Hätte ich aussteigen müssen? Unfall beim ausparken ungebremst

Hallo, liebe leute,

möchte gern Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Nachdem ich in der letzten Zeit nicht viel Glück mit meinen Autos hatte, ist mir vor 2 Wochen folgendes
passiert:

Ich stehe am Straßenrand und will ausparken, nachdem mein Mann eingestiegen ist, den ich abgeholt habe. Diese Straße ist eine sehr breite Straße, auf der an beiden Seiten Autos parken. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite kommt ca. 20 m weiter hinter mir links eine kleine Straße von unten herauf und alle müssen Vorfahrt achten, um nach links oder rechts in die breite Straße einzufahren.

Wie gesagt, ich will nun ausparken vorwärts. Gucke in den Spiegel, blinke und schaue zurück. Auf der breiten Straße hinter mir ist niemand gekommen, auch nicht mir entgegen. Fahre nach links ein kleines
bißchen raus und nun:

Von der kleinen Querstraße kommt eine gefahren, ob sie gehalten hat, weiß ich nicht, die Straße war frei,
biegt nach links ab und fährt mir ungebremst in die linke vordere Seite(kotflügel, Spurstangenkopf, Reifen geplatzt

Sie steigt aus, mit dem handy in der Hand und sagt. ich habe Sie nicht gesehen , ich sage , ich Sie auch nicht und sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz. Die polizei kommt und will mir Bußgeld geben, habe dies nicht akzeptiert.

Hätte ich aussteigen müssen, um die kleine straße auf der anderen Seite 20 m hinter mir von unten links zu beobachten, ob von dort jemand kommt? Auf meiner Straße war keiner, deshalb bin raus.

Vielen Dank für eure meinungen.

Beste Antwort im Thema

Ne, sei mir nicht böse. Das lese ich mir nicht durch. Durchgängige Kleinschreibung ist nervend, weil anstrengend für den Leser.

Was einer hier schreibt, sollen und wollen dutzende, evtl. hunderte Foristen lesen. Niemand erwartet komplett fehlerfreies Deutsch aber:

Es ist ein elementares Gebot der Höflichkeit, so zu schreiben, dass der Text für andere leicht erfassbar ist.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. Januar 2018 um 10:18:41 Uhr:



Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. Januar 2018 um 14:16:20 Uhr:


Hoffentlich habt ihr euch das Kennzeichen der Frau gemerkt, weil die ja Fahrerflucht begangen hat und angezeigt gehört - unabhängig von der Schuldfrage.

Egal was du nimmst, nimm weniger.

Der Ratschlag gilt eher für dich. Denn du solltest dir nächstens mal die Mühe machen, einen Thread von Anfang an und möglichst gründlich durchzulesen, bevor du auf S. 3 einsteigst und mangels Durchblick grundlos rumflamst und beleidigst.Denn im Ausgangspost stand/steht nichts davon, dass die Unfallgegnerin angehalten hätte; folglich sah es aus wie Fahrerflucht. Erst sehr viel später und auf Nachfrage hat die TE das präzisiert und korrigiert.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 29. Januar 2018 um 10:36:02 Uhr:


Denn im Ausgangspost stand/steht nichts davon, dass die Unfallgegnerin angehalten hätte; folglich sah es aus wie Fahrerflucht. Erst sehr viel später und auf Nachfrage hat die TE das präzisiert und korrigiert.

Doch, das stand da, zumindest hat jeder außer Dir verstanden daß die Unfallgegnerin nicht auf einen 500km entfernten Autobahnparkplatz gefahren ist.

Man kann alles irgendwie missverstehen, man muß es nur wollen. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 18:10:06 Uhr:



Mein Schaden beläuft sich auf ca. 5000 Euro, lt. Werkstatt. 4 Jahre alter Ford Focus. leider keine Vollkasko.
Ihr Opel Corsa hat nur einen zerdellten kotflügel.

Da frage ich mich nur, warum hat man bei so einen recht neuen Auto keine Vollkasko? So viel teurer ist es ja nicht, vor allem wenn man es eh nicht soooo dicke hat. Ein selbstverschuldeter Unfall kann dann richtig ins Geld gehen, wie man hier sehen kann. Die 5.000€ musst Du nun aus der eigenen Tasche blechen + die Anwaltskosten.

