ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. händler mit garantie ?

händler mit garantie ?

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 20:20

Guten tag

ich habe eine frage

ich habe am samstag ford galaxie BJ: 26.01.2010 Reserviert bei eine Händler

( der Händler Arbeitet mit BMW Firma zusammen nur zusammen Arbeit , wir haben das Auto bei eine xxx automobil reserviert )

 

Verkäufer hat mit uns Vereinbarungen gemacht

1.Bar.incl. einem jahr Garantie

2.wartung + Tüv und Hu neu

Kopie habe ich beigefügt

heute ( Montag ) ruft er mich an und sagt

nummer 1.Bar.incl. einem jahr garantie nicht möglich ( weil das Auto 6 jahre Alt ist )

meine frage muss der Verkäufer mir das Auto mit Garantie geben oder nicht

ich sehr froh wenn jemanden mir helfen kann

 

mit besten danke

Beste Antwort im Thema

Soweit ich auf dem kleinen Tablet erkennen kann, ist ein Kaufvertrag zustandegekommen, indem die Bestellung getätigt wurde, und vom Händler angenommen wurde.

Eine einseitige Änderung des Vertrages ist nicht möglich.

Dass ein 6 Jahre altes Auto keine Garantie kriegen soll, ist gelogen. Mein 18 Jahre altes Fahrzeug hat neben der Gewährleistung auch eine Garantie. Es kommt allein auf den Zustand des Fahrzeuges an.

Wenn das Fahrzeug ein größeres Problem hat, ist die Garantie nicht möglich. Der Händler kann in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten, wird aber Dir gegenüber schadenersatzpflichtig. Letzteres musst Du per Gericht einklagen, wenn Du Geld willst.

Dieser Händler scheint eine krumme Sache zu drehen. Ich würde dem Händler ermöglichen, aus dem Vertrag zu gehen, ich würde ihm aber eine ganz schlechte Rezensionen im Netz schreiben (Vertrag geschlossen, Auto durch Händler nicht geliefert, Händler hält sich vorsätzlich nicht an den Vertrag. Ich sitze auf meinem Schaden: Reisekosten und Zeitverlust. Bei diesem Händler versuche ich nie wieder etwas zu kaufen). Ich würde dem Händler diese Info NICHT geben, bevor er vom Vertrag zurücktritt, denn das wäre womöglich Erpressung. Und dann mal sehen...

Fakt ist, dass Du den Vertrag rein technisch nicht durchsetzen kannst. Wenn der Händler einen Schaden am Auto behauptet, weswegen er nicht verkauft, ist das Auto aus Eurem Vertrag raus. Und wie ich schrieb, es bleibt der äußerst geringe, mögliche Schadenersatz. Wenn Du glaubst, dass der Händler lügt, musst Du das beweisen. Er muss Dir aber dabei nicht helfen. Keine Chance also (ohne Hilfe).

Alles in allem finde ich, dass in diesen Händler nicht viel Energie investiert werden soll. Lass ihn gehen, bei dem stimmt etwas ganz gewaltig nicht!

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Ein Freund von mir hat letzte Woche ein 6 Jahre altes Auto bei einem Markenhändler gekauft.

Ich habe vor 3 Jahren beim gleichen Händler einen 3 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft.

Der Händler gibt immer 2 Jahre Garantie ohne Aufpreis, egal ob Barzahlung oder nicht.

Der Händler wird Dir das Auto mit Garantie aber wohl nicht herausgeben - befürchte ich.

am 10. Januar 2017 um 10:11

Hier geht es doch nicht darum, was der Händler muss oder nicht.

Es ist ein Vertrag geschlossen worden, wenn beide Parteien diesen unterschrieben haben.

Wenn der Händler ihn nicht unterzeichnet hat, dann ist er auch nicht gültig. Einseitig Vertragsbedingungen ändern geht natürlich nicht, der Käufer kann ja auch nicht auf einmal aus der Barzahlung eine Finanzierung machen.

