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Brauche rechtlichen Rat (sorry für etwas OT).

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 21:42

Hallo, Leute!

 

Ich habe im November vergangenen Jahres einen Artikel bei eBay ersteigert (Warnblinkschalter für den Kangoo meines Schwiegervaters, der weiter weg im Ausland lebt).

Der Kauf, sowie Abwicklung waren gut, somit hat sich das Ganze schnell erledigt und das Teil konnte ich ins Ausland versenden....

 

Heute bekomme ich einen folgenden Brief von einer Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr "automatik",

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Fa. XXXX, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin betreibt ein Unternehmen, das mit dem Handel von Kfz- Zubehörteilen befasst ist. Der - inzwischen gekündigte - Auszubildende XXXX hat bei unserer Mandantin wiederholt Kfz- Zubehörteile gestohlen, die dann von dessen Lebensgefährten XXXX unter dem Verkäufer- Namen "XXXX" über den Online- Marktplatz Ebay zum Verkauf angeboten wurden. Wir bringen in diesem Zusammenhang informativ zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Atkz. XXX geführt wird.

Aufgrund der von der Fa. Ebay Int. AG gegenüber den Kriminalbehörden erteilten Auskünfte steht fest, dass Sie über den Online- Marktplatz Ebay folgende Waren vom Verkäufer "XXXX" erworben haben, die zuvor bei unerer Mandantin gestohlen worden sind:

2x Impulsgeber Renault Clio, Megane, Twingo, Rapid, Laguna, R19.

In rechtlicher Hinsicht teilen wir mit, dass Sie nicht Eigentümer der vorstehenden Waren werden konnten, da diese Waren bei unserer Mandantin gestohlen wurden, mithin diese Waren bei unserer Mandantin abhanden gekommen sind im Sinne des §935 BGB. Gemäß §935 BGB ist aber der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen vom Nichtberechtigten ausgeschlossen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass unsere Mandantin auch zum jetztigen Zeitpunkt noch Eigentümerin der vorstehenden Waren ist. als Eigentümerin steht unserer Mandantin ein Anspruch auf Herausgabe der an Sie veräußerten Waren zu.

Namens und in Vollmacht haben wir Sie aufzufordern, die vorstehenden Waren spätestens bis zum 20.07.2007 (eingehend) an unsere Mandantin herauszugeben.

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, so werden wir den Herausgabeanspruch unserer Mandantin ohne weitere Aufforderung gerichtlich geltend machen.

Alternativ wäre unsere Mandantin bereit, die von Ihnen erworbenen Waren an Sie zu dem bei unserer Mandantin gültigen Verkaufspreis zu veräußern, sofern die Zahlung bis zum nachgenannten Termin erfolgen würde, zu den bei unseren Mandantin geltenden Großhandelskonditionen. Für die von Ihnen erworbenen Waren gelten - unter Anwendung der Großhandelskonditionen - folgende Verkaufspreise:

22,55€/Stück

Für die vorstehenden Waren wäre mithin von Ihnen ein Entgelt in Höhe von 45,10 € an unsere Mandantin zu leisten.

An das Angebot, die vorstehenden Waren zum vorgenannten Entgelt an Sie zu veräußern, hält sich unserer Mandantin gebunden bis zum 20.07.2007.

Sollten Sie mit dem Alternativvorschlag unserer Mandantin einverstanden sein, so wäre der vorgenannte Betrag spätestens bis zum 20.07.2007 von Ihnen auf unser Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.

 

So. Nun... was an der Sache jedoch merkwürdig ist, dass hier der falsche Artikel angeführt wurde!!! Warum? Ich habe dort angerufen (lt. Internet gibt es sowohl diese Kanzlei, als auch diese Fa.) und dort wurde mir gesagt, dass sie diese Artikelauskunft von Ebay erhalten haben und dass da möglicherweise ein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich per e-mail an den Ebay Verkäufer gewendet und er hat mir auch ganz schnell beantwortet:

 

Hallo,

Wie sie sich vorstellen können, bin ich selbst ebenso in diesem Rechtsstreit verwickelt.

