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Händler will A-Teile nicht zahlen.

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 13:08

GW-Händler will Austauschteile nicht zahlen

 

Hallo

Ich hab mir vor ca 3 Monaten einen 10 Jahre alten Polo 6N beim Händler erworben. Da wir keine GWG abgeschlossen haben und auch kein Händlervertrag geschlossen wurde, habe ich auf Polo eine Sachmängelhaftung für 1 Jahr. (Effektiv 1/2 Jahr wegen Beweißumkehr)

Nun sind mir in Laufe der Zeit eine Mängel aufgefallen.

1) Der Wagen ist 2x im warmen Zusatand nicht angesprungen und wollte erst nach ca 1-2 Stunden wieder starten. Händler hat den Wagen kostenlos gecheckt und konnte nichts finden.

2) ABS Lampe ging vor 4 Wochen an und bleib auch immer in diesem Zustand. Nach meiner Meinung war das ABS auch nicht aktiv, da es nicht auf nassen Kopfsteinpflaster einsetzte.

3) Vor zwei Wochen lief Wasser unter dem Handschuhfach in den Innenraum. (Beifahrer)

4) Letzte Woche lief der Motor sehr komisch und hat kaum noch Leistung. ( Ich denke auf 3 Zylindern )

Nun brachte ich den Wagen letzte Woche zum Händler um diese Mängel beheben zu lassen. Nun habe ich eine Rechnung über 131 € bekommen. So hat der Händler aus meiner Sicht nach nur Fehler 2 und 4 behoben und auch noch alle Teile voll berechnet.

Rechnung:

1 Fehlerspeicher auslesen / ABS / Motor prüfen - €

1 Zündkabel und Zündkerzen ersetzten - €

1 ABS Sensor aus und einbauen - €

1 Satz Zündkabel 45,10 €

4 Zündkerzen 23,60 €

1 Sensor 29,60 €

1 Luftfilter 12,30 €

Zwischensumme 110,60 €

Endsumme (ink 19 % MwSt) 131,61 €

 

Meiner Meinung nach sind Zündkerzen und Luftfilter zwar Verschleißteile und somit mir in Rechnung zu stellen, aber auf den ABS Sensor und die Zündkabel trifft dies meiner Meinung nach nicht zu. Oder sehe ich das falsch ?

Die Zündkerzen sind für Fehler 4 vermutlich nicht so wichtig gewesen wie die Kabel (Ich vermute das mir hier mehr verkauft werden sollte da es ja nicht mehr Arbeit war), jedoch verstehe ich nicht was der Luftfilter mit einem der Probleme zu tun haben sollte.

Ich wollte den Händler jetzt schriftlich auffordern mir eine neue Rechnung ohne Berechnung der Punkte Sensor und Zündkabel zu schicken. Weiß jemand zufällig worauf ich mich dabei berufen kann (§ und / oder Urteil wäre gut) und ob ich im Rahmen der Sachmängelhaftung verlagen kann das der Wagen trocken ist ?

Das Zündproblem wird vermutlich zu schwer nachzuweisen zu sein da es nur sehr selten auftritt. ( Das genug Wasser fällt kommt aber auch eher selten vor )

Schonmal danke für eure Antworten.

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45 Antworten

Zitat:

Wenn du mir ein Gebrauchtteil ins Auto einbaust ... und mir ein Neuteil berechnest .

Das habe ich auch nicht gesagt... ich sagte sogar, ich bau dir das Gebrauchtteil ggf. als GA Ersatz ein... und da passt´s ja, wie Du selber festgestellt hast. Willst Du aber lieber ein Neuteil, musst Du eben die Differenz zwischen Gebraucht- und Neuwert selber tragen, schon logisch oder? Es ist dabei völlig unerheblich, ob es ein Getriebe, ein Sensor oder eine Schraube ist.

