ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hänger ausgeliehen - Hänger umgekippt

Hänger ausgeliehen - Hänger umgekippt

Themenstarteram 9. August 2014 um 18:22

Folgendes ist meinem Vater passiert:

Er hat sich vom Nachbarn einen Autoanhänger ausgeliehen.

Hänger nur Haftpflicht

Sein Auto, mit dem er den Hänger gezogen hat Vollkasko.

Mit dem Hänger ist der zum örtlichen Baumarkt gefahren.

Er hat das Fahrzeug samt Hänger am Lager vom Baumarkt abgestellt.

Die Baumarktmitarbeiter haben ihm dann eine Palette Pellets mit dem Stapler aufgeladen.

Er ist in der Zeit an die Kasse zum zahlen gegangen.

Als er wieder zurück kam, war die Palette aufgeladen und er hat sie mit 4 Spanngurten gesichert.

Er fährt los und nach ca. 300 Meter nach dem Baumarkt kommt im Ort eine Überfahrt über Bahnschienen und danach ein Kreisverkehr.

Dabei ist ein Teil der Holzpalette unten weggebrochen. Dadurch waren die Spanngurte nicht mehr straff und die ganze Ladung ist im Kreisverkehr gekippt. Inkl. dem Hänger.

Fremdschaden ist keiner entstanden. Es waren dann auch gleich 6-7 Leute da, die ihm die einzelnen kleinen Pelletspakete wieder auf den Hänger geladen haben.

Aber: Der Hänger wurde dadurch beschädigt. Eine Boardwand hat einen Knick, ein Licht ist abgebrochen und die Deichsel vorne verzogen. Schadenhöhe weiß er noch nicht, aber werden soch ca. so um die 300 bis 500,- € sein.

Wie seht ihr den Fall?

Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte? Uns fällt leider keine ein.

VK vom Hänger gibts nicht. PH fällt wohl auch flach, da es sich ja um einen Anhänger handelt der beschädigt wurde.

Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt? Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen. Die Palette hat er natürlich noch und auch Zeugen, die bezeugen können, dass der Unfall bei sehr geringer Geschwindigkeit und gleich nach dem Baumarkt passiert ist. Es war also kein Fahrfehler.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte?

Ja, aber.......

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt?

Sofern beim Beladen ein Fehler vom Baumarktmitarbeiter begangen wurde, würde dieser für den hieraus entstandenen Schaden haften.

Den Vollbeweis hierzu (also, dass ein Fehler begangen wurde und dieser Fehler dann auch noch schadenursächlich war, hat dein Vater zu führen).

Dürfte angesichts der vorliegenden Sachlage eine schwierige Beweisführung werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen.

Sofern die Palette einen Defekt gehabt haben sollte, welcher zu dem Schaden geführt hat, so gilt das oben Gesagte: Der Vollbeweis hierfür wäre von deinem Vater zu führen.

Dann würde auch nicht der Baumarkt haften, sondern nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller der fehlerhaften Palette.

Dummerweise hat jedoch der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein Geschädigter den Betrag von EUR 500,00 selbst zu tragen hat (§ 11 ProdHaftG).

Würde also nicht wirklich weiterhelfen.

 

Im Klartext: Entweder kann dein Vater dem Mitarbeiter des Baumarktes einen schadenursächlichen Fehler beim Verladevorgang nachweisen, oder er wird den Schaden an dem Anhänger selbst zu tragen haben.

Dass weitere Versicherungen (Kasko, Privathaftpflicht usw.) hier nicht in Frage kommen, ist euch ja bereits bekannt.

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Denn Schaden am Anhänger wird wohl dein Vater bezahlen müssen.

Der Frachtführer, in dem Fall dein Vater, ist für die Ladungssicherung verantwortlich, egal ob an der Palette was abgebrochen ist oder nicht. Wenn die Rennleitung vorbei gekommen wäre, hätte es dafür sogar noch ein Ticket geben.

am 9. August 2014 um 19:51

Frag´doch mal einen Anwalt, kostenlos z.b. für ADAC Mitglieder

Der Verlader ist mit haftbar!

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Gibts eine Versicherung die den Fall zahlen könnte?

Ja, aber.......

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Hat er Chancen, dass die Betriebshaftpflicht vom Baumarkt den Schaden übernimmt?

Sofern beim Beladen ein Fehler vom Baumarktmitarbeiter begangen wurde, würde dieser für den hieraus entstandenen Schaden haften.

Den Vollbeweis hierzu (also, dass ein Fehler begangen wurde und dieser Fehler dann auch noch schadenursächlich war, hat dein Vater zu führen).

Dürfte angesichts der vorliegenden Sachlage eine schwierige Beweisführung werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Denn die Palette muss einen defekt gehabt haben, sonst würde die nicht brechen.

Sofern die Palette einen Defekt gehabt haben sollte, welcher zu dem Schaden geführt hat, so gilt das oben Gesagte: Der Vollbeweis hierfür wäre von deinem Vater zu führen.

Dann würde auch nicht der Baumarkt haften, sondern nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller der fehlerhaften Palette.

Dummerweise hat jedoch der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein Geschädigter den Betrag von EUR 500,00 selbst zu tragen hat (§ 11 ProdHaftG).

Würde also nicht wirklich weiterhelfen.

 

Im Klartext: Entweder kann dein Vater dem Mitarbeiter des Baumarktes einen schadenursächlichen Fehler beim Verladevorgang nachweisen, oder er wird den Schaden an dem Anhänger selbst zu tragen haben.

