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Händler will A-Teile nicht zahlen.

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 13:08

GW-Händler will Austauschteile nicht zahlen

 

Hallo

Ich hab mir vor ca 3 Monaten einen 10 Jahre alten Polo 6N beim Händler erworben. Da wir keine GWG abgeschlossen haben und auch kein Händlervertrag geschlossen wurde, habe ich auf Polo eine Sachmängelhaftung für 1 Jahr. (Effektiv 1/2 Jahr wegen Beweißumkehr)

Nun sind mir in Laufe der Zeit eine Mängel aufgefallen.

1) Der Wagen ist 2x im warmen Zusatand nicht angesprungen und wollte erst nach ca 1-2 Stunden wieder starten. Händler hat den Wagen kostenlos gecheckt und konnte nichts finden.

2) ABS Lampe ging vor 4 Wochen an und bleib auch immer in diesem Zustand. Nach meiner Meinung war das ABS auch nicht aktiv, da es nicht auf nassen Kopfsteinpflaster einsetzte.

3) Vor zwei Wochen lief Wasser unter dem Handschuhfach in den Innenraum. (Beifahrer)

4) Letzte Woche lief der Motor sehr komisch und hat kaum noch Leistung. ( Ich denke auf 3 Zylindern )

Nun brachte ich den Wagen letzte Woche zum Händler um diese Mängel beheben zu lassen. Nun habe ich eine Rechnung über 131 € bekommen. So hat der Händler aus meiner Sicht nach nur Fehler 2 und 4 behoben und auch noch alle Teile voll berechnet.

Rechnung:

1 Fehlerspeicher auslesen / ABS / Motor prüfen - €

1 Zündkabel und Zündkerzen ersetzten - €

1 ABS Sensor aus und einbauen - €

1 Satz Zündkabel 45,10 €

4 Zündkerzen 23,60 €

1 Sensor 29,60 €

1 Luftfilter 12,30 €

Zwischensumme 110,60 €

Endsumme (ink 19 % MwSt) 131,61 €

 

Meiner Meinung nach sind Zündkerzen und Luftfilter zwar Verschleißteile und somit mir in Rechnung zu stellen, aber auf den ABS Sensor und die Zündkabel trifft dies meiner Meinung nach nicht zu. Oder sehe ich das falsch ?

Die Zündkerzen sind für Fehler 4 vermutlich nicht so wichtig gewesen wie die Kabel (Ich vermute das mir hier mehr verkauft werden sollte da es ja nicht mehr Arbeit war), jedoch verstehe ich nicht was der Luftfilter mit einem der Probleme zu tun haben sollte.

Ich wollte den Händler jetzt schriftlich auffordern mir eine neue Rechnung ohne Berechnung der Punkte Sensor und Zündkabel zu schicken. Weiß jemand zufällig worauf ich mich dabei berufen kann (§ und / oder Urteil wäre gut) und ob ich im Rahmen der Sachmängelhaftung verlagen kann das der Wagen trocken ist ?

Das Zündproblem wird vermutlich zu schwer nachzuweisen zu sein da es nur sehr selten auftritt. ( Das genug Wasser fällt kommt aber auch eher selten vor )

Schonmal danke für eure Antworten.

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45 Antworten

Zitat:

Aber wir schweifen jetzt dann doch vom Thema ab....

Naja, mag ja sein dass wir vom Threadtitel abschweifen, aber sowas brauchen manche wirklich um mal wieder in die Realität zurückkehren zu können .............. werden die meisten zwar eh nicht machen weil sie trotz allem in ihrer kleinen Traumwelt leben, aber einen Versuch ists ja mal wert.............

Ich sehe das hier (vor allem so blödes Geschwätz) als den Spiegel der Gesellschaft (bei der Userzahl, hier labern ja nicht nur 5 Leute, angemeldet sind ein paar hundertausend), gabs früher wohl eher nicht (vor allem hast es nie erfahren wie sie wirklich denken....), dank Internet lässt jeder (möchtegernanonym) seine Meinung ab. Dadurch kann ich sehr viel schneller auf solche Leute reagieren und muss nicht erst auf Gerichtsverhandlungen warten........ Und jetzt mal auf deutsch, es gibt soviele Idioten auf der Welt die meinen sie wären rechtlich abgesichert (oder eher deren Dummheit wäre rechtlich gesichert, am besten noch als Menschenrecht), das ist wirklich unglaublich........

