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Haftpflicht-Unfall mit relativ neuem Fahrzeug, mögliche Vorgehensweisen

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 9:40

Hallo zusammen,

ich wurde am Freitag "Opfer" eines Auffahrunfalls mit meinem relativ neuen Toyota Verso (Details siehe Signatur).

Den Unfall hat der Verursacher am Freitag direkt gemeldet, gegnerische Versicherung hat sich auch innerhalb einer Stunde gemeldet. Die haben natürlich sofort eine Abwicklung des Schadens angeboten, das habe ich verneint und bin mit dem Auto zu meiner Werkstatt gefahren.

Die haben sich das gestern morgen angesehen, und da nicht nur der Stoßfänger hinüber war, sondern sich auch die rechte Seite nach vorne veschoben hat, haben sie einen Gutachter bestellt (also meine Werkstatt, nicht die gegnerische Versicherung). Bei meiner Werkstatt habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben, da ich zu dem Zeitpunkt noch davon ausging den Schaden reparieren zu lassen. Einen Reparaturauftrag gibt es noch nicht.

Gestern nachmittag kam dann der Gutachter, festgestellt wurde eine Stauchung des Längsträgers. Schaden mindestens 6.000 Euro. Das Gutachten habe ich noch nicht, bekomme ich dann aber in Kopie.

Der Werkstattmeister meinte dann noch zu mir ich solle überlegen, den Wagen unrepariert zu verkaufen (sie würden ihn auch in Zahlung nehmen) und mit der Versicherung auf Gutachtenbasis abzurechnen und mir dann einen Neuwagen (oder Jahreswagen) zu kaufen. Daran habe ich selbst auch schon gedacht.

Jetzt mache ich mir nur Sorgen wegen der Abtretungserklärung, war ich an dieser Stelle zu vorschnell? D.h. kann das Autohaus darauf bestehen dass der Schaden repariert wird? Kann ich mir eigentlich aber nicht vorstellen, sonst hätten sie ja den "Deal" mit dem Neuwagen nicht angeboten, richtig?

Und was würdet ihr tun, den Wagen reparieren lassen und weiterfahren oder unrepariert verkaufen und einen neuen holen?

Beste Antwort im Thema

Sogar ganz sicher...:)

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Zitat:

@touranfaq schrieb am 4. Juli 2015 um 13:44:42 Uhr:

So die Reparatur wurde zwischenzeitlich freigegeben, die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung und Unkostenpauschale bereits auf mein Konto überwiesen.

Geht also auch ohne Anwalt ;)

Ein guter Anwalt hätte Dich sicher dahingehend beraten, dass die Rechnung für die von Dir ins Auge gefasste Ersatzbeschaffung völlig anders aussieht, als von Dir dargestellt. Von Deinen Zahlen ausgehend, läge die Zuzahlung für den Neuen nicht bei 9.000,- €, sondern nur bei ca. 5.000,-€.

Möglicherweise hättest Du dann eine andere Entscheidung getroffen.

Aber wer sich lieber auf die teilweise hanebüchenen Aussagen einiger Forumsmitglieder verlässt....

Sicher, sicher...:rolleyes:

Sogar ganz sicher...:)

Er nu wieder...:D

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 6:13

Zitat:

@k-b1977 schrieb am 4. Juli 2015 um 16:03:37 Uhr:

 

Wie hieß die gegnerische Versicherung ?

Das war die R+V.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Juli 2015 um 17:52:20 Uhr:

Von Deinen Zahlen ausgehend, läge die Zuzahlung für den Neuen nicht bei 9.000,- €, sondern nur bei ca. 5.000,-€.

Oh, kannst Du mich Dummerchen dann mal darüber aufklären wo die fehlenden 4.000€ herkommen? Danke im voraus!

am 5. Juli 2015 um 9:13

bitte rrwraith nicht ernst nehmmen (am besten auf ignore liste setzen)

der hat keine ahnung, trollt hier im forum nur rum, verunglimpft die, die wirklichen fachlichen Rat erteilen und erzählt den ganzen tag nur Müll.

schaue mal die anderen beiträge von ihm an, dann erschließt sich einiges.

Manchmal wünschte ich dahingehend mehr Härter durch die Mods - aber es ist nun mal in erste Linie ein Forum und hier gilt Meinungsfreiheit; auch wenn die Meinung noch so haarschräubend ist. :-(

alles im allem muss ich mich aus persönlichen gründen aus dem thread hier raushalten, erlaube mir aber den kommentar, dass ich bis jetzt nichts falsches erkennen kann.

gruß

Guten Morgen

Ich klinke mich mal hier mit rein in das Thema,ich habe gleiches Problem wie der Themenstarter.

Mein Auto Audi A3 EZ10/2013, hat seit Donnerstag Mittag eine Kaltvermormung vorne rechts, bin Geschädigter.

Laut Gutachter 5000 Euro Schaden.

Nun meine Frage, wie wird eigentlich die Wertminderung berechnet?

Habe das Gutachten noch nicht gesehen, bekomme Kopie.

Mit Freundlichen Gruß

Jürgen

am 5. Juli 2015 um 10:27

Hallo,

die Wertminderung entsprich dem Betrag, der das Fahrzeug nach Reparatur allein dadurch bedingt weniger Wert, da das Fahrzeug nun mal ein "Unfaller" ist.

