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Händler macht falsche Angabe über Erstzulassung, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Themenstarteram 3. März 2015 um 11:20

Hallo Gemeinde,

nach langen und harten Verhandlungen habe ich gestern meinen Golf 6 in Zahlung gegeben und den Kaufvertrag für einen Ford Focus Turnier als Kurzzulassung unterschrieben.

Die Verhandlungen waren zäh und der Händler hat hat den Preis für den Golf gedrückt wo es nur geht. Weil ich befürchte bei meinem Golf bald ein Steuerkettenproblem zu bekommen bin ich aber trotzdem froh die Karre loszuwerden, das ist aber nicht das Thema. Es geht darum, daß im Kaufvertrag eine Erstzulassung 10/2014 angeführt ist, es sich tatsächlich aber um Erstzulassung 9/2014 handelt. Dies hat mir der Händler eine Stunde später am Telefon mitgeteilt. Er muss also den Kaufvertrag neu aufsetzen und fragte mich ob dies so Okay sei? Ich willigte mündlich ein. Nun frage ich mich aber ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt den Vertrag neu zu verhandeln. Ich weiß daß es sich nur um ein Monat handelt, aber nachdem der Händler auch jeden Mückenschiss mit dem Rotstift bei meinem Golf abgerechnet hat müsste zumindest ein voller Tank bei der Abholung des Neuwagens drinnen sein.

Wie würdet ihr euch verhalten? Danke für euer Feedback!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SchrauberHansi schrieb am 9. März 2015 um 11:56:21 Uhr:

Also Gewissensbisse hab ich keine, im Gegenteil, wäre besser gewesen ich hätte schlussendlich noch in den Tank gepisst.

Was bist Du nur für ein armes Würstchen. :eek:

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am 3. März 2015 um 19:19

Danke, bischerl, danke!

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. März 2015 um 20:17:41 Uhr:

Das heißt, du musst nachweisen, dass ein 1 Monat älteres Fahrzeug einen geringeren Wert hat, diese Differenz kannst einfordern. Der volle Tank dürfte das bereits übersteigen.]

Vergessen wir jetzt mal die 4 oder 5 Monate und rechnen mit 4 oder 5 Jahren. Nun würden einige Leute anders denken, da es einen Wertverlust in einem Jahr gibt. Ein Wagen wird aber an dem Monat älter, in dem er zum ersten mal zugelassen wurde. (Ähnlich wie der Geburtstag eines Menschen.) Somit ist es schnuppe, ob man einen wagen von Dezember 2009 oder Januar 2010 besitzt.

Der Wertverlust in dem einen Monat, den der TE beschreibt dürfte etwas mehr sein als eine Tankfüllung. Da der TE sich aber damit zufrieden gibt würde ich an seiner Stelle aber dies aushandeln, bevor der neue Vertrag unterschrieben wird.

Zitat:

@SchrauberHansi schrieb am 3. März 2015 um 19:54:44 Uhr:

Laut ADAC Rechtsberatung wäre ein Rücktritt vom Kaufvertrag gerechtfertigt. Die Angaben im Kaufvertrag sind falsch, damit kann der Händler brausen gehen und kann mir nichts anhaben.

Frage an diejenigen, die sich damit besser auskennen: Händler stellt fest, dass der Golf einen Monat älter ist, ruft den TE an und sagt, dass der Kaufvertrag neu aufgesetzt werden muss, TE willigt ein.

Entsteht in diesen Moment nicht eigentlich ein neuer Kaufvertrag?

am 3. März 2015 um 20:40

Bei einem so jungen Auto ist es unerheblich, ob es nun 5, 6 oder 7 Monate alt ist. Der Preis bestimmt sich über km, Ausstattung und Farbe. Nicht über ein paar Tage hin oder her. Wenn der TE das nicht glaubt, kann er ja einen Gutachter mit der Preisfindung beauftragen. Das wird allerdings den Wertunterschied bei weitem übersteigen.

Wenn der Monat Unterschied das Modelljahr bestimmt, oder GENAU dann irgend ein wesentliches Update am Motor, Umweltschutz, PS-Zahl, usw. stattgefunden hat, dann sehe ich einen Grund, über den Vertrag neu zu verhandeln. Wenn nicht, vergiß es...