MFG

am 11. Juni 2007 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Was de facto laut Gesetz auch nicht anders ist - denn man kauft einen gebrauchten Gegenstand mit den dafür typischen Eigenschaften und dessen Zeitwert. Geht dieser zu Bruch, schuldet der Händler nur gleiche Art und Güte - und keinen neuen Motor, denn damit wäre ja eine geldwerte Besserstellung, mithin Bereicherung für den Kunden verbunden. Auf ein Neuteil kann keiner bestehen, will er das aber, so hat er eben die Wertdifferenz zum geschuldeten Teil zu bezahlen.

Schwierig wirds, wenn kein Gebrauchtteil mit passenden Eigenschaften verfügbar ist. Der Kunde will eigentlich kein Neuteil, sondern z.B. gerne einen Motor mit 100.000km, der aber noch läuft wie es ein Motor mit 100.000km iA doch noch tut. Der Händler bekommt aber nur einen neuen Motor - und nu?

MfG, HeRo

am 11. Juni 2007 um 18:06

Yo S4teufel, so ist das. Lasst die Anderen Denken, das brauche ich das nicht und wenn was Sschief geht sollen auch die Anderen dafür gerade stehen oder es richten, die sind daran Schul, nicht ich.,.......

So oder auch ähnlich denken viele, dass sieht man auch hier bei MT.

Zurück zum Thema: Wenn ich mir einen 10 Jahren alten Wagen kaufe mit 114.000 km auf der Uhr, dann muß ich damit rechnen, dass kleinere Dinge daran zu richten sind, die nicht durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind. Und 113 Euronen sind nicht die Welt, Privat gekauft wär es erheblich teurer geworden.

Und solche Kunden wie Voodoo523 sind dafür verantwortlich, dass viele Fahranfänger, die ohnehin knapp bei Kasse sind keine Autos mehr bei Händlern kaufen können, da diese in der unteren Preisklasse nur noch an Export verkaufen. Bleicbt nur noch Privat, ohne Garantie..............

Zitat:

Der Händler bekommt aber nur einen neuen Motor - und nu?

Und nu hat schon hast hast als Käufer ein grosses Problem, uralt gegen neu geht schon mal garnicht, also wirst draufzahlen.

MFG

Einen Motor den´s nicht gibt, gibt´s nicht ;)

Aber davon ab, wenn denn doch, habe ich pers. folgende Tendenz bisher gesehen:

Es geht ja grundsätzlich darum, den Kunden werttechnisch zu entschädigen - in der Form, dass ein technischer Schaden (der ja in Geld auch zu benennen wäre) kostenfrei beseitigt und der zugesicherte Zustand wiederhergestellt wird. Sind Verbesserung oder Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für den Geber verbunden, gilt §932 Abs.4 ABGB - mithin der Nehmer eben nur noch auf Preisminderung oder Wandlung/Rücktritt bestehen kann. Im Ergebnis also der Kaufpreis abzüglich der "verbrauchten" km erstattet werden wird. Selbstredend kann der Nehmer auch die Differenzkosten zu einem evtl. Neumotor tragen - wenn er das so will. Oder gegen ein anderes Auto, das dem jetzigen Wert ohne Schaden entspricht, tauschen.

Wenn man will, könnte man aus der Motorfrage auch wieder folgern, dass die Absicht besteht, sich dabei einen unverhältnismäßigen Vorteil zu verschaffen - und genau das ist der Punkt, der mich in der Erwartung einiger Leute bei der Sache so stört. ;)

Voodoo523 würde ich jetzt mal gar nicht so anprangern. Ich denke mal, hier wurde über einen begrenzten Zeitraum sehr genau kalkuliert, was jetzt nicht mehr so hinhaut... also ärgert man sich erstmal. Da wäre es natürlich prima, wenn einer die Kröte schlucken müsste.... dass dies aber so nicht richtig ist, ist auch Voodoo523 wohl bewusst... sonst wäre die Frage kaum so gekommen - scheint er doch grundlegend in der Sache etwas erfahren. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt ;)

Über die Gesellschaft ansich könnte man sicher trefflich diskutieren - das mein ich ja, wenn ich bei ganz anderen Themen/Problemdiskussionen oft sage: Es fängt viel früher an....

