Händlerangebote: Blankes Entsetzen!
Hallo!
Ich hatte mich eigentlich zum Erwerb eines Q5 entschieden und mich zunächst im Audi-Konfigurator über die Leasing- und Finanzierungskonditionen (VarioCredit) informiert. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Angebote der Händler aufgrund eines auszuhandelnden Nachlasses günstiger sein würden. Weit gefehlt!
Grunddaten:
Q5 2,0 TFSI
Listenpreis: 58.800 €
15.000 km p.a. bei 3 Jahren Laufzeit
Anzahlung: 26.000 €
Leasing-Konditionen lt. Audi.Konfigurator: 36 Raten je 218 €
Händler-Angebote von 3 verschiedenen Händlern: 36 Raten zwischen 250 € und 280 €
Vario-Kredit lt. Audi-Konfigurator: 35 Raten je 198,07 €
Händler-Angebote: 35 Raten zwischen 230 und 250 €r
Das sind doch wohl erhebliche Abweichungen. Die Händler meinten hierzu, dass die Konditionen im Konfigurator nur Beispiele darstellen und völlig unverbindlich seien. Bei den Händler-Angeboten sei bereits ein Rabatt von 4-5% einkalkuliert, mehr sei nicht drin (beim A6 seien hingegen 13% Rabatt problemlos möglich).
Bei den Vario-Kredit-Angeboten sind die schlechteren Konditionen dadurch zu erklären, dass die Händler von erheblich niedrigeren Restwerten (= Schlussraten) ausgehen (3.500 € weniger als im Konfigurator). So soll der Q5 nach 3 Jahren und 45.000 km nur noch 28.800 € wert sein (anstatt 32.300 € lt. Konfigurator)! Dadurch soll offenbar erreicht werden, dass der Kunde nach 3 Jahren gar nicht erst auf die Idee kommt, dass Fahrzeug zurückzugeben, da der tatsächliche Restwert höher sein wird.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Es ist offenbar so, dass durch günstige Konditionen die potenziellen Käufer erst einmal zu den Händlern gelockt werden sollen (ähnlich wie bei Toyota: "Nennen Sie uns Ihren Preis!"😉.
Für mich jedenfalls ist der Q5 bei derartigen "Machenschaften" kein Thema mehr!
Grüße vom Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Räuber
Ich werde vor diesem Hintergrund wohl erst einmal versuchen, mein Fahrzeug privat zu verkaufen und dann bei Sixt und ALD Leasingangebote einholen. Die Audi-Händler - zumindest die von mir kontaktieren - haben es anscheinend nicht mehr nötig Autos zu verkaufen oder zu verleasen.Zitat:
Original geschrieben von audiberti
Bei deiner Aufstellung dürfte die monatl. Leasingrate bei max. 100-110 € liegen.
Ich kann immer nur empfehlen, das gleiche Fahrzeug bei www.sixt.de zu konfigurieren und zum Verhandeln mitnehmen.
Wenn der Händler ein par Euro drunter liegt wird das ein gutes Geschäft (für beide)
Die Kosten die in 36 Monaten gesamt anfallen sollten bei deiner km-Leistung nicht über 50% des Brutto-Listenwertes liegenGruß vom Räuber
Genau so ist es-solange es Wartezeiten gibt und die Leute den Q5 Audi aus den Händen reißen ,wird sich das auch nicht wesentlich ändern. Angebot und NAchfrage.DA gibts nur eine Lösung .Preis bezahlen oder anderes Auto aussuchen.Eben den erwähnten A6 .
