Händlerangebote: Blankes Entsetzen!

Audi Q5 8R

Hallo!

Ich hatte mich eigentlich zum Erwerb eines Q5 entschieden und mich zunächst im Audi-Konfigurator über die Leasing- und Finanzierungskonditionen (VarioCredit) informiert. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Angebote der Händler aufgrund eines auszuhandelnden Nachlasses günstiger sein würden. Weit gefehlt!

Grunddaten:

Q5 2,0 TFSI
Listenpreis: 58.800 €
15.000 km p.a. bei 3 Jahren Laufzeit
Anzahlung: 26.000 €

Leasing-Konditionen lt. Audi.Konfigurator: 36 Raten je 218 €
Händler-Angebote von 3 verschiedenen Händlern: 36 Raten zwischen 250 € und 280 €

Vario-Kredit lt. Audi-Konfigurator: 35 Raten je 198,07 €
Händler-Angebote: 35 Raten zwischen 230 und 250 €r

Das sind doch wohl erhebliche Abweichungen. Die Händler meinten hierzu, dass die Konditionen im Konfigurator nur Beispiele darstellen und völlig unverbindlich seien. Bei den Händler-Angeboten sei bereits ein Rabatt von 4-5% einkalkuliert, mehr sei nicht drin (beim A6 seien hingegen 13% Rabatt problemlos möglich).

Bei den Vario-Kredit-Angeboten sind die schlechteren Konditionen dadurch zu erklären, dass die Händler von erheblich niedrigeren Restwerten (= Schlussraten) ausgehen (3.500 € weniger als im Konfigurator). So soll der Q5 nach 3 Jahren und 45.000 km nur noch 28.800 € wert sein (anstatt 32.300 € lt. Konfigurator)! Dadurch soll offenbar erreicht werden, dass der Kunde nach 3 Jahren gar nicht erst auf die Idee kommt, dass Fahrzeug zurückzugeben, da der tatsächliche Restwert höher sein wird.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Es ist offenbar so, dass durch günstige Konditionen die potenziellen Käufer erst einmal zu den Händlern gelockt werden sollen (ähnlich wie bei Toyota: "Nennen Sie uns Ihren Preis!"😉.

Für mich jedenfalls ist der Q5 bei derartigen "Machenschaften" kein Thema mehr!

Grüße vom Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Räuber



Zitat:

Original geschrieben von audiberti


Bei deiner Aufstellung dürfte die monatl. Leasingrate bei max. 100-110 € liegen.
Ich kann immer nur empfehlen, das gleiche Fahrzeug bei www.sixt.de zu konfigurieren und zum Verhandeln mitnehmen.
Wenn der Händler ein par Euro drunter liegt wird das ein gutes Geschäft (für beide)
Die Kosten die in 36 Monaten gesamt anfallen sollten bei deiner km-Leistung nicht über 50% des Brutto-Listenwertes liegen

Ich werde vor diesem Hintergrund wohl erst einmal versuchen, mein Fahrzeug privat zu verkaufen und dann bei Sixt und ALD Leasingangebote einholen. Die Audi-Händler - zumindest die von mir kontaktieren - haben es anscheinend nicht mehr nötig Autos zu verkaufen oder zu verleasen.

Gruß vom Räuber

Genau so ist es-solange es Wartezeiten gibt und die Leute den Q5 Audi aus den Händen reißen ,wird sich das auch nicht wesentlich ändern. Angebot und NAchfrage.DA gibts nur eine Lösung .Preis bezahlen oder anderes Auto aussuchen.Eben den erwähnten A6 .

Alex.