Zuviele Regeln und Gesetze machen mE das menschliche Zusammenleben eben nicht einfacher, im Gegenteil. Weder für Geber noch für Nehmer. Es ist eine Frage des Wertesystems und der geistigen Grundhaltung, ob ein Miteinander funktioniert, trivial gesagt. Entscheidend ist nicht, ob eine Sache z.B. verboten ist - entscheidend ist, wie die Sache "allgemein" empfunden, gewertet und gehandhabt wird. Was einmal verwerflich war, kann heute normal sein und morgen zum guten Ton gehören.... ob verboten oder auch nicht.

Insofern versagt mE die "Führung" unserer Gesellschaft eben völlig - an den Brandherden nur mit Gesetzen, Verboten und Flickwerk rumzudoktern oder auf anderer Ebene einfach völlig hemmungs- und schamlos alle Moralgrundwerte ad acta zu legen.... naja, man sieht ja das Ergebnis auf breiter Front.

Mit Vernunft, etwas Moral/Anstand und einer guten Portion Menschlichkeit kommt man mE am besten durchs Leben - nicht immer kurzfristig, aber mittel- oder gar langfristig sicher. Ist aber gerade nicht so "IN"... auf der Werteskala - da zählt eher nacktes Wissen, wirtschaftlicher Erfolg/Macht, Recht haben/nehmen und Vorteile raffen.

Zitat:

Bleicbt nur noch Privat, ohne Garantie..............

Ja, diese Entwicklung habe ich ja anzudeuten versucht - nebst Konsequenz. Ich bin jedesmal fasziniert, wenn heute z.B. ein 45er Uno (!!) mit TÜV/AU von Privat über 1000 Euro bringt... da waren mal 500 Mark (!) für fällig.

Aber wie immer zahlen die Zeche die, welche eh nicht so können... Schuss ins Knie halt.

am 15. Juni 2007 um 18:24

im ernstfall anwalt zu rate ziehen

 

kunden sollten bei diesem ganzen gespraech nicht vergessen, um was fuer menschen es sich bei autohaendlern nun einmal handelt. glaubt einem insider: autohaendler sind noch viel schlimmer als ihr ruf. ok, biss auf saturn haendler, aber das ist ja nun nicht relevant. lexus ist in D auch nur deshalb so freundlich, weil kein mensch die kauft. nun, insb. der toyota haendler, der mangels emotional ansprechender autos (von kaum verkauften land cruisern mal abgesehen), dazu verdammt ist nur papier kram von voellig ohne ihn getroffenen endscheidungen abzuwickeln, ist langhin bekannt als besonders zickig, also zusaetzlich zum luegen.

lange rede kurzer sinn, niemals auf einen haendler hoeren, nicht im netz und schon garnicht beim autokauf. und bitte nicht glauben, es gaebe solche und solche, oder ausnahmen, es ist einfach fast immer der fall.

also, nciht scheu sein den fall zumindest einem anwalt vorzulegen. denn: die tatsache das viele der grossen haendler aller marken sich weigern autos ab 4 jahren zu verkaufen, zeigt dass die tatsaechlich rechtslage fuer den kunden und gegen den haendler steht. wenn ein haendler also etwas verkauft, und sich eben bei der einschaetzung des zustandes geirrt hat, dann sollte man bloss nicht haendler spielt anwalt theorien hoeren.

Uiii... ein vorurteilsfreier Mensch :D

Du spielst den Ball mE etwas arg hoch - sicher, kein Kaufmann ist ein netter Onkel, der nur auf dein alleiniges Wohl bedacht ist. Aber eine ganze Zunft per se zu "Verbrecherpack" zu stempeln - auf solchen Mist sollte man in der Tat nicht hören.

