Haftpflichtfall Rechnungsposten: Corona-Desinfektionskosten

Hallo liebes Schwarmwissen,

ich wurde im Oktober unverschuldet in einen Unfall verwickelt (Parkrempler). Der Schaden belief sich laut Gutachten auf ca. 2.700€. Das ganze lasse ich über einen Anwalt abwickeln.

Die Reperaturrechnung betrug ca. 1.900,00€ (Also günstiger als Gutachten).Ich habe trotzdem nicht fiktiv abrechnen lassen, 1. war mir das Risiko von Kürzungen zu hoch, und ich will mich an der Sache auch nicht bereichern. Ich wollte nur wieder ein heiles Auto haben ohne das mir Kosten entstehen. Zumal ich sowieso die Nutzungsausfall-Entschädigung eingesackt habe.

Alle Kosten wurden von der gegnerischen Versicherung gezahlt, außer eine Position: 64,99€ für Desinfektionsmaßnahmen am Fahrzeug im Rahmen der Hygienebestimmungen (Corona). Diese ließ ich vom Anwalt reklamieren, woraufhin die Gegnerische Versicherung "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bla bla bla..." pauschal nochmal 25,00€ nachschoss.

Bleiben 39,99€ offen. Mein Anwalt fragt mich jetzt wie ich weiter vorgehen soll. Da brauche ich jetzt eure Meinung! 🙂

1. Sehe ich nicht ein warum ich darauf sitzen bleiben sollte, schließlich wurde ich vollkommen unbeteiligt/Unfreiwillig in diese Situation verwickelt, warum sollte ich dadurch einen Nachteil erleiden. Die Rennerei zur Polizei etc. hat mich schon genug Zeit gekostet, da soll ich jetzt auch noch auf Kosten sitzen bleiben 😕 ist zwar kein Vermögen aber eine knappe Tankfüllung.

2. Andererseits habe ich keine große Lust mich weiter mit der Angelegenheit rumzuschlagen. Und ich möchte unsere Gerichte nicht unnötig mit Kleinkram belasten.

Nebenfakten:
Rechtsschutz ist vorhanden (150€ SB)
Rechtssprechung nicht eindeutig (Gibt Urteile in beide Richtungen)

PS: Ich finde es mal wieder Frech, da bin ich so "nett" und erspare der gegnerischen Versicherung viele hundert Euro und lasse es "Ehrlich" Reparieren obwohl ich durch eine Fiktive Abrechnung mehr Geld hätte rausschlagen können, und dann wird trotzdem gekürzt...

82 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. März 2021 um 09:31:06 Uhr:


Die Zuschläge sind sowohl bei Privatpatienten als auch bei den gesetzlich Versicherten abrechnungsfähig. Anfangs aufgrund Vereinbarung von analoger Anwendung einer Gebührenziffer durch die gemeinsamen Gremien der KV'en und der Leistungserbringer, später dann direkt durch Aufnahme einer eigenen Gebührenziffer.

.....

wird zwar OT, aber die GOÄ gilt ausschliesslich für Privatversicherte, in der GKV gilt der sogenannte EBM (einheitlicher Bewertungsmassstab) und da gibt es keinerlei Abrechnungsziffer für gestiegene Hygieneanforderungen und es gab auch keinerlei Anpassungen bestehender Abrechnungsziffern ;

die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine staatliche Gebührenordnung wie die der Anwälte, Architekten etc. - festgelegt unter Mitwirkung der Bundesärztekammer und der PKV ;

der EBM wird vom gemeinsamen Bundesausschuss/erweiterten Bewertungsausschuss unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes festgelegt; Es sind meist stark pauschalierte "all inclusive" Leistungsziffern, ganz anders al in der GOÄ ;

Wahlleistungen können dem gesetzlich Versicherten auch nach GOÄ berechnet werden - aber nur mit Einverständnis und nach vorheriger Vereinbarung - findet bei der Hygienepauschale keine Anwendung, wäre auch illegal, soetwas zu machen;

Auch ganz viele andere Handwerks-Betriebe haben durch Corona höhere Kosten - der Bäcker , der Metzger, der Optiker, der Friseur etc.; trotzdem werden die Brötchen deshalb nicht teurer oder mit Zuschlag verkauft;

deshalb sollten auch die KFZ-Betriebe das wenigstens mit Augenmaß machen

Das ist schon bissl anders. Schau mal hier:

https://www.bundesaerztekammer.de/.../

https://www.aerzteblatt.de/.../...pauschale-bis-Jahresende-verlaengert

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. März 2021 um 10:23:23 Uhr:


Das ist schon bissl anders. Schau mal hier:

https://www.bundesaerztekammer.de/.../

https://www.aerzteblatt.de/.../...pauschale-bis-Jahresende-verlaengert

das gilt alles nur für Privatversicherte im Bereich der GOÄ;

für die gesetzlich Versicherten gibt es keine Zuschläge - siehe hier

Krankenkassen verweigern Erstattung von Hygienekosten

Wusste ich nicht, dass der dortige Streit noch nicht abschließend geklärt ist. Denke aber schon, dass da am Ende auch in den gKV-Abrechnungen eine Lösung >0 EUR gefunden wird. Im Bereich stationärer Kkh-Behandlung sind im vergangenen Jahr noch separate 50,- € Zuschlag zu den Fallpauschalen in der gKV akzeptiert worden.

Letztlich ist auch egal in welcher Höhe. Es ist ein Mehraufwand vorhanden, der sich auch in einer Vergütung wiederfinden muss. Ob nun im Kfz-Gewerbe oder im Gesundheitswesen ist das in den Preisgefügen vor der Pandemie nicht einkalkuliert gewesen.

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Also Ursprünglich geht es weniger um die Höhe der Kosten sondern darum ob diese von der Gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Mittlerweile hat sich hier auch die Werkstatt zu Wort gemeldet und ihren Standpunkt bestätigt. Ich habe auch meine Zustimmung signalisiert und so werden wir sehen ob die Versicherung zahlt oder sich quer stellt.

Danke jedenfalls für Eure Antworten 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. März 2021 um 10:56:30 Uhr:


Wusste ich nicht, dass der dortige Streit noch nicht abschließend geklärt ist. Denke aber schon, dass da am Ende auch in den gKV-Abrechnungen eine Lösung >0 EUR gefunden wird. Im Bereich stationärer Kkh-Behandlung sind im vergangenen Jahr noch separate 50,- € Zuschlag zu den Fallpauschalen in der gKV akzeptiert worden.

Letztlich ist auch egal in welcher Höhe. Es ist ein Mehraufwand vorhanden, der sich auch in einer Vergütung wiederfinden muss. Ob nun im Kfz-Gewerbe oder im Gesundheitswesen ist das in den Preisgefügen vor der Pandemie nicht einkalkuliert gewesen.

Wir sind nicht mehr vor der Pandemie. Alles wird sonst schnell eingepflegt.

Ulli ... hier wurden wirklich fundierte links gepostet, die zum Verständnis beitragen wenn man sie liest.

Selbst die GOÄ ist längst angepasst! Und die braucht in der Regel verdammt viel Zeit.

Zitat:

64,99€ für Desinfektionsmaßnahmen am Fahrzeug im Rahmen der Hygienebestimmungen

Und da sehe ich das Problem:
Nach diese Angaben undifferenziert ohne Details.
Mir ist keine spezielle Hygienebestimmung für das Kfz-Gewerbe wegen Corona bekannt. Also greifen die normalen Arbeitsschutzbestimmungen.
Und wenn es die Werkstatt nicht schafft, diese bei den Allgemeinkosten einzupreisen oder detailliert aufzuführen...

GOÄ Nr. A 245 gabs schon vor der Pandemie, Ulli.

Für gewöhnlich gibts auch einen Preisaushang in der Werkstatt. Viele werben auch aktiv damit. So überraschend kommt das dann also nicht daher.

@UliBN

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. März 2021 um 13:19:12 Uhr:


64,99 / 1,19 = 54,62 netto (beinhaltet 10% Verbrauchsmaterialpauschale) =
49,65 netto Arbeitszeit aus 4 AW = 12,41 netto für das AW bei 10 AW = 1 Stunde und
4,97 Verbauchsmaterialpauschale

Wird in München oder Hamburg so durchgehen, in Mecklenburg-Vorpommern eher nicht (bezogen auf den Stundenverrechnungssatz)

das ist eine astreine, betriebswirtschaftlich saubere Kalkulation;

diskussionswürdig ist die Höhe der Preise und ob die für den Arbeitsschutz in der Werkstatt erforderliche Desinfektion bei Fahrzeug-Annahme überhaupt dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann;

die Notwendigkeit dieser Massnahmen könnte man auch noch hinterfragen - warum soll man das Auto desinfizieren, wenn man sich auch mit persönlicher Schutzausrüstung schützen kann ?!

welche tatsächlichen Infektionsrisiken bestehen denn da tatsächlich, wenn man am Fahrzeug arbeitet ?!

Vollkommen richtig.
Die Abrechnungsmöglichkeit analog zu 245 wegen Corona st jedoch erst aufgrund von Corona explizit eröffnet worden und gilt befristet.

