nicht fertig sondern eine Woche später nochmals einen Tag in der Werkstatt, also sollten mir 5 Tage Nutzungsausfall zustehen.

Nun, das ganze ist jetzt fast 3 Monate her, mein Auto ist seit 2 Monaten bereits wieder repariert. Auf das Geld von der Versicherung warte ich aber immer noch. Die Aussage der Anwaltskanzlei ist immer die gleiche: „Die Versicherung hat den Betrag noch nicht beglichen. Wir haben die Versicherung unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Mehr können wir momentan nicht tun.“

Ich habe kurz nach dem Unfall von der gegnerischen Versicherung bereits ein Schreiben erhalten, indem sie ihre Haftung anerkennt und den Schaden regulieren will. Ich habe diesen Brief natürlich dem Anwalt weitergeleitet.

Nun meine Frage, ist eine so lange Bearbeitungsdauer normal oder bin ich hier einer faulen Masche einer Anwaltskanzlei aufgesessen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von woidcruiser


Nun meine Frage, ist eine so lange Bearbeitungsdauer normal oder bin ich hier einer faulen Masche einer Anwaltskanzlei aufgesessen?

Wer an das Gute im Menschen glaubt, sieht im Handeln des Autohauses einen Topservice.

Der Realist sieht darin ein gegenseitiges Zuschanzen von Aufträgen, die vorwiegend dem Interesse der beteiligten Unternehmen dienen.

Aber was nun in einem Einzelfall berechtigt oder unberechtigt zu Verzögerungen führt - dass weiß wirklich nur derjenige, der den Schriftverkehr führt und kennt. Bei einem unstrittigen Fall - Anwalt nicht nötig (andere sehen das anders). Was gefordert werden kann, erfährt man auch so, wenn man es nicht selbst weiß (z. B. per kostenloser, anwaltlicher Erstberatung vor Ort durch den Vertragsanwalt eines Automobilklubs, Checklisten und Merkblätter .....).

9 weitere Antworten
9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von woidcruiser


Nun meine Frage, ist eine so lange Bearbeitungsdauer normal oder bin ich hier einer faulen Masche einer Anwaltskanzlei aufgesessen?

Wer an das Gute im Menschen glaubt, sieht im Handeln des Autohauses einen Topservice.

Der Realist sieht darin ein gegenseitiges Zuschanzen von Aufträgen, die vorwiegend dem Interesse der beteiligten Unternehmen dienen.

Aber was nun in einem Einzelfall berechtigt oder unberechtigt zu Verzögerungen führt - dass weiß wirklich nur derjenige, der den Schriftverkehr führt und kennt. Bei einem unstrittigen Fall - Anwalt nicht nötig (andere sehen das anders). Was gefordert werden kann, erfährt man auch so, wenn man es nicht selbst weiß (z. B. per kostenloser, anwaltlicher Erstberatung vor Ort durch den Vertragsanwalt eines Automobilklubs, Checklisten und Merkblätter .....).

das sind wie immer hohle phrasen der werkstatt - ein anwalt beschleunigt nicht die regulierung, im gegenteil, er verlangsamt sie! hier hättest du lieber darauf verzichten sollen, wenn du doch schon die bestätigung der haftung von der versicherung bekommen hast. nun ist das kind schon in den brunnen gefallen - an deiner stelle würde ich dem anwalt, wie auch der werkstatt, mal ordentlich druck machen!

Moin,

um das Ausfallgeld von der Vers. zu erhalten, sind die im Gutachten angegebenen Reperaturtage eine Vorlage zur Regulierung des Tagessatzes.

Wenn die Werkstatt nicht in der Lage ist, dass KFZ innerhalb dieser Zeit zu reparieren, dann muß sie das der Vers. gegenüber begründen, ob die sich dann aber je nach Begründung darauf einlässt, ein oder mehrere Tage ein Ausfallgeld zu zahlen, hängt wohl vom jeweiligen Grund ab.