Es tut mir aufrichtig Leid, das sich die Firma XXXX an die nichts ahnenden Käufer wendet, die mit der Sache nichts zu tun haben (immerhin haben sie ihren Beitrag des Teiles ja bereits bezahlt).

Ich bin natürlich gewillt ihnen den Betrag, den sie nun zu zahlen zu haben, zurück zu Überweisen, in der Hoffnung dass man diese Angelegenheit ohne eine Anzeige beilegen kann.

Jedoch muss ich vorneweg auch mitteilen, das sie natürlich nicht die einigste Person sind, die mich nun mit diesem Fall kontaktiert, daher kann ich nicht Versprechen, das ich allen Personen gleichzeitig direkt 100% zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüssen

 

So, dann habe ich ihm eine Frist gesetzt, er solle an mich vorläufig 50 Euro bis zum 15.07.2007 überweisen. Vorläufig, weil ich ja noch nicht genau weiß, ob der richtige Artikel mehr oder weniger Wert sein soll, als der, der angegeben wurde.

 

Dann habe ich folgende Antwort von ihm erhalten:

Hallo,

Ich danke ihnen für die kurze Frist, selbstverständlich kann ich verstehen, das sie auch an eine Frist gebunden sind.

Natürlich bräuchte ich dann auch ihre Bankverbindung, jedoch könnte der Betrag frühestens am 16 verbucht werden, da der 15 ein Sonntag ist.

In dem Brief der Kanzlei steht kein genauer Betrag?

Mit freundlichen Grüssen

 

So, nun habe ich ihm geantwortet, dass es eben der falsche Artikel sei..

 

Er hat auch geantwortet:

Okey, dann melden sie sich morgen bitte nochmals mit richtigem Betrag und Kontodaten.

MFG

Patrick

 

 

Was soll ich nun am besten tun? Zum Anwalt rennen ist wegen 45 Euro wirklich nicht nötig, denke ich...

Sollte ich morgen die Kanzlei anrufen und dort um eine Fristverlängerung bitten, damit der Verkäufer an mich den Betrag rechtzeitig überweist? Und natürlich auch noch erfahren, wieviel genau überwiesen werden soll?

Steckt da vielleicht eine neue Masche??? Wie kann ich wissen, dass:

1. die Sache durch die Überweisung des Betrages erledigt sei

2. die Typen (alle) mich nicht verarschen

3. ich ruhig meine Kontodaten verraten kann?

 

Was meint Ihr?

Hallo, Leute!

 

Ich habe im November vergangenen Jahres einen Artikel bei eBay ersteigert (Warnblinkschalter für den Kangoo meines Schwiegervaters, der weiter weg im Ausland lebt).

Der Kauf, sowie Abwicklung waren gut, somit hat sich das Ganze schnell erledigt und das Teil konnte ich ins Ausland versenden....

 

Heute bekomme ich einen folgenden Brief von einer Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr "dementi",

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Fa. XXXX, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin betreibt ein Unternehmen, das mit dem Handel von Kfz- Zubehörteilen befasst ist. Der - inzwischen gekündigte - Auszubildende XXXX hat bei unserer Mandantin wiederholt Kfz- Zubehörteile gestohlen, die dann von dessen Lebensgefährten XXXX unter dem Verkäufer- Namen "XXXX" über den Online- Marktplatz Ebay zum Verkauf angeboten wurden. Wir bringen in diesem Zusammenhang informativ zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Atkz. XXX geführt wird.

Aufgrund der von der Fa. Ebay Int. AG gegenüber den Kriminalbehörden erteilten Auskünfte steht fest, dass Sie über den Online- Marktplatz Ebay folgende Waren vom Verkäufer "XXXX" erworben haben, die zuvor bei unerer Mandantin gestohlen worden sind:

2x Impulsgeber Renault Clio, Megane, Twingo, Rapid, Laguna, R19.

