Hänger ausgeliehen - Hänger umgekippt
Folgendes ist meinem Vater passiert:
Er hat sich vom Nachbarn einen Autoanhänger ausgeliehen.
Hänger nur Haftpflicht
Sein Auto, mit dem er den Hänger gezogen hat Vollkasko.
Mit dem Hänger ist der zum örtlichen Baumarkt gefahren.
Er hat das Fahrzeug samt Hänger am Lager vom Baumarkt abgestellt.
Die Baumarktmitarbeiter haben ihm dann eine Palette Pellets mit dem Stapler aufgeladen.
Er ist in der Zeit an die Kasse zum zahlen gegangen.
Als er wieder zurück kam, war die Palette aufgeladen und er hat sie mit 4 Spanngurten gesichert.
Er fährt los und nach ca. 300 Meter nach dem Baumarkt kommt im Ort eine Überfahrt über Bahnschienen und danach ein Kreisverkehr.
Dabei ist ein Teil der Holzpalette unten weggebrochen. Dadurch waren die Spanngurte nicht mehr straff und die ganze Ladung ist im Kreisverkehr gekippt. Inkl. dem Hänger.
Fremdschaden ist keiner entstanden. Es waren dann auch gleich 6-7 Leute da, die ihm die einzelnen kleinen Pelletspakete wieder auf den Hänger geladen haben.
Aber: Der Hänger wurde dadurch beschädigt. Eine Boardwand hat einen Knick, ein Licht ist abgebrochen und die Deichsel vorne verzogen. Schadenhöhe weiß er noch nicht, aber werden soch ca. so um die 300 bis 500,- € sein.
Wie seht ihr den Fall?
Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte? Uns fällt leider keine ein.
VK vom Hänger gibts nicht. PH fällt wohl auch flach, da es sich ja um einen Anhänger handelt der beschädigt wurde.
Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt? Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen. Die Palette hat er natürlich noch und auch Zeugen, die bezeugen können, dass der Unfall bei sehr geringer Geschwindigkeit und gleich nach dem Baumarkt passiert ist. Es war also kein Fahrfehler.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hauro70
Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte?
Ja, aber.......
Zitat:
Original geschrieben von Hauro70
Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt?
Sofern beim Beladen ein Fehler vom Baumarktmitarbeiter begangen wurde, würde dieser für den hieraus entstandenen Schaden haften.
Den Vollbeweis hierzu (also, dass ein Fehler begangen wurde und dieser Fehler dann auch noch schadenursächlich war, hat dein Vater zu führen).
Dürfte angesichts der vorliegenden Sachlage eine schwierige Beweisführung werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hauro70
Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen.
Sofern die Palette einen Defekt gehabt haben sollte, welcher zu dem Schaden geführt hat, so gilt das oben Gesagte: Der Vollbeweis hierfür wäre von deinem Vater zu führen.
Dann würde auch nicht der Baumarkt haften, sondern nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller der fehlerhaften Palette.
Dummerweise hat jedoch der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein Geschädigter den Betrag von EUR 500,00 selbst zu tragen hat (§ 11 ProdHaftG).
Würde also nicht wirklich weiterhelfen.
Im Klartext: Entweder kann dein Vater dem Mitarbeiter des Baumarktes einen schadenursächlichen Fehler beim Verladevorgang nachweisen, oder er wird den Schaden an dem Anhänger selbst zu tragen haben.
Dass weitere Versicherungen (Kasko, Privathaftpflicht usw.) hier nicht in Frage kommen, ist euch ja bereits bekannt.
37 Antworten
@Hauro70 schrieb am 9. August 2014 um 20:22:44 Uhr:
Folgendes ist meinem Vater passiert:
Er hat sich vom Nachbarn einen Autoanhänger ausgeliehen.
Hänger nur Haftpflicht
Sein Auto, mit dem er den Hänger gezogen hat Vollkasko.
Mit dem Hänger ist der zum örtlichen Baumarkt gefahren.
Er hat das Fahrzeug samt Hänger am Lager vom Baumarkt abgestellt.
Die Baumarktmitarbeiter haben ihm dann eine Palette Pellets mit dem Stapler aufgeladen.
Er ist in der Zeit an die Kasse zum zahlen gegangen.
Als er wieder zurück kam, war die Palette aufgeladen und er hat sie mit 4 Spanngurten gesichert.
Er fährt los und nach ca. 300 Meter nach dem Baumarkt kommt im Ort eine Überfahrt über Bahnschienen und danach ein Kreisverkehr.
Dabei ist ein Teil der Holzpalette unten weggebrochen. Dadurch waren die Spanngurte nicht mehr straff und die ganze Ladung ist im Kreisverkehr gekippt. Inkl. dem Hänger.
