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Haftpflicht-Unfall mit relativ neuem Fahrzeug, mögliche Vorgehensweisen

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 9:40

Hallo zusammen,

ich wurde am Freitag "Opfer" eines Auffahrunfalls mit meinem relativ neuen Toyota Verso (Details siehe Signatur).

Den Unfall hat der Verursacher am Freitag direkt gemeldet, gegnerische Versicherung hat sich auch innerhalb einer Stunde gemeldet. Die haben natürlich sofort eine Abwicklung des Schadens angeboten, das habe ich verneint und bin mit dem Auto zu meiner Werkstatt gefahren.

Die haben sich das gestern morgen angesehen, und da nicht nur der Stoßfänger hinüber war, sondern sich auch die rechte Seite nach vorne veschoben hat, haben sie einen Gutachter bestellt (also meine Werkstatt, nicht die gegnerische Versicherung). Bei meiner Werkstatt habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben, da ich zu dem Zeitpunkt noch davon ausging den Schaden reparieren zu lassen. Einen Reparaturauftrag gibt es noch nicht.

Gestern nachmittag kam dann der Gutachter, festgestellt wurde eine Stauchung des Längsträgers. Schaden mindestens 6.000 Euro. Das Gutachten habe ich noch nicht, bekomme ich dann aber in Kopie.

Der Werkstattmeister meinte dann noch zu mir ich solle überlegen, den Wagen unrepariert zu verkaufen (sie würden ihn auch in Zahlung nehmen) und mit der Versicherung auf Gutachtenbasis abzurechnen und mir dann einen Neuwagen (oder Jahreswagen) zu kaufen. Daran habe ich selbst auch schon gedacht.

Jetzt mache ich mir nur Sorgen wegen der Abtretungserklärung, war ich an dieser Stelle zu vorschnell? D.h. kann das Autohaus darauf bestehen dass der Schaden repariert wird? Kann ich mir eigentlich aber nicht vorstellen, sonst hätten sie ja den "Deal" mit dem Neuwagen nicht angeboten, richtig?

Und was würdet ihr tun, den Wagen reparieren lassen und weiterfahren oder unrepariert verkaufen und einen neuen holen?

Beste Antwort im Thema

Sogar ganz sicher...:)

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Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 22:30:59 Uhr:

Am besten lässt du das Einen Rechtsanwalt machen. Der kümmert sich um alles und die Kosten übernimmt der Schädiger.

Wir leben schon in 'ner verrückten Welt, nicht wahr?

Da bietet eine Versicherung einem Geschädigten an, die Aawicklung des Schadens für ihn zu übernehmen.

Dieser lehnt ab, weil er dies selbst tun möchte und beauftragt anschließend einen Rechtsanwalt weil er mit der Abwicklung überfordert ist.

Schon irgendwie krank, oder?

Themenstarteram 26. Juni 2015 um 8:35

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Juni 2015 um 09:58:39 Uhr:

Da bietet eine Versicherung einem Geschädigten an, die Aawicklung des Schadens für ihn zu übernehmen.

Dieser lehnt ab, weil er dies selbst tun möchte und beauftragt anschließend einen Rechtsanwalt weil er mit der Abwicklung überfordert ist.

Es ist hochgradig sinnvoll das Angebot des "Schadensmanagements" durch die gegnerische Versicherung nicht anzunehmen.

Warum?

Die gegnerische Versicherung wird einen eigenen Gutachter beauftragen (der in ihrem Sinne urteilt) und das Auto in einer Werkstatt ihrer Wahl reparieren lassen. D.h. Du gibst dadurch die Kontrolle komplett aus der Hand und weißt nicht, wo und wie das Auto repariert wird. Eine Wertminderung wird die gegnerische Versicherung sicherlich auch nicht berücksichtigen.

Allerdings sehe ich, wie schon erwähnt, bisher keine Notwendigkeit einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Rennerei nimmt der mir auch nicht ab, und mit meinem Händler verhandelt der auch nicht. Erst wenn die Versicherung anfangen sollte rumzuzicken werde ich diesen Schritt machen. Bisher sieht das aber nicht so aus.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 26. Juni 2015 um 10:35:03 Uhr:

Es ist hochgradig sinnvoll das Angebot des "Schadensmanagements" durch die gegnerische Versicherung nicht anzunehmen.