Ich würde mir das noch schriftlich geben lassen (dass keine Garantie möglich ist) und dann den Rücktritt erklären, da sich Vertragsbedingungen geändert haben. Fertig.

Zum Anwalt oder vielleicht noch Auto mit Garantie einklagen ist doch alles Nonsens, bringt außer Kosten und Nerven nichts.

Zitat:

@tgp4 schrieb am 10. Januar 2017 um 09:54:38 Uhr:

Ja ich brauche dringend Auto

Weil ich meine auto verkauft habe

Dann such' Dir eins! Der Händler, den Du zitierst, hat kein Auto für Dich, verlier keine Zeit damit!

Wenn der Händler nichts unterschrieben hat, oder mündlich (vor Zeugen) oder per E-Mail zugesagt hat, bist Du auch nicht an Deine Bestellung gebunden. Es gibt nämlich keinen Vertrag. Du kannst ihm noch eine Frist setzen (ca. 2 Tage sollten reichen), entweder, er bestätigt die Bestellung wie unterschrieben, oder "tschüß".

Lass den Anwalt - der kostet nur (es sei denn, er ist befreundet und arbeitet für kleinste Freundschaftsbeträge). Er kann den Verkauf des Autos mit Garantie nicht erzwingen (technisch unmöglich). Das Beste, was er herausschlagen kann, ist Schadenersatz. Deine Schadenshöhe ist...? Praktisch nicht nachweisbar. Also - Anwalt ist hier sinnlos.

..Rudi33, ebend nicht, der Verkäuer hat ja nicht unterschrieben und somit ist kein

Kaufvertrag zustande gekommen (siehe hochgeladene Dokumente).

@tgp4 : lass das mit dem Anwalt, bringt nix, da kein Vertrag zustande gekommen

ist, denn die Unterschrift vom Verkäufer fehlt.

Und ja, da nix unterschrieben ist, sind alle Dokumente eher was für den "Popo"..

Bzgl. Garantie ist ja nur eine Versicherung und die ist "Freiwillig", aber er mus

i.d.R. min. 12-Monate gesetzl. Gewährleistung auf das Auto geben.

Das ist sogar besser als jede Garantie.

Den Unterschied zw. Gebrauchtwagen Garantie (auch Reparatur Versicherung)

und gesetzl. Gewährleistung kennst Du jetzt.

Und, eine Gebrauchtwagengarantie kannst Du auch nach dem Kauf noch abschließen..

siehe hier :

https://www.secure-car.de/#portfolio od. http://www.auto-krankenversicherung.de

Ob jetzt der Händler noch Dein Vertrauen hat, musst Du selbst entscheiden..

Und, wenn die Garantie fehlt, würde ich hier nachverhandeln :)

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 10. Januar 2017 um 13:13:52 Uhr:

(...)

Und, eine Gebrauchtwagengarantie kannst Du auch nach dem Kauf noch abschließen..

siehe hier :

https://www.secure-car.de/#portfolio od. http://www.auto-krankenversicherung.de

Daher, würde ich hier nochmal "nachverhandeln" und die Garantie vom Kaufpreis abziehen

um diese dann bei z.b. den obigen Versicherungen abzuschließen..

Der Händler hat aber eine Garantie wegen des Alters des Fahrzeuges abgelehnt - was klar gelogen ist. Mit dem Auto stimmt was nicht, deswegen kann der Händler auch keine Garantie verkaufen. Ich würde die Finger davon lassen!

@azrazr : da bin ich bei Dir. Ist schon seltsam, warum das Fahrzeug nicht

"Garantiefähig" ist. Mann könnte vermuten, das was mit dem Fahrzeug nicht stimmt.

Grüße

am 10. Januar 2017 um 13:56

Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass es NICHT gültig ist, wenn nicht beide Vertragspartner unterschrieben haben.

Preis etc.. steht ja auch nicht drin oder der TE hat es unkenntlich gemacht. Es steht und fällt alles damit, ob überhaupt ein Vertrag existiert und das tut er ja aus jetziger Sicht nicht.