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Hallo Räuber.
Ich wollte mir einen Q5 zulegen. Als Besitzer eines BMW X 3 wollte ich diesen in Zahlung geben. Fünf Audi-Händler im Ruhrgebiet haben mein Fahrzeug nach DAT bewertet. Ankaufpreis der Händler: 17.200 €. Tatsächlicher VK-Preis ( siehe mobile.de etc. ) 23.000-25.000 € bei der Ausstattung meines Fahrzeuges. Durch Freunde habe ich nun einen fairen Händler im süddeutschen Raum gefunden. Der bietet mir 21.000 € für meinen X 3, sowie 8 % Nachlass auf den VKP des Neuwagens. Ich lasse mein Fahrzeug über den classikkredit finanzieren. Anzahlung 21.000 €, monatl. Rate 498 € auf 5 Jahre. Danach ist er meiner. Ich werde diesen Monat das Fahrzeug bestellen und wahrscheilich Anfang Mai 09 geliefert bekommen.
Es ist schon ein Wahnsinn wie die Audi-Händler immer noch arrogant reagieren. Den Q 5 bekommt man mittlerweile " nachgeworfen ". Geht man bei Audi de auf Jahreswagen kann man sehen wieviele Q 5 selbst von Audi angeboten werden. Viele Händler bieten mittlerweile in den entsprechenden Plattformen den Q 5 mit Tageszulassung an. Die beiden Q 5 in meiner nähe die bei dem offiziellen Händler stehen sind fast unverkäuflich, da sie als 2.0 TDI bis zu 68.000 € kosten. Bin mal gespannt wann die Preisschilder herabgesetzt werden. Frohes Neues an alle im Forum

Zitat:

Original geschrieben von sushilange


@ap11: Tut mir Leid, aber du hast da glaube ich nicht viel Ahnung von.

Ob ich mein Auto bei der Audi Bank oder bei irgendeiner anderen Bank finanziere ist für den Händler egal. Die Audi Bank ist nur bequemer und manchmal auch günstiger, außerdem hat man ein verbrieftes Rückgaberecht.

D.h. wenn du ein Auto beim Händler über die Auto-Bank finanzieren lässt, bekommt der Händler den Kaufpreis von der Bank. Du als Käufer zahlst dann die Raten an die Bank. Der Händler hat damit nichts mehr zu tun.

Bei der Auto-Bank hast du ein stinknormalen Kredit, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere wie Rückgaberecht, Restwert, etc. sind Dinge vom Händler.

Aufgrund des verbrieften Rückgaberechts, muss der Händler also nach der Laufzeit das Auto zurücknehmen. Alles andere wiederum hat nichts mehr mit der Finanzierung zu tun, d.h. er kauft dir den Wagen genauso ab, wie bei jedem gebrauchten Auto auch. Wenn nun also der EK vom Händler höher als die Ablösesumme bei der Bank ist, bekommst du die Differenz erstattet. Das ist nun mal ein Fakt. Denn die Bank hat nichts mit dem Händler zu tun. Ist also genauso, als würdest du das Geld bei XY geliehen haben oder bei einer anderen Bank.

Demendsprechend kannst du das Auto auch privat veräußern, was sich meist eher lohnt, da hier der VK ja höher als der EK vom Händler ist. Sofern möglich, würde ich das daher IMMER am Ende einer Finanzierung bevorzugen. Wie man das nun letztendlich handhabt ist eine andere Sache. Der potentielle Käufer würde ja erst mit dem Geld herausrücken, wenn er den Brief hat und die Bank gibt den Brief erst raus, wenn sie die Ablösesumme hat. Häufig helfen einem die Händler bei dieser Abwicklung, weil es so für beide Parteien sicher ist. Oder man ist in der Lage, das Geld vorzustrecken und erstmal den Wagen bei der Bank abzulösen, damit man den Brief bekommt, um dann ein paar Tage später das Geld vom Käufer wieder zu bekommen.

Bei vernünftig kalkulierten Finanzierungen ist es natürlich so, dass der Restwert am Ende der Laufzeit stimmt. In diesem Falle sieht man keinen Cent mehr. Im schlimmsten Falle muss man sogar wegen Mängeln noch drauf zahlen.