Sieh es als Lehrgeld fürs nächste Mal. Bei recht neuen Auto IMMER Vollkasko, wenn man die paar tausend Euros für einen Neuen nicht aus der Portokasse zahlen kann.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. Januar 2018 um 11:04:52 Uhr:


Doch, das stand da

Eben nicht! Zur Erinnerung:

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 12:49:45 Uhr:


Sie steigt aus, mit dem handy in der Hand und sagt. ich habe Sie nicht gesehen , ich sage , ich Sie auch nicht und sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz.

Ob der Parkplatz 50 m, 500 m oder 500 km weg ist, spielt überhaupt keine Rolle. Fakt ist, dass man dieser Schilderung der TE nicht entnehmen kann, dass die Unfallgegnerin zum Unfallort zurückgekommen ist.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. Januar 2018 um 11:04:52 Uhr:


Man kann alles irgendwie missverstehen, man muß es nur wollen.

Ja, wenn man nicht die MT-Glaskugel benutzt wie du. 😁

Unabhängig davon gibt dir meine dir nicht gefallende Meinung zum Thema noch lange nicht das Recht, persönlich zu werden und zu beleidigen. Aber egal, das Thema scheint wohl durch zu sein und für mich abgehakt.

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Zitat:

@spreetourer schrieb am 29. Januar 2018 um 13:30:47 Uhr:



Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 12:49:45 Uhr:


Sie steigt aus, mit dem handy in der Hand und sagt. ich habe Sie nicht gesehen , ich sage , ich Sie auch nicht und sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz.

Ob der Parkplatz 50 m, 500 m oder 500 km weg ist, spielt überhaupt keine Rolle. Fakt ist, dass man dieser Schilderung der TE nicht entnehmen kann, dass die Unfallgegnerin zum Unfallort zurückgekommen ist.

Eben, und da das Auto der TE nicht mehr fuhr wird es wohl noch in Sichtweite gewesen sein. 😉

Zitat:

@spreetourer schrieb am 29. Januar 2018 um 13:30:47 Uhr:


Aber egal, das Thema scheint wohl durch zu sein und für mich abgehakt.

Dito.

Sorry, Beleidigung sollte das übrigens nicht sein.

Wenn ich jemanden beleidige, dann ist das eindeutig. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 14:58:07 Uhr:


Hab schon einen anwalt, der meint, das es möglicherweise schwer wird. Es gilt der Anscheinsbeweis beim ausparken.
der ausparker hat fast immer schuld. Der Anscheinsbeweis gilt aber nur für einen typischen Geschehensablauf. War dies ein typischer Geschehensablauf ?

Ich sage nein , so gilt der Anscheinsbeweis gegen mich nicht. Wenn doch typisch, ist der Anscheinsbeweis er-
schüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Geschehensablauf besteht.
lt. BGH.

Ich sage, ich habe meiner Sorgfalt genüge getan. Ich habe sie nicht gesehen beim Schulterblick. Um sie zu sehen, hätte ich aussteigen müssen. Vielleicht hätte ich sie aber auch dann nicht gesehen, weil sie noch nicht an der Ecke stand. Hat sie überhaupt dort gestanden? Oder ist sie durchgefahren? Hat sie mit ihrem handy hantiert?
Sie ist mit einem so großen Bogen um die Ecke gefahren, das sie fast die Spiegel abgefahren hätte.

Sie hat mich nicht gesehen? Warum nicht?

Habe gleiche Stelle später beobachtet. jeder, der von unten kam und nach links um die Ecke fuhr, fuhr langsam um die Ecke , hätte mich gesehen und wäre einfach an mir auf der Straße vorbei gefahren. Denn keiner hat so einen großen Bogen gemacht.

Sie hätte den Unfall vermeiden können.

Ich konnte sie definitiv nicht sehen.

Sie hat mich nicht gesehen. Warum nicht?

OK, dann ist spiegelt meinen mein zweiter Absatz in meinem obigen Posting wieder.
Ich sehe gerade, dass ich das Posting etwas mißverständlich schrieb.

Zitat:

@princeton schrieb am 28. Januar 2018 um 16:00:15 Uhr:


Liebe Lieselotte, Deine Unfallgegnerin wird sich ja nicht unsichtbar an Dein ausparkendes Fahrzeug gebeamt haben!
Folglich hast Du für eine Zeitspanne x den nachfolgenden Verkehr nicht mit der gebotenen Sorgfalt im Auge behalten!
Schlechtes Timing + Pech gehabt!
Deine Assekuranz wird den Schaden am anderen Fahrzeug begleichen müssen und wenn keine Vollkasko bei Dir vorhanden, wirst Du Deinen Schaden selber begleichen müssen...!
Angst + eigene Unsicherheit ist ein denkbar schlechter Wegbegleiter beim Autofahren.
Evtl. wäre ein Fahrsicherheitstraining für Dich nicht das Schlechteste...?!

