Händler macht falsche Angabe über Erstzulassung, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Hallo Gemeinde,
nach langen und harten Verhandlungen habe ich gestern meinen Golf 6 in Zahlung gegeben und den Kaufvertrag für einen Ford Focus Turnier als Kurzzulassung unterschrieben.

Die Verhandlungen waren zäh und der Händler hat hat den Preis für den Golf gedrückt wo es nur geht. Weil ich befürchte bei meinem Golf bald ein Steuerkettenproblem zu bekommen bin ich aber trotzdem froh die Karre loszuwerden, das ist aber nicht das Thema. Es geht darum, daß im Kaufvertrag eine Erstzulassung 10/2014 angeführt ist, es sich tatsächlich aber um Erstzulassung 9/2014 handelt. Dies hat mir der Händler eine Stunde später am Telefon mitgeteilt. Er muss also den Kaufvertrag neu aufsetzen und fragte mich ob dies so Okay sei? Ich willigte mündlich ein. Nun frage ich mich aber ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt den Vertrag neu zu verhandeln. Ich weiß daß es sich nur um ein Monat handelt, aber nachdem der Händler auch jeden Mückenschiss mit dem Rotstift bei meinem Golf abgerechnet hat müsste zumindest ein voller Tank bei der Abholung des Neuwagens drinnen sein.

Wie würdet ihr euch verhalten? Danke für euer Feedback!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SchrauberHansi schrieb am 9. März 2015 um 11:56:21 Uhr:


Also Gewissensbisse hab ich keine, im Gegenteil, wäre besser gewesen ich hätte schlussendlich noch in den Tank gepisst.

Was bist Du nur für ein armes Würstchen. 😰

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Bei der nächsten MPU ist dann aber Schluss mit lustig. 😁

So, Thema durch!

Gruß
BMWRider
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