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Auto ausgeliehen, Motorschaden

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 16:25

Hallo,

ich habe leider eine Dummheit begangen:

Ich habe mir in letzter Zeit öfter auch für längere Strecken das nur selten benutzte Zweitauto von Freunden ausgeliehen. Gestern hat die Ölwarnleuchte immer mal wieder geleuchtet und irgendwann hat der Motor angefangen zu klackern. Ich habe zuhause dann den Besitzer angerufen und er war dann bei der Werkstatt, die Diagnose ist Motorschaden durch das fahren ohne Öl, eine Reperatur des älteren Autos lohnt sich nicht!

Die Freunde von mir wollen nun, daß ich alleine für den Schaden aufkomme. Findet ihr das korrekt, oder meint ihr, meine Freunde tragen auch eine Schuld, da das Auto ja schon vorher zu wenig Öl hatte? Und wenn, wie sollten wir die Teilschuld bewerten?

Es geht nicht um eine juristisch sondern freundschaftlich richtige Lösung, ich werde natürlich meine Schuld begleichen, auch wenn es die Alleinschuld sein sollte, ich mag aber auch nicht ungerecht behandelt werden. Oder daß meine Freunde meinen, sie wurden ungerecht behandelt.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

"öfter auch für längere Strecken das nur selten benutzte Zweitauto von Freunden ausgeliehen. Gestern hat die Ölwarnleuchte immer mal wieder geleuchtet und irgendwann hat der Motor angefangen zu klackern"

Anders ausgedrückt: Das Auto hast eigentlich nur Du in der letzten Zeit von Deinen (Ex-)Freunden gefahren, hast die Ölwarnleuchte zwar gesehen, hat Dich aber nicht weiter interessiert. Getreu dem Motto "ist ja nicht meins". Was meinst Du denn wohl, warum der Motor jetzt hinüber ist? Weil er zuvor mit wenig Öl gefahren wurde? Wohl nicht unter dem Mindestlevel, sonst wäre die Kontrollleuchte bei der ersten Fahrt und nicht erst gestern angegangen. Das bei längeren Fahrten (möglichst schnell, denn es ist ja nicht mein Auto, was verschleißt) Öl verbraucht wird, ist logisch. Besonders bei einer älteren Kiste.

Warum vertrittst Du nicht die Meinung, die Freunde sollen den Schaden selbst tragen? Sind ja schließlich selbst schuld, dass sie Dir das Auto geliehen haben!

Ernsthaft, auf einen solchen Freund würde ich gerne verzichten. Für mich ist es ziemlich klar, dass Du den Schaden selbst verursacht hast und ihn ersetzen musst. Einfach mal bei mobile.de nachsehen, wie solche Kisten gehandelt werden und dass dann als Grundlage nehmen.

Gruß

Peter

P.S.: Als Student habe ich einmal den alten VW Bus meines Freundes zu Schrott gefahren. Da ich seinen Einkaufspreis kannte, habe ich ihm einen Ersatzbetrag freiwillig gezahlt. War doof für uns beide, aber so sind wir jahrelang noch Freunde geblieben.

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Hallo,

zunächst mal wäre interessant zu wissen, über was für eine Fahrzeug (Details) und über welche Beträge wir hier reden.

Ansonsten hast du IMO schon eine erhebliche Schuld an dem Motorschaden, denn eine Ölwarnleuchte zu ignorieren ist schon heftig.

Liebe Grüße

Herbert

"öfter auch für längere Strecken das nur selten benutzte Zweitauto von Freunden ausgeliehen. Gestern hat die Ölwarnleuchte immer mal wieder geleuchtet und irgendwann hat der Motor angefangen zu klackern"

Anders ausgedrückt: Das Auto hast eigentlich nur Du in der letzten Zeit von Deinen (Ex-)Freunden gefahren, hast die Ölwarnleuchte zwar gesehen, hat Dich aber nicht weiter interessiert. Getreu dem Motto "ist ja nicht meins". Was meinst Du denn wohl, warum der Motor jetzt hinüber ist? Weil er zuvor mit wenig Öl gefahren wurde? Wohl nicht unter dem Mindestlevel, sonst wäre die Kontrollleuchte bei der ersten Fahrt und nicht erst gestern angegangen. Das bei längeren Fahrten (möglichst schnell, denn es ist ja nicht mein Auto, was verschleißt) Öl verbraucht wird, ist logisch. Besonders bei einer älteren Kiste.

Warum vertrittst Du nicht die Meinung, die Freunde sollen den Schaden selbst tragen? Sind ja schließlich selbst schuld, dass sie Dir das Auto geliehen haben!

Ernsthaft, auf einen solchen Freund würde ich gerne verzichten. Für mich ist es ziemlich klar, dass Du den Schaden selbst verursacht hast und ihn ersetzen musst. Einfach mal bei mobile.de nachsehen, wie solche Kisten gehandelt werden und dass dann als Grundlage nehmen.