Und auch wenn deine Auslegung des Gewährleistungsrechts tlw. richtig ist - es ist eben völlig absurd, was dieses "Recht" verlangt. Und genauso absurd und weltfremd ist, was manche Verbraucher erwarten. Übrigens steht es natürlich auch dem "Beklagten" frei zu beweisen, dass der Mangel nicht beim Kauf immanent war. Und ein Motor, der bei Kauf 150tkm hatte und nach 3 Monaten mit 250tkm verreckt... dann klag mal schön *fg*

Aber die Diskussion ist nicht neu und führt zu nichts - weshalb es eben zu den genannten Folgen auf dem Gebrauchtmarkt gekommen ist. Ist wie Globalisierung - war ja angeblich auch für uns alle von Vorteil.... und mit dem GA Recht ist letztendlich auch der Verbraucher der Depp. Denkt mal drüber nach...

Zitat:

Will Ich als Händler sowas auf ein 13 Jahre altes Auto nicht geben ... dann darf ich das Auto schlicht nicht verkaufen

Sorry, das ist doch der Quatsch - wollen und können sind zwei Dinge. Oder ich muss dafür einen absurden Preis verlangen.

Ich behaupte sogar mal, dass dieser Effekt gewollt war. Wer soll denn sonst den ganzen neuen Mist noch kaufen? Wirtschaftsfaktorfrage...

Naja, so gehts eben einen anderen Weg - die Kisten verschwinden vom dt. Markt und die Privatpreise steigen - womit dann ein (fast) Neufahrzeug schon interessant wird.

Lassen wir in diesem Fall von mir aus den ABS Sensor durchgehen... so steht eine Forderung in Höhe des Gebrauchtwertes gegen den Verzicht auf Berechnung der Arbeitszeit bei den Verschleissteilen - das ist, sorry, mE einfach unverschämt hier zu lamentieren.

Ja, alte Autos haben Macken und davon sind wir natürlich nach einem Kauf völlig überrascht... Probefahrt usw. war ja auch nicht... *lol*

Sei mir keiner bös, aber das ist für mich pers. ein Beispiel dafür, wie jemand gezielt "sucht" ....

Hörts doch auf... hier ist jedem sonnenklar, was 10 Jahre alt bedeutet - komischerweise ist das erst seit neuem Recht eine Überraschung. Soll ein Händler denn den Motor zerlegen und vermessen? Man muss die Kirche schon beim Dorf lassen und das macht weder dieses Recht noch einige Verbraucher. So schauts aus.

am 10. Juni 2007 um 12:54

Das ist egal wieviel Kilometer die Zündkabel runter haben.

du kannst sagen 150.000 tkm oder 10 Jahre. :-)

Genauso wie beim Zahnriemen. Meist entweder 100.000 tkm oder 6 Jahre.

Dann sind die schon durch die Alterung hinüber.

Moin,

Tec-Doc ... Du machst es dir zu einfach. Sorry ... aber diese Argumentation fusst ja teilweise auf sehr absurden Begebenheiten, oder ?! Wenn du dir einen absoluten Spezialfall bastelst (wie 100.000 km in 3 Monaten ?!) ist das zwar schön und Gut für deine Argumentation aber doch sehr aus dem Himmel gegriffen.

Es ist schon sehr exakt definiert für was Gewährleistung gilt und wo sie aufhört.

Das einige Menschen sicherlich überzogene Vorstellungen von ihrem Recht auf Gewährleistung haben, will Ich gar nicht diskutieren. Aber diese Menschen sind auch sehr schnell auf dem Holzweg und werden im Zweifel vor Gericht auch verlieren.

Und ... du siehst das Gewährleistung auf alte Autos sehr gut funktioniert, den Beweis treten nämlich Old- und Youngtimerhändler an. Logischerweise nur über die Kosten ... denn wer sich einen 15 Jahre alten Benz mit voller Gewährleistung kaufen will ... der muss dafür eben 10.000 Euro zahlen. Damit zahlt er zum einen den AUSFÜHRLICHEN Check des Fahrzeuges, die ggf. angelaufenen Reparaturen am Fahrzeug und auch das Risko des Händlers. Wer dieses Geld nicht zahlen will ... wird wohl kaum um den Privatkauf herumkommen.