Alex.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Also-so langsam kommen wir der Sache näher. Der Händler kauft das Auto nicht dir ab,sondern löst bei der Bank deinen Restkredit ab .Du bist nämlich durch die Sicherungsübereignung garnicht in der Position ,etwas zu verkaufen! Sagen wir mal,das wären 10000
€. Dann gehört das Auto dem Freundlichen und nicht dir. Wenn er das Auto nun für 12000 € verkaufen kann ,hat er 2000 € Gewinn gemacht. Wenn du nun einen Freundlichen findest ,der die die 2000 € einfach so schenkt (nichts weiter ist das !) ,dann hast du Glück gehabt. Aber auf keinen Fall kannst du daraus eine allgemein gültige Tatsache machen !Du tust so,als würde der Händler das Auto von DIR für 12000 kaufen und du gibtst der Bank dann 10000 und behälst 2000. Falsch!Und du kannst eben dein Auto nicht zu JEDER Zeit irgendjemanden verkaufen.Da bist du auf Entgegenkommen der Bank angewiesen,mit der du einen gültigen Vetrag hast und hast niemals ein Recht darauf.Und die Bank macht das nur,wenn sie daran irgendeinen Vorteil sieht.Die kann nämlich rechnen.
Alex.
ap11
dass du zu jedem Thred hier deinen Senf dazu gibst, damit habe ich mich mittlerweile abgefunden.
jetzt schreibst du aber falsche Sachen, von denen du scheinbar keinen Ahnung hast.
Eine Finanzierung erfordert nicht immer eine Sicherungsübereignung.
Bei ausreichender Bonität sind Finanzierungen auch ohne Abgabe des Fahrzeugbriefmöglich.
Selbst wenn der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt ist, bedeutet dass nicht zwangsweise eine Sicherungsübereignung.
Die Bank schütz sich lediglich vor Fahrzeugveräußerung ohne deren wissen.
Selbstverständlich kann ich auch ein sicherungsübereignetes Fahrzeug veräußern.
Ich muss nur die Bank darüber Informieren und kann Zug um Zug das Fahrzeug veräußern und den Kredit ablösen.
Der Fahrzeugkredit (Vario 3)über Audi kann jederzeit zurückgezahlt werden.
Selbstverständlich kann ich auch das Fahrzeug zu einen höheren als den vereinbarten Restwert veräußern.
Selbstverständlich steht mir dann auch der Mehrerlös zu.
Zitat:
Original geschrieben von rollertreff
ap11Zitat:
Original geschrieben von ap11
Also-so langsam kommen wir der Sache näher. Der Händler kauft das Auto nicht dir ab,sondern löst bei der Bank deinen Restkredit ab .Du bist nämlich durch die Sicherungsübereignung garnicht in der Position ,etwas zu verkaufen! Sagen wir mal,das wären 10000
€. Dann gehört das Auto dem Freundlichen und nicht dir. Wenn er das Auto nun für 12000 € verkaufen kann ,hat er 2000 € Gewinn gemacht. Wenn du nun einen Freundlichen findest ,der die die 2000 € einfach so schenkt (nichts weiter ist das !) ,dann hast du Glück gehabt. Aber auf keinen Fall kannst du daraus eine allgemein gültige Tatsache machen !Du tust so,als würde der Händler das Auto von DIR für 12000 kaufen und du gibtst der Bank dann 10000 und behälst 2000. Falsch!Und du kannst eben dein Auto nicht zu JEDER Zeit irgendjemanden verkaufen.Da bist du auf Entgegenkommen der Bank angewiesen,mit der du einen gültigen Vetrag hast und hast niemals ein Recht darauf.Und die Bank macht das nur,wenn sie daran irgendeinen Vorteil sieht.Die kann nämlich rechnen.
Alex.
dass du zu jedem Thred hier deinen Senf dazu gibst, damit habe ich mich mittlerweile abgefunden.
jetzt schreibst du aber falsche Sachen, von denen du scheinbar keinen Ahnung hast.Eine Finanzierung erfordert nicht immer eine Sicherungsübereignung.
Bei ausreichender Bonität sind Finanzierungen auch ohne Abgabe des Fahrzeugbriefmöglich.Selbst wenn der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt ist, bedeutet dass nicht zwangsweise eine Sicherungsübereignung.
Die Bank schütz sich lediglich vor Fahrzeugveräußerung ohne deren wissen.Selbstverständlich kann ich auch ein sicherungsübereignetes Fahrzeug veräußern.