-🙂

Ich frage mich, ob jeder der hier mitschreibt einen Führerschein hat?
Beim Ausparken aus der Parklücke, fahren die wenigsten 10km/h schnell, sondern "rollen" auf das vordere oder dahinterstehende Fahrzeug zu. Dann hat der Verkehrsteilnehmer die Pflicht, den nachfolgenden Verkehr und das Fahrzeug zu beobachten, an dem er ausscheren möchte. Das geht meist nur im Wechsel, da Schielen keine Pflicht ist!

Je nach Kreuzungssituation (Skizze ist nicht beigefügt) kann das mit einer Alleinschuld oder Teilschuld ausgehen. Die Geschwindigkeit des Unfallgegners ist, sobald durch Spuren o.Ä. nachweisbar, definitiv eine entscheidende Rolle spielen. Frei von Schuld, sdo schätze ich, wirst Du nicht gesprochen.

Wäre schön, wenn Du das Ergebnis hier mitteilst. Die Skizze, die auch dem Richter vorliegen wird, wäre hier ebenfalls schön.

Viele Grüße und *Daumendrück*
Markus

Zitat:

@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 15:39:13 Uhr:


....bei meinem Schulterblick war sie noch nicht da. Es handelte sich um Sekunden. Wie seht ihr die haftungsquote?

Nochmals: Die Polizei wie auch ein evtl. Richter werden dir vorhalten, dass beim Ausparken ein einmaliger Schulterblick nicht ausreicht. Du musst beim Ausparken den von hinten kommenden Verkehr ständig im Seitenspiegel im Auge behalten. Als das andere Auto von hinten auftauchte, hättest du den Vorgang durch Tritt auf die Bremse sofort beenden können und müssen. Dann wäre es nicht zu der heftigen Kollision gekommen.

Auch finde ich es irgendwie nicht fair, die Tatsache, dass die Unfallgegnerin x Meter weiter in einer Parkbucht gehalten (vermutlich, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern) und beim Aussteigen gleich ihr Handy mitgebracht hat, ihr (wenn auch nur unterschwellig) als (Mit-) Verschulden auszulegen.

Du solltest den Unfall und seine Folgekosten unter "Lehrgeld gezahlt" abhaken. Du bist deshalb keine schlechte Autofahrerin. Sowas kann jedem passieren.
Übrigens ist die Verunsicherung noch einen solchen Unfall ganz normal und vielleicht auch sogar ganz gesund. Das legt sich nach einiger Zeit wieder!
Und zur Schadenaufteilung: 100 % bei dir. Alles andere kannst du nicht beweisen.

wenn du rechtschutz hast lass den anwalt machen.
ansonsten ist es rausgeworfenes geld. 100% schuld wird sie sowieso nicht bekommen.

bei teilschuld wird deine haftpflicht einen gewissen teil ihres schadens zu tragen haben.
imho wirst du hochgestuft. im dem fall ist es dann egal ob du nur 50, 70 oder 100% schuld hattest vermute ich.

den unterschied macht nur die summe die deine versicherung zu tragen hat und die ist glaub für deine hochstufung völlig unerheblich. den weiteren unterschied macht ob eben ihre versicherung auch was bezahlen muss oder nicht (bei 0% schuld auf ihrer seite eben nichts).

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anders sieht es aus, wenn der schaden bei ihr so gering ist dass du ihn selbst übernehmen würdest bzw die karre so alt das es ggf totalschaden wäre und sich eben dein zahlbetrag entsprechend verringert.

die anwälte verdienen so oder so.

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iich würde es als pech abtun und fertig.
fürs nächste mal bist du schlauer.
->vernünftig schauen und wenn es eben gar nicht geht einen einweiser (der sich aber auch nicht überfahren läßt sondern eben so hinstellt dass er das andere fahrzeug rechtzeitig warnen kann).
->oder eben ggf schneller ausparken. eben mit einem vernünftigen zu aus der lücke raus. rückwärtigen und gegenverkehr beachten. es ist schon blödes pech wenn von hinten ein auto so kommt, dass man es nicht sehen konnte. notfalls meidet man solche parksituationen. klingt blöd weil man es ggf erst beim beginn des ausparkens merkt. wie gesagt ihr wart zu zweit da wäre der einweiser gegangen (aber offenbar hast du ja nichtmal gemerkt dass die situation irgendwie gefährlich ist)

ob sie nun auf ihr handy geschaut hat oder sonstwie unaufmerksam wirst du kaum beweisen können.
sie hat dich nicht gesehen. du sie auch nicht. hätte sie dich sehen können, hätte sie vermutlich gebremst. hättest du sie sehen können, wärst du ggf nicht losgefahren oder wärst schnell genug losgefahren (um den ausparkvorgang zu beenden...wennn es dann noch kracht von komplett hinten ein paar meter von der lücke weg ist es ne andere situation)

