Haftpflichtfall Rechnungsposten: Corona-Desinfektionskosten

Hallo liebes Schwarmwissen,

ich wurde im Oktober unverschuldet in einen Unfall verwickelt (Parkrempler). Der Schaden belief sich laut Gutachten auf ca. 2.700€. Das ganze lasse ich über einen Anwalt abwickeln.

Die Reperaturrechnung betrug ca. 1.900,00€ (Also günstiger als Gutachten).Ich habe trotzdem nicht fiktiv abrechnen lassen, 1. war mir das Risiko von Kürzungen zu hoch, und ich will mich an der Sache auch nicht bereichern. Ich wollte nur wieder ein heiles Auto haben ohne das mir Kosten entstehen. Zumal ich sowieso die Nutzungsausfall-Entschädigung eingesackt habe.

Alle Kosten wurden von der gegnerischen Versicherung gezahlt, außer eine Position: 64,99€ für Desinfektionsmaßnahmen am Fahrzeug im Rahmen der Hygienebestimmungen (Corona). Diese ließ ich vom Anwalt reklamieren, woraufhin die Gegnerische Versicherung "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bla bla bla..." pauschal nochmal 25,00€ nachschoss.

Bleiben 39,99€ offen. Mein Anwalt fragt mich jetzt wie ich weiter vorgehen soll. Da brauche ich jetzt eure Meinung! 🙂

1. Sehe ich nicht ein warum ich darauf sitzen bleiben sollte, schließlich wurde ich vollkommen unbeteiligt/Unfreiwillig in diese Situation verwickelt, warum sollte ich dadurch einen Nachteil erleiden. Die Rennerei zur Polizei etc. hat mich schon genug Zeit gekostet, da soll ich jetzt auch noch auf Kosten sitzen bleiben 😕 ist zwar kein Vermögen aber eine knappe Tankfüllung.

2. Andererseits habe ich keine große Lust mich weiter mit der Angelegenheit rumzuschlagen. Und ich möchte unsere Gerichte nicht unnötig mit Kleinkram belasten.

Nebenfakten:
Rechtsschutz ist vorhanden (150€ SB)
Rechtssprechung nicht eindeutig (Gibt Urteile in beide Richtungen)

PS: Ich finde es mal wieder Frech, da bin ich so "nett" und erspare der gegnerischen Versicherung viele hundert Euro und lasse es "Ehrlich" Reparieren obwohl ich durch eine Fiktive Abrechnung mehr Geld hätte rausschlagen können, und dann wird trotzdem gekürzt...

82 Antworten

Gern habe ich deine Frage mit ???????? beantwortet, damit du hier jetzt weiter schlau mitreden kannst.

Machte mir die Werkstatt z.B. nach Inspektionsauftrag und ohne vorherige Ankündigung einen Rechnungsaufschlag von über 60 Euro... würde ich mit Kragenweite 78 zum Gespräch bitten.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. März 2021 um 16:21:13 Uhr:


Gern habe ich deine Frage mit ???????? beantwortet, damit du hier jetzt weiter schlau mitreden kannst.

Das weiß ich sehr zu schätzen. Allein - ich summiere da anhand des praktischen Geschehens auch nicht annähernd 64 EUR. Ich bin allerdings auch erwartungsgemäß der Meinung, dass ein Versicherer nicht jede x-beliebig hoch dotierte Rechnung bezahlen muss.

Da ich nicht mit Kragenweite 78 geboren bin, muss ich leider mitunter die eine oder andere Unverschämtheit hinnehmen (oder das gleiche Öl von einer anderen Werkstatt zum knapp halben Preis einfüllen lassen. Die füllt mir dann auch nicht den randvollen Wachschbehälter noch mal auf).

Zitat:

......Ich bin allerdings auch erwartungsgemäß der Meinung, dass ein Versicherer nicht jede x-beliebig hoch dotierte Rechnung bezahlen muss.

da bin ich sogar ganz bei dir

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Nur so nebenbei: Zu diesem Unfall gibt es ein Gutachten. Der Reparaturumfang mit all seinen Posten sollte da doch dargelegt sein inkl. dessen, was es kosten darf.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 9. März 2021 um 17:00:12 Uhr:

Nur so nebenbei: Zu diesem Unfall gibt es ein Gutachten. Der Reparaturumfang mit all seinen Posten sollte da doch dargelegt sein inkl. dessen, was es kosten darf.

so sollte das eigentlich sein......

Hier nochmal -etwas gekürzt- die Kosten zur Übersicht aus dem ersten Beitrag...

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 3. März 2021 um 12:48:17 Uhr:


...
Der Schaden belief sich laut Gutachten auf ca. 2.700€.
...

Die Reperaturrechnung betrug ca. 1.900,00€ (Also günstiger als Gutachten).
...

Alle Kosten wurden von der gegnerischen Versicherung gezahlt, außer eine Position: 64,99€ für Desinfektionsmaßnahmen am Fahrzeug im Rahmen der Hygienebestimmungen (Corona). Diese ließ ich vom Anwalt reklamieren, woraufhin die Gegnerische Versicherung "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bla bla bla..." pauschal nochmal 25,00€ nachschoss.

Bleiben 39,99€ offen. Mein Anwalt fragt mich jetzt wie ich weiter vorgehen soll.
...

Allein durch die gegenüber dem Gutachten günstige Reparaturrechnung spart der TE zusammen mit der Werkstatt der Versicherung 800,-€ ein... und dann machen die wegen popeliger 65,-€ Zirkus...

An der Stelle des TE wäre ich nach der Aktion so verärgert, dass ich zusammen mit der Werkstatt gucken würde, ob man der Versicherung auf irgendeinem Weg noch eine höhere Rechnung / Korrekturrechnung / etc. z.B. wegen fehlender Positionen / Irrtum / fehlerhafte Rechnung nachschieben könnte um zumindest noch einen großen Teil der eigentlich eingesparten 800,-€ abzugreifen... rein aus Prinzip & Verärgerung wegen dieser Kürzung wider jeden Augenmaßes.

Seit inzwischen 6 Seiten wird an der Fragestellung des TE vorbeidiskutiert.
Versicherungen zahlen keine Rechnungen, sie müssen Schadensersatz leisten. Deshalb dürfen sie in keinem Fall irgendwelche Rechnungen eines Geschädigten kürzen!
Die Versicherung ist ja nicht rechtlos. Wenn sie der Meinung ist, eine Rechnungsposition ist unberechtigt oder überzogen, was durchaus vorkommen kann, muss sie sich den Rückforderungsanspruch des Geschädigten abtreten lassen und sich selbst mit der Werkstatt auseinandersetzen.
Da ihnen das zu aufwendig ist, kürzen sie einfach völlig rechtswidrig den Schadensersatz.
Der Anwalt sollte hier einfach einen Mahnbescheid beantragen, sich zurücklehnen und in Ruhe abwarten.

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