In rechtlicher Hinsicht teilen wir mit, dass Sie nicht Eigentümer der vorstehenden Waren werden konnten, da diese Waren bei unserer Mandantin gestohlen wurden, mithin diese Waren bei unserer Mandantin abhanden gekommen sind im Sinne des §935 BGB. Gemäß §935 BGB ist aber der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen vom Nichtberechtigten ausgeschlossen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass unsere Mandantin auch zum jetztigen Zeitpunkt noch Eigentümerin der vorstehenden Waren ist. als Eigentümerin steht unserer Mandantin ein Anspruch auf Herausgabe der an Sie veräußerten Waren zu.

Namens und in Vollmacht haben wir Sie aufzufordern, die vorstehenden Waren spätestens bis zum 20.07.2007 (eingehend) an unsere Mandantin herauszugeben.

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, so werden wir den Herausgabeanspruch unserer Mandantin ohne weitere Aufforderung gerichtlich geltend machen.

Alternativ wäre unsere Mandantin bereit, die von Ihnen erworbenen Waren an Sie zu dem bei unserer Mandantin gültigen Verkaufspreis zu veräußern, sofern die Zahlung bis zum nachgenannten Termin erfolgen würde, zu den bei unseren Mandantin geltenden Großhandelskonditionen. Für die von Ihnen erworbenen Waren gelten - unter Anwendung der Großhandelskonditionen - folgende Verkaufspreise:

22,55€/Stück

Für die vorstehenden Waren wäre mithin von Ihnen ein Entgelt in Höhe von 45,10 € an unsere Mandantin zu leisten.

An das Angebot, die vorstehenden Waren zum vorgenannten Entgelt an Sie zu veräußern, hält sich unserer Mandantin gebunden bis zum 20.07.2007.

Sollten Sie mit dem Alternativvorschlag unserer Mandantin einverstanden sein, so wäre der vorgenannte Betrag spätestens bis zum 20.07.2007 von Ihnen auf unser Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.

 

So. Nun... was an der Sache jedoch merkwürdig ist, dass hier der falsche Artikel angeführt wurde!!! Warum? Ich habe dort angerufen (lt. Internet gibt es sowohl diese Kanzlei, als auch diese Fa.) und dort wurde mir gesagt, dass sie diese Artikelauskunft von Ebay erhalten haben und dass da möglicherweise ein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich per e-mail an den Ebay Verkäufer gewendet und er hat mir auch ganz schnell beantwortet:

 

Hallo,

Wie sie sich vorstellen können, bin ich selbst ebenso in diesem Rechtsstreit verwickelt.

Es tut mir aufrichtig Leid, das sich die Firma XXXX an die nichts ahnenden Käufer wendet, die mit der Sache nichts zu tun haben (immerhin haben sie ihren Beitrag des Teiles ja bereits bezahlt).

Ich bin natürlich gewillt ihnen den Betrag, den sie nun zu zahlen zu haben, zurück zu Überweisen, in der Hoffnung dass man diese Angelegenheit ohne eine Anzeige beilegen kann.

Jedoch muss ich vorneweg auch mitteilen, das sie natürlich nicht die einigste Person sind, die mich nun mit diesem Fall kontaktiert, daher kann ich nicht Versprechen, das ich allen Personen gleichzeitig direkt 100% zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüssen

 

So, dann habe ich ihm eine Frist gesetzt, er solle an mich vorläufig 50 Euro bis zum 15.07.2007 überweisen. Vorläufig, weil ich ja noch nicht genau weiß, ob der richtige Artikel mehr oder weniger Wert sein soll, als der, der angegeben wurde.

 

Dann habe ich folgende Antwort von ihm erhalten:

Hallo,

Ich danke ihnen für die kurze Frist, selbstverständlich kann ich verstehen, das sie auch an eine Frist gebunden sind.

Natürlich bräuchte ich dann auch ihre Bankverbindung, jedoch könnte der Betrag frühestens am 16 verbucht werden, da der 15 ein Sonntag ist.

In dem Brief der Kanzlei steht kein genauer Betrag?

Mit freundlichen Grüssen

 

So, nun habe ich ihm geantwortet, dass es eben der falsche Artikel sei..