Zitat:

sich weigern autos ab 4 jahren zu verkaufen, zeigt dass die tatsaechlich rechtslage fuer den kunden und gegen den haendler steht

Uiii.. ein Fachmann. Es zeigt einfach, dass der mögliche Gewinn in keinem vernünftigem Verhältnis zum potentiellen Ärger steht. Und wenn der Händler hundertmal Recht hätte und bekommen würde - allein der ganze Ärger, Aufwand und die (trotzdem) angekratzte Reputation... wegen evtl. 500 Euro? Lächerlich. Entweder ein Händler ist da "kulant" oder er zieht die genannte Konsequenz. Vernunftmäßig eher letzteres... da er sonst einfach schnell pleite ist.

Was Du da von dir gibst, ist nicht sehr überlegt, spiegelt die "Traumwelt" mancher Leute wider und tlw. eben typ. deutsch. Erst propagierst Du ein Verhaltensmuster, dann beschwerst Du dich, dass der Handel entsprechend reagiert :rolleyes:

Ergibt sich die Frage in der Realität, dann redet man erstmal. Dann kann man immer noch (oder vorher) Leute seines Vertrauens und mit Sachkenntnis fragen - das ergibt dann in der Summe eine Einschätzung. Dann dackelt man ggf. halt noch zu TÜV/DEKRA etc. Und ist man dann tatsächlich zu Recht anderer Meinung - dann redet man nochmal, dann folgt ggf. der Anwalt. Das sagt uns der Verstand.

Übrigens sind auch diese welche "Kaufleute"... und nicht wenige werden dich halt einfach mal vertreten - ist ja deren Geschäft ;)

Anwaltliche Theorien gibts hier schon gar nicht.

Dass Verschleissteile nicht abgedeckt sind, ist wirklich jedem - sorry - Vollignoranten bekannt und eingänglich. Ob bei MT Leute unterwegs sind, die beurteilen können was ein solches ist - kannst Du mE absolut überhaupt nicht bewerten bzw. die Frage selbst auch nicht beantworten.

Der Händler hier hat sich jedenfalls sehr kulant verhalten - einige haben das sicher nachvollziehen können, Du halt evtl. nicht.

Natürlich wäre es sehr schön, wenn wir bei jedem noch so unvernünftigem Kauf von allen Risiken befreit wären - da das einfach logisch, wirtschaftlich und real nicht möglich ist - ist das Recht in diesem Fall einfach weltfremd - mit den genannten Folgen. Ganz einfach.

Zitat:

glaubt einem insider

Einem solchen höre ich gerne zu - meinen Standpunkt werde ich aber sicher nicht nur an einer solchen isolierten Aussage festmachen. Da gibts dann immer noch ein paar Dinge mehr (Verstand, andere Infos usw.). Aber davon ab - kann ich jetzt nicht ein Stück weit nachvollziehen, was das mit dir zu tun haben soll :D

Themenstarteram 17. Juni 2007 um 9:05

Auf die Gefahr das ich mich wiederhole: Ein Händler kann einen Wagen auch ohne jegliche Garantie an den Kunden verkaufen! So muss der Kunde im Kaufvertrag als Exporteur oder Händler ausgezeichnet werden.

Zum Thema Rechnung: Ich werd morgen dieselbige ohne Murren fristgerecht begleichen.

Mit den Käufern kann man ja nicht mehr reden. Viele denken wenn sie einen Gebrauchten beim Händler mit Gewährleistung kaufen dann ist das einem Neuwagen mit Garantie gleichzusetzen. Und wehe da Scheppert irgendwo etwas und der Händler will das nicht auf Kulanz machen, ja dann wird gleich der Anwalt eingeschalten, den man hat ja einen Rechtsschutz der wird einem schon zu seinem Recht verhelfen. Heutzutage wird doch wegen jedem sch... zum Anwalt gerannt. Kein Wunder das die Händler keine gebrauchten Autos mehr verkaufen wollen, der Ärger ist da schon vorprogrammiert. Zu 90% erkennt man die Problemfälle auch schon am auftreten, da weis man schon im vorher es ist besser wenn man kein Auto verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

den man hat ja einen Rechtsschutz der wird einem schon zu seinem Recht verhelfen.

vorsicht mit dieser aussage!

da hat sich in den letzten wochen einiges getan!

mittlerweile sind die versicherungen soweit, dass die sich erstmal ne kopie vom kaufvertrag bzw. den agb's zusenen lassen, und erstmal prüfen, ob hier überhaupt anspruch besteht.....erst dann geben die die kostendeckungszusage für den anwalt!