Zunächst ist das mal (d)eine Meinung, nichts weiter.

Themenstarteram 26. Juni 2015 um 8:43

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Juni 2015 um 10:39:37 Uhr:

Zunächst ist das mal (d)eine Meinung, nichts weiter.

Man muss eben entscheiden was einem wichtiger ist:

Ein ordentlich repariertes Auto und Durchsetzung aller Ansprüche oder mit der Sache so wenig wie möglich zu tun haben wollen.

Bei einem älteren Fahrzeug hätte ich das Angebot der gegnerischen Versicherung vielleicht sogar in Erwägung gezogen, aber eben nicht bei einem Fast-Neuwagen. Da will ich schon wissen wer das macht und habe vor allem die Werkstatt in der Nähe wenn danach noch Probleme auftauchen sollten. Wenn ich es der Versicherung überlasse kann das Auto im Extremfall sogar im Ausland repariert werden, und dann reklamiere mal nach 4 Wochen die Lackierung weil der Füller zu stark eingefallen ist oder weil die Spaltmaße doch nicht stimmen...

am 26. Juni 2015 um 9:30

Hi, das mit dem Schadenmanagement ist nur sinnvoll, wenn Du das Fahrzeug reparieren läst. Es nimmt Dir einfach die Arbeit aus, eine Werstatt aus zu suchen und vieles mehr.

Der Gutachter, den die Versicherung beauftragt ist bestimmt so kompietent wie Dein Gutachter und ebenso unparteilich. Vielleicht wäre es sogar der selbe. Gutachter sind unabhängig egal von wem diese beauftragt werden. Sie sind keine Angestellten der Versicherungen und bekommen auch keine Provision damit sie möglichst günstig bewerten. In einer Werkstatt der Versicherung? Ja, die meisten Versicherer haben abkommen mit Werkstätten, die es ihnen ermöglichen den Schaden etwas günstiger zu reparieren (Mengenrabatt). Das sind aber alles Fachwerkstätten die besonders "sauber" arbeiten. Es gibt ja auch eine Garantie auf die Arbeit und wenn einer schlammpig ist, wird die Versicherung den schnell keine Aufträge mehr geben. Vielleicht ist es sogar Deine Werkstatt?! Im Ausland wird hier nix gemacht. Das sind alles Fachwerkstätten in Deiner Umgebung. ;)

Ich musste einen Mercedes CL MJ 2013 wegen eines Wildschadens in eine Werkstatt bringen, die Autoaufbereitungen macht. Die ganze Schnauze war vorne nicht mehr vorhanden.

Wir waren nach der Reparatur gefühlte 30 mal noch bei Mercedes zum nachbessern.

Themenstarteram 26. Juni 2015 um 12:52

So war bei meinem Händler. Leider ziemlich ernüchternd, aber das hatte ich schon befürchtet.

Ich müsste unterm Strich über 9.000 Euro für einen Neuwagen drauflegen.

Händler EK wäre aktuell 17.900 Euro ohne Schaden, mit dem Schaden ungefähr 10.000 bis 11.000 Euro. Dazu dann die rund 5.000 Euro fiktive Abrechnung. Einen vergleichbaren Neuwagen würde er mir für 24.500 Euro anbieten.

Das ist nicht wirklich attraktiv. Also dann lieber reparieren lassen.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 26. Juni 2015 um 10:43:45 Uhr:

 

Man muss eben entscheiden was einem wichtiger ist:

Ein ordentlich repariertes Auto und Durchsetzung aller Ansprüche oder mit der Sache so wenig wie möglich zu tun haben wollen.

Wobei das natürlich keineswegs eine "entweder oder Entscheidung" ist.

Ein "und" dürfte es wohl im Gros der Schadenfälle am besten treffen.

Ganz fernab jeglicher Paranoia.