Ich muss nur die Bank darüber Informieren und kann Zug um Zug das Fahrzeug veräußern und den Kredit ablösen.Der Fahrzeugkredit (Vario 3)über Audi kann jederzeit zurückgezahlt werden.
Selbstverständlich kann ich auch das Fahrzeug zu einen höheren als den vereinbarten Restwert veräußern.
Selbstverständlich steht mir dann auch der Mehrerlös zu.
Sag mal-aber lesen kannst du doch wohl-oder?
-zeig mir den Finanzierungsvetrag ohne Sicherungsübereignung,wer soviel Kohle hat,dass die Bank drauf verzichtet,der braucht keinen Kredit oder der Bank gehört schon genug von dir
-zeig mir,wie du gegen den Willen deiner finanzierenden Bank ein Auto verkaufst(ich schrieb,dass es ohne Entgegenkommen nicht geht) und vor allem ,wie man ein Auto "Zug um Zug" verkauft
-ich hab nirgens gesagt,dass man einen Vario 3 Kredit nicht jederzeit rückzahlen könne-das weiß ich garnicht ! Ich habe geschrieben ,dass du dein Auto ohne Bankzustimmung nicht jederzeit wie du willst verkaufen kannst.
-und letztens: natürlich kannst du DEIN Auto zu einem höheren als dem kalkulierten Restwert verkaufen. Dazu muß es aber dir erstmal gehören und dazu mußt du die vereinbarte Schlußrate an die Bank zahlen.Erst dann gehört es dir und du kanst damit machen,was du willst.
Wenn du dich nicht damit abfinden kannst ,das ich überall meinen Senf dazugebe,dann drück verdammt noch mal die Ignore Taste und sülze mich nicht voll oder melde dich in einem Barbiforum an und diskutiere über Rosa.Ich muß dich in deiner langen Mitgliedschaft hier im Forum in den ganzen 8 Tagen ja wirklich schwer getroffen haben. Also sollte ich deine Befindlichkeit seit dem 23. Dezember letzten Jahres zu sehr gestört haben,bitte ich in aller Form um Vergebung.
Alex. mit zugegebenerweise übler Laune
Zitat:
Original geschrieben von ap11
-zeig mir den Finanzierungsvetrag ohne Sicherungsübereignung,wer soviel Kohle hat,dass die Bank drauf verzichtet,der braucht keinen Kredit oder der Bank gehört schon genug von dir
-zeig mir,wie du gegen den Willen deiner finanzierenden Bank ein Auto verkaufst(ich schrieb,dass es ohne Entgegenkommen nicht geht) und vor allem ,wie man ein Auto "Zug um Zug" verkauft
-ich hab nirgens gesagt,dass man einen Vario 3 Kredit nicht jederzeit rückzahlen könne-das weiß ich garnicht ! Ich habe geschrieben ,dass du dein Auto ohne Bankzustimmung nicht jederzeit wie du willst verkaufen kannst.-und letztens: natürlich kannst du DEIN Auto zu einem höheren als dem kalkulierten Restwert verkaufen. Dazu muß es aber dir erstmal gehören und dazu mußt du die vereinbarte Schlußrate an die Bank zahlen.Erst dann gehört es dir und du kanst damit machen,was du willst.
Alex. mit zugegebenerweise übler Laune
Mein Lieber,
bitte komm zurück auf Deine Linie! 😉
Leider hast Du da nicht wirklich recht.
1. Es gibt eine Reihe von Finanzierungen, bei den auf die Sicherungsübereignung verzichtet wird.
2. Es ist nur eine sicherungsweise Übereignung. Das bedeutet, daß Du bei Rückzahlung des Kredites, die Du i.d.R. vertraglich vereinbart (Standard) fast immer kannst, das Auto immer rückübereignet bekommst. Dagagen kann sich der Finanzierer nicht wehren. Und ein "Zug-um-Zug-Verkauf" ist bei Banken Tagesgeschäft. Da werden Zahlungen geleistet gegen die Auflage das Fahrzeug freizugeben und den Brief zurück zu schicken. Das ist kein Hexenwerk und wird jeden Tag zigfach praktiziert.