Auf jeden Fall haben die Versicherer keine Angst vor Anwälten. Er nimmt nur den Geschädigten die Arbeit ab, sich um die Dinge zu kümmern, wenn er es denn zeitnah macht.

Zitat:

Original geschrieben von beachi


das sind wie immer hohle phrasen der werkstatt - ein anwalt beschleunigt nicht die regulierung, im gegenteil, er verlangsamt sie!

T´schuldigung, aber das ist Quatsch. Jedenfalls dann, wenn man als Anwalt vernünftig und im Sinne des Mandanten arbeitet, was selbstverständlich sein sollte.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Franz Meersdonk


wenn man als Anwalt vernünftig und im Sinne des Mandanten arbeitet, was selbstverständlich sein sollte.

Natürlich - ist es aber insbesondere bei den Bagatellfällen häufig nicht.

Zitat:

Original geschrieben von woidcruiser


Nun meine Frage, ist eine so lange Bearbeitungsdauer normal oder bin ich hier einer faulen Masche einer Anwaltskanzlei aufgesessen?

Bei mir hatte sich das ähnlich lange hingezogen. Die Versicherung sitzt halt am längeren Hebel. Die haben Zeit, den Schaden auszugleichen.

Für die Zukunft als Tipp: immer einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur nehmen. Dann muss im Zweifel der Verleiher hinter seinem Geld her rennen und man kann seinen Wagen so lange in der Werkstatt lassen bis alle Arbeiten ausgeführt sind.

mit solchen aussagen sollte man ganz vorsichtig sein, lieber vorposter! was meinst du, bei wem die mietwagenfirma zuerst klingelt, wenn sich die versicherung zu viel zeit lässt..?! bei dir! dann darfst du löhnen! wenn es ganz dumm kommt und nur nur ganz wenig kilometer fährst, zahlst du den mietwagen selbst. dann haste auch nix gekonnt.
ich hätte einen gegenvorschlag.. mietwagen von der versicherung vermitteln lassen..
mfg

Zitat:

Original geschrieben von beachi


mit solchen aussagen sollte man ganz vorsichtig sein, lieber vorposter! was meinst du, bei wem die mietwagenfirma zuerst klingelt, wenn sich die versicherung zu viel zeit lässt..?! bei dir!

Nö, die melden sich beim Vertragspartner. Vertragspartner ist der Mieter und nicht der Nutzer.

Zitat:

dann darfst du löhnen! wenn es ganz dumm kommt und nur nur ganz wenig kilometer fährst, zahlst du den mietwagen selbst. dann haste auch nix gekonnt.

Woher nimmst du diese Infos? Ich habe leidige Praxiserfahrungen. Ich bin 5 Wochen mit einem Leihwagen unterwegs gewesen und hatte keinerlei Probleme.

Zitat:

ich hätte einen gegenvorschlag.. mietwagen von der versicherung vermitteln lassen..

Nach meinen Erfahrungen kümmert sich darum die Werkstatt, die die Reparatur ausführt. Welches Interesse sollte die Versicherung haben, egal ob eigene oder gegnerische, jemanden einen Mietwagen zu vermitteln? Da kann es doch höchstens darum gehen, die Sache möglichst billig also mind. zwei Kategorien unterhalb des eigenen Wagens abzuwickeln.

Wer die Musik bestellt, bezahlt. Ganz einfach 🙂

Eine Abtretung ist nur ein Mittel die Rechnung auch bei einer 3. Partei geltend zu machen. Zahlt diese 3. Partei, ist alles gut, zahlt sie nicht oder nur einen Teil, geht der Rest zu lasten des Autraggebers. Dann geht der Streit über das Wieso und Warum los, die Rechnung sollte man besser bezahlen, ansonsten gehen alle Gebühren noch oben drauf.

Der Tip mit der von der Versicherung vermittelten Mietwagen ist wohl der beste. In dem Fall hat die Vers. dann die Musik bestellt 😉

Grüße
Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen