Hänger ausgeliehen - Hänger umgekippt

Folgendes ist meinem Vater passiert:

Er hat sich vom Nachbarn einen Autoanhänger ausgeliehen.

Hänger nur Haftpflicht
Sein Auto, mit dem er den Hänger gezogen hat Vollkasko.

Mit dem Hänger ist der zum örtlichen Baumarkt gefahren.
Er hat das Fahrzeug samt Hänger am Lager vom Baumarkt abgestellt.

Die Baumarktmitarbeiter haben ihm dann eine Palette Pellets mit dem Stapler aufgeladen.
Er ist in der Zeit an die Kasse zum zahlen gegangen.

Als er wieder zurück kam, war die Palette aufgeladen und er hat sie mit 4 Spanngurten gesichert.

Er fährt los und nach ca. 300 Meter nach dem Baumarkt kommt im Ort eine Überfahrt über Bahnschienen und danach ein Kreisverkehr.

Dabei ist ein Teil der Holzpalette unten weggebrochen. Dadurch waren die Spanngurte nicht mehr straff und die ganze Ladung ist im Kreisverkehr gekippt. Inkl. dem Hänger.
Fremdschaden ist keiner entstanden. Es waren dann auch gleich 6-7 Leute da, die ihm die einzelnen kleinen Pelletspakete wieder auf den Hänger geladen haben.

Aber: Der Hänger wurde dadurch beschädigt. Eine Boardwand hat einen Knick, ein Licht ist abgebrochen und die Deichsel vorne verzogen. Schadenhöhe weiß er noch nicht, aber werden soch ca. so um die 300 bis 500,- € sein.

Wie seht ihr den Fall?
Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte? Uns fällt leider keine ein.
VK vom Hänger gibts nicht. PH fällt wohl auch flach, da es sich ja um einen Anhänger handelt der beschädigt wurde.

Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt? Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen. Die Palette hat er natürlich noch und auch Zeugen, die bezeugen können, dass der Unfall bei sehr geringer Geschwindigkeit und gleich nach dem Baumarkt passiert ist. Es war also kein Fahrfehler.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70


Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte?

Ja, aber.......

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70


Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt?

Sofern beim Beladen ein Fehler vom Baumarktmitarbeiter begangen wurde, würde dieser für den hieraus entstandenen Schaden haften.

Den Vollbeweis hierzu (also, dass ein Fehler begangen wurde und dieser Fehler dann auch noch schadenursächlich war, hat dein Vater zu führen).

Dürfte angesichts der vorliegenden Sachlage eine schwierige Beweisführung werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70


Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen.

Sofern die Palette einen Defekt gehabt haben sollte, welcher zu dem Schaden geführt hat, so gilt das oben Gesagte: Der Vollbeweis hierfür wäre von deinem Vater zu führen.

Dann würde auch nicht der Baumarkt haften, sondern nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller der fehlerhaften Palette.

Dummerweise hat jedoch der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein Geschädigter den Betrag von EUR 500,00 selbst zu tragen hat (§ 11 ProdHaftG).

Würde also nicht wirklich weiterhelfen.

Im Klartext: Entweder kann dein Vater dem Mitarbeiter des Baumarktes einen schadenursächlichen Fehler beim Verladevorgang nachweisen, oder er wird den Schaden an dem Anhänger selbst zu tragen haben.

Dass weitere Versicherungen (Kasko, Privathaftpflicht usw.) hier nicht in Frage kommen, ist euch ja bereits bekannt.

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Gibt es hier bei jeder Versicherung als Option, hier einfach mal das erste Google Ergebnis

Der Mehrpreis ist ca. CHF 58/pro Jahr.

Ich dachte so was gäbe es auch in D, wäre sinnvoll.

In der Tat.

Der Schaden wäre damit gedeckt und das wäre für den Deutschen Markt auch sehr, sehr parktisch!

Habe mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen - warum nur wird wohl so etwas in D nicht angeboten? Oder wird es doch?

Damit wäre die Betrugsgefahr wohl zu groß.

Ich fahre mit meinem Auto in den Graben.

Wenn keine Polizei kommt, dann ist halt der Freund gefahren, der es sich ausgeliehen hat.