Fremdschaden ist keiner entstanden. Es waren dann auch gleich 6-7 Leute da, die ihm die einzelnen kleinen Pelletspakete wieder auf den Hänger geladen haben.
Aber: Der Hänger wurde dadurch beschädigt. Eine Boardwand hat einen Knick, ein Licht ist abgebrochen und die Deichsel vorne verzogen. Schadenhöhe weiß er noch nicht, aber werden soch ca. so um die 300 bis 500,- € sein.
Wie seht ihr den Fall?
Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte? Uns fällt leider keine ein.
VK vom Hänger gibts nicht. PH fällt wohl auch flach, da es sich ja um einen Anhänger handelt der beschädigt wurde.
Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt? Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen. Die Palette hat er natürlich noch und auch Zeugen, die bezeugen können, dass der Unfall bei sehr geringer Geschwindigkeit und gleich nach dem Baumarkt passiert ist. Es war also kein Fahrfehler.Hallo Ihr Vater müsste mit dem Baumarkt Leiter Sprechen und dies zu Schildern
auch das Es Zeugen gibt normaler weise Hat Ihr Vater das Material auf Schäden der Ladung zu Prüfen
nur Er ist Verantwortlich und Haftbar für Material und Ladung ( auch die Palette )
Hat Ihr Vater eine Privat Haftflicht Versicherung dann sollte er auch mit denen reden
weil sie in diesen Fall den Schaden Übernimmt der Schaden am Hänger Muss eine
Fach Werkstatt Machen aber mit 500,00 € ?? kommt er nicht hin er darf schon mindesten
bis 1000,00 € rechnen wen Er es Zahlen Muss Neue Deichsel Kuplungmaul
Bordwand muss geh tauscht werden Rad Aufhängung muss geprüft werden
und Beachten sie denn sie dürfen Ihn nicht selbst in die Fach Werkstatt hin
Fahren denn er hat ab jetzt keine Straßen Zulassung mehr bis er instand gesetzt
ist
MFG.Hans
Hallo Ihr Vater müsste mit dem Baumarkt Leiter Sprechen und dies zu Schildern
auch das Es Zeugen gibt normaler weise Hat Ihr Vater das Material auf Schäden der Ladung zu Prüfen
nur Er ist Verantwortlich und Haftbar für Material und Ladung ( auch die Palette )
Hat Ihr Vater eine Privat Haftflicht Versicherung dann sollte er auch mit denen reden
weil sie in diesen Fall den Schaden Übernimmt der Schaden am Hänger Muss eine
Fach Werkstatt Machen aber mit 500,00 € ?? kommt er nicht hin er darf schon mindesten
bis 1000,00 € rechnen wen Er es Zahlen Muss Neue Deichsel Kuplungmaul
Bordwand muss geh tauscht werden Rad Aufhängung muss geprüft werden
und Beachten sie denn sie dürfen Ihn nicht selbst in die Fach Werkstatt hin
Fahren denn er hat ab jetzt keine Straßen Zulassung mehr bis er instand gesetzt
ist
MFG.Hans
Das Ding ist jetzt ein Jahr alt. Selbst der geduldigste Nachbar, hätte bereits auf eine vollständige Reparatur gedrängt. Ich denke das Thema ist vom Tisch und der TE bzw. des Vater hat aus eigener Tasche gezahlt.
*edit* @HBRW:
Nur interessehalber, wie passiert es, dass man seit 2007 angemeldet ist, einen Beitrag hat und dann 8 Jahre später einen Beitrag ausbuddelt und dann direkt 2x postet. 😕
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Zitat:
Das Ding ist jetzt ein Jahr alt. Selbst der geduldigste Nachbar, hätte bereits auf eine vollständige Reparatur gedrängt. Ich denke das Thema ist vom Tisch und der TE bzw. des Vater hat aus eigener Tasche gezahlt.
Stimmt, eine Auflösung wäre aber trotzdem schön gewesen.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 10. August 2014 um 14:55:43 Uhr:
Zudem gibt es für "in den Graben fahren" mindestens 2 Monate Fahrverbot und ein Strafverfahren, somit wird das wohl keiner zugeben.
Da nun eh schon gefleddert wurde, möchte ich noch gleich dieser Aussage widersprechen.
Ist Käse.
Gruß Metalhead
Der Grund für die Reanimierung dieses Threads:
Zitat:
@HBRW schrieb am 21. Juli 2015 um 00:43:52 Uhr:
und Beachten sie denn sie dürfen Ihn nicht selbst in die Fach Werkstatt hin
Fahren denn er hat ab jetzt keine Straßen Zulassung mehr bis er instand gesetzt
ist
MFG.Hans
Selten so einen Schmarrn gelesen.
Anhänger ist zwar weiterhin zugelassen,aber weil er beschädigt ist,hat er keine Zulassung??