 

Er hat auch geantwortet:

Okey, dann melden sie sich morgen bitte nochmals mit richtigem Betrag und Kontodaten.

MFG

Patrick

 

 

Was soll ich nun am besten tun? Zum Anwalt rennen ist wegen 45 Euro wirklich nicht nötig, denke ich...

Sollte ich morgen die Kanzlei anrufen und dort um eine Fristverlängerung bitten, damit der Verkäufer an mich den Betrag rechtzeitig überweist? Und natürlich auch noch erfahren, wieviel genau überwiesen werden soll?

Steckt da vielleicht eine neue Masche??? Wie kann ich wissen, dass:

1. die Sache durch die Überweisung des Betrages erledigt sei

2. die Typen (alle) mich nicht verarschen

3. ich ruhig meine Kontodaten verraten kann?

 

Was meint Ihr?Hallo, Leute!

 

Ich habe im November vergangenen Jahres einen Artikel bei eBay ersteigert (Warnblinkschalter für den Kangoo meines Schwiegervaters, der weiter weg im Ausland lebt).

Der Kauf, sowie Abwicklung waren gut, somit hat sich das Ganze schnell erledigt und das Teil konnte ich ins Ausland versenden....

 

Heute bekomme ich einen folgenden Brief von einer Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr "dementi",

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Fa. XXXX, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin betreibt ein Unternehmen, das mit dem Handel von Kfz- Zubehörteilen befasst ist. Der - inzwischen gekündigte - Auszubildende XXXX hat bei unserer Mandantin wiederholt Kfz- Zubehörteile gestohlen, die dann von dessen Lebensgefährten XXXX unter dem Verkäufer- Namen "XXXX" über den Online- Marktplatz Ebay zum Verkauf angeboten wurden. Wir bringen in diesem Zusammenhang informativ zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Atkz. XXX geführt wird.

Aufgrund der von der Fa. Ebay Int. AG gegenüber den Kriminalbehörden erteilten Auskünfte steht fest, dass Sie über den Online- Marktplatz Ebay folgende Waren vom Verkäufer "XXXX" erworben haben, die zuvor bei unerer Mandantin gestohlen worden sind:

2x Impulsgeber Renault Clio, Megane, Twingo, Rapid, Laguna, R19.

In rechtlicher Hinsicht teilen wir mit, dass Sie nicht Eigentümer der vorstehenden Waren werden konnten, da diese Waren bei unserer Mandantin gestohlen wurden, mithin diese Waren bei unserer Mandantin abhanden gekommen sind im Sinne des §935 BGB. Gemäß §935 BGB ist aber der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen vom Nichtberechtigten ausgeschlossen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass unsere Mandantin auch zum jetztigen Zeitpunkt noch Eigentümerin der vorstehenden Waren ist. als Eigentümerin steht unserer Mandantin ein Anspruch auf Herausgabe der an Sie veräußerten Waren zu.

Namens und in Vollmacht haben wir Sie aufzufordern, die vorstehenden Waren spätestens bis zum 20.07.2007 (eingehend) an unsere Mandantin herauszugeben.

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, so werden wir den Herausgabeanspruch unserer Mandantin ohne weitere Aufforderung gerichtlich geltend machen.

Alternativ wäre unsere Mandantin bereit, die von Ihnen erworbenen Waren an Sie zu dem bei unserer Mandantin gültigen Verkaufspreis zu veräußern, sofern die Zahlung bis zum nachgenannten Termin erfolgen würde, zu den bei unseren Mandantin geltenden Großhandelskonditionen. Für die von Ihnen erworbenen Waren gelten - unter Anwendung der Großhandelskonditionen - folgende Verkaufspreise:

22,55€/Stück

Für die vorstehenden Waren wäre mithin von Ihnen ein Entgelt in Höhe von 45,10 € an unsere Mandantin zu leisten.

An das Angebot, die vorstehenden Waren zum vorgenannten Entgelt an Sie zu veräußern, hält sich unserer Mandantin gebunden bis zum 20.07.2007.