Fakt ist nur ... da wo mir als Verbraucher RECHTE gegeben werden ... da NUTZE Ich sie auch, sofern sie gerechtfertigt sind. Wie oben schon gesagt ... überzogene oder spinnerte Vorstellungen mal ignoriert.

Wie Ich für diesen Fall sagte ... stufe Ich hier alle Teile die berechnet wurden als Teile ein, die auch berechnet werden DÜRFEN. Ein ABS Sensor ist für mich ein Verschleißteil, da es während der Fahrt permanent äusseren Einflüssen unterworfen ist. Eine Windschutzscheibe ist schließlich auch ein Verschleißteil, für welches exakt das gleiche gilt. Hier sehe hier den Händler NICHT (!) als schwarzes Schaaf an, der hat m.M. nach alles richtig gemacht.

MFG Kester

Wer oder Was definiert eigentlich was ein Verschleißteil ist?

Wenn man so will ist eigentlich das komplette Auto ein Verschleißteil.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Wer oder Was definiert eigentlich was ein Verschleißteil ist?

meist ist das im kleingedruckten des kaufvertrages geregelt/aufgelistet was zu wieviel % bezahlt bzw. übernommen wird.....

Also sagt der Händler was ein verschließteil ist und was nicht? Hab noch nie einen Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug gesehn wo das drinn steht.

Was ein Verschleissteil ist, wird heutztage eigentlich noch meistens nach der Rechtsprechung bestimmt, da gibt es keine absoluten Regelungen...

Das wär ja noch schöner.... dann erkläre ich einfach das ganze Fzg als Verschleissteil :D

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Also sagt der Händler was ein verschließteil ist und was nicht? Hab noch nie einen Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug gesehn wo das drinn steht.

Kester, letztendlich sind wir einer Meinung ;)

Ich hätte genauso wie dieser Händler agiert - es wär mir einfach zu blöde, einen gebrauchten Sensor zu suchen bzw. das auseinanderzufieseln. Ich hätte das auch in Ruhe erklärt und gesagt: Pass auf, Du zahlst die Teile, ich mach die Arbeit. Das ist für dich ein satter Batzen und für mich nicht so tragisch (schieb ich in nen Leerlauf).

Tja, vor dieser blödsinnigen Gesetzesänderung haben die Leute sich einfach umgehört und einen "guten" Händler gesucht und mit gesundem Menschenverstand agiert - jetzt nimmt ihnen das ein Gesetz vermeintlich ab, aber was hat Justitia idR schon mit gesundem Menschenversatnd zu tun? Eben. Ein Schuss ins eigene Knie... dieses Gesetz widerspricht einfach Ruskin´s Gesetz - und kann daher nicht wirklich funktionieren.

Beäugt man den Fall hier - günstiges Auto, kurze Haltedauer, möglichst wenig Wertverlust, sprich keine Kosten - sieht man sehr schnell die Intention und den Widerspruch in sich ;)

Wir sagen beide das Gleiche - nur mit anderen Worten.

Moin,

Was ein Verschleißteil ist ... ist meistens in den letzten Jahren vor Gericht geklärt worden. Sicher ist, jedes Teil an einem Auto verschleißt dann und wann ... ist alles eine Frage des Alters und der km-Leistung. Jedoch wäre bei einem modernen Auto eine verschlissene Kurbelwelle nach 5 Jahren und 50.000 km absolut untypisch und würde daher kaum als Verschleißdefekt durchgehen.

Und weil dem so ist ... wird über viele Dinge eben köstlich

gestritten.