Dass weitere Versicherungen (Kasko, Privathaftpflicht usw.) hier nicht in Frage kommen, ist euch ja bereits bekannt.

@ Golfinator: Mal abgesehen von allen möglichen Haftungsprivilegien, müsste ihm dazu als erstes mal ein Verschulden bewiesen werden.

Wie soll das Deiner Meinung nach gehen?

Hier hat der Entleiher einen Schaden verursacht und haftet dafür. Ganz simpel. Ganz ohne Vollkasko-Mentalität.

EDIT: ganz knapp zu langsam. :D

Das war jetzt die Kurzform von Hafi.

Meines Wissens haftet für die Ladung der Fahrzeugführer.

Sollte während der Fahrt mit dem hier geliehenen Anhänger ein

Schaden entstehen, so haftet das ziehende Fahrzeug. M. M. nach

wurde diese alleinige Haftung ca. im Jahr 2010 eingeführt, früher

war es immer halb/halb.

Es wird sehr schwierig werden, dass der Mitarbeiter vom Geschäft

falsch geladen hat.

Hier im Thread sind ja alte Versicherungshasen, welche den Fall

klären könnten.

Gruß

am 10. August 2014 um 9:07

Der Hänger dürfte Schrott sein wenn die Deichsel verzogen ist, zumindest aber wirtschaftlicher Totalschaden.

Wahrscheinlich wurde das zulässige Traggewicht der Palette durch die Ladungssicherung durch Niederzurren überschritten und die Palette ist gebrochen.

Somit dürfte ja der Verursacher klar sein, nämlich derjenige welcher die Palette falsch gesichert hatte.

Bei nächsten mal dann alles abladen und gleichmässig auf den Anhängerboden verteilen. Dann passiert so was nicht.

Evtl. zahlt aber die Haftpflichtversicherung wenn die Haftung für überlassene Fahrzeuge (ohne PKW) eingeschlossen ist. Die Zahlen dann bei WoWa, Mofa, Anhänger, Fahrrad, Boot usw.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

Evtl. zahlt aber die Haftpflichtversicherung wenn die Haftung für überlassene Fahrzeuge (ohne PKW) eingeschlossen ist. Die Zahlen dann bei WoWa, Mofa, Anhänger, Fahrrad, Boot usw.

So etwas ist mir -jedenfalls aus Deutschland- nicht bekannt.

Themenstarteram 10. August 2014 um 10:20

An der Deichsel ist nur der Anhängekopf verbogen. Der hat 65,- € gekostet und wurde jetzt schon gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Meines Wissens haftet für die Ladung der Fahrzeugführer.

Sollte während der Fahrt mit dem hier geliehenen Anhänger ein

Schaden entstehen, so haftet das ziehende Fahrzeug. M. M. nach

wurde diese alleinige Haftung ca. im Jahr 2010 eingeführt, früher

war es immer halb/halb.

Es wird sehr schwierig werden, dass der Mitarbeiter vom Geschäft

falsch geladen hat.

Hier im Thread sind ja alte Versicherungshasen, welche den Fall

klären könnten.

Gruß

1. Ist es genau anders rum. Seit 2010 gilt die Haftung 50/50

2. Ist ja kein Fremdschaden entstanden, wie ich schon geschrieben habe.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Im Klartext: Entweder kann dein Vater dem Mitarbeiter des Baumarktes einen schadenursächlichen Fehler beim Verladevorgang nachweisen, oder er wird den Schaden an dem Anhänger selbst zu tragen haben.

Das wird wohl tatsächlich der Fall gewesen sein.

Aber lässt sich halt nur schwer bzw. gar nicht beweisen.

Wir vermuten, dass die Pallette durch das Verladen mit dem Stapler unten beschädigt war und deshalb gebrochen ist.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Evtl. zahlt aber die Haftpflichtversicherung wenn die Haftung für überlassene Fahrzeuge (ohne PKW) eingeschlossen ist. Die Zahlen dann bei WoWa, Mofa, Anhänger, Fahrrad, Boot usw.

Welcher Versicherer ganz konkret bietet diese Deckung an?

In Tarif von meinem Vater sind bewegliche geliehene Sachen mitversichert, Hänger und sonstige Kfz mit eigenem Kennzeichen aber ausgeschlossen.

Bitte um konkrete Angabe der Versicherung die das anbieten soll?

am 10. August 2014 um 11:27

Ich dachte so was gäbe es auch in D, hier in CH habe ich das extra mit versichert, ist eine Option.

Man kann es ja mal versuchen und sehen was die Versicherung sagt. Die Schuldfrage dürfte ja eindeutig geklärt sein.

am 10. August 2014 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

hier in CH habe ich das extra mit versichert, ist eine Option.

Angabe Beispiel einer Versicherung in der Schweiz, bitte! Am besten deine, denn die macht das ja (KFZ-Anhänger - nur darum geht es).

Themenstarteram 10. August 2014 um 12:02

Bin ich hier nicht auf Motor-Talk.DE?

Ansonsten bitte auch gerne mal Angabe der CH Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich dachte so was gäbe es auch in D, hier in CH habe ich das extra mit versichert, ist eine Option.

Man kann es ja mal versuchen und sehen was die Versicherung sagt. ...

Wie bereits gesagt: der Deutschen KFZ-Versicherung ist so etwas fremd.

"Man kann es ja mal versuchen" ist sowohl für den TE als auch für die Versicherung reine Zeitverschwendung.

Da kann ich auch beim Bäcker nach Autoreifen fragen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hänger ausgeliehen - Hänger umgekippt