3. Dann kannst Du Dein Auto natürlich am Ende an jeden zu jeden Preis verkaufen. Wenn Du es geschickt anstellst, hast Du ein Andienungsrecht an den Händler. Dann muß er Dir das Auto zum überhöhten Preis abkaufen, falls der vorab mehr als den tatsächlich zu erzielenden Restwert versprochen hat. Oder Du hast einen Vertrag nach dem Dir der Verkaufspreis voll zu steht, der Händler Dir aber einen Mindestwert garantiert.
Gruß und wünsche Dir bessere Laune.
Stefan
@ ap 11 sorry, war nicht so gemeint, wie scheinbar bei dir angekommen ist.
Es gibt halt in diesem Q5 Forum kein Thema, wo kein Beitrag von dir drin steht. Aber davon lebt ja halt auch ein Forum.
@stefan li Danke für deine sachliche Darstellung. So wie du es dargestellt hast läuft es in der Praxis ab.
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Mein Lieber,Zitat:
Original geschrieben von ap11
-zeig mir den Finanzierungsvetrag ohne Sicherungsübereignung,wer soviel Kohle hat,dass die Bank drauf verzichtet,der braucht keinen Kredit oder der Bank gehört schon genug von dir
-zeig mir,wie du gegen den Willen deiner finanzierenden Bank ein Auto verkaufst(ich schrieb,dass es ohne Entgegenkommen nicht geht) und vor allem ,wie man ein Auto "Zug um Zug" verkauft
-ich hab nirgens gesagt,dass man einen Vario 3 Kredit nicht jederzeit rückzahlen könne-das weiß ich garnicht ! Ich habe geschrieben ,dass du dein Auto ohne Bankzustimmung nicht jederzeit wie du willst verkaufen kannst.-und letztens: natürlich kannst du DEIN Auto zu einem höheren als dem kalkulierten Restwert verkaufen. Dazu muß es aber dir erstmal gehören und dazu mußt du die vereinbarte Schlußrate an die Bank zahlen.Erst dann gehört es dir und du kanst damit machen,was du willst.
Alex. mit zugegebenerweise übler Laune
bitte komm zurück auf Deine Linie! 😉
Leider hast Du da nicht wirklich recht.
1. Es gibt eine Reihe von Finanzierungen, bei den auf die Sicherungsübereignung verzichtet wird.
2. Es ist nur eine sicherungsweise Übereignung. Das bedeutet, daß Du bei Rückzahlung des Kredites, die Du i.d.R. vertraglich vereinbart (Standard) fast immer kannst, das Auto immer rückübereignet bekommst. Dagagen kann sich der Finanzierer nicht wehren. Und ein "Zug-um-Zug-Verkauf" ist bei Banken Tagesgeschäft. Da werden Zahlungen geleistet gegen die Auflage das Fahrzeug freizugeben und den Brief zurück zu schicken. Das ist kein Hexenwerk und wird jeden Tag zigfach praktiziert.
3. Dann kannst Du Dein Auto natürlich am Ende an jeden zu jeden Preis verkaufen. Wenn Du es geschickt anstellst, hast Du ein Andienungsrecht an den Händler. Dann muß er Dir das Auto zum überhöhten Preis abkaufen, falls der vorab mehr als den tatsächlich zu erzielenden Restwert versprochen hat. Oder Du hast einen Vertrag nach dem Dir der Verkaufspreis voll zu steht, der Händler Dir aber einen Mindestwert garantiert.Gruß und wünsche Dir bessere Laune.
Stefan
So,ausgeschlafen,die Sonne scheint und meine Laune ist wieder ok. Liest sich am nächsten morgen schon etwas heftig !