Der Rest bezog sich darauf, wenn ein gültiger Vertrag vorliegen würde. Denn dann könnte der Händler, dass was auf dem Papier steht, ja so nicht liefern.

 

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 10. Januar 2017 um 13:13:52 Uhr:

..Rudi33, ebend nicht, der Verkäuer hat ja nicht unterschrieben und somit ist kein

Kaufvertrag zustande gekommen (siehe hochgeladene Dokumente).

@tgp4 : lass das mit dem Anwalt, bringt nix, da kein Vertrag zustande gekommen

ist, denn die Unterschrift vom Verkäufer fehlt.

Und ja, da nix unterschrieben ist, sind alle Dokumente eher was für den "Popo"..

Bzgl. Garantie ist ja nur eine Versicherung und die ist "Freiwillig", aber er mus

i.d.R. min. 12-Monate gesetzl. Gewährleistung auf das Auto geben.

Das ist sogar besser als jede Garantie.

Den Unterschied zw. Gebrauchtwagen Garantie (auch Reparatur Versicherung)

und gesetzl. Gewährleistung kennst Du jetzt.

Und, eine Gebrauchtwagengarantie kannst Du auch nach dem Kauf noch abschließen..

siehe hier :

https://www.secure-car.de/#portfolio od. http://www.auto-krankenversicherung.de

Ob jetzt der Händler noch Dein Vertrauen hat, musst Du selbst entscheiden..

Und, wenn die Garantie fehlt, würde ich hier nachverhandeln :)

Grüße

Wie der TE selber weiter oben ausführte, hat der Verkäufer nichts unterschrieben.

Ein wirksamer Vertrag ist somit nicht zustande gekommen.

Worüber beklagt er sich eigentlich? Muss er sich halt wo anders einen Wagen suchen und kaufen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 10. Januar 2017 um 15:30:09 Uhr:

Wie der TE selber weiter oben ausführte, hat der Verkäufer nichts unterschrieben.

Ein wirksamer Vertrag ist somit nicht zustande gekommen.

Worüber beklagt er sich eigentlich? Muss er sich halt wo anders einen Wagen suchen und kaufen.

Das ist wie mit dem toten Pferd. Man muss es eben mehr peitschen...

Oder einsehen, dass das Pferd tot ist, und absteigen....

Themenstarteram 10. Januar 2017 um 19:06

Er will. Kein Garantie

Keine Gewerbeleistung

Geben

Ich suche mal weiter

Leute Vorsicht bei procar Automobile in Wuppertal kaufen

Danke für eure Tipps

Mfg

Zitat:

@tgp4 schrieb am 10. Januar 2017 um 20:06:36 Uhr:

Er will. Kein Garantie

Keine Gewerbeleistung

Geben

Ich suche mal weiter

Leute Vorsicht bei procar Automobile in Wuppertal kaufen

Danke für eure Tipps

Mfg

Das ist ein offizieller BMW-Händler?

Hast Du schon mal versucht mit dem Chef zu sprechen, was da los sei?

Wenn ein Markenhändler Autos verkauft, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Er verkauft sie weiter an Wiederverkäufer, im Paket (Du kaufen 30 Autos, kostet 10.000 EUR und hau ab damit!)

2. Oder er verkauft sie an Kunden mit umfassenden Garantien, gereinigt und gewaschen, und natürlich mit Gewährleistung - selbstverständlich auch mit der Option zur Garantieverlängerung!

Was ist da also los bei procar? Die Sache stinkt doch!

Themenstarteram 10. Januar 2017 um 19:42

Ja BMW Händler

am 10. Januar 2017 um 19:59

Der TE schreibt aber hier auch wirres Zeug siehe Erstposting ""reserviert bei xxx "".

Die Bewertungen und der Rest sieht vernünftig aus, es wird wohl eher an falschen Erwartungen seitens des Käufers liegen oder der Karren soll in den Export und an keine Endbirne.

Themenstarteram 10. Januar 2017 um 20:22

Komisch ist

Immer noch im. Online steht Anzeige

In der Anzeige steht noch Garantie

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. händler mit garantie ?