Gruß

Peter

P.S.: Als Student habe ich einmal den alten VW Bus meines Freundes zu Schrott gefahren. Da ich seinen Einkaufspreis kannte, habe ich ihm einen Ersatzbetrag freiwillig gezahlt. War doof für uns beide, aber so sind wir jahrelang noch Freunde geblieben.

Hmm dumm gelaufen ...

 

vor längeren Fahrten oder wenn man ein fremdes Auto übernimmt , checke ICH immer die Flüssigkeiten ....

Der Zweite Fehler ist , mit eine blinkenden Öllampe ( so verstehe ich deinen Text ) weiter zu fahren .

Wenn DAS wirklich zu dem Motorschaden geführt hat , solltest du auch den Schaden tragen .

Aber das ist nur meine persönliche Meinung .

 

Hast du denn mehr Infos zum Wagen und was genau für ein Schaden vorliegt ? Vielleicht kann man dir in der Hinsicht weiterhelfen .

Mfg Michael

Ach ja, wenn Du ihnen den Zeitwert ersetzt, steht Dir auch das defekte Auto zu. Gibt beim Schrott oft günstig Motoren und schon läuft die Kiste wieder. Kannst natürlich auch beim Schrott einen Gebrauchtmotor kaufen, einbauen lassen und alles ist gut.

Nur, wenn Dir was an Deinen Freunden liegt, würde ich nicht lange zappeln.

Gruß

Peter

Die "rote Ölwarnlampe" leuchtet mitnichten "nur", wenn zu wenig Öl im Motor ist. Die Leuchte zeigt an: Achtung, ÖLDRUCK zu niedrig, sofort anhalten. Der Motor kann den maximalen Ölstand haben, wenn z.B. die Ölpumpe den Geist aufgibt, dann leuchtet sie auch, obwohl nicht zu wenig Öl da ist. Das nur als kleines technisches Detail für alle die, die denken, die Lampe zeigt "nur" zu niedrigen Ölstand an ...

Ansonsten: in den sauren Apfel beißen und den Schaden (das Auto) zahlen. Ärgerlich, aber wohl der einzige gangbare Weg. Viel Erfolg!

 

Grüße

Superlolle 

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Ach ja, wenn Du ihnen den Zeitwert ersetzt, steht Dir auch das defekte Auto zu.

Gruß

Peter

Diese Auffassung teile ich nicht.

Einer Versicherung steht ja nach Abrechnung auf Totalschadenbasis auch nicht das geschädigte Fahrzeug zu.

Also ich würde mich zu 100% verpflichtet fühlen, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Allerdings unter Abzug des Vorteilsausgleiches oder Versuch der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Motors.

Zur Technik: Wenn die Ölwarnleuchte aufleuchtet ist der Öldruck und somit die Schmierung des Motors im Keller. Selbst das Zurücklegen von wenigen 100 Metern in diesem Zustand verursacht erhebliche Beschädigungen, da ja der Ölfilm abreißt und Metall auf Metall schleift.

Klaus

Den bisherigen Posts kann ich mich nur anschließen:

Rückgrat zeigen, Geldbörse aufmachen und hoffen, dass die Freunde Freunde bleiben.

Zitat:

Die Freunde von mir wollen nun, daß ich alleine für den Schaden aufkomme. Findet ihr das korrekt, oder meint ihr, meine Freunde tragen auch eine Schuld, da das Auto ja schon vorher zu wenig Öl hatte?

Die "Schuld" Deiner Freunde liegt darin, dass sie jemandem das Auto geliehen haben, der den Ölstand vor Fahrtantritt nicht prüft - ist ihnen aber nicht wirklich anzulasten.

Zitat:

Und wenn, wie sollten wir die Teilschuld bewerten?

Hier geht es um keine Teilschuld, Ölstand nicht prüfen und trotz leuchtender Ölwarnleuchte weiterzufahren ist schon fast Vorsatz zur Motorenzerstörung, es geht um Vollschuld - Deine Vollschuld.

Zitat:

Es geht nicht um eine juristisch sondern freundschaftlich richtige Lösung, ich werde natürlich meine Schuld begleichen, auch wenn es die Alleinschuld sein sollte, ich mag aber auch nicht ungerecht behandelt werden. Oder daß meine Freunde meinen, sie wurden ungerecht behandelt.

Deine Freunde wurden schon durch Dein Posting hier ungerecht behandelt. Sämtliche Kosten die entstanden sind, gehen in meinen Augen auf Deinen Deckel. Ich fasse es nicht, man macht Freunden das (gutherzig ausgeliehene) Auto kaputt und sträubt sich dann zu den Folgen zu stehen.:eek::(:mad:

 

 

am 13. Mai 2014 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von frolic2014

 

 

 

Gestern hat die Ölwarnleuchte immer mal wieder geleuchtet und irgendwann hat der Motor angefangen zu klackern. Ich habe zuhause dann den Besitzer angerufen und er war dann bei der Werkstatt, die Diagnose ist Motorschaden durch das fahren ohne Öl, eine Reperatur des älteren Autos lohnt sich nicht!