Eigentlich stimme ich dir völlig zu! Was ich sagen will ist ,dass nur das zählt,was Schwarz auf weiß im Vertrag steht (zumindest im Ernst- bzw. Streitfall)Klar wird in der Ralität im (geheimen) Zusammenspiel Händler-Bank auch vieles anders gemacht.Ich hab noch nie ein Auto genau am selben Tag zurückgegeben ,wie es im Vetrgág stand!
Aber man hat keinen Anspruch drauf.
Zg um Zug Geschäfte sind mir nur ein Bergriff im Kauf von Immobilien-also das ganze Prozedere mit Konten,Sicherheiten,Grunschuld,Notar...
Andienungsrecht kenne ich nur vom Leasen. Ich weiß immernoch nicht ,wieso der Händler EUCH das Auto abkaufen soll. Damit der Kunde das Auto verkaufen kann, muß es ihm doch erstmal gehören. Und dazu muß der Kunde das Auto durch Zahlung der Restsumme am Ende erstmal erwerben-oder nicht?Der Kaufpreis ist doch Anzahlung +Raten+Endrate .Erst dann gehört dem Kunden das Auto.
Ich lese immer nur:der Kunde hat die Wahl am Ende zw. Rückgabe,Weiterfinanzieren und Kauf (Restrate zahlen )
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Zg um Zug Geschäfte sind mir nur ein Bergriff im Kauf von Immobilien-also das ganze Prozedere mit Konten,Sicherheiten,Grunschuld,Notar...Die gibt es überall und sind recht einfach, wenn man z.B. in einer Organisation VAG-Händlernetz und VAG-Bank bleibt. Dafür haben die Rahmenverträge abgeschlossen.
Andienungsrecht kenne ich nur vom Leasen. Ich weiß immernoch nicht ,wieso der Händler EUCH das Auto abkaufen soll.
Weil das im Vertrag als Option steht. Ich kann dem Händler zu einem festen Preis das Auto geben, der muss es nehmen und bezahlen. Und wenn Schäden darn sind kommt der Mann von der Dekra, macht ein Gutachten und es wird vom Kaufpreis abgezogen.
Damit der Kunde das Auto verkaufen kann, muß es ihm doch erstmal gehören. Und dazu muß der Kunde das Auto durch Zahlung der Restsumme am Ende erstmal erwerben-oder nicht?Der Kaufpreis ist doch Anzahlung +Raten+Endrate .Erst dann gehört dem Kunden das Auto.
Es gehört dem Kunden. Und der Kaufpreis wird vom Händler aufgesplittet: Restkredit an VAG-Bank, Differenz an Kunde. Du bekommst nur den Rest und VAG-Bank und Händler managen das mit dem Brief.
Alex.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Andienungsrecht kenne ich nur vom Leasen. Ich weiß immernoch nicht ,wieso der Händler EUCH das Auto abkaufen soll.
Weil das im Vertrag als Option steht. Ich kann dem Händler zu einem festen Preis das Auto geben, der muss es nehmen und bezahlen. Und wenn Schäden darn sind kommt der Mann von der Dekra, macht ein Gutachten und es wird vom Kaufpreis abgezogen.
Damit der Kunde das Auto verkaufen kann, muß es ihm doch erstmal gehören. Und dazu muß der Kunde das Auto durch Zahlung der Restsumme am Ende erstmal erwerben-oder nicht?Der Kaufpreis ist doch Anzahlung +Raten+Endrate .Erst dann gehört dem Kunden das Auto.
Es gehört dem Kunden. Und der Kaufpreis wird vom Händler aufgesplittet: Restkredit an VAG-Bank, Differenz an Kunde. Du bekommst nur den Rest und VAG-Bank und Händler managen das mit dem Brief.
Alex.
Stefan
Na ja-da werden wir wohl nicht einig werden
Bei Audi ist zu lesen ,dass der Händler die Restrate an die Bank zahlt,wenn du das Auto zurückgibst.Das Ganze ist dann sinngemäß ein Leasing gewesen.Dann gehört das Auto dem Händler!?Und der kann doch damit machen ,was er will ,oder nicht.