Hier war aber davon die Rede, dass die Händler einen viel niedrigeren Restwert als Audi selbst ansetzt. Sollten also die Händler unrecht behalten und der Restwert später höher sein, hätte man über die Laufzeit "zu viel" vom Kredit abbezahlt, sodass man defintiv etwas zurückbekommen würde.

Edit: Und natürlich gehört dir das Auto bei einer Finanzierung. Man sagt zwar im Volksmund, dass es der Bank gehört, weil die zur Sicherheit den Brief haben möchte, aber du bist der Halter und du kannst auch das Auto jederzeit privat verkaufen. Nicht umsonst schließt DU mit dem Händler einen Kaufvertrag ab, wenn ein Händler, das Fahrzeug z.B. in Zahlung nimmt, oder ablöst. Würde dir das Auto nicht gehören, würde der Händler mit der Bank einen Kaufvertrag machen. Woher der Kredit kommt ist doch egal. Wenn ich mir bei einer Bank einen Kredit hole und mir irgendetwas kaufe, gehört diese Ware mir. Dass ich den Kredit noch abbezahlen muss, ist eine andere Sache. Wenn ich DIREKT BEIM KÄUFER einen Kredit bekomme, dann gehört ihm die Ware solange, bis es abbezahlt ist. Sobald aber eine Bank dazwischen steht, hat die Finanzierung nichts mehr mit der Ware zu tun und ist entkoppelt. Der KFZ-Brief dient genauso wie die Eintragung ins Grundbuch bei einem Haus lediglich als Sicherheit, weil es sich hierbei um größere Summen handelt und die Bank Angst hat, am Ende mit Nichts dazustehen. So hat die Bank immer die Möglichkeit bei Zahlungsstopp die Ware einzukassieren und zu veräußern, um den Verlust zu kompensieren.

Ok hab keine Lust zum Streiten. Wenn es dir mal gelingen sollte ,ein Auto zu verkaufen ,dass du über eine Bank gerade finanzierst und von dem du nicht mal den Fahrzeugbrief hast ,kannst du es mir ja mitteilen.Oder verkauf mal ein Haus,bei dem die Bank im Grundbuch in der Grundschuld eingetragen ist.

Zitat:

Bei der Finanzierung entscheiden Sie sich für das Eigentum am Fahrzeug. Nach Ende der Vertragslaufzeit gehört das Fahrzeug dann Ihnen. Es werden dabei unterschiedliche Vertragsformen angeboten, die es erlauben, eine bedarfsgerechte Finanzierung zu erstellen: Anzahlung, Vertragslaufzeit, Höhe der Monatsraten sowie verschiedene Alternativen zur Begleichung einer evtl. Schlussrate können individuell definiert werden. Beim Leasing zahlen Sie während der Laufzeit lediglich für die Zeit der Nutzung. Die Leasingrate wird auf Basis des geschätzten Wertverlusts kalkuliert. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geben Sie das Fahrzeug einfach wieder zurück und können anschließend ein neues leasen. Auch hier werden bedarfsgerechte Vertragsformen angeboten, zudem können verschiedene Service- Dienstleistungen eingeschlossen werden.

das Zitat ist original Audi.DAs steht recht deutlich ,wann dir das Auto gehört.

Zitat:

Alles andere wiederum hat nichts mehr mit der Finanzierung zu tun, d.h. er kauft dir den Wagen genauso ab, wie bei jedem gebrauchten Auto auch. Wenn nun also der EK vom Händler höher als die Ablösesumme bei der Bank ist, bekommst du die Differenz erstattet. Das ist nun mal ein Fakt. Denn die Bank hat nichts mit dem Händler zu tun.

Auf Grund welcher Tatsache ist denn der Händler dazu verpflichtet ,einen evt.auftretenden "Gewinn" an den Kunden auszubezahlen?Außer der Tatsache,dass es für dich ein Fakt ist. Ich lasse mich gern belehren !

Und noch eins-Halter ,Besitzer und Eigentümer ist nicht das Gleiche !