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dumm gelaufen. haftpflicht zahlen lassen und abhaken. einem anwalt würd ich hier kein geld in den rachen werfen. das schadensbild an den fahrzeugen ist ja offenbar auch so dass klar ist dass du am ausparken warst. hätte es nach dem ausparkvorgang einen kompletten hecktreffer ihrerseits gegeben wäre es ggf eine andere situation.

der schaden an deinem auto ist ärgerlich. keine vollkasko zu haben evtl auch. schau halt wie ihr ihn halbwegs günstig repariert bekommt oder verkauft ihn unrepariert.

eine vollkasko ist auch nicht günstig
- oft bucht man 1000€ selbstbeteiligung was aus den 5000€ schonmal 4000€ macht
- wenn du nun die letzten 4 jahre vollkaskobeitrag gespart hast sind das bestimmt auch 1600€. macht aus den 4000€ dann 2400€
- schaut mal nunmal in die zukunft wo du im falle der inanspruchnahme einer vorhandenen vollkasko ja hochgestuft würdest und nun bestimmt 10 jahre höheren betrag zahlst also du bisher gezahlt hast, nach 10 jahren wieder auf dem level von heute bist (aber bei schadfreiem verlauf stattdessen zu diesem zeitpunkt dann eben weitere 10 jahre günstiger), so frist so eine höherstufung über viele jahre betrachtet vermutlich locker noch diese summe von 2400€ weg (vorrausgesetzt man fährt die ganze zeit mit vollkasko...oft packt man die bei fahrzeugwert unter 10000t€ weg. das ist bei einem 4 jahre altem focus je nach laufleistung ja auch sehr schnell erreicht)

sprich so teuer kommt dich die "dummheit" jetzt gerade keine vollkasko gehabt zu haben nüchtern betrachtet auch nicht. ob man die karre jetzt reparieren läßt oder abgibt hängt von ab ob man sowieso irgendwann demnächst neu gekauft hätte. wenn du ihn jetzt noch lange fahren läßt, die reperatur halbwegs bezahlbar machbar ist, dann lass ihn ganzmachen. hast dann ein auto mit geringem wert (4 jahre alter focus ist was wert aber auch nicht mehr so superviel. durch reparierten unfall schnell nochmal 1500€ im wert gemindert....den kannst du jetzt auch bedenkenlos weiter ohne vollkasko bewegen. spart dir sicherlich 300, 400€ im jahr an versicherungsprämie.....,,,klar in der haftpflicht bist du hochgerückt das frist diesen betrag nun sicherlich weg

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sowas kann jedem mal passieren. es kann auch passieren dass du irgendwo wendest, jemand mit überhöhter geschwindigkeit um die kurve schießt und dich erwischt. wirst du auch kaum beweisen können dass er zu schnell war - und bist dir vielleicht trotzdem sicher dass bei einhalten seiner geschwindigkeit den wendemanöver geglückt wäre. nützt einem dann auch nichts. seid beide froh dass es nur blechschaden war - bei einem aufprall von der seite kann sich auch mal schnell jemand den kopf stoßen (an der scheibe oder b-säule).

und dass du jetzt erstmal angst beim fahren hast vor jeglichen situationen ist normal. das gibt sich und ein stück weit ist es ja auch gut dass du jetzt besonders sensibilisiert bist. nicht nur auf deine fahrmanöver sondern ggf auch auf die fehler die andere zu deinen ungunsten hier oder dort machen können.

falls deine haftpflicht prozente jetzt so hoch werden, dass du das auto lieber abschaffst dann überleg dir vielleicht einen motorroller anzuschaffen/zu versichern. mußt ihn ja nicht fahren sondern einfach nur versichern und so wanderst über die jahre auch in den prozenten wieder runter. muß man durchrechnen ob sich das lohnt.
man neueinsteiger macht das auch - mit 16 jahren den roller versichern, mit 22 hast du schon 6 schadfreie jahre gesammelt. du mußt dafür noch nichtmal einen funktionierenden roller anschaffen - ein paar papiere reichen theoretisch.