@Tec-Doc ... er hat doch nur gefragt, ob das so rechtens iss ... da würde ich noch gar keine bösen Absichten unterstellen. Die Frage ob das OK ist, finde Ich legitim. Er hat ja (hoffentlich) noch nicht mit dem Anwalt auf den Händler angelegt.

MFG Kester

Die Absicht ist ja nicht "böse" - in gewissem Sinne sogar nachvollziehbar, aber geht halt fehl (und das wird mE fast jedem auch so schon klar sein - Frage > Unsicherheit > Vermutung der eigenen Fehleinschätzung).

Vermutlich bin ich da einfach schon eine Mimose :D

Mag halt nicht, wenn der Eindruck noch verstärkt wird, der Verbraucher hätte nun die grenzenlose Narrenfreiheit und der Händler grundsätzlich schonmal die A Karte - denn, sei mir nicht bös, mE versuchen das ganz ganz viele wider besseren Verstand leidlich auszunützen/darauf anzulegen. Fast wie im Verkehr - mit Verstand geb ich evtl. etwas nach, aber nein, draufhalten - ist ja mein "gutes Recht". Geht auch oft nach hinten los...

Mit der Kurbelwelle hast Du ja ein treffliches Beispiel für meine Relationen geboten... wer ein solches Mobil kauft, kann idR und bei korrekter Behandlung darauf vertrauen, dass diese Welle quasi astrein ist, korrekt. Wer eines mit 250tkm kauft oder ein entsprechend kurzlebiges - eben nicht. "Typischer Art und Güte" eben.... ;)

am 11. Juni 2007 um 12:56

Hier reden auch viele über die Gebrauchtwagengarantie, z.B.

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

....

3) Beim Kauf schließt der Händler für den Kunden eine Gebrauchrwagengarantie ab. Diese läuft in der Regel ein Jahr und deckt alle Kosten bis auf die Verschleißteile. Der Händler trägt somit keinerlei Risko und der Kunde bekommt ein Jahr statt 1/2 Jahr seine Mängel beseitigt.

.......

habt Ihr euch eigentlich hier mal das Kleingedruckte durchgelesen? Variiert von Versicherung zu Versicherung.

Z.B. VW: Eigengarantie über die VDD:

Da steht u.A. drin, dass bei Laufleistungen über 100.000 km die Materialkosten nur zu 60% und die Lohnkosten komplett von der Versicherung übernommen werden. Sprich: Fliegt mir der Motor um die Ohren, dann bin ich finanziell mit im Boot. Beim Autokauf muß man unterschreiben, dass man damit einverstanden ist, die Gewährleistung in Form der 1- jährigen Versicherung gem. den GArantiebedingungen zu erhalten. Verweist man dann auf die Sachmängelhaftung und fordert zumindest in den ersten 6 Monaten volle Übernahme, dann klappt der Verkäufer sein Buch zu und verkauft das Auto nicht, da er das Risiko dafür eigentlich gar nicht tragen kann.

Ich will nur sagen, beim Gebrauchtwagenkauf mit GwG ist die Eigenbeiteiligung in Abhängigkeit der Laufleistung und natürlich abhängig vom Händler normal.

Also, eine absolute Sicherheit gibt es nicht und der Händler verhält sich auch in meinen Augen absolut kulant. Ich sag immer: Leben und leben lassen. In diesem Fall trägt der Händler die Lohnkosten, die über den Materialkosten liegen dürften, selbst. Wenn der Wagen nicht absolut überteuert verkauft wurde, hat der Händler schon nichts mehr verdient, die Margen sind heute nicht mehr so hoch. Also, warum ihn jetzt so weit ausquetschen, dass er nächstes Mal die Tür abschließt wenn er den POLO auf den Hof rollen sieht?

Recht haben ist eine Sache aber der Umgang miteinander sollte schon fair sein.

Zitat:

Recht haben ist eine Sache aber der Umgang miteinander sollte schon fair sein.