Alex.

Der Händler ist dazu verpflichtet, weil er mit DIR einen Kaufvertrag macht und DIR den Wagen abkauft. Für ihn ist es völlig egal, dass du den Wagen über die Auto-Bank finanziert hast. Es ist lediglich ein Service, dass du dich um nichts kümmern musst und somit denkst, dass du einfach nur den Wagen beim Händler abgibst. Er kauft dir den Wagen ab und löst den Wagen bei der Bank ab. Fahr doch morgen einfach zu einem Händler und frag ihn.

Es ist ja ok, dass du nicht wusstest, dass es so ist, aber nur weil du es selbst noch nicht ausprobiert hast bzw. festgestellt hast, heißt es doch nicht, dass es nicht stimmt ;-)

Außerdem tritt diese Situation eh nur sehr selten auf, da die Restwert-Kalkulation meist stimmt. Aber gerade bei ganz neuen Autos stimmt sie nicht unbedingt, weil man es noch nicht vorhersehen kann. Des Weiteren gibt es auch noch die Möglichkeit der Wertsteigerung. Wenn dein Auto extrem gut geflegt ist und keine der erlaubten Gebrauchsspuren aufweist und wenn du zusätzlich noch das Auto aufgerüstet hast (also irgendeine originale Sonderausstattung einbauen lassen hast), kann es ebenfalls sein, dass der Restwert höher als die Ablösesumme ist. Daher würde ich auch vor der Fahrzeugrückgabe mir Angebote von anderen Händlern einholen lassen. Die 3-Wege-Finanzierung hat lediglich die Sicherheit für den Kunden inbegriffen, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen MUSS, ob er will oder nicht.

@ap11
Ich kann als gelernter Jurist und Betriebswirt Deine an "Sushilange" gerichteten Ausführungen vollumfänglich bestätigen!

@suschilange
Die Differenz zwischen 42.300 € und 38.800 € beträgt nach Adam Riese und Eva Zwerg nicht 2.500 €, sondern 3.500 €.

@Alle
Beim VarioCredit hat man als Kunde das verbriefte Recht, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückzugeben. Das Restwert-Risiko bzw. die Restwert-Chance ist beim Händler (Ausnahme: unverhältnismäßig hohe Abnutzung oder Schäden am Fahrzeug; hier besteht für den Kunden die "Gefahr" einer Nachzahlung). Genau deswegen hat der Händler das Bestreben, eine geringe Schlussrate festzulegen, damit die Raten während der Laufzeit bei vorgebener Anzahlung möglichst hoch sind!

Gruß vom Räuber

Hallo sushilange,

leichter Einwand: Kaufpreis (12/06) VW Passaat 125kw Tdi DSG etc. 42072€ abzügl. 9000€ Anzahlung, Finanzierung (0,9%) 33072€+909 Zinsen= 33981€.

Rückkaufwert 12/2010 lt. Vertrag: 17571€.

Eintauschwert 12/2008 bei Neukauf Q5/A6/Q7: 18500€ beim Händler. Privatverkauf mag mehr bringen, ist aber nicht sicher.

Und jetzt du: wer hat sich hier verkalkuliert?

gruss
19FC

Zitat:

Original geschrieben von sushilange


Der Händler ist dazu verpflichtet, weil er mit DIR einen Kaufvertrag macht und DIR den Wagen abkauft. Für ihn ist es völlig egal, dass du den Wagen über die Auto-Bank finanziert hast. Es ist lediglich ein Service, dass du dich um nichts kümmern musst und somit denkst, dass du einfach nur den Wagen beim Händler abgibst. Er kauft dir den Wagen ab und löst den Wagen bei der Bank ab. Fahr doch morgen einfach zu einem Händler und frag ihn.