Schade dass es schief ging auf Kosten der Versicherung günstig an einen Neuwagen zu kommen.

Musstes halt doch reparieren lassen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Juni 2015 um 15:43:11 Uhr:

Wobei das natürlich keineswegs eine "entweder oder Entscheidung" ist.

Ein "und" dürfte es wohl im Gros der Schadenfälle am besten treffen.

Ganz fernab jeglicher Paranoia.

Stimmt, mit einem eigenen Anwalt und selber beauftragtem Gutachter läuft das stressfrei ohne selber viel zu tun zu haben und mit problemloser Durchsetzung aller Ansprüche. ;)

Sorry, aber von diesem Schadenmangagement sollte man tunlichst die Finger lassen, da zahlt man drauf. Null Einfluss wo das Auto repariert wird, als Laie kann man kaum entscheiden ob das wirklich ein Fachbetrieb oder nur irgendeine Möchtegernkarosseriebude ist, Auto wird abgeholt und repariert, äh Wertminderung, nö, ist ja einwandfrei repariert, eigener Gutachter wird nicht mehr bezahlt ... wer so viel blindes Vertrauen in die fremde (!) Versicherung hat ... :rolleyes:

Themenstarteram 26. Juni 2015 um 18:11

Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Juni 2015 um 18:23:34 Uhr:

Null Einfluss wo das Auto repariert wird, als Laie kann man kaum entscheiden ob das wirklich ein Fachbetrieb oder nur irgendeine Möchtegernkarosseriebude ist, Auto wird abgeholt und repariert, äh Wertminderung, nö, ist ja einwandfrei repariert, eigener Gutachter wird nicht mehr bezahlt ... wer so viel blindes Vertrauen in die fremde (!) Versicherung hat ... :rolleyes:

Eben. Eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, und den "Schadensservice" bieten die nicht aus Nächstenliebe ggü. dem Unfallgegner an, sondern einfach um die Sache so billig wie möglich zu regeln.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 26. Juni 2015 um 11:30:28 Uhr:

Hi, das mit dem Schadenmanagement ist nur sinnvoll, wenn Du das Fahrzeug reparieren läst. Es nimmt Dir einfach die Arbeit aus, eine Werstatt aus zu suchen und vieles mehr.

Der Gutachter, den die Versicherung beauftragt ist bestimmt so kompietent wie Dein Gutachter und ebenso unparteilich. Vielleicht wäre es sogar der selbe. Gutachter sind unabhängig egal von wem diese beauftragt werden. Sie sind keine Angestellten der Versicherungen und bekommen auch keine Provision damit sie möglichst günstig bewerten. In einer Werkstatt der Versicherung? Ja, die meisten Versicherer haben abkommen mit Werkstätten, die es ihnen ermöglichen den Schaden etwas günstiger zu reparieren (Mengenrabatt). Das sind aber alles Fachwerkstätten die besonders "sauber" arbeiten. Es gibt ja auch eine Garantie auf die Arbeit und wenn einer schlammpig ist, wird die Versicherung den schnell keine Aufträge mehr geben. Vielleicht ist es sogar Deine Werkstatt?! Im Ausland wird hier nix gemacht. Das sind alles Fachwerkstätten in Deiner Umgebung. ;)

Und weil alle Gutachter so kompetent und unparteilich sind, lassen inzwischen viele Versicherungen deren Gutachter von externen "Dienstleistern" überprüfen, oder sollte ich besser sagen, kürzen? Bei den von der Versicherung selbst beauftragten Gutachtern natürlich nicht. Jetzt fang mal an zu überlegen, warum nicht.

Vielleicht darf ich dich mal zitieren "wenn einer schlampig ist, wird die Versicherung dem schnell keine Aufträge mehr geben".

Und in der Nähe? Den Kaskoschaden am Fahrzeug meines Kollegen reparierte so eine Vertragswerkstatt - in 47 km Entfernung zu seinem Wohnort. Die Arbeit selbst war allerdings einwandfrei.