Jupp, so schauts aus.

Zitat:

Fliegt mir der Motor um die Ohren, dann bin ich finanziell mit im Boot.

Was de facto laut Gesetz auch nicht anders ist - denn man kauft einen gebrauchten Gegenstand mit den dafür typischen Eigenschaften und dessen Zeitwert. Geht dieser zu Bruch, schuldet der Händler nur gleiche Art und Güte - und keinen neuen Motor, denn damit wäre ja eine geldwerte Besserstellung, mithin Bereicherung für den Kunden verbunden. Auf ein Neuteil kann keiner bestehen, will er das aber, so hat er eben die Wertdifferenz zum geschuldeten Teil zu bezahlen.

Alles hat eine begrenzte Lebensdauer - mir wird also quasi nur die typische "Restlaufzeit" und Güte zugesichert. Nicht mehr und auch nicht weniger. Leider hat dieses unseelige Gesetz hier Lücken, mit denen auch die Justiz ihre lieben Probleme hat(te)... das wird aber nach und nach besser. Nur wer hat gerade im Kleinpreissegment (relativ) schon gross Lust, sich wegen Pillepalle mit einem Kunden juristisch rumzuschlagen? Der Reiz, die eigene Unvernunft oder das eigene Pech/Risiko auf einen anderen abzuwälzen, ist aber leider für viele Käufer sehr gross.... nur zahlen will keiner was dafür....

Zitat:

Der Reiz, die eigene Unvernunft oder das eigene Pech/Risiko auf einen anderen abzuwälzen, ist aber leider für viele Käufer sehr gross.... nur zahlen will keiner was dafür....

Eine Vollgarantie für das ganze Leben (nicht nur aufs Auto bezogen), das ist es was manche wollen. Eigene Blödheit bezahlt immer irgendein anderer, was bei vielen Versicherungen wie Rechtschutz auch funktioniert. So dümmliche "Arbeitslosenversicherungen" bei Finanzierung sind auch so ein Fall, manche denken sich "oh geil, da kann ich mir doch gleich ne dicke Karre kaufen, bei mir in Arbeit läufts gerade eh nicht so gut, sollen die mich doch rausschmeissen, die Versicherung bezahlt ja die 500 Euro Rate".

MFG

Tjaja... D halt. Deswegen brauchen wir ja auch alles furzklein reguliert. Oder einen "Meisterzwang" - den sonst kein Land mehr braucht und man staune: Leben alle noch.

Langsam passt sich D an verwöhnte, kleine, dumme Mamakinder an - ja nicht selber denken, Eltern werdens dann schon richten.... meine kleine Welt halt, behütet, geschützt und abgeschirmt von der harten Realität des Lebens.

Bei Nässe langsamer - ohne Schild anscheinend überfordert.

Vor Auftragsvergabe Referenzen usw. einholen - dto.

Vor Autokauf sich über dessen Zustand nebst Konsequenz schlaumachen - ebenso.

Und Lebensmittel ohne MHD wären die absolute Katastrophe - das muss auch vorgegeben werden und man muss blind (blöd?) darauf vertrauen dürfen.

Konflikte lösen ohne Rechtsschutz und Anwalt - setzen, 6.

Verstand statt Regel - lol

Anders gesagt: Die Erwartungshaltung geht tendierend dahin, dass egal welchen Mist man auch macht - es passiert nichts, man muss keine Konsequenz daraus tragen. Alle möglichen Optionen sind risikolos. Ist ja auch herrlich bequem.

Mich wundert bald gar nichts mehr.... schade ist halt nur, dass man diese allg. Lebensunfähigkeit auch noch fördert - das haben wir ja sinngemäß in anderen Threads..... als nächstes werden vermutlich Türen gefordert, an denen man sich die Finger nicht zwicken kann *g*

Aber wir schweifen jetzt dann doch vom Thema ab....

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