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Haftpflicht - Versicherung ohne Grund gekündigt

VW T4
Themenstarteram 19. Dezember 2022 um 11:50

Moin moin Motortalk Gemeinde,

erst war ich mir sicher, dass es sich um ein Missverständnis handelt, doch dann erhielt ich die Bestätigung und "Begründung" für die grundlose Kündigung meiner Haftpflichtversicherung für den T4.

SEPA Mandat + keinen einzigen Unfall:

"Unsere allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sehen sowohl für sie als R+V-Kunden als auch für uns ein Kündigungsrecht vor. Dieses haben wir genutzt."

Mir ist so was noch nicht untergekommen und deswegen wollte ich mal hier nachfragen, ob jemand von euch das gleiche widerfahren ist?

Grüße

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43 Antworten

Zitat:

@el_kowalski schrieb am 24. Januar 2023 um 08:50:01 Uhr:

Ich habe natürlich angegeben, dass ich gekündigt habe, weil ich sonst gut das doppelte bezahlt hätte.

Aber dann nicht wieder wundern, wenn du mal wieder gekündigt wirst ;)

Zumal sich die Versicherungen untereinander auch absprechen.

Zitat:

@el_kowalski schrieb am 24. Januar 2023 um 08:50:01 Uhr:

Ich habe natürlich angegeben, dass ich gekündigt habe, weil ich sonst gut das doppelte bezahlt hätte.

Zitat:

@el_kowalski schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:50:27 Uhr:

erst war ich mir sicher, dass es sich um ein Missverständnis handelt, doch dann erhielt ich die Bestätigung und "Begründung" für die grundlose Kündigung meiner Haftpflichtversicherung für den T4.

Guter Humor.

Muss man dir lassen! ;)

..Humnor??

besser "Beratungsresistenz" :o

Wenn man in einem Onlineportal eingibt, das man gekündigt wurde, ist klar, warum man das Doppelte zahlen soll

Zitat:

Mittlerweile habe ich eine neue Haftlicht abgeschlossen.

Ich habe natürlich angegeben, dass ich gekündigt habe, weil ich sonst gut das doppelte bezahlt hätte.

 

Und damit hast Du gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten verstossen, was Dir noch übel auf die Füße fallen kann.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Januar 2023 um 10:16:07 Uhr:

Wenn man in einem Onlineportal eingibt, das man gekündigt wurde, ist klar, warum man das Doppelte zahlen soll

Noch ein Grund von Online-Portalen die Finger zu lassen und lieber in fraglichen Fällen einen kompetenten Ansprechpartner zu wählen.

 

Im Zweifel geht das Vorgehen des TE ordentlich nach hinten los und kostet später unterm Strich mehr als nur das Doppelte.

Ja, da falsche Angaben machen ist sehr riskant. Die Versicherung kann sicher beim Vorversicherer anfragen wer gekündigt hat und dann kriegst du ne Nachberechnung plus Vertragsstrafe.

Wie geschrieben, bei der R+V allgemeine wurde es billiger (aber nur die Mindestsummen angeboten). Und nach einem Jahr kannst du wieder wechseln. Kannst ja auch so paar Rechner vergleichen.

Also bei der HUK habe ich gerade durchgeklickt und die fragen sehr lange nicht wer die Vorversicherung gekündigt hat. Kannst ja mal durchprobieren und die andere Versicherung widerrufen.

Witzigerweise ist die HUK im Vergleich (mein subjektiver Eindruck) odt günstiger als ihr online-Ableger.

Bei Haftpflichtversicherungen gibt es doch den Kontraktionszwang. Oder geht es hier um die Teilkasko?

Grundsätzlich gibt es den Kontrahierungszwang, es gibt aber einige Ausnahmen.

Zitat:

@mecco schrieb am 26. Januar 2023 um 11:21:37 Uhr:

Bei Haftpflichtversicherungen gibt es doch den Kontraktionszwang. Oder geht es hier um die Teilkasko?

Richtig, aber trotzdem darf die Haftpflichtversicherung fristgerecht kündigen.

Sie muss dir auf ausdrücklichen Wunsch lediglich einen neuen Vertrag danach anbieten - mit Ausnahme von ein paar im Pflichtversicherungsgesetz genannten Ausnahmen.

Vielleicht hat der TE bei der alten Versicherung ja auch schon falsche Angaben gemacht und die Versicherung hat das herausgefunden. Mit den falschen Angaben gibt er der neuen Versicherung auch direkt wieder einen Kündigungsgrund. Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten ist übrigens einer der wenigen Gründe warum eine Versicherung einen KH-Vertrag ablehnen darf. Wie war das mit dem eigenen Knie ... :o

Moers, dafür ein Danke!

Man kann nicht genug darauf hinweisen, dass Falschangaben bei Vertragsabschluss kein Kavaliersdelikt sind.....

Ich kann den TE a) nicht verstehen das gemacht zu haben b) noch weniger kann ich verstehen, das hier auch noch zu posten.

Wo ist der Facepalm-Emoji???

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