Sprich idealtheoretisch hast zu zwei baugleiche Fahrzeuge (gleiche KM-Stand, Ausstattung, Zustand, etc..).

Beide Fahrzeuge sind grundsätzlich das gleiche Wert. Nun hat der eine jedoch ein Unfall gehabt; der Schaden wurde sach- und fachgerecht behoben.

Nun würdest Du als Interessent logischerweise das Fahrzeug vorziehen, das keinen Unfall hatte.

Die Wertminderung ist spieltheoretisch der Break-Even-Punkt, ab dem Du Dich doch für den Unfaller entscheiden würdest. Stelle Dir die beide Fahrzeuge jeweils vor. Beide kosten 5000€. Der eine hatte einen Auffahrunfall, der sach und fachgerecht repariert wurde. Gehe nun gedanklich mit dem Preis soweit runter (5000, 4900, 4800, etc..) bist Du selbst sagen würdest, dass Du das Unfallfahrzeug nimmst. Die Differenz ist dann Deine subjektive (merkantile) Wertminderung. Ein Gutachter muss diese natürlich noch verursachen zu objektivieren.

Sei

Fzg. A 5000€ Wert und

Fzg. B 4500€ Wert und

Fzg. B das Unfallfahrzeug,

so entspricht die merkantile Wertminderung 500€.

gruß

Zitat:

@Juergen_40 schrieb am 5. Juli 2015 um 12:08:08 Uhr:

 

Nun meine Frage, wie wird eigentlich die Wertminderung berechnet?

Dafür gibt es rund ein Dutzend verschiedener Berechnungsmodelle.

Idealerweise hat das EDV-System des Gutachters die alle implementiert, er schaut sich alle Ergebnisse an und trifft daraus in Verbindung mit den (nicht rechnerisch abzubildenden) Gesamtumständen des Schadens eine sachverständige Feststellung.

Oder er hat ein Lieblings-Modell, was er verwendet.

Oder er macht das alles aus dem Bauch heraus...

Zitat:

Habe das Gutachten noch nicht gesehen, bekomme Kopie.

In jedem Fall muss die merkantile Wertminderung im Gutachten genannt werden.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 5. Juli 2015 um 08:13:25 Uhr:

 

Oh, kannst Du mich Dummerchen dann mal darüber aufklären wo die fehlenden 4.000€ herkommen? Danke im voraus!

Zitat:

Das ist richtig, aber selbst wenn ich jetzt 1.000 Euro mehr für den "Alten" bekommen würde und 1.000 weniger für den "Neuen" bezahlen müsste ist das immer noch nicht wirklich attraktiv ;)

Hiervon ausgehend würdest Du für den "Alten" 12.000,- € bekommen. Der "Neue" würde 23.500,-€ kosten.

Bleibt die Differenz von 11.500,-

Schadensersatz lt. Gutachten: 5.800,-€ RK + 750,-€ WM.

11.500 - 5.800 - 750 = 4.950

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Juni 2015 um 09:30:46 Uhr:

Kaufst Du einen neuen bekommst Du nur die netto Reparaturkosten. Keine Mehrwertsteuer, keine Wertminderung.

Wenn man allerdings solchem Blödsinn glaubt...

Guten Morgen

Erstmal Danke für die Antworten.

Das Gutachten werde ich die Tage ja schriftlich vorliegen haben, dann wird ja alles aufgeführt sein.

Das Auto steht beim Händler wo ich das Auto gekauft habe, und wird auch dort repariert.

Mit Freundlichen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 6. Juli 2015 um 7:08

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. Juli 2015 um 07:02:06 Uhr:

Hiervon ausgehend würdest Du für den "Alten" 12.000,- € bekommen. Der "Neue" würde 23.500,-€ kosten.

Bleibt die Differenz von 11.500,-

Schadensersatz lt. Gutachten: 5.800,-€ RK + 750,-€ WM.

11.500 - 5.800 - 750 = 4.950

Und genau diese Rechnung stimmt nicht. Die Wertminderung bekommst Du (logischerweise) nur, wenn Du Dich für die Reparatur entscheidest. Und bei fiktiver Abrechnung bekommst Du den Betrag ohne Märchensteuer.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 6. Juli 2015 um 09:08:27 Uhr:

 

Und genau diese Rechnung stimmt nicht. Die Wertminderung bekommst Du (logischerweise) nur, wenn Du Dich für die Reparatur entscheidest. Und bei fiktiver Abrechnung bekommst Du den Betrag ohne Märchensteuer.

Du irrst. Selbstverständlich ist die Wertminderung eine Schadensposition, die zu ersetzen ist. (Auch bei fiktiver Abrechnung)

Zur MwSt. siehe BGH VI ZR 363/11.

Guten Tag

Mal kleines Update von meinem Unfall weiter oben beschrieben.

Mein Auto ist repariert und steht jetzt beim Lackierer, werde das Auto spätestens Montag wiederbekommen.

Der Gutachter hat im Gutachten festgehalten, die Wertminderung beträgt 600 Euro.

Mit Freundlichen Gruß

Jürgen

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