Moin,

Tja ... auch DAZU gab es schon mindestens ein Urteil :D Wird diese Möglichkeit verwendet, um den gesetzlichen Regelungen zu entgehen, entbehrt also jeglicher Grundlage ... ist dieser Ausschluss ggf. nicht rechtens. So einfach hat es sich der Gesetzgeber nicht gemacht :D

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

Auf die Gefahr das ich mich wiederhole: Ein Händler kann einen Wagen auch ohne jegliche Garantie an den Kunden verkaufen! So muss der Kunde im Kaufvertrag als Exporteur oder Händler ausgezeichnet werden.

Zum Thema Rechnung: Ich werd morgen dieselbige ohne Murren fristgerecht begleichen.

Was Ich persönlich auch sehr sinnvoll finde. Nicht jeder "empfundene" Betrug oder jede subjektiv gefühlte "Benachteiligung" ist auch eine solche im juristischen Sinne.

Wie Zokers Aussage ... Wenn Ich einen 12 Jahre alten Mercedes kaufe ... darf da nunmal nach 12 Jahren durchaus schonmal die Tür Quietschen, ohne das dies gleich ein Mangel ist, der untypisch für das Alter wäre und der unbedingt vom Händler beglichen werden müsse.

Einige übertreiben es halt.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

vorsicht mit dieser aussage!

da hat sich in den letzten wochen einiges getan!

mittlerweile sind die versicherungen soweit, dass die sich erstmal ne kopie vom kaufvertrag bzw. den agb's zusenen lassen, und erstmal prüfen, ob hier überhaupt anspruch besteht.....erst dann geben die die kostendeckungszusage für den anwalt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

vorsicht mit dieser aussage!

da hat sich in den letzten wochen einiges getan!

mittlerweile sind die versicherungen soweit, dass die sich erstmal ne kopie vom kaufvertrag bzw. den agb's zusenen lassen, und erstmal prüfen, ob hier überhaupt anspruch besteht.....erst dann geben die die kostendeckungszusage für den anwalt!

War jedenfalls recht lange so, und die einstellung haben auch noch sehr viele. Warscheinlich haben die Versicherungen mitlerweile auch gemerkt das die Leute wegen jedem sch... zum Anwalt rennen und dann gleich jemanden verklagen wollen nur weil sie meinen im Recht zu sein (was nicht heist das sie auch im Recht sind) Wenn das jetzt anders geregelt wird und die Rechtsschutzversicherung sich erstmal ein bild über die sachlage macht und somit unnütze und sinnlose verhandlungen vor Gericht evtl. vermieden werden finde ich das gut. Denn wenn man den Anwalt und evlt. das Verfahren selber zahlen muss und nicht die Versicherung dann überlegt man es sich vielleicht zwei mal ob man jemanden verklagt.

Jo voodoo523, daran gibts wohl wirklich nichts zu mäkeln - dass einem sowas erstmal stinkt ist ja normal ;)

Der Thread hat sich ja ziemlich verselbstständigt... hoffe, Du fühlst dich da schon lange nicht mehr persönlich durch den Kakao gezogen.. :)

Der GW Ausschluss ist übrigens in der Tat so wirkungslos (wenn er vorgeschoben ist) - völlig überspitzt gesagt: Und wenn ich jemand schriftlich meine Ermordung erlaube... es ist und bleibt Mord ;)

Selbst vorgeschobene "Kommissionsgeschäfte" fallen regelmäßig vor Gericht durch.