Alex.
Hallo @all:
Bitte nicht Km-leasing , Restwert-Leasing und Vario-Credit mit verbrieften Rückgaberecht zusammenwerfen.
Sind 3 völlig verschiedene Konzepte.
Desweiteren hat der Händler Recht, wenn er beim Km-leasing einen niedrigen Restwert einsetzt.Er trägt das Risiko zu 100%.
Denn sonst geht es uns wie den BMW Händlern.Die müssen Millionen an Rückstellungen bilden weil die Restwerte so eingebrochen sind.
Wer glaubt zu wissen, was ein reeller GW-Wert in 3-4 Jahren ist, sollte ein Reswert-Leasing abschliessen.
Dann trägt der Käufer das Risiko.Aber ich glaub das will auch niemand.
Und by the Way:
Bei ALD Leasing steht auch die ALD als Eigentümer im Brief.Anders als bei Audi-Leasing.
Bei Sixt weiss ich es nicht
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Na ja-da werden wir wohl nicht einig werdenZitat:
Original geschrieben von StefanLi
Bei Audi ist zu lesen ,dass der Händler die Restrate an die Bank zahlt,wenn du das Auto zurückgibst.Das Ganze ist dann sinngemäß ein Leasing gewesen.Dann gehört das Auto dem Händler!?Und der kann doch damit machen ,was er will ,oder nicht.
Alex.
Lies doch bitte nochmal was ich geschrieben hatte. 😎
Zitat:
Original geschrieben von primastar23
Hallo @all:Bitte nicht Km-leasing , Restwert-Leasing und Vario-Credit mit verbrieften Rückgaberecht zusammenwerfen.
Sind 3 völlig verschiedene Konzepte.
Desweiteren hat der Händler Recht, wenn er beim Km-leasing einen niedrigen Restwert einsetzt.Er trägt das Risiko zu 100%.
Denn sonst geht es uns wie den BMW Händlern.Die müssen Millionen an Rückstellungen bilden weil die Restwerte so eingebrochen sind.
Wer glaubt zu wissen, was ein reeller GW-Wert in 3-4 Jahren ist, sollte ein Reswert-Leasing abschliessen.
Dann trägt der Käufer das Risiko.Aber ich glaub das will auch niemand.
Ich werfe das nicht durcheinander. Aber wenn der Kunde sein Auto am Ende der Finanzierung zurückgibt,war es faktisch ein Leasing.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich werfe das nicht durcheinander. Aber wenn der Kunde sein Auto am Ende der Finanzierung zurückgibt,war es faktisch ein Leasing.Alex.
Aber juristisch nicht. Weil ihm zwischendurch das Auto gehörte. Damit konnte er darüber aus einer Eigentumsposition verfügen, er musste den Wert bilanzieren (wenn er ein Firma ist) und der Wertverlust geht über die Abschreibung und nicht direkt als Mietaufwand. Das ist der Unterschied. Und am Ende kann man meist selbst entscheiden ob man dem Händler das Auto andienen (verkaufen) will oder nicht. Beim Leasing endet die Mietdauer und der Wagen get an den Eigentümer zurück.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Aber juristisch nicht. Weil ihm zwischendurch das Auto gehörte. Damit konnte er darüber aus einer Eigentumsposition verfügen, er musste den Wert bilanzieren (wenn er ein Firma ist) und der Wertverlust geht über die Abschreibung und nicht direkt als Mietaufwand. Das ist der Unterschied. Und am Ende kann man meist selbst entscheiden ob man dem Händler das Auto andienen (verkaufen) will oder nicht. Beim Leasing endet die Mietdauer und der Wagen get an den Eigentümer zurück.Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich werfe das nicht durcheinander. Aber wenn der Kunde sein Auto am Ende der Finanzierung zurückgibt,war es faktisch ein Leasing.Alex.
