Händlergewährleistung?
Hallo freundliche MB-Fahrer,
ich möchte mal einen Fall öffentlich machen und eure Meinung dazu hören.
Vor Weihnachten ging mein Anlasser nicht, die Werkstatt wollte 900 Euro für den Tausch.
Also bat ich einen Mechaniker-Freund mir diesen Dienst zu machen.
Ich überlegte ob Onlinehandel 109 Euro oder Teilehändler vor Ort 185 Euro. Ich ließ mich zum Teilehändler überreden, da wenn der Motor einmal ausgebaut ist, ich mir dachte, das ich dort direkt hinlaufen könnte und schnell einen anderen bekommen könnte.
Also Fahrzeugschein abgegeben, bestellt. Als die Arbeit fertig war, kam kein Geräuscht, der neue Anlasser reagierte nicht. Er baute den alten wieder ein (welcher noch sporadisch lief).
Der Händler sagte, nein der sein eingebaut gewesen, den nimmt er nicht zurück.
Er behauptete den hätten wir vorher testen müssen ob er geht (Neuware testen!?)
Er schickte ihn nach einer deutlichen Diskussion ein und nach 2 Monaten schrieb er, ich solle ihn wieder abholen, er würde ja laufen.
Er läuft auch, aber nur ohne Auto drum herum, wenn man Strom dran hält (es gibt 2 unterschiedliche Spannungen bei den Anlassern für das Modell).
Nun soll ich auf den Kosten sitzen Bleiben. Was sagt ihr und was sagt die Rechtsprechung dazu?
17 Antworten
Geh zum Anwalt. Der Händler ist ein Depp. Technisch völliger Blödsinn was der sagt. Es geht nicht um die Leistung, sondern , ob mit oder ohne Elektronik.