Es ist einfach eine saublöde Regelung, ein Schuss nach hinten, dieses unseelige Gesetz. Gehört dringendst deutlich nachgebessert. Es ist zwar sicher gut gemeint, wenn man dem "Otto" verbietet, auf dieses Recht ganz oder tlw. zu verzichten - erklärt uns aber alle zu unmündigen Idioten. Na wenigstens darf man im privaten Geschäftsverkehr noch hemmungslos "blöd" sein *sfg*

Mit unserer "Vollkaskomentalität" ist es wahrlich auch so eine Sache... egal ob in so einer Frage, im Verkehr oder sonstwo: Dank gigantischer Versicherungssummen, Rechtsschutz und allem Tod und Teufel, gehen viele sicherlich "ganz anders ins Gefecht" ... das wollen wir doch mal sehen, verlieren kann ich dabei so oder so nix. Da hakt sicher oft jegliche Vernunft und Verstand wie auch Relation aus..... schade eigentlich, aber wenn´s dem Esel zu gut geht... nedwar?

am 18. Juni 2007 um 8:36

keine gnade den verkaeufern!

 

eine lange, schoen geschriebene antwort auf meinen weniger schoen geschriebenen rat. aber schoen reden heisst nicht unbedingt die wahrheit sagen.

und wieso genau sollte jemand von seinem rechtlichen anspruch abstand nehmen? weil die armen haendler so nett sind? weil es bald keine haenlder mehr geben koennte und wir alle radfahren muessten? eben, es gibt keinen und daher versuchen heir einige den leuten ein schlechtes gewissen einzureden: ich sage nochmals: hoert nicht drauf, gebrauchwagenheandler sind eiskalt und mann braucht sich nciht zu schaemen sein recht voll und ganz auszunuetzen.

und wie deutsch selbst jemanden, der so offensichtlich mit der deutschen sprache seine schwierigkeiten hat wie ich, als typisch deutsch zu bezeichnen. wobei ich aber gleich mal sagen sollte, dass sich mein insidersein nicht direkt auf das deutsche haendlernetzt bezieht. da braucht man mich garnicht erst zu flamen, haette ich vorher sagen sollen.

und so will auch mal was positives sagen: die service leute sind in deutschland relativ sehr gut. egal was da gemauschelt wird, wenigstens hat der meister ahnung von der technik.

also nochmals mein rat an alle die es vielleicht nicht wissen und noch unschuldige gerbrauchtwagenkaeufer sind: gebrauchtwagenverkaeufern ist nicht zu trauen, dass ist nicht schoen und es ist unangenehm, und als kunde will mann doch gerne vertrauen, aber leider ist es so, und mann sollte auch nciht das geringste mittleid mit gebrauchtwagenhaendlern haben. mann sieht dies auch in ein paar posts hier: kunden die sich nicht so leicht ueber den tisch ziehen lassen wollen, werden gleich als problemfaelle denen man es schon ansieht dargestellt. gbwverkaeufer sind keine normalen "kauflaute", und die aussnahmen, die es immer gibt, sind erst nach jahrelanger beziehung von der regel zu unterscheiden. Also: pull no punshes und erwartet nichts gutes vom gebrauchtwagenverkaeufer. ob da nun ich oder der schoentexter das richtig sehen ist letztlich unmoeglich festzustellen, geht halt auf nummer sicher.

noch was zur klarstellung die herrsteller sind da anders, die haben mitunter ein interesse den kunden sein leben lang an die marke zu binden und finden das verhalten von haendlern selber nicht gerade toll. andererseits wuergen die herrsteller gerne dem haendler autos rein die dieser garnicht gut verkaufen kann und daher wiederrum seinem kudnen....will hier nicht langweilen, aber auf der seite habe ich durchaus verstaendniss fuer die haendler.

klar im internet ist es leicht zu sagen mann sei insider und dann pauschal eine ganze berufsgruppe ueber einen kam zu scheren. aber erstens bin ich da wirklich nicht der einzige der die gebrauchtwagenhaendler so sieht und leider kann ich schon aus rechtlichen gruenden nicht genau sagen in welcher funktion ich wie viele haendler in welchen laendern wie genau kenne. darueberhinaus, kann sich das eh jeder ausdenken im net. also: glaubt keinem, lehst mal nach was die fachzeitschriften so ueber haendler zu sagen haben.

