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Haftpflicht-Unfall mit relativ neuem Fahrzeug, mögliche Vorgehensweisen

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 9:40

Hallo zusammen,

ich wurde am Freitag "Opfer" eines Auffahrunfalls mit meinem relativ neuen Toyota Verso (Details siehe Signatur).

Den Unfall hat der Verursacher am Freitag direkt gemeldet, gegnerische Versicherung hat sich auch innerhalb einer Stunde gemeldet. Die haben natürlich sofort eine Abwicklung des Schadens angeboten, das habe ich verneint und bin mit dem Auto zu meiner Werkstatt gefahren.

Die haben sich das gestern morgen angesehen, und da nicht nur der Stoßfänger hinüber war, sondern sich auch die rechte Seite nach vorne veschoben hat, haben sie einen Gutachter bestellt (also meine Werkstatt, nicht die gegnerische Versicherung). Bei meiner Werkstatt habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben, da ich zu dem Zeitpunkt noch davon ausging den Schaden reparieren zu lassen. Einen Reparaturauftrag gibt es noch nicht.

Gestern nachmittag kam dann der Gutachter, festgestellt wurde eine Stauchung des Längsträgers. Schaden mindestens 6.000 Euro. Das Gutachten habe ich noch nicht, bekomme ich dann aber in Kopie.

Der Werkstattmeister meinte dann noch zu mir ich solle überlegen, den Wagen unrepariert zu verkaufen (sie würden ihn auch in Zahlung nehmen) und mit der Versicherung auf Gutachtenbasis abzurechnen und mir dann einen Neuwagen (oder Jahreswagen) zu kaufen. Daran habe ich selbst auch schon gedacht.

Jetzt mache ich mir nur Sorgen wegen der Abtretungserklärung, war ich an dieser Stelle zu vorschnell? D.h. kann das Autohaus darauf bestehen dass der Schaden repariert wird? Kann ich mir eigentlich aber nicht vorstellen, sonst hätten sie ja den "Deal" mit dem Neuwagen nicht angeboten, richtig?

Und was würdet ihr tun, den Wagen reparieren lassen und weiterfahren oder unrepariert verkaufen und einen neuen holen?

Beste Antwort im Thema

Sogar ganz sicher...:)

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Erst mal das Gutachten abwarten.

Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Restwert,...

müssen vor einer Entscheidung bekannt sein.

am 23. Juni 2015 um 10:40

Also ehrlich, mir wäre ein Neuwagen bzw. Jahreswagen lieber als ein Unfallauto. Wenn es aber von einer Fachwerkstatt repariert wird, müsste es wie "neu" sein.

Kommt drauf an wie flüssig Du bist. Wenn er repariert wird, kommen keine Kosten auf Dich zu.

Wenn auf Gutachterbasis abgerechnet wird, wird schon mal keine Mehrwertsteuer bezahlt.

Die Differenz zwischen neuem Fahrzeug und dem was man als Restwert bekommt + Schadenzahlung der Versicherung, musst Du begleichen.

Was den Restwert angeht, lass Dir lieber mehrere Angebote machen. Frage den Gutachter, der hat die Möglichkeit das Fahrzeug auf "Restwertseiten" anzubieten und soll Dir gleich die Adresse des meistbietenden geben. Dann vielleicht nochmal mit der Werkstatt reden, ob die auch soviel bieten.

Wenn Du es nicht über die Werkstatt machst, bist Du auch beim Kauf eines "neuen" nicht von der Werkstatt abhängig und kannst besser vergleichen.

Also musst Du abwägen, Zeit + Geldaufwand oder reparieren.

Wenn er statt einer Reparatur einen Neuwagen (oder anderes Fahrzeug) mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kauft, darf die Versicherung auch die MwSt. bei fiktiiver Abrechnung ausgleichen.

Und red nicht mit der Werkstatt, ob sie dir auch soviel bieten - rede mit denen, ob sie mehr bieten. Und wenn das geklärt ist, erst dann kommt das Gespräch, was der Neuwagen kosten soll.

Persönlich würde ich bei der angedeuteten Schadenshöhe auch einen Neuwagen bevorzugen. Besonders, da diese derzeit ziemlich günstig zu haben sind.

Gruß

Peter

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 12:30

Danke erstmal für die Tipps.

Mit der Werkstatt habe ich schon telefoniert wegen der Abtrittserklärung, die würden sie für den Fall, dass ich mich für die Variante Neuwagen entscheide, nicht querstellen. Habe ich aber auch nicht anders erwartet, bin dort schließlich langjähriger Kunde.