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das "wenn" ist hier das Problem. Selbst wenn dein Hund nur in die Wiese kackt und es nicht sofort aufgenommen wird kommt die Polizei, weigerst du dich, wird ein DNA-Test gemacht und zu beweisen dass es dein Hund war.

Zudem gibt es für "in den Graben fahren" mindestens 2 Monate Fahrverbot und ein Strafverfahren, somit wird das wohl keiner zugeben.

Mein Kumpel braucht sich ja nur schnell in den Wagen sitzen.

Polizei nimmt solche Fälle überhaupt nicht auf, wenn sie nicht gerufen wird.

Ja, in D, hier leitet die Versicherung das weiter... dann ist es ggf. sogar Unfallflucht wenn das Wiesenboard oder ein Baum beschädigt wurde. <-Polizeistaat live 🙂

Aber zurück zum Fall:
Einige dich mit dem Besitzer. War es ein teurer Anhänger oder nur so ein kleiner "Hundetransporter" mit zgg. 749kg.

@martinde001
Ein kleiner Anhänger mit zgg 749 kg kann es eigentlich nicht gewesen sein, da eine Palette Pellets geladen wurde. Eine Palette Pellets wiegt meistens 975 kg + das Gewicht der Palette selbst. Dafür wird schon ein größerer gebremster Anhänger mit wenigstens 1000 kg Zuladung benötigt.

Was mich dabei allerdings iritiert ist die Aussage des TE, das der Anhängekopf für €65,- neu bestellt wurde. Das erscheint mir für einen Anhänger mit Auflaufbremse sehr günstig. Bin da aber nicht so im Thema

Kommt es jetzt auf die Hängergöße an, ob bezahlt wird, oder nicht?

Oder warum die Fragen? 🙄

Übrigens. Der ziehende Auto hat eine graue Farbe und der Ölwechsel ist in 12.000 KM fällig.

Nur falls das auch noch wichtig ist... 😁

Wenn der Anhänger massiv überladen war ist es kein Wunder dass der umkippt, egal wann das ziehende Fahrzeug zur HU muss...

Mutmaßung: Gurte nicht richtig eingesetzt, Palette rutscht, begünstigt durch höhere Vibrationen wg der Überladung, an die Seitenwand des Anhängers, dieser fällt dann um und irgendwann dazwischen bricht die Palette.

Hier wären Bilder von der Unfallstelle mal interessant.

Letztlich ist das aber alles egal: Eine Versicherung tritt nicht ein, der Schaden muss aus eigener Tasche reguliert werden.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Letztlich ist das aber alles egal: Eine Versicherung tritt nicht ein, der Schaden muss aus eigener Tasche reguliert werden.

Das ist doch entscheidende Punkt. Der Entleiher zahlt es aus der eigenen Tasche, völlig wumpe, warum das Ding gekippt ist.

Wer was kaputt macht zahlt - Dürfte inzwischen klar sein...

Es wird händeringend nach einer Versicherungslösung gesucht, hilfsweise ist jemand anders Schuld. Hauptsache, ich muss nicht für mein Fehlverhalten einstehen (lest mal andere Beiträge von Hauro70 - ist echt spassig... 😁).

Ich verstehe nicht, wie man dem noch ernst gemeinte Ratschläge geben kann, bei solch pampigen Postings neige ich dazu, die zu ignorieren.

(Die Crux mit den Schulferien kennen wir ja zur genüge, wo gingen die ab dem 16.07.2014 los?)

Zitat:

Original geschrieben von tomold


neige ich dazu, die zu ignorieren.

Wenn du es nur machen würdest.

Dein Post hier ist auf alle Fälle fürn **sch und hilft keinem weiter.

Was hilfreiches hast du ja bisher auch noch nicht geschrieben. Also was soll der Post?

Der Hänger hat übrigens sogar 2 Achsen. Überladen war der mit der einen Palette also bestimmt nicht.

Ich meinte mit meinem Posting ja auch nicht dich, sondern die anderen...

Das du was dazu sagst, war wohl nicht zu vermeiden - geniess die Ferien und hab viel Spaß hier.

Ignoriers einfach ganz...

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