Es ist ja ok, dass du nicht wusstest, dass es so ist, aber nur weil du es selbst noch nicht ausprobiert hast bzw. festgestellt hast, heißt es doch nicht, dass es nicht stimmt ;-)

Außerdem tritt diese Situation eh nur sehr selten auf, da die Restwert-Kalkulation meist stimmt. Aber gerade bei ganz neuen Autos stimmt sie nicht unbedingt, weil man es noch nicht vorhersehen kann. Des Weiteren gibt es auch noch die Möglichkeit der Wertsteigerung. Wenn dein Auto extrem gut geflegt ist und keine der erlaubten Gebrauchsspuren aufweist und wenn du zusätzlich noch das Auto aufgerüstet hast (also irgendeine originale Sonderausstattung einbauen lassen hast), kann es ebenfalls sein, dass der Restwert höher als die Ablösesumme ist. Daher würde ich auch vor der Fahrzeugrückgabe mir Angebote von anderen Händlern einholen lassen. Die 3-Wege-Finanzierung hat lediglich die Sicherheit für den Kunden inbegriffen, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen MUSS, ob er will oder nicht.

Und in dem Kaufvertrag steht,dass der Händler dir was zahlen muß ,wenn er das Auto zurücknimmt? Er kauft das Auto zum im Vertrag genannten und vertraglich festgelegten Restwert/Restrate ab. Nur weil du es willst,kannst du den Vertrag nicht ändern.Da gilt,was schwarz auf weiß steht. Du kannst den Händler nicht verknacken,dir mehr zu zahlen ,als im Vertrag steht.

http://www.cred.de/lexikon/Sicherheitsuebereignung.html

schau dir mal an ,was Sicherheitsübereignung heißt. Dir gehört das Auto bestenfalls auf dem Papier-machen darfst du ohne Bankzustimmung garnichts-schon garnicht verkaufen.

Alex.

und immer daran denken, daß man beim 3-Wege-Kredit (im Gegensatz zum Leasing) nur mit dem Händler eine Rücknahmeklausel eingeht, geht der Händler während der Laufzeit pleite bleibt man auf dem Wagen bzw. dem festgelegten Restwert sitzen und muß diesen dann selber übernehmen (es sein denn, ein anderer Händler würde in den Vertrag einsteigen, z.b. bei Neubestellung) Und noch ein Nachteil, GAP-Deckung über die gesamte Laufzeit nur bei Leasing oder zusätzlicher Vereinbarung mit der eigenen Versicherungsgesellschaft.

Grüße aus Köln
Franz

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Und in dem Kaufvertrag steht,dass der Händler dir was zahlen muß ,wenn er das Auto zurücknimmt? Er kauft das Auto zum im Vertrag genannten und vertraglich festgelegten Restwert/Restrate ab. Nur weil du es willst,kannst du den Vertrag nicht ändern.Da gilt,was schwarz auf weiß steht. Du kannst den Händler nicht verknacken,dir mehr zu zahlen ,als im Vertrag steht.

Alex.

Genau. 😁

Hat das Auto dann auf dem Markt einen höheren Wert, hat DER HÄNDLER den Gewinn in der Tasche, hat der Wagen einen niedrigieren Wert, hat DER HÄNDLER mit Zitronen gehandelt.

Es steht dem Käufer natürlich frei, die Restsumme an die Bank zu bezahlen und danach das Auto selber zu verkaufen, in der Hoffnung noch ein paar Euros zu verdienen. 😉

@ sushilange, @ ap11

Sicherlich verkörpert der Fahrzeugbrief kein Recht am Fahrzeug, so dass rechtlich ein Verkauf auch ohne Brief möglich ist. Faktisch kannst Du ihn aber nur mit Brief verkaufen, da nur mit ihm eine Ummeldung möglich ist.

Aber zum eigentlichen Thema:

Blankes Entsetzen rufen bei mir die Zinssätze von Audi hervor. Wer lässt denn angesichts fallender Zinsen den Kauf eines Q5 mit 7,99 % (Classic Credit) finanzieren?