 

autoverkaeufer sind eben nicht "kaufleute", erst mal sind sie verkaeufer, ich rede heir nicht vom besitzer oder gar vom herrsteller. gebrauchtwagenhaendler versuchen fast immer dem kunden alles unterzujubeln, nun muessen sie gesetzlich ab und zu mal einen teil der kosten des untergejubelten tragen, aber das finden die schon eine zumutung... Aber vor dem verkauf wird gerne damit geworben. die nennen das im gespraech gerne "garantie" und erwaehnen niemals von selber, dass es hier um eine kleine kostenbeteiligung geht, ab so und so viel gelaufenen km.

in fast allen faellen lacht sich der haendler ins faeustchen, weil er wieder einem sucker was angedreht hat, bei aelteren bebrauchten. und nun miemt er unschuld und meint er habe garnicht wissen koennen, dass da vieleicht was kaput geht. nur weil es im einzelfall tatsaechlich haeufig nicht festzustellen ist, wann ein teil versagt, so ist das riesiko insg. sehr wohl dem haendler bekannt. wenn er es nicht auf sich nehmen will, dann soll er den wagen eben nicht an private verkaufen. tut er es doch, so weiss er ganz genau auf was er sich einlaesst und versucht dann im nachhinein sich wieder rauszutexten. wie man sieht.

und schon gehen hier erklaerungsverraenkungen los, um den kunden auch noch davon abzuhalten sich sein recht notfalls einzuklagen. natuerlich spricht man erst drueber, dass ich mir keinen anwalt hole, wenn der haendler mir sowieso recht gibt ist so klar, dass ich mich frage wieso das hier als argument vorgetragen wird. hm, wohl weil kein echtes da ist.

ich will hier auch nichts ueber die qualitaet des gesetzes sagen, ich sage hier in keiner weise, dass ich das fuer eine gute loesung halte. ich sage nur: wenn es nun schon mal da ist, nutzt es aus, denn der gebrauchtwagenh. nutzt alles aus.

die sache ist eben ganz einfach: wenn der gebrauchtwagenverkaeufer einem etwas defektes verkauft, dann sollte man nicht aus mitteid und noch so nett beschriebenen "in der realitaet isses aber sooo" texten von einer vollen ausnuetzung des eigenen rechts absehen.

Moin,

Vor allen diesen Punkten ... schützt einen das Gewährleistungsrecht und teilweise sogar noch andere Bereiche des BGB. Hier wird auch nicht darüber diskutiert oder festgestellt, das ein Gebrauchtwagenkäufer JEDEN Mangel eines Fahrzeuges zu ertragen habe ... sondern es werden hier andere Punkte diskutiert :

1.) Verschleißerscheinungen und Alterserscheinungen die bei einem Auto mit X km und X Jahre als Normal anzusehen sind, sollen gerne auf den Händler abgeschoben werden. Das ist nicht OK und entspricht auch NICHT (!) dem Recht.

Beispiel : Bei einem 1 Jahr alten Auto mit 10.000 km wären tackernde Hydrostössel ein Mangel den der Händler abzustellen hätte. Wenn bei 150.000 km Kratzer und kleinere Steinschläge auf der Windschutzscheibe vorhanden sind (Wir reden nicht von Kratern) handelt es sich um Alters- bzw. Gebrauchsspuren.

2.) Eine Reparatur muss das Auto lediglich in den Altersentsprechenden "guten" Zustand versetzen, NICHT in einen neuwertigen Zustand. Der durch eine "Neuteilreparatur" gewonnene Mehrwert des Fahrzeuges darf durchaus vom Kunden getragen werden. Das Stichwort nennt sich "zeitwertgerechte Reparatur".

So kann Ich als Kunde sicherlich verlangen, das ein defektes 20 Euro Teil NEU verbaut wird. Aber z.B. bei einer defekten Nockenwelle, wäre es ebenso statthaft eine gebrauchte Nockenwelle (die natürlich einwandfrei sein sollte) zu verbauen. Wenn Ich unbedingt eine NEUE haben will ... dann muss Ich eben damit leben, das ich die Differenz zwischen Gebraucht- und Neuteil zahlen darf. Da die gebrauchte Nockenwelle den Defekt mehr als ausreichend kurieren täte.

MFG Kester

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