Hätte ich aussteigen müssen? Unfall beim ausparken ungebremst

Hallo, liebe leute,

möchte gern Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Nachdem ich in der letzten Zeit nicht viel Glück mit meinen Autos hatte, ist mir vor 2 Wochen folgendes
passiert:

Ich stehe am Straßenrand und will ausparken, nachdem mein Mann eingestiegen ist, den ich abgeholt habe. Diese Straße ist eine sehr breite Straße, auf der an beiden Seiten Autos parken. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite kommt ca. 20 m weiter hinter mir links eine kleine Straße von unten herauf und alle müssen Vorfahrt achten, um nach links oder rechts in die breite Straße einzufahren.

Wie gesagt, ich will nun ausparken vorwärts. Gucke in den Spiegel, blinke und schaue zurück. Auf der breiten Straße hinter mir ist niemand gekommen, auch nicht mir entgegen. Fahre nach links ein kleines
bißchen raus und nun:

Von der kleinen Querstraße kommt eine gefahren, ob sie gehalten hat, weiß ich nicht, die Straße war frei,
biegt nach links ab und fährt mir ungebremst in die linke vordere Seite(kotflügel, Spurstangenkopf, Reifen geplatzt

Sie steigt aus, mit dem handy in der Hand und sagt. ich habe Sie nicht gesehen , ich sage , ich Sie auch nicht und sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz. Die polizei kommt und will mir Bußgeld geben, habe dies nicht akzeptiert.

Hätte ich aussteigen müssen, um die kleine straße auf der anderen Seite 20 m hinter mir von unten links zu beobachten, ob von dort jemand kommt? Auf meiner Straße war keiner, deshalb bin raus.

Vielen Dank für eure meinungen.

Beste Antwort im Thema

Ne, sei mir nicht böse. Das lese ich mir nicht durch. Durchgängige Kleinschreibung ist nervend, weil anstrengend für den Leser.

Was einer hier schreibt, sollen und wollen dutzende, evtl. hunderte Foristen lesen. Niemand erwartet komplett fehlerfreies Deutsch aber:

Es ist ein elementares Gebot der Höflichkeit, so zu schreiben, dass der Text für andere leicht erfassbar ist.

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Zitat:

@newt3 schrieb am 30. Januar 2018 um 21:13:34 Uhr:


"Wenn ICH mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Vorfahrtstraße fahre (und ich fahre meist zu schnell), dann weiß ich, dass ich eine umsogrößere Sorgfaltspflicht habe."
->für mich brichst du dann zu allererst mal geltendes Recht und du gefährdest bewußt regelmäßig andere und dich. Da steht eine erhöhte sorgfaltspflicht mal völlig hinten an. Fahr erstmal sorgfälltig das passende Tempo danach kann man sich über weitere Sorgfaltspflichten unterhalten.

"Ich fahre selbst häufig zu schnell und habe einen "Bremsreflex" der auch dann einsetzt, wenn ich gemäß Beschilderung im Recht bin."
->ob du schnell oder langsam fährst spielt dafür keine Rolle. Klar bremst man, wenn man eine Gefahr erkennt das steht doch völlig ausser Frage. Ist der Unfallgegnerin aber nicht gelungen. WARUM, wird jedoch kaum zu klären sein!

Also bleiben wir bei den Fakten:
Sie war am Ausparken. Jemand aus dem fließendem Verkehr ist ihr reingefahren.
Das ist leider ne ziemlich eindeutige Situation.
Man kann versuchen da noch irgendwelche Versäumnisse des Gegenübers nachzuweisen, wobei mir in Ihrem Fall gerade reichlich wenig einfallen.

"Fahr erstmal sorgfälltig das passende Tempo danach kann man sich über weitere Sorgfaltspflichten unterhalten."
Bist einfach wunderbar auf meine Provokation reingefallen :-)) und hast damit Deinen eigenen Zeilen den Sinn genommen.

