Händler macht falsche Angabe über Erstzulassung, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Hallo Gemeinde,
nach langen und harten Verhandlungen habe ich gestern meinen Golf 6 in Zahlung gegeben und den Kaufvertrag für einen Ford Focus Turnier als Kurzzulassung unterschrieben.
Die Verhandlungen waren zäh und der Händler hat hat den Preis für den Golf gedrückt wo es nur geht. Weil ich befürchte bei meinem Golf bald ein Steuerkettenproblem zu bekommen bin ich aber trotzdem froh die Karre loszuwerden, das ist aber nicht das Thema. Es geht darum, daß im Kaufvertrag eine Erstzulassung 10/2014 angeführt ist, es sich tatsächlich aber um Erstzulassung 9/2014 handelt. Dies hat mir der Händler eine Stunde später am Telefon mitgeteilt. Er muss also den Kaufvertrag neu aufsetzen und fragte mich ob dies so Okay sei? Ich willigte mündlich ein. Nun frage ich mich aber ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt den Vertrag neu zu verhandeln. Ich weiß daß es sich nur um ein Monat handelt, aber nachdem der Händler auch jeden Mückenschiss mit dem Rotstift bei meinem Golf abgerechnet hat müsste zumindest ein voller Tank bei der Abholung des Neuwagens drinnen sein.
Wie würdet ihr euch verhalten? Danke für euer Feedback!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SchrauberHansi schrieb am 9. März 2015 um 11:56:21 Uhr:
Also Gewissensbisse hab ich keine, im Gegenteil, wäre besser gewesen ich hätte schlussendlich noch in den Tank gepisst.
Was bist Du nur für ein armes Würstchen. 😰
91 Antworten
Ja aber nun mal Butter bei die Fische. Jemand hat keine Ahnung von Autos, hört ein seltsames Geräusch und fährt zu seinem Händler. Dieser erklärt ihm nun, dass dies der technische Stand der Dinge ist und rät zu keinerlei Maßnahmen. Nun soll das Auto verkauft werden, was soll jetzt unser fiktiver Charakter tun? "Da ist ein Geräusch, aber VW sagt, es ist normal" sagen? Gar nichts sagen, da Stand der Technik? Auto für 1€ verkaufen und potentiell auf alles hinweisen?
Lasst Euch doch nicht von so einem Hansi provozieren! Es wird schon der richtige Interessent zum Golf kommen, dann klärt sich vieles!
Wer hier den Begriff "Gutmenschen" wieder mal als Schimpfwort und -oder als Abwertung benutzt gehört gesperrt! 🙂😎
Fehlende Kinderstube ist schlimmer als VW-Golf fahren......😉
Zitat:
@rpalmer schrieb am 8. März 2015 um 19:56:32 Uhr:
Ja aber nun mal Butter bei die Fische. Jemand hat keine Ahnung von Autos, hört ein seltsames Geräusch und fährt zu seinem Händler. Dieser erklärt ihm nun, dass dies der technische Stand der Dinge ist und rät zu keinerlei Maßnahmen. Nun soll das Auto verkauft werden, was soll jetzt unser fiktiver Charakter tun? "Da ist ein Geräusch, aber VW sagt, es ist normal" sagen? Gar nichts sagen, da Stand der Technik? Auto für 1€ verkaufen und potentiell auf alles hinweisen?
Der TE fährt also zu VW. Die sagen ihm mit der Steuerkette kann er noch (bis) 200000km fahren.
Er will das Auto aber wegen dem rasseln los werden, um einen möglichen Schaden aus dem weg zu gehen.
Da beisst sich doch was.
Natürlich sind Mängel anzugeben. Oder bist du glücklich ein vermeindlich Mängelfreies Auto zu kaufen, welches sich als Geldgrab entpuppt?
Alle Autos die ich in Zahlung gegeben habe, hat sich der Händler genau angesehen. Auf Basis dieser Begutachtung wurde dann ein Preis gefunden, der für beide Seiten akzeptabel war. Da gab es niemals Ärger deswegen. Und ich habe nicht erst ein Auto "getauscht".
Im Gegenzug haben die Händler, wenn ich etwas Gebrauchtes erworben habe, auch die Möglichkeit gegeben, dass ich mir das Auto ansehe, fahre usw.. Wenn ich unbedarft bin, so kann ich gerne Dekra, Küs usw. zu Rate ziehen.
Einmal ist dann etwas kaputt gegangen, es war eine Einzelzündspule. Schaden gezahlt - fertig, was kann der Händler dafür? Garantie war nicht mit erworben.
Ich würde, wenn es mein Golf wäre, sowieso nicht mit einem Fahrzeugverkauf liebäugeln, sondern jetzt VW für deren Scheiß zur Verantwortung ziehen. Das Thema ist bekannt, etwas Entgegenkommen wäre vom Hersteller zu erwarten.
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Schön und gut deine Story.
Die ändert aber nichts daran das der TE den Händler wegen der Erstzulassung, ein Monat differenz, ans Bein pinkeln will.
Und dann aus "Rache" dafür seinen mangelhaften Golf unterschieben will.
Die Steuerkette ist ja zugegeben nicht der einzige mangel.
Ich hoffe der TE fällt mit seinem vorhaben dermaßen auf die Schnauze.
Wenn mit der Steuerkette alles in Ordnung ist, macht der TE keinen Fehler. Soll er einen Defekt erfinden, wo keiner ist?