Sollten Sie mit dem Alternativvorschlag unserer Mandantin einverstanden sein, so wäre der vorgenannte Betrag spätestens bis zum 20.07.2007 von Ihnen auf unser Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.

 

So. Nun... was an der Sache jedoch merkwürdig ist, dass hier der falsche Artikel angeführt wurde!!! Warum? Ich habe dort angerufen (lt. Internet gibt es sowohl diese Kanzlei, als auch diese Fa.) und dort wurde mir gesagt, dass sie diese Artikelauskunft von Ebay erhalten haben und dass da möglicherweise ein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich per e-mail an den Ebay Verkäufer gewendet und er hat mir auch ganz schnell beantwortet:

 

Hallo,

Wie sie sich vorstellen können, bin ich selbst ebenso in diesem Rechtsstreit verwickelt.

Es tut mir aufrichtig Leid, das sich die Firma XXXX an die nichts ahnenden Käufer wendet, die mit der Sache nichts zu tun haben (immerhin haben sie ihren Beitrag des Teiles ja bereits bezahlt).

Ich bin natürlich gewillt ihnen den Betrag, den sie nun zu zahlen zu haben, zurück zu Überweisen, in der Hoffnung dass man diese Angelegenheit ohne eine Anzeige beilegen kann.

Jedoch muss ich vorneweg auch mitteilen, das sie natürlich nicht die einigste Person sind, die mich nun mit diesem Fall kontaktiert, daher kann ich nicht Versprechen, das ich allen Personen gleichzeitig direkt 100% zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüssen

 

So, dann habe ich ihm eine Frist gesetzt, er solle an mich vorläufig 50 Euro bis zum 15.07.2007 überweisen. Vorläufig, weil ich ja noch nicht genau weiß, ob der richtige Artikel mehr oder weniger Wert sein soll, als der, der angegeben wurde.

 

Dann habe ich folgende Antwort von ihm erhalten:

Hallo,

Ich danke ihnen für die kurze Frist, selbstverständlich kann ich verstehen, das sie auch an eine Frist gebunden sind.

Natürlich bräuchte ich dann auch ihre Bankverbindung, jedoch könnte der Betrag frühestens am 16 verbucht werden, da der 15 ein Sonntag ist.

In dem Brief der Kanzlei steht kein genauer Betrag?

Mit freundlichen Grüssen

 

So, nun habe ich ihm geantwortet, dass es eben der falsche Artikel sei..

 

Er hat auch geantwortet:

Okey, dann melden sie sich morgen bitte nochmals mit richtigem Betrag und Kontodaten.

MFG

 

 

Was soll ich nun am besten tun? Zum Anwalt rennen ist wegen 45 Euro wirklich nicht nötig, denke ich...

Sollte ich morgen die Kanzlei anrufen und dort um eine Fristverlängerung bitten, damit der Verkäufer an mich den Betrag rechtzeitig überweist? Und natürlich auch noch erfahren, wieviel genau überwiesen werden soll?

Steckt da vielleicht eine neue Masche??? Wie kann ich wissen, dass:

1. die Sache durch die Überweisung des Betrages erledigt sei

2. die Typen (alle) mich nicht verarschen

3. ich ruhig meine Kontodaten verraten kann?

 

Was meint Ihr?

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30 Antworten

Re: Brauche rechtlichen Rat (sorry für etwas OT).

 

Zitat:

Original geschrieben von automatik

Was meint Ihr?

hast du ne rechtschutzversicherung? ja? -> anwalt aufsuchen!

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 21:50

Nein, habe ich nicht... genau deswegen, weil in diesem Falle die SB den Schaden weit übersteigen würde (daher will ich auch keinen RS).

am 11. Juli 2007 um 21:56

Für mich wäre es an der Stelle wo der falsche Artikel beschrieben wurde, erledigt.

Sehe ich das richtig, die schreiben Dir "Sie haben das geklaute xyz1" gekauft... bezahlen!"

Du hast aber das xyz2 gekauft?

Da hätte ich sicher nie angerufen, sondern auf eine Verhandlung gewartet, mit "naja, wir haben schon xyz2 gemeint" wären sie nicht weit gekommen.