Stefan
Jaaaa doch.Ich bin doch nicht völlig daneben.Ich lease viele meiner Sachen seit vielen Jahren .Ich weiß,was LEasing ist. Aber
faktischwar es ein Leasing ,weil man Raten gezahlt hat und am Ende das Auto zurück gibt.
Alex.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Jaaaa doch.Ich bin doch nicht völlig daneben.Ich lease viele meiner Sachen seit vielen Jahren .Ich weiß,was LEasing ist. Aber faktisch war es ein Leasing ,weil man Raten gezahlt hat und am Ende das Auto zurück gibt.Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Aber juristisch nicht. Weil ihm zwischendurch das Auto gehörte. Damit konnte er darüber aus einer Eigentumsposition verfügen, er musste den Wert bilanzieren (wenn er ein Firma ist) und der Wertverlust geht über die Abschreibung und nicht direkt als Mietaufwand. Das ist der Unterschied. Und am Ende kann man meist selbst entscheiden ob man dem Händler das Auto andienen (verkaufen) will oder nicht. Beim Leasing endet die Mietdauer und der Wagen get an den Eigentümer zurück.
Stefan
Alex.
Alex.
Faktisch ist das genau nicht der Fall.
Der Finanzgeber nimmt das Auto nicht zurück, sonder du mußt nach der vereinbarten Laufzeit die Schlußrate entrichten. Die Fahrzeugrückgabe hast du mit dem Händler vereinbart. Gibts den Händler am vereinbarten Termin nicht mehr, wird die Schlussrate trotzdem fällig. Das Fahrzeug bleibt dann aber deins.
Ich finde StefanLi hat das super erklärt.
Ist ja auch nicht schlimm, wenn du anderer Meinung bist.
Nur werden ander Leser verunsichert wenn hier im Forum Halbwissen und Vermutungen als Tatsachen hingestellt werden.
Für Interessierte mal kurz der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung (Quelle WIKIPEDIA):
Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Leasing [?li?z??] (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien. Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.
Ergänzung:
Beim Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer der Sache.
Bei der Finanzierung ist der Käufer Eigentümer der Sache.
Daher entscheidet beispielsweise bei einem größeren Unfallschaden der Leasinggeber, ob und ggf. wo das Fahrzeug repariert wird. Nicht nur bei Totalschäden. Auch die evt. anfallende Wertminderung steht dem Leasinggeber zu.
Bei der Finanzierung trifft der Eigetntümer (i.d.R. Halter) die Entscheidung. Auch eine anfallende Wertminderung steht dem Eigentümer zu.
Es ist schon mehr als erstaunlich, mit welchem Halbwissen sich einige Menschen ein Auto anschaffen und Verträge unterschreiben, die sie nicht verstehen, Hauptsache das gewünschte Auto steht in der Garage!
Wem gehört eigentlich das Auto? Wer ist der Eigentümer, wer der Besitzer? Welche Rolle spielen Händler, Hersteller und Bank? Wem schulde ich noch Geld und wann und wieviel? Nach der Laufzeit: Was ist dann mit meinem Auto? Muss ich noch etwas bezahlen oder gibt mir der großzügige Händler noch was raus? Vielleicht darf ich das Auto ja sogar behalten, wenn der Händler pleite ist...
Die Autobanken und Händler müssen nur clever genug sein und der Kunde hat am Ende das Auto zweimal bezahlt, ohne es zu merken. Schließlich finden auch die Hütchenspieler immer wieder einen Dummen!
Da braucht man sich wirklich nicht zu wundern, dass in der Finanzkrise so viele Ahnungslose ihr Geld verloren haben, weil sie geglaubt haben, die Lehmann Brothers seien Jens Lehmann und sein vertrauenswürdiger Bruder!
Ach ja: Das Geld ist nicht wirklich weg, es haben nur Andere!
Im Ernst: Bevor man irgendetwas unterschreibt, sollte man es genau lesen und wenn man nur ein bisschen unsicher ist, sollte man sich neutralen und fachkundigen Rat einholen.
In diesem Sinne Grüße vom Räuber