Abtretungserklärung ist nicht gleichzusetzen mit Reparaturauftrag.

Ich fürchte, dass der Wertverlust ziemlich hoch sein wird, auch ohne Schaden und wenn fachgerecht repariert wird, dann kann man das Fahrzeug durchaus weiter fahren.

Am besten lässt du das Einen Rechtsanwalt machen. Der kümmert sich um alles und die Kosten übernimmt der Schädiger.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 22:30:59 Uhr:

Am besten lässt du das Einen Rechtsanwalt machen. Der kümmert sich um alles und die Kosten übernimmt der Schädiger.

Super Tipp.

"Kümmert" er sich auch um den Neuwagen?

Wenn er sich gut auskennt ;)

Aber im Ernst, es ist erstmal gut, einen Überblick zu bekommen, was man an Kohle verlangen kann. Evtl gibt es auch eine Neuwertentschädigung. Erst dann kann man ja seriös ausrechnen, ob man sich ein neues Auto leisten kann.

am 24. Juni 2015 um 14:26

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 23. Juni 2015 um 23:40:32 Uhr:

Wenn er sich gut auskennt ;)

Aber im Ernst, es ist erstmal gut, einen Überblick zu bekommen, was man an Kohle verlangen kann. Evtl gibt es auch eine Neuwertentschädigung. Erst dann kann man ja seriös ausrechnen, ob man sich ein neues Auto leisten kann.

Neuwertentschädigung gibt es nur in der Kasko nicht bei einem KH-Schaden. Und vorsicht, die meisten Wald-und Wiesen-Rechtsanwälte kennen sich in Sachen Versicherung und Leistungsansprüche nicht aus bzw. haben ein Halbwissen. Hier einen Spezialisten aufsuchen. Und alles macht der auch nicht. Man muss zum Anwalt. Die Schadenschilderung muss man trotzdem machen.

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 14:44

Bezgl. der möglichen Ansprüche hat mich meine eigene Versicherung ganz gut beraten. Also von wegen kein "Schadensmanagement" durch die gegnerische Versicherung akzeptieren, Leihwagenanspruch, Wertminderung, Auslagenpauschale... da bin ich ganz gut informiert.

Und der Anwalt nimmt mir die eigentliche Rennerei (Auto zum Gutachter bringen, Werkstatttermine machen etc.) auch nicht ab, den ziehe ich erst hinzu falls es Anzeichen gibt dass die gegnerische Versicherung "rumzickt".

Im übrigen geht es mir auch nicht darum hier aus dem Unfall noch "was rauszuholen", sondern eben nur um die Frage Reparatur oder evtl. neues Auto. Und dafür muss ich leider noch auf das Gutachten warten.

Themenstarteram 25. Juni 2015 um 18:14

So das Gutachten ist da. Zahlen alle gerundet.

Reparaturkosten netto 4.900 Euro

Reparaturkosten brutto 5.800 Euro

Wiederbeschaffungswert 17.000 Euro

Wertminderung merkantil nach Reparatur 750 Euro

Restwert wurde nicht ermittelt da offenbar keine Angebote abgegeben wurden.

Sieht also eher nach reparieren lassen aus, werde trotzdem mal beim Händler vorbeischauen und fragen was sie zahlen würden.

Holgi - ich würde keinen Unfallwagen haben wollen. Deinem Händler fällt da bestimmt was zu ein.

(muss ja kein Touran sein :D...)

Themenstarteram 25. Juni 2015 um 18:51

Zitat:

@tomold schrieb am 25. Juni 2015 um 20:19:38 Uhr:

Deinem Händler fällt da bestimmt was zu ein.

Ja schaun wir einfach mal ;) Er hat da einen netten Vorführer im Verkaufsraum, vielleicht ist da was zu machen ;)

 

Zitat:

(muss ja kein Touran sein :D...)

Öhm... nee muss kein Touran sein ;)

am 26. Juni 2015 um 7:30

Zitat:

@tomold schrieb am 25. Juni 2015 um 20:19:38 Uhr:

Holgi - ich würde keinen Unfallwagen haben wollen. Deinem Händler fällt da bestimmt was zu ein.

(muss ja kein Touran sein :D...)

Reparieren lassen. Zahlt alles die Versicherung und Du bekommst noch die Wertminderung von 750 Euro.

Kaufst Du einen neuen bekommst Du nur die netto Reparaturkosten. Keine Mehrwertsteuer, keine Wertminderung.

Ausser Du bekommst für den Alten genung, dass Du nicht oder nur wenig drauf zahlst. Kommt eben drauf an wie füssig Du bist. ;)

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