Nur mal an Rande, gegen den Dieb hast Du Anspruch auf Erstattung aller Kosten, d.h. nicht nur was Du überwiesen hast.

Aus Prinzip würde ich mich darum kümmern, soll der Gerchtsvollzieher seine Playstation pfänden...

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 22:01

soll das heißen - abwarten und Tee trinken? :)

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 22:04

oder sollte ich Schadenersatz irdendwie rausholen?

am 11. Juli 2007 um 22:08

Meiner Meinung nach ist es jetzt etwas komplizierter geworden, weil Du die Info angefordert hast in der Dir genau gesagt wird um welche Ware es sich handelt.

Wäre natürlich gut wenn sie nicht mehr genau sagen können, ansonsten kannst Du Dich nicht mehr damit rausreden "nein, ein xyz1 habe ich nicht gekauft".

Ist ja nicht so das man nur ungefähr sagen muss was man will, wenn man xyz2 vermisst und ein xyz1 von Dir will, ist es gegenstandslos und tschüss.

Ansonsten bin ich zumindest vorsichtig was die Weitergabe meiner Bankdaten angeht, evtl. will der Dieb Dir brav zurückzahlen, aber evtl. auch nicht.

Irgendwie schon ein Misst sowas...

edit: Ja Schadensersatz für die Aufwendungen kannst Du beim Dieb rausholen, wenn Du morgen zum Anwalt gehst, zahlt er dafür im Endeffekt wenn was pfändbar ist.

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 22:14

also so ist es nicht...

Ich habe dort lediglich angerufen um zu hören, wer da abnimmt... habe dann per Angabe des Aktenzeichens angefragt, warum falscher Artikel aufgeführt wurde....die Dame am Telefon meinte nur, dass es wohl ein Fehler von eBay ist und dann hat Sie gefragt, was ich tatsächlich gekauft habe... darauf hin habe ich nur gesagt, dass ich nachschaen müsste, um es genau beantworten zu können und habe mich dann verabschiedet :D

Aber das mit der Überweisung, bzw. Bankdaten, macht mich auch etwas "nervös"...

Gruß

am 11. Juli 2007 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von automatik

also so ist es nicht...

Ich habe dort lediglich angerufen um zu hören, wer da abnimmt... habe dann per Angabe des Aktenzeichens angefragt, warum falscher Artikel aufgeführt wurde....die Dame am Telefon meinte nur, dass es wohl ein Fehler von eBay ist und dann hat Sie gefragt, was ich tatsächlich gekauft habe... darauf hin habe ich nur gesagt, dass ich nachschaen müsste, um es genau beantworten zu können und habe mich dann verabschiedet :D

Somit hast du alles richtig gemacht. Die Beweislast liegt schließlich nicht bei dir.

Verstehe nicht, wieso sie so einen Umstand machen und nicht gleich das Geld vom Ebay-Verkäufer einfordern. Scheinbar gibts da nichts zu holen, sonst würde man wohl kaum wegen solcher (einzeln betrachtet) relativ kleinen Beträge solch einen Aufwand betreiben.

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 22:23

das wundert mich irgendwie auch!

Möglicherweise waren es schon viele Artikel und daher alles in einem Abwasch bearbeitet wurde.

Aber: was soll ich nun tun? Oder am besten gar nichts?

Oder sollte ich mich an die Kanzlei schriftlich wenden, in dem ich die Tatsache beschreibe, dass es sich offensichtlich um einen Fehler handelt, da dieser Artikel niemals von mir ersteigert worden ist?

Gruß

am 11. Juli 2007 um 22:24

Wenn Du Glück hast und sie nicht bei ebay nachfragen oder einfach keine genauere/richtige Info kriegen, wäre ich entspannt.