Spartako

Natürlich MUSS der Händler nicht den höheren Restwert zahlen und kann sich auf den Wert im Dahrlensvertrag berufen, sofern der Händler aber seriös ist und/oder du dort ein neues Fahrzeug kaufen willst, wird er dir den gann gültigen Restwert zahlen. Du kannst ja auch zu jedem anderen Händler gehen und von daher wird dein eigentlicher Händler dich sicherlich nicht einfach so ziehen lassen.

Es ging auch nicht darum, ob der Händler bereit ist den eigentlichen Restwert zu zahlen, sondern es ging darum, dass wenn er den dann gültigen Restwert zahlt und dieser höher als die Ablösesumme ist, er dir diese Differenz gibt! Wo soll das Geld auch sonst hin? Auf ein schweizer Bankkonto, welches das Autohaus zufällig besitzt?

Zitat:

Original geschrieben von ap11


Genau so ist es-solange es Wartezeiten gibt und die Leute den Q5 Audi aus den Händen reißen ,wird sich das auch nicht wesentlich ändern. Angebot und NAchfrage.DA gibts nur eine Lösung .Preis bezahlen oder anderes Auto aussuchen.Eben den erwähnten A6 .

Alex.

Hab am 30.12 eine Probefahrt gemacht mit den Q5 war bis auf zwei Punkte okay. Erstens doch knister und karr Geräusche bei den Türen und Heck sollte bei diesen Preisniveau nicht sein. Verkäufer meinte dieser Wagen ist drei Tage in der Kälte gestand und in verbindung mit Waschstrasse könnte dies die Ursache sein.

Zweitens hat mich der Preis für ein "Mittelklasse Fahrzeug erschreckt". War ein fast voller 3,0 TDI fehlte nur Sportline, B&O sowie Standheizung.

Alle anderen elektronischen "Helferlein" waren drinn. Direktlenkung, Fahrwerk wählbar etc.....

Kostet bei uns in Österrecih als neuer 82.000,- Euro brutto!. Würde mir mit 1800 Kilometer sofort ohne Verhandlung um 69.000,- Euro angeboten.

Nur die Rücknahme meines A8 zu einen vernünftigen Preis wird sicher schwierig.😉

Aber zurück zum Thema. Wartezeit ist doch für ein neues Modell eh sehr bescheiden. Auf meine Frage wann ich in bekommen könnte wenn ich in Anfangs Jänner bestellte,
war die Antwort nach Blick in den Computer Ende März geht sich aus. Wenn ich auf ein, zwei Sachen verzichte. (hintere Seitenairbags ....)
Für ein neues Modell sind gute acht Wochen wartezeit eigentlich nicht sehr berühmt.

In den "Hochzeiten" der SUV hat man für den Toureg vier bis fünf Monate gewartet.

Zitat:

Original geschrieben von Trapos



Zitat:

Original geschrieben von ap11


Genau so ist es-solange es Wartezeiten gibt und die Leute den Q5 Audi aus den Händen reißen ,wird sich das auch nicht wesentlich ändern. Angebot und NAchfrage.DA gibts nur eine Lösung .Preis bezahlen oder anderes Auto aussuchen.Eben den erwähnten A6 .

Alex.

Aber zurück zum Thema. Wartezeit ist doch für ein neues Modell eh sehr bescheiden. Auf meine Frage wann ich in bekommen könnte wenn ich in Anfangs Jänner bestellte,
war die Antwort nach Blick in den Computer Ende März geht sich aus. Wenn ich auf ein, zwei Sachen verzichte. (hintere Seitenairbags ....)
Für ein neues Modell sind gute acht Wochen wartezeit eigentlich nicht sehr berühmt.

In den "Hochzeiten" der SUV hat man für den Toureg vier bis fünf Monate gewartet.

Niemals im Leben würde ich ,um die Lieferzeit zu verkürzen ,die hinteren Airbags weglassen. Wäre ja nicht schlimm-sitzt ja nur die Alte mit Kind hinten.Da würde ich ein anderes Auto kaufen.Meine Prioritäten eben.