Die rechtliche Lage ist recht eindeutig:
Er hat alle Defekte anzugeben, von denen er weiß oder die er vermutet. Ganz offensichtlich glaubt er den Profis von VW nicht, daher hat er das dem Käufer mitzuteilen. Tut er es nicht, verschweigt er einen möglichen Defekt.
Würde er den VW Menschen tatsächlich glauben, wäre er rechtlich raus. Da er es nicht tut, betrügt er, wenn er es nicht angibt (so wie er es hier sagt).
Den anderen Mangel zu verschweigen, ist ganz klar verschwiegen in betrügerischer Absicht (= Straftat).
Dagegen hat der Händler wohl nur zwei Dinge gemacht, erstens für sich einen guten Preis rausgehandelt (ob das so ist ... weiß niemand und wird niemand jemals beurteilen, denn das ist freier Markt und rechtlich komplett irrelevant).
Zweitens hat er eine falsche Erstzulassung angegeben, die allerdings nur gering erheblich ist.
Rechtlich ist sie durch, der Käufer hat gemindert, beide Parteien waren sich einig, das ist nichts mehr für die Justiz.
P.S.:
Für mich ist hier der TE ein "Krwallbruder". Das letzte Fahrzeug passte schon nicht (ohne echte belegbare Gründe) und das Neue ... naja, da gibt es bislang nur am Händer zu mosern.
Aber: Nur haltlose Meckereien berechtigen nicht zu Straftaten (in dem Fall Betrug).
Zitat:
Einen Wagen gibt man nunmal in Zahlung wenn Reparaturen drohen, das sollte auch der Gutmenschenfraktion hier klar sein!
Lieber Hansi,
Kein von mein Fahrzeugen geht im Verkauf, oder wird im Zahlung gegeben mit Mangel...
Sowohl ich, wie mein Mitarbeiters Pflegen, Warten und Sorgen für jeden Wagen, ob 100 km oder 500000 km ob es ihren eigenes Baby ist.
🙂 wie möchte ja auch nachts im nirgendwo still stehen?
Leider kennen wir Leute wie dich zum Haufen, sowohl im direkten Wettbewerb, sowohl beim Kunden...
Das schönste ist: zum Glück sind die schneller weg vom Fenster, denn der Mängel oder Schmütz auf jeder Fahrzeug bei mich im Firma 🙂
Wünsch dich trotzdem viel Spaß mit der neue, und hoffe das du kein Mangel bekommt wie nach 3 oder 4 Jahren vorm Gericht in dein Nachteil wird ausgelegt.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 8. März 2015 um 22:14:24 Uhr:
VW hat einen Defekt doch schon ausgeschlossen, also kann es auch keinen vermuteten Mangel geben.
VW (also irgendein Hilfsarbeiter dort) ist nicht Gott.
Es geht darum, denkt er, ist es ein Defekt, ja oder nein?
Er denkt ganz klar Ja, auch nach der (vermutlich nicht nachweisbaren mündlichen Aussage) von irgendwem auf einem Hof von VW.
Und das hat er anzugeben. Da gibt es nichts auszulegen.
Er darf im Anschluss natürlich genau das erzählen, was er hier erzählt, aber nur wenn er das tut, ist er raus. Auch der Käufer darf diese Fakten auslegen, aber er muss sie wissen.
Verschweigt er das und man kann es ihm nachweisen (das Internet vergisst nichts), dann ist er (zu Recht) dran.
So, der Golf ist nun weg:-) Der Händler hat auch bereits einen potentiellen Käufer und freut sich gleichzeitig den Golf so schnell verkauft zu haben. Das Ende vom Lied: Ich freue mich den Golf abgetreten zu haben, der Händler freut sich über den Deal zwei Autos innerhalb kürzester Zeit an den Mann gebracht zu haben, der potentiellen Käufer des Golf freut sich über ein Auto mit Premiumanspruch. Alle sind glücklich, die Welt ist schön B-)
… und in paar Tagen freut sich der Händler weitaus weniger, weil er für die Mängel geradestehen darf, die du ihm verschwiegen hast. Bist schon ein toller Hecht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. März 2015 um 11:38:53 Uhr:
… und in paar Tagen freut sich der Händler weitaus weniger, weil er für die Mängel geradestehen darf, die du ihm verschwiegen hast. Bist schon ein toller Hecht.
Wieso? er hat mir dem Händlereinkaufspreis abzüglich der Bubs, welche ich in den Sitz gelassen habe für den Golf bezahlt. Das ist ein Wert der gut 2500€ weniger ist als der Verkaufspreis. Da kann er die Macken des Golf locker reparieren und hat sogar noch Gewinn dabei. Also Gewissensbisse hab ich keine, im Gegenteil, wäre besser gewesen ich hätte schlussendlich noch in den Tank gepisst.
Und nehmen wir an die Fordmoehre hat ne undichte Scheibenwaschanlage.Was du morgen gleichzeitig wie der Golf Kaeufer feststellst. Da koennt ihr euch auf nen Kaffee beim Haendler treffen. Themen habt ihr dann genug
Zitat:
@SchrauberHansi schrieb am 9. März 2015 um 11:56:21 Uhr:
Also Gewissensbisse hab ich keine, im Gegenteil, wäre besser gewesen ich hätte schlussendlich noch in den Tank gepisst.
Was bist Du nur für ein armes Würstchen. 😰