Genau, bleiben wir bei den Fakten!
Da keiner dieser Situation beiwohnen durfte, können wir nur spekulieren. Das müsste man dann aber in beide Richtungen und dazu gehört der Konjunktiv (Möglichkeitsform).
Und wenn ich hier teilweise )m)einen durchaus kritikberechtigten Fahrstil beschreibe, Du das Blatt voll aufnimmst und wunderschön kritisierst, dafür aber im nächsten Satz Meinereiner völlig negierst, könnte ich mich gerade totlachen.

"Man kann versuchen da noch irgendwelche Versäumnisse des Gegenübers nachzuweisen, wobei mir in Ihrem Fall gerade reichlich wenig einfallen."

Mit etwas Glück kann die Aufprallgeschwindigkeit berechnet werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Januar 2018 um 14:33:39 Uhr:


Wenn die Seitenstraße zurückversetzt ist, ist die Dame vor der TE eingebogen und war gegenüber der ausparkenden TE vorfahrtsberechtigt. Dumm gelaufen, aber die Dame hat keine Schuld.

Die TE schrieb, das als sie begonnen hat auszuparken, beide Richtungen für sie frei waren.
Ich würde der Einbiegenden doch Schuld geben, sie ist für ihre Sichtweite zu schnell gefahren.Auch sie hätte sich,als sie in die neue Straße eingefahren ist, der Situation anpassen müssen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Januar 2018 um 06:14:48 Uhr:


Die TE schrieb, das als sie begonnen hat auszuparken, beide Richtungen für sie frei waren.
Ich würde der Einbiegenden doch Schuld geben, sie ist für ihre Sichtweite zu schnell gefahren.Auch sie hätte sich,als sie in die neue Straße eingefahren ist, der Situation anpassen müssen.

Respekt, aber Deine hellseherischen Fähigkeiten gehen mir leider ab.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Januar 2018 um 11:39:09 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Januar 2018 um 06:14:48 Uhr:


Die TE schrieb, das als sie begonnen hat auszuparken, beide Richtungen für sie frei waren.
Ich würde der Einbiegenden doch Schuld geben, sie ist für ihre Sichtweite zu schnell gefahren.Auch sie hätte sich,als sie in die neue Straße eingefahren ist, der Situation anpassen müssen.

Respekt, aber Deine hellseherischen Fähigkeiten gehen mir leider ab.

Sorry ich verstehe nicht was du meinst.
Ich verstehe es so, das du von der TE verlangst, das sie hätte sehen müssen das gleich jemand um die Ecke kommt.

Mir wäre auch neu das man bedingungslos in jede Straße einbiegen darf, egal ob da nun ein Auto parkt, ne Baugrube ist, ein Zebrastreifen, ein verkehrsbedingt haltendes Auto.....und die TE hat doch eindeutig geschrieben das als sie begonnen hat aus der Lücke auszufahren nix zu sehen war.

Verstehe ich etwas falsch ?

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@Diedicke1300
Die TE hat einen Schulterblick durchgeführt, nach vorne geschaut und ist erst dann losgefahren. Zwischen Schulterblick und Losfahren sind einige Sekunden vergangen, das mit den Sekunden hat selber so beschrieben.

In dieser Zeit kann es eben sein, dass die Unfallgegnerin in die Straße eingebogen ist.

Recht hättest du, wenn die TE losgefahren und die Unfallgegnerin erst dann eingebogen wäre.

Welcher der zwei Fälle tatsächlich zutreffend ist, können wir nicht beurteilen, genauso wenig wie die TE selber, denn sie hat das Einbiegen der Unfallgegnerin und somit, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist, nicht mitbekommen.

Gruß

Uwe

wenn Du in eine Vorfahrtstrasse einbiegst, musst Du Vorfahrt achten. Wenn Du eingebogen bist, hast Du Vorfahrt. Vor allem, was rechts am Straßenrand ausparken will, mal erst recht. Es entlastet die TE nicht, wenn beim Beginn des Ausparkens noch kein Auto zu sehen war. Entscheidend ist, dass ihr beim Ausparken ein anderes Auto in die Seite gefahren ist. Der durchfahrende Verkehr hat Vorfahrt und den hat sie nicht gesehen. Entscheidend dafür ist nur, dass die Seitenstrasse vor der TE einmündete und der einbiegende Verkehr am Unfallort sich schon auf der Straße befand.