Mit dem Aushang und der aufgeführten Postition wären wir uns sofort einig. Damit dann auch rechtsfest.

Gehört zwar nicht hierher, aber Bestatter verlangen für die Beerdigung von Coronatoten auch coronabedingte Hygienekosten.
Haben ca 200 Euro dafür bezahlt, jeder verdient scheinbar an Corona ganz gut

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. März 2021 um 22:23:05 Uhr:


...dieser Posten ist eine in der aktuellen Lage unerläßliche Schutzmaßnahme um überhaupt irgendwelche Arbeiten ausführen zu können... wer das nicht kapiert muß seine Kiste halt zu ATU, Pitstop oder sonstigen Pfuschern mit leeren Auftragsbüchern bringen.

Genau das ist halt die spannende Frage, ob diese Schutzmaßnahme unerlässlich ist? Wenn ATU und Pitstop das nicht tun (keine Ahnung ob das so ist), scheint es nur ein Nice-to-Have zu sein. Würde für mich auch logisch klingen, denn in vielen Lebensbereichen passiert das auch nicht. Im Bus oder der Bahn z.B. putzt auch niemand für 65€ hinter mir her, nachdem ich ausgestiegen bin.

Ist das aber eben nicht unerlässlich, dann ist das kein Fall für die Versicherung. Natürlich kann die Werkstatt daher gehen und sagen, dass sie es nur mit Desinfektion machen. Wir haben Vertragsfreiheit. Sie können auch daher gehen und sagen, sie machen es nur mit Wagenwäsche. Das kann der Kunde akzeptieren, muss er aber nicht. Dann kommt ggf. halt kein Vertrag zu Stande. Aber der Kunde muss solche Nice-to-Haves ggf. eben aus eigener Tasche zahlen. Das ist dann kein Fall für die Versicherung und genau deshalb, muss so etwas natürlich auch beauftragt werden.

...ich war letztens zu einem Termin beim hiesigen Amts- / Landesgerichtsgebäude... neben den inzwischen üblichen Einlaßkontrollen mußte man ein Formular mit den Kontaktdaten ausfüllen.

Dort wurden sogar die Kugelschreiber nach jeder Benutzung gereinigt... frischen Kugelschreiber nehmen und nach der Benutzung warf man die in so eine Kiste mit der Aufschrift "benutzt".

Ich achte auf so etwas, weil das bei vielen Firmen z.B. Lieferscheine unterschreiben ein Schwachpunkt ist... da wirste angepflaumt, wennste den Maskenball nicht ganz so ernst nimmst... aber hunderte von Leuten unterschreiben mit ein und dem selben ausliegenden Kugelschreiber... daher zücke ich da immer meinen eigenen Schreiber.

Selbst in Zeiten ohne Corona... einfach ekelhaft, wenn man sich mal vorstellt was so mancher in der Fingern gehabt haben kann, irgendwelche Sachen anpackt und du greifst anschließend genau da rein... das sind Sachen, die ich schon immer soweit irgend möglich vermeide.

Aber wieder zurück zu Corona... habs letztens erst wieder in einem Interview von diesem Chefvirologen (Christian Drosten) der Berliner Charité gehört, dass die Viren je nach Material & Oberfläche bis zu 2 Tage überleben können.

Daher halte ich die Behandlung entsprechender Oberflächen in einem Auto (Lenkrad, Schalt-/Wählhebel, Lenkstockschalter,...usw.) für dringend geboten um das Werkstattpersonal zu schützen... ob man die Autos nach der Reparatur für den Kunden ein weiteres Mal desinfiziert... naja, das könnte man evtl. von der Gesinnung des Kunden abhängig machen z.B. diese Querdenker scheinen ja irgendwie von Natur aus gegen das Virus immun zu sein 😉😁😁

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. März 2021 um 20:29:58 Uhr:


....
Daher halte ich die Behandlung entsprechender Oberflächen in einem Auto (Lenkrad, Schalt-/Wählhebel, Lenkstockschalter,...usw.) für dringend geboten um das Werkstattpersonal zu schützen... ob man die Autos nach der Reparatur für den Kunden ein weiteres Mal desinfiziert... naja, das könnte man evtl. von der Gesinnung des Kunden abhängig machen z.B. diese Querdenker scheinen ja irgendwie von Natur aus gegen das Virus immun zu sein 😉😁😁

- stellt sich die Frage, warum man fremdes Eigentum mit irgendwelchen Desinfektionsmittel traktieren soll - evtl. mit dem Risiko einer Beschädigung - wenn man sich genausogut mit Handschuhen schützen könnte;

also persönliche Schutzausrüstung vs. Desinfektion nach dem Gießkannenprinzip....

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