@Sushilange

Zitat:

Natürlich MUSS der Händler nicht den höheren Restwert zahlen und kann sich auf den Wert im Dahrlensvertrag berufen, sofern der Händler aber seriös ist und/oder du dort ein neues Fahrzeug kaufen willst, wird er dir den gann gültigen Restwert zahlen. Du kannst ja auch zu jedem anderen Händler gehen und von daher wird dein eigentlicher Händler dich sicherlich nicht einfach so ziehen lassen.

Es ging auch nicht darum, ob der Händler bereit ist den eigentlichen Restwert zu zahlen, sondern es ging darum, dass wenn er den dann gültigen Restwert zahlt und dieser höher als die Ablösesumme ist, er dir diese Differenz gibt! Wo soll das Geld auch sonst hin? Auf ein schweizer Bankkonto, welches das Autohaus zufällig besitzt?

Der Händler ist der Dumme,wenn der garantierte Restwert niedriger ist ,das ist sein Risiko.Und da soll er dir,wenn er glücklich Gewinn machen kann ,das Geld auszahlen? Ist ja lächerlich oder dumm vom Händler.Wenn du bei der Bank Geld für 4% und ein Jahr anlegst und die Zinsen steigen übers Jahr,kommt auch keiner und zahlt dir Zinsen nach.Ergo-der Händler zahlt ,was im Vetrag festgelegt ist und Ende.Das ist der Sinn eines Vertrages,das man etwas fest macht.

Wie kommst du eigentlich drauf,dass der Händler DIR den Restwert zahlt? Wenn schon ,dann der Bank .

Wo das Geld hin soll? Was denn das für eine Frage. Ich kaufe etwas für xEuro und verkaufe es für x+10% Euro. Das nennt man Gewinn und ist der Sinn jeglicher Unternehmung .Das landet auf dem Firmenkonto ,wie jeder Gewinn auch. Das kann natürlich auch ein Konto in der Schweiz sein.

Wenn mein Leasingrückläufer am Ende für den Händler mehr bringt als kalkuliert ,kriege ich doch auch nichts zurück

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Original geschrieben von Trapos


Aber zurück zum Thema. Wartezeit ist doch für ein neues Modell eh sehr bescheiden. Auf meine Frage wann ich in bekommen könnte wenn ich in Anfangs Jänner bestellte,
war die Antwort nach Blick in den Computer Ende März geht sich aus. Wenn ich auf ein, zwei Sachen verzichte. (hintere Seitenairbags ....)
Für ein neues Modell sind gute acht Wochen wartezeit eigentlich nicht sehr berühmt.

In den "Hochzeiten" der SUV hat man für den Toureg vier bis fünf Monate gewartet.

Niemals im Leben würde ich ,um die Lieferzeit zu verkürzen ,die hinteren Airbags weglassen. Wäre ja nicht schlimm-sitzt ja nur die Alte mit Kind hinten.Da würde ich ein anderes Auto kaufen.Meine Prioritäten eben.

Ja hab ich so auch nicht behauptet. Gib dir vollkommen recht. Aber so weit ich das am Bildschirm von Verkäufer gesehen habe ist bei den hinteren Airbags Lieferzeit zweites Quartal 2009.
Aber nur wenn ich als Marke die wirbt mit "Vorsprung durch Technik" die Lieferzeit verlängere weil ich ein wesentliches Sicherheitsextra nicht liefern kann, ist auch
eher "Armselig" für einen Premiumhersteller.
Aber der leider nur in Preis mehr Premium ist . Bei den einen oder anderen Qualitätsmerkmal muß man leider Abstriche machen da es ja doch ein Massenhersteller ist.
Na,ja wenn man mit einen "Knarrenden" 80.000,- Euro Gerät mit 1800 Kilometer Laufleistung auf Probefahrt geschickt wird, plus Xenonlicht das rechts zittert mit angelaufene Scheinwerfer möcht ich nicht wissen was da nach 100000 KM noch auf einen zukommt.😁
Wobei der Q5 dürfte sicher besser sein als er sich mir in den zwei Stunden präsentiert hat.