Ja ok Kai, du hast Recht, vom Prinzip her, Schwarz ist Schwarz, Weiß ist Weiß, und dazwischen gibt es nichts.

Aber gut das es deutsche Gericht inzwischen differenzierter sehen. Auf Grund des räumlichen Zusammenhang von geschätzten 20 Metern könnten beide Vorgänge gleichzeitig statt gefunden haben. Aber ich will das nicht entscheiden ich habe da nur die Angaben der TE ,“ als ich angefangen habe auszuparken war alles frei“, und daraus würde ich ihr keine Schuld zusprechen, schon gar nicht die alleinige.

sieh es andersrum und frage, welche Schuld die andere Fahrerin haben soll: sie biegt auf eine Vorfahrtstraße ein, ordnungsgemäß die Vorfahrt achtend. Dann fährt ihr eine Frau beim Ausparken in die Seite. Da müsste schon etwas Anderes hinzukommen (Handy? Nachweisbar überhöhte Geschwindigkeit?), damit sie einen nennenswerten Schuldanteil bekommt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Januar 2018 um 14:06:36 Uhr:


sieh es andersrum und frage, welche Schuld die andere Fahrerin haben soll: sie biegt auf eine Vorfahrtstraße ein, ordnungsgemäß die Vorfahrt achtend. Dann fährt ihr eine Frau beim Ausparken in die Seite. Da müsste schon etwas Anderes hinzukommen (Handy? Nachweisbar überhöhte Geschwindigkeit?), damit sie einen nennenswerten Schuldanteil bekommt.

Ja, da wären Zeugen wichtig, zu schnell, unaufmerksam...aber Deine Unfall Aufnahme taugt nix, da nicht ihr jemand.....sondern sie ist ( lt. der TE ungebremst) jemandem in die Seite gefahren.

Doppelt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Januar 2018 um 15:26:35 Uhr:


Ja, da wären Zeugen wichtig, zu schnell, unaufmerksam...aber Deine Unfall Aufnahme taugt nix, da nicht ihr jemand.....sondern sie ist ( lt. der TE ungebremst) jemandem in die Seite gefahren.

Genau das spricht dafür, dass erst die Unfallgegnerin in die Straße eingebogen ist, und dann die TE aus der Parklücke gefahren ist und das so kurz vor der Unfallgegnerin, dass die nicht mehr bremsen konnte.

Wäre es anders, dann hätte die Unfallgegnerin schon stark hätte pennen müssen.

Ich habe täglich eine ähnliche Situation. Ich fahre täglich aus einer Tiefgarage. Die Ausfahrt mündet schräg in die Straße. Ca. 10 m vor der Ausfahrt eine Vorfahrtsstraße, aus der Fahrzeug in meine Wohnstraße einbiegen. Das Problem ist, wenn ich aus der Tiefgarage fahre, besteht die Gefahr, dass gerade ein Fahrzeug einbiegt. Daher schaue ich, “während“ ich aus der Tiefgarage fahre, über die Schulter, ob ein Fahrzeug einbiegt. Anders ist es nicht möglich, eine kritische Situation auszuschließen.

Ähnlich ist auch Unfallsituation der TE zu sehen, nur dass es bei ihr nicht 10 sondern 20 m waren.

Gruß

Uwe

Es ist ein Prinzip, das für den Betroffenen erst mal schwer zu verkraften ist.

Wir haben solche Situationen ja schon paarmal hier in V&S diskutiert, und ich erwähne auch gern, dass ich selber vor vielen Jahren einen Unfall verursacht habe, an dem ich schwer zu schlucken hatte, was das Verständnis der Schuldfrage betrifft. Ich habe dieses Prinzip auf die harte Tour verstehen gelernt.