Gruß

Peter

P.S.: Kannte hier die eigene Werkstatt das Gutachten? Und vielleicht würde es sich ja empfehlen, das Fahrzeug über den Gutachter in die Restwertbörse einstellen zu lassen, die Angebote sich dann anzusehen und dann zu entscheiden. Ohne "Inzahlungsgabe" des Altfahrzeuges lassen sich oft deutlich bessere Preise beim Neukauf erzielen.

am 29. Juni 2015 um 8:26

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juni 2015 um 20:27:38 Uhr:

 

Und weil alle Gutachter so kompetent und unparteilich sind, lassen inzwischen viele Versicherungen deren Gutachter von externen "Dienstleistern" überprüfen, oder sollte ich besser sagen, kürzen? Bei den von der Versicherung selbst beauftragten Gutachtern natürlich nicht. Jetzt fang mal an zu überlegen, warum nicht.

Was soll das für einen Sinn machen, wenn das Fahrzeug repariert wird? Es fällt auf, wenn die Werkstattrechnung über dem Gutachten ist

Und in der Nähe? Den Kaskoschaden am Fahrzeug meines Kollegen reparierte so eine Vertragswerkstatt - in 47 km Entfernung zu seinem Wohnort. Die Arbeit selbst war allerdings einwandfrei.

Also ich fahre täglich 60 km zur Arbeit, da finde ich 47 km in der Nähe. Kleine Sachen lasse ich auch beim ATU machen, der ist 65 km von mir entfernt. Denke aber wenn man in einer Stadt wohnt, ist die Vertragswerkstatt etwas näher als wenn man auf dem Land wohnt. ;)

Gruß

Peter

P.S.: Kannte hier die eigene Werkstatt das Gutachten? Und vielleicht würde es sich ja empfehlen, das Fahrzeug über den Gutachter in die Restwertbörse einstellen zu lassen, die Angebote sich dann anzusehen und dann zu entscheiden. Ohne "Inzahlungsgabe" des Altfahrzeuges lassen sich oft deutlich bessere Preise beim Neukauf erzielen.

Dem Tip zum Schluss mit der Restwertbörse kann ich mich nur anschliessen. Mit dem Gutachter kann man reden, der ist auch ein Mensch und hilft einem gerne. (Ausser es ist ein menschenfeidlicher dauernörgler der sich verfolgt und angegriffen fühlt. Hatte mal so einen (auf grüne Krawatte achten)!

Themenstarteram 29. Juni 2015 um 8:54

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juni 2015 um 20:27:38 Uhr:

Kannte hier die eigene Werkstatt das Gutachten?

Ja, ich habe es dem Verkäufer gezeigt, er musste ja wissen was beschädigt ist um seinen Inzahlungnahmepreis zu kalkulieren.

Zitat:

Ohne "Inzahlungsgabe" des Altfahrzeuges lassen sich oft deutlich bessere Preise beim Neukauf erzielen.

Das ist richtig, aber selbst wenn ich jetzt 1.000 Euro mehr für den "Alten" bekommen würde und 1.000 weniger für den "Neuen" bezahlen müsste ist das immer noch nicht wirklich attraktiv ;)

Zitat:

Und vielleicht würde es sich ja empfehlen, das Fahrzeug über den Gutachter in die Restwertbörse einstellen zu lassen, die Angebote sich dann anzusehen und dann zu entscheiden.

Laut Gutachten hat er genau das getan, aber aufgrund des Schadensumfangs "keine verwertbaren Angebote" bekommen.

Themenstarteram 4. Juli 2015 um 11:44

So die Reparatur wurde zwischenzeitlich freigegeben, die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung und Unkostenpauschale bereits auf mein Konto überwiesen.

Geht also auch ohne Anwalt ;)

Zitat:

@touranfaq schrieb am 4. Juli 2015 um 13:44:42 Uhr:

So die Reparatur wurde zwischenzeitlich freigegeben, die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung und Unkostenpauschale bereits auf mein Konto überwiesen.

Geht also auch ohne Anwalt ;)

Hallo,

Wie hieß die gegnerische Versicherung ?

MFG

k-b1977

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