"Aber Herr Richter, er hat was vom Typ gekauft und der Typ hat uns mal beklaut, ob er das gekauft hat was uns gestohlen wurde, können wir nicht beweissen, aber wir wollen trotzdem was, wird schon passen." - :D

ICH (mag ja andere Meinungen geben, warte bis morgen, ist schon spät und nur wenige Profis hier) würde eine Abmahnung abwarten. Auf die schreibt man einfach "Nein, ein xyz1 habe ich nie gekauft. PUNKT". Steht da praktisch korrigiert "Sie haben das xyz2 noch nicht bezahlt", dann schreibt man "Sie haben mich nie wegen ein xyz2 kontaktiert, wenn es sich um ein xyz2 handelt, ok, hiermit überweise ich die ERSTE Forderung, Mahngebühren kann man mir aufgrund Ihrer Verwechselung nicht anrechnen".

p.s. Schon faszinierend wie unprofessionell Anwälte arbeiten, einfach irgendein Artikel nennen, schon lustig.

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 22:29

danke, klingt gut :)

Hallo automatik,

so aus dem Stehgreif, d.h. ohne Details zu kennen, vermute ich, daß hier evtl.- unter Einschränkung- eine neue Betrugsmasche vorliegen könnte.

So wie ich den Vorgang verstanden habe, sind ebay- Verkäufer u. die "bestohlene"(????) Firma durchaus kompromißbereit und warten also nur noch darauf, daß Du erneut bezahlst.

Vielleicht ist aber nur ein noch nicht charaktervoller Azubi der Täter? Und die Fa. will für ihre Kundschaft die schnellste Abwicklung.

Wenn die Ware tatsächlich gestohlen sein sollte, mußt Du sie allerdings wieder hergeben.

Ansprüche hast Du dann nur gegen den Verkäufer, und der gegen den Dieb. Und von dem ist vermutlich Nichts zu holen.

Ich würde an Deiner Stelle den Rechtsanwalt anschreiben, daß Du den, von ihm genannten Artikel - Impulsgeber- nicht ersteigert hast.

Über den genannten ebay- Verkäufer hast Du einen anderen Artikel- nämlich einen Warnblinkschalter ( Art.Nr............)ersteigert.

Er ( der Anwalt ) möchte Dir doch bitte mitteile, ob dieser Warnblinkschalter auch zu dem vermeintlichen Diebesgut gehört.

 

Ferner solltest Du ihm ( dem Anwalt ) mitteilen, daß Du sein Schreiben ( welches er Dir geschickt hat ) an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf schicken wirst, um von dort eine Bestätigung über das laufende Verfahren zu erhalten.

Er möchte Dir noch den Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft und dessen Tel./Fax.Nr. mitteilen.

Du solltest den Anwalt ferner darauf hinweisen, daß Du sofern Du von ihm - bis spätestens z.B. 1. August 2007 keine Antwort bekommst, Strafanzeige gegen den ebay-Verkäufer stellen wirst wegen des Anfangsverdachts der Hehlerei.

 

Keinesfalls solltest Du Deine Kontodaten herausgeben!!!

Wieviele Transaktionen hatte der ebay-Verkäufer denn schon?

Und wie sehen seine Beurteilungen aus?

Mit einer erneuten Bezahlung wäre ich vorsichtig.

Der Betrag, um den es hier geht ist zwar nicht erheblich, sollte aber Betrug dahinter stecken, dann muß er aufgeklärt werden!

Noch ein Hinweis: Was ich hier geschrieben habe stellt keine Rechtsberatung dar. So stelle ich mir lediglich meine Vorgehensweise vor.

 

Viele Grüße

quali

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 23:44

der Verkäufer hat über 400 Bewertungen, nahezu 100% positiv... allerdings das Meiste als Käufer... scheint auch nicht sehr aktiv zu sein, sondern gelegentlich was zu kaufen...

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von automatik

der Verkäufer hat über 400 Bewertungen, nahezu 100% positiv... allerdings das Meiste als Käufer... scheint auch nicht sehr aktiv zu sein, sondern gelegentlich was zu kaufen...

 

Gruß

Hallo automatik,

bei 400 Bewertungen- selbst wenn er " nur " Käufer war, so ist das- für mein Empfinden - schon aktiv.

Viele Grüße

quali

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