Man ist überzeugt, sich im Rahmen des Normalen und Erwartbaren richtig verhalten zu haben. Man hat in jede Richtung geguckt und war überzeugt, dass da die nächsten zwei Sekunden nichts kommt. Und es kracht, weil eben doch was kam und die Stelle einfach an sich blöd war, sprich, es waren zweie zur falschen Zeit am falschen Ort. Man fühlt sich unschuldig, erst recht, wenn dann auch noch ein mögliches Fehlverhalten des Gegners (überhöhte Geschwindigkeit, nicht geblinkt, am Stopschild nicht angehalten ...) im Raum steht.

Das PRINZIP ist aber, dass zunächst gefragt wird, welcher Verstoß ursächlich war für den Unfall. Das ist hier das Ausparken ohne Rücksichtnahme auf den fließenden Verkehr. Eine eindeutige gesetzliche Vorschrift verletzt. Punkt, aus, Sense.

Nota bene. Sollte die TE der Meinung sein, dass ein relevantes Fehlverhalten der Gegnerin vorlag, welches ein Mitverschulden begründet, kann sie das selbstverständlich von Gericht vortragen, aber sie muss es dann auch beweisen. Es ist nicht unmöglich, was zu bewirken, aber es braucht dazu eine aktive Anstrengung (und etwas Glück beim Richter).

Nach den uns vorliegenden Informationen gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass etwaiges Mitverschulden der Unfallgegnerin von der TE gerichtsfest beweisbar wäre. Also sind die ganzen Diskussionen um ein Mitverschulden nur theoretische Gedankenspiele ohne praktische Relevanz im Hinblick auf den Ausgang eines evtl. Gerichtsverfahrens.
Außerdem sind die polizeilichen Feststellungen bei der Unfallaufnahme von entscheidender Bedeutung vor Gericht. Will jemand dagegen argumentieren, dann muss er schon ganz eindeutige Gegenbeweise haben. Die sind jedoch nirgends erkennbar. Jeder ehrliche Anwalt müsste von einem Gerichtsverfahren wegen mangelnder Erfolgsaussichten abraten. Aber wenn die Mandantin das halt besser weiß, wird man sich sicher nicht dagegen wehren. Der Anwalt gewinnt halt immer.

Update
NachAussage meines anwalts und auch der Anwälte meiner Versicherung hat es sich in meinem Fall um einen manipulierten Unfall gehandelt. (jeder achte Unfall ist heute extra herbeigeführt)

Folgende Punkte sprechen dafür:

Die Situation sprach für ein alleiniges Verschulden meinerseits
Auto der Gegnerin hatte noch einen Monat TÜV (und Reparaturkosten vielleicht zu hoch)
War nach dem Aufprall überhaupt nicht geschockt, sondern ganz ruhig , so als sei nichts gewesen
Ist ungebremst auf mich drauf , hätte ausweichen können (jeder normale Fahrer hätte ausgewichen)
Hat sofort die Unfallstelle frei gemacht
Hat unbedingt explizit die Polizei verlangt
Hat gelacht beim Verabschieden.

Fazit.
Sie bekommt 800 euro von meiner Versicherung (dafür kann sie sich ein anderes kaufen) (Hat gutachten von 4000 euro eingereicht)
Ich muss meinen schaden selbst bezahlen 4000 euro und das Verwarngeld über 35,-- Euro , habe Rechtsanwalt aufgegeben, diese kosten auch noch.

Denn ich kann das nicht beweisen, obwohl zu viele Indizien dafür sprechen. Ich habe genug .

@Lieselotte123 Vielen Dank für die Rückmeldung.

Wenn deine Versicherung dies mutmaßt, dann hast du mindestens die Genugtuung, dass die Dame auf der schwarzen Liste der Versicherungen landet. Und falls sich in näherer Zeit wieder so ein Unfall mit Beteiligung der Dame ereignet, dann schauen die Versicherungen ganz genau hin.

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