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Händler will A-Teile nicht zahlen.

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 13:08

GW-Händler will Austauschteile nicht zahlen

 

Hallo

Ich hab mir vor ca 3 Monaten einen 10 Jahre alten Polo 6N beim Händler erworben. Da wir keine GWG abgeschlossen haben und auch kein Händlervertrag geschlossen wurde, habe ich auf Polo eine Sachmängelhaftung für 1 Jahr. (Effektiv 1/2 Jahr wegen Beweißumkehr)

Nun sind mir in Laufe der Zeit eine Mängel aufgefallen.

1) Der Wagen ist 2x im warmen Zusatand nicht angesprungen und wollte erst nach ca 1-2 Stunden wieder starten. Händler hat den Wagen kostenlos gecheckt und konnte nichts finden.

2) ABS Lampe ging vor 4 Wochen an und bleib auch immer in diesem Zustand. Nach meiner Meinung war das ABS auch nicht aktiv, da es nicht auf nassen Kopfsteinpflaster einsetzte.

3) Vor zwei Wochen lief Wasser unter dem Handschuhfach in den Innenraum. (Beifahrer)

4) Letzte Woche lief der Motor sehr komisch und hat kaum noch Leistung. ( Ich denke auf 3 Zylindern )

Nun brachte ich den Wagen letzte Woche zum Händler um diese Mängel beheben zu lassen. Nun habe ich eine Rechnung über 131 € bekommen. So hat der Händler aus meiner Sicht nach nur Fehler 2 und 4 behoben und auch noch alle Teile voll berechnet.

Rechnung:

1 Fehlerspeicher auslesen / ABS / Motor prüfen - €

1 Zündkabel und Zündkerzen ersetzten - €

1 ABS Sensor aus und einbauen - €

1 Satz Zündkabel 45,10 €

4 Zündkerzen 23,60 €

1 Sensor 29,60 €

1 Luftfilter 12,30 €

Zwischensumme 110,60 €

Endsumme (ink 19 % MwSt) 131,61 €

 

Meiner Meinung nach sind Zündkerzen und Luftfilter zwar Verschleißteile und somit mir in Rechnung zu stellen, aber auf den ABS Sensor und die Zündkabel trifft dies meiner Meinung nach nicht zu. Oder sehe ich das falsch ?

Die Zündkerzen sind für Fehler 4 vermutlich nicht so wichtig gewesen wie die Kabel (Ich vermute das mir hier mehr verkauft werden sollte da es ja nicht mehr Arbeit war), jedoch verstehe ich nicht was der Luftfilter mit einem der Probleme zu tun haben sollte.

Ich wollte den Händler jetzt schriftlich auffordern mir eine neue Rechnung ohne Berechnung der Punkte Sensor und Zündkabel zu schicken. Weiß jemand zufällig worauf ich mich dabei berufen kann (§ und / oder Urteil wäre gut) und ob ich im Rahmen der Sachmängelhaftung verlagen kann das der Wagen trocken ist ?

Das Zündproblem wird vermutlich zu schwer nachzuweisen zu sein da es nur sehr selten auftritt. ( Das genug Wasser fällt kommt aber auch eher selten vor )

Schonmal danke für eure Antworten.

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45 Antworten

Zitat:

wieso genau sollte jemand von seinem rechtlichen anspruch abstand nehmen?

Das soll doch gar keiner - sofern er einen hat. Das ist der Punkt, den Du nicht verstehen kannst/willst.

Der Rat, einfach mal pauschal eine Klage anzustreben, ist so dumm wie sinnlos, wie teuer - toller Tip :p

Aber das haben ja ein paar mehr hier schon zu erklären versucht.... das wiederhole ich jetzt nicht zum x-ten Mal - Rotherbachs Post unterschreibe ich, sehr gut dargestellt.

Evtl. nur noch plakativ:

Wenn man einen gebrauchten Reifen kauft, ist es eben kein Mangel, wenn das Profil nicht mehr 8mm (wie neu) hat und demzufolge keine 40tkm mehr hält (wie der Neureifen). Genau diese Erwartung "Neueigenschaft" implizierst Du und redest von "RECHT" darauf, bzw. verlangst, dass der Verkäufer dies garantieren soll - lächerlich.

Dein Kreuzzug strat-consul, aus der "geheimen Tätigkeitsposition für Händler" gegen die Händler ist einfach ein undifferenzierter Rundumschlag - sehr offensichtlich sogar. Pauschal flamen? *rofl*... das machst ja wohl Du.

Evtl. hast Du ja deine eigene Taktik versucht und bist dramatisch damit untergegangen? Keine Ahnung - einen Gefallen tust Du damit jedenfalls keinem - weder einem seriösem Händler (ja ja... alles Verbrecher) noch den Kunden.

Und ich sag dir nochwas: Wer eine Ausgabe wie für ein Auto tätigt und sich nicht umfassend über sein Gegenüber informiert, den Kaufgegenstand nicht genau prüft - ggf. mit Fremdhilfe, wer ein Megahypersaubilliggibtsjagarnichtschnäppchen wählt und dann evtl. noch mit ein paar Tausendern den Kauf auf einem Parkplatz tätigt - ja, dem gehörts schon fast so ;) Dummheit ist nicht verboten - wer so handeln will, der darf es auch - aber dabei verlangen, gegen die Konsequenzen geschützt zu werden ist doch etwas lächerlich, danach zu heulen bemitleidenswert.

Mann kann zwar den Eindruck haben (oder auch die - traurige - Erwartung), dass der Gesetzgeber die Bürger von jeglicher Notwendigkeit eigenen Verstandes befreien will - nur geht das nicht und ist mE auch allg. eine krasse Fehlintention/erwartung.

Die lieben Hertseller... aha. Ja nun,mal ein Beispiel:

Kaufen wir einen Diesel Kleintransporter einer bestimmten Marke. Sowas wird ja für eine km intensive Nutzung gebaut. Jetzt verrecken, typisch für diesen Wagen, nach 80tkm und 4 Monaten die Injektoren. GW oder GA, oder?

Viel Spass, es gibt genaue Listen über Defekte/Laufzeit, bei denen der Händler die GA abwürgen muss - nichts zu machen. Die GW wird tunlichst unter den Teppich gekehrt.

Der Händler verweist hierbei auf den Hertseller als Leistungsträger - was auch schon falsch ist. Das kann der Kunde zwar (Werks GA) wenn er will - sein Vertragspartner ist aber der Händler und der versucht sich aus der GW rauszuziehen. Ggf. lässt ihn der Hersteller nämlich hängen.

Aber egal, ohne weiter darauf einzugehen - alle kochen mit Wasser und das kann halt nicht ignoriert werden.

Jetzt kann sich ja jeder selbst ein Bild machen und entscheiden, ob er mit einem defekten Scheibenwischer zielführend (?) einen Streit anfängt oder gar vor Gericht zieht, oder ob man dann doch besser erstmal die Relationen und Definitionen überdenkt. Im Idealfall, bevor man das Auto kauft ;)

Im Fall der Fälle, halte ich es persönlich für unklug, sofort die Morgensterntaktik anzuwenden.... oder wie man in Bayern sagt:

Mim Ren kemma´t Leid zam, zérscht denga, no ren - zuahaua ko i alweil no. *g*

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