Zitat:

Original geschrieben von ap11


Wenn mein Leasingrückläufer am Ende für den Händler mehr bringt als kalkuliert ,kriege ich doch auch nichts zurück

Alex.

Ich sagte ja auch, dass es beim Leasing nicht geht, da du da das Fahrzeug nur mietest. Bei einer Finanzierung kauft dir der Verkäufer aber das Auto ab. Klar muss der Händler dir nicht mehr Restwert geben.

Ich kann aber mit dem finanzierten Audi zu jedem anderen Audi-Händler und wenn mir Händler B den normalen Restwert für das Fahrzeug gibt, dann bekomm ich den Wert auch. Du kannst ein normal finanziertes Auto JEDERZEIT bei JEDEM Händler wieder verkaufen. Er guckt dann nach wie hoch der EK ist und fragt bei der Bank dann die Ablösesumme nach. Entweder musste draufzahlen, oder du bekommst Geld auf die Hand. Lediglich der Händler, bei dem du das verbriefte Rückgaberecht hast, kann sich auf den im Vertrag stehenden Restwert berufen. Das wäre aber dumm, wenn andere Händler mehr bieten und du dann dort auch einen neuen Wagen kaufst. Einfach verhandeln bzw. die Fakten auf den Tisch legen und gut ist ;-)

Zitat:

Original geschrieben von sushilange



Zitat:

Original geschrieben von ap11


Wenn mein Leasingrückläufer am Ende für den Händler mehr bringt als kalkuliert ,kriege ich doch auch nichts zurück

Alex.

Ich kann aber mit dem finanzierten Audi zu jedem anderen Audi-Händler und wenn mir Händler B den normalen Restwert für das Fahrzeug gibt, dann bekomm ich den Wert auch. Du kannst ein normal finanziertes Auto JEDERZEIT bei JEDEM Händler wieder verkaufen. Er guckt dann nach wie hoch der EK ist und fragt bei der Bank dann die Ablösesumme nach. Entweder musste draufzahlen, oder du bekommst Geld auf die Hand. Lediglich der Händler, bei dem du das verbriefte Rückgaberecht hast, kann sich auf den im Vertrag stehenden Restwert berufen. Das wäre aber dumm, wenn andere Händler mehr bieten und du dann dort auch einen neuen Wagen kaufst. Einfach verhandeln bzw. die Fakten auf den Tisch legen und gut ist ;-)

Also-so langsam kommen wir der Sache näher.

Der Händler kauft das Auto nicht dir ab

,sondern löst bei der Bank deinen Restkredit ab .Du bist nämlich durch die Sicherungsübereignung garnicht in der Position ,etwas zu verkaufen! Sagen wir mal,das wären 10000

€. Dann gehört das Auto dem Freundlichen und nicht dir. Wenn er das Auto nun für 12000 € verkaufen kann ,hat er 2000 € Gewinn gemacht. Wenn du nun einen Freundlichen findest ,der die die 2000 € einfach so schenkt (nichts weiter ist das !) ,dann hast du Glück gehabt. Aber auf keinen Fall kannst du daraus eine allgemein gültige Tatsache machen !Du tust so,als würde der Händler das Auto von DIR für 12000 kaufen und du gibtst der Bank dann 10000 und behälst 2000. Falsch!

Und du kannst eben dein Auto nicht zu JEDER Zeit irgendjemanden verkaufen.Da bist du auf Entgegenkommen der Bank angewiesen,mit der du einen gültigen Vetrag hast und hast niemals ein Recht darauf.Und die Bank macht das nur,wenn sie daran irgendeinen Vorteil sieht.Die kann nämlich rechnen.

Alex.

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