Ne, sei mir nicht böse. Das lese ich mir nicht durch. Durchgängige Kleinschreibung ist nervend, weil anstrengend für den Leser.

Was einer hier schreibt, sollen und wollen dutzende, evtl. hunderte Foristen lesen. Niemand erwartet komplett fehlerfreies Deutsch aber:

Es ist ein elementares Gebot der Höflichkeit, so zu schreiben, dass der Text für andere leicht erfassbar ist.

ich hab auch nicht für dich geantwortet, sondern für sie.
ob sie das ließt oder nicht und ob sie daraus irgendwas hilfreiches mitnimmt oder nicht ist mir unterm strich dann auch egal. ich habs versucht - und wenn man nach hilfe frag so muss man nicht zwingend 100% höflichkeit erwarten.

und nein ich bin dir nicht böse. stell dir aber umgekehrt einfach mal die frage welches posting für SIE hilfreicher ist. deines oder meines? ich stelle inhalte vor die von dir (und vielleicht auch anderen) angeregte höflichkeit der groß und kleinschreibung.
wer meint beides machen zu müssen soll sich die mühe machen, ich werd es nicht tun.

"Es ist ein elementares Gebot der Höflichkeit, so zu schreiben, dass der Text für andere leicht erfassbar ist."

DANKE!!!!

Mir geht es genauso, es liest sich schwer und es trägt zur Verblödung bei.

Die Straße räumen ist keine Flucht! und wird auch gar nicht versucht werden als Flucht aussehen zu lassen. Spuren verwischen vielleicht, ist aber unwahrscheinlich zumal die Polizei bei Bagatellunfällen das Räumen der Strasse fordert.
Aber Fotos vom Unfall sollten schon gemacht werden können und so sollte auch vorgegangen werden.

Zum Hergang schreibe ich mal aus einer ganz anderen Sicht. Ich lese hier des Öfteren etwas von "Recht weil ich auf Vorfahrtstrasse..." "Recht weil ich im fliessenden Verkehr..." bla bla bla.

Wenn ICH mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Vorfahrtstraße fahre (und ich fahre meist zu schnell), dann weiß ich, dass ich eine umsogrößere Sorgfaltspflicht habe. Für den anderen Verkehrsteilnehmer kann ich in der Tat "plötzlich" da sein. Und dann auf einen ausparkenden Wagen draufhalten (ungebremst) ist ein Zeichen von absoluter Unverantwortlichkeit und Blödheit.

Ich fahre selbst häufig zu schnell und habe einen "Bremsreflex" der auch dann einsetzt, wenn ich gemäß Beschilderung im Recht bin. Die Gescghwindigkeit verändert die Sutiatuon ungemein und wenn sich ALLE Verkehrsteilnehmer darüber im Klaren sind, passiert weniger und man bremst auch mal auf einer Vorfahrtstr..

Noch witziger finde ich die Diskussion im Nebenthread.

"Wenn ICH mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Vorfahrtstraße fahre (und ich fahre meist zu schnell), dann weiß ich, dass ich eine umsogrößere Sorgfaltspflicht habe."
->für mich brichst du dann zu allererst mal geltendes Recht und du gefährdest bewußt regelmäßig andere und dich. Da steht eine erhöhte sorgfaltspflicht mal völlig hinten an. Fahr erstmal sorgfälltig das passende Tempo danach kann man sich über weitere Sorgfaltspflichten unterhalten.

"Ich fahre selbst häufig zu schnell und habe einen "Bremsreflex" der auch dann einsetzt, wenn ich gemäß Beschilderung im Recht bin."
->ob du schnell oder langsam fährst spielt dafür keine Rolle. Klar bremst man, wenn man eine Gefahr erkennt das steht doch völlig ausser Frage. Ist der Unfallgegnerin aber nicht gelungen. WARUM, wird jedoch kaum zu klären sein!

Also bleiben wir bei den Fakten:
Sie war am Ausparken. Jemand aus dem fließendem Verkehr ist ihr reingefahren.
Das ist leider ne ziemlich eindeutige Situation.
Man kann versuchen da noch irgendwelche Versäumnisse des Gegenübers nachzuweisen, wobei mir in Ihrem Fall gerade reichlich wenig einfallen.

Ah, Shift-Taste geht wieder! (duck und weg 😎)

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 30. Januar 2018 um 21:23:42 Uhr:


Ah, Shift-Taste geht wieder! (duck und weg 😎)

Vielen Dank dafür an den betreffenden Foristen.

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