Die Freunde von mir wollen nun, daß ich alleine für den Schaden aufkomme. Findet ihr das korrekt, oder meint ihr, meine Freunde tragen auch eine Schuld, da das Auto ja schon vorher zu wenig Öl hatte? Und wenn, wie sollten wir die Teilschuld bewerten?

 

 

Danke für eure Hilfe

Wenn man sich was ausleiht dann überprüft man auch mal den Ölstand,das ganze nennt sich Abfahrtskontrolle. Das du dann allerdings mit leuchtender Ölkontrolllampe weitergefahren bist ist schon Vorsatz natürlich musst du für den entstandenen Schaden  (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht) aufkommen

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Ach ja, wenn Du ihnen den Zeitwert ersetzt, steht Dir auch das defekte Auto zu.

Gruß

Peter

Diese Auffassung teile ich nicht.

Einer Versicherung steht ja nach Abrechnung auf Totalschadenbasis auch nicht das geschädigte Fahrzeug zu.

Also ich würde mich zu 100% verpflichtet fühlen, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Allerdings unter Abzug des Vorteilsausgleiches oder Versuch der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Motors.

Zur Technik: Wenn die Ölwarnleuchte aufleuchtet ist der Öldruck und somit die Schmierung des Motors im Keller. Selbst das Zurücklegen von wenigen 100 Metern in diesem Zustand verursacht erhebliche Beschädigungen, da ja der Ölfilm abreißt und Metall auf Metall schleift.

Klaus

Ich habe hier nichts von Abrechnung auf Totalschadenbasis, sondern vom Zeitwert geschrieben. Versicherungen zahlen üblicherweise Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Unter Freunden würde ich diese Abrechnung aber nicht vorschlagen, sondern die Verwertung des defekten Autos selbst anbieten/vornehmen. Vielleicht habe ich mich aber auch missverständlich ausgedrückt: Zeitwert natürlich vor dem Motordefekt. Daher auch der Hinweis, den über mobile.de ggfls. zu ermitteln.

Vorteilsausgleich? Wenn nicht repariert wird, wo soll dann der Vorteil für den Eigentümer liegen? Ersparte Versicherungskosten und Steuern für die nächsten 20 Jahre? Oder soll der Schädiger dem Geschädigten tatsächlich sagen, mein gekaufter AT-Motor vom Schrott mit unbekannter (?) Laufleistung hat zu einer Wertsteigerung Deines Fahrzeuges geführt, also zahle mir diesen Betrag (zzgl. der Behandlungskosten für die Prügel, die er dann einstecken muss)?

Und zur Technik: Ob es hier die rote oder gelbe Warnleuchte war, steht nicht im Beitrag. VW z.B. unterscheidet Warnmeldung gelb mit Hinweis auf Ölstand und Warnmeldung rot mit Hinweis auf Öldruck. Ob bei älteren Fahrzeugen diese Unterscheidung gemacht? Wenn nicht, heißt die Warnmeldung auf jeden Fall anhalten und kontrollieren. Hier war die Diagnose in der Werkstatt jedoch "ohne Öl" und nicht "mit Öl, aber ohne Druck".

Unter dem Strich scheinen wir aber der gleichen Meinung zu sein. Dumm gelaufen, aber wäre ihm das beim eigenen Fahrzeug passiert, hätte er auch selbst zahlen dürfen/müssen.

Gruß

Peter

 

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 20:13

Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten,

es geht um einen Toyota Avensis Kombi 1.6er Benziner Erstzulassung Anfang 2000 mit 166000km.

Es war leider wirklich die rote Öldruckwarnleuchte. Nachdem der Besitzer Öl nachgefüllt hat, hat sie nicht mehr geleuchtet, das Klackern wurde ein bisschen besser. Die Werkstatt hat glaube ich "Lagerschaden" gesagt.

Meine Freunde meinen, um gleichwertigen Ersatz zu bekommen, müssten sie so 1400€ ausgeben. Der jetzige Verkaufswert wäre so 300-500€. Es geht also um so 1000€.

Einen gebrauchten Motor gäb es für 800€ + Einbau, ist also wohl nicht sinnvoll.

Was haltet ihr von den Zahlen?

am 13. Mai 2014 um 20:26

Wenn Ihr euch so alle einig seit wären 1000 € ein reeller Wert. Mach das aber alles schriftlich nicht das es später doch noch stress gibt.

Zitat:

Original geschrieben von frolic2014

..

Was haltet ihr von den Zahlen?

Dann wärst du ja noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen :)

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

...

Unter dem Strich scheinen wir aber der gleichen Meinung zu sein. Dumm gelaufen, aber wäre ihm das beim eigenen Fahrzeug passiert, hätte er auch selbst zahlen dürfen/müssen.

Gruß

Peter

... das wäre beim eigenen Fahrzeug so nicht passiert

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