FG

Fußmatten, ich würde noch neue Fußmatten raushandeln ...

... evtll noch ein Duftbäumchen für den Innenspiegel ...

am 3. März 2015 um 21:48

Zitat:

@marcu90 schrieb am 3. März 2015 um 21:40:19 Uhr:

Frage an diejenigen, die sich damit besser auskennen: Händler stellt fest, dass der Golf einen Monat älter ist, ruft den TE an und sagt, dass der Kaufvertrag neu aufgesetzt werden muss, TE willigt ein. Entsteht in diesen Moment nicht eigentlich ein neuer Kaufvertrag?

Das kommt darauf an, was genau vereinbart wurde. "Neu aufsetzen" kann im Volksmund vieles heißen, ohne Details bleibt’s Stochern im Nebel.

am 3. März 2015 um 21:50

Zitat:

@azrazr schrieb am 3. März 2015 um 22:42:42 Uhr:

Wenn der Monat Unterschied das Modelljahr bestimmt, oder GENAU dann irgend ein wesentliches Update am Motor, Umweltschutz, PS-Zahl, usw. stattgefunden hat, dann sehe ich einen Grund, über den Vertrag neu zu verhandeln. Wenn nicht, vergiß es...

FG

Es geht aber um die Erstzulassung, nicht ums Bau- oder Modelljahr! Mein Zeitwagen Kia Picanto beispielsweise ist über ein Jahr älter als seine EZ …

Ja doch das Modelljahr könnte schon vom Wert sein. Es gibt bei vielen Herstellern im Laufe einer Modellperiode mehrere kleinere "Updates" (Modellpflege). Es kann also durchaus sein, das ein Fahrzeug was bspw. 09/2010 gebaut/zugelassen wurde berreits Modelljahr 2011 ist, welches kleinere Änderungen beinhaltet die im Gegensatz zum Modelljahr 2010 gar nicht so unerheblich sind. Diese kleinen Änderungen können auch verbesserte Verschleißteile sein, die dann wehniger für Defekte anfällig sind etc. Diese kleinen Änderungen können aber wieder so groß sein, das sie nicht ohne weiteres in ältere Fahrzeuge des gleichen Modells verbaut werden können. Wird jetzt wie in diesem Beispiel genannt ein Auto als 09/2010 angeboten, was ja dann teoretisch schon das bessere Modell sein sollte, dieses Auto aber nun 08/2010 und somit noch ein "altes" Modell ist, könnte das durchaus ein höherer Wertverlust darstellen. Wenn ein Kunde weiß, bei diesem Fahrzeug gab es bis 08/2010 Probleme und ab 09/2010 wurden die Probleme behoben, dann wird das ältere Fahrzeug gleich unatraktiver.

Themenstarteram 4. März 2015 um 2:49

Der Wertverlust in einem Monat ist höher als eine Tankfullung, das weiß auch der Händler und willigte sofort zu

am 4. März 2015 um 5:21

Ich wuerde dem Haendler noch deinen Verdacht mit der Steuerkette beim Golf mitteilen. So als Ausgleich fuer die Tankfuellung;)

Ansonsten hab ich von vorn bis hinten nur Kopfschuetteln fuer den TE uebrig. Und nen Golf gegen nen Focus zu tauschen, naja was solls.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. März 2015 um 21:40:22 Uhr:

Bei einem so jungen Auto ist es unerheblich, ob es nun 5, 6 oder 7 Monate alt ist. Der Preis bestimmt sich über km, Ausstattung und Farbe. Nicht über ein paar Tage hin oder her. Wenn der TE das nicht glaubt, kann er ja einen Gutachter mit der Preisfindung beauftragen. Das wird allerdings den Wertunterschied bei weitem übersteigen.

Schön, das du uns erläuterst, wie sich der Preis eines Fahrzeuges zusammensetzt. Nur interessiert hier gerade keine Sau, was der Wagen kostet. Auch ob innerhalb eines Monats ein neues Modell rausgekommen ist interessiert niemanden. Hier geht es nur um eines, den Wertverlust und dieser ist im ersten Jahr nun mal am höchsten. Hierbei merkt man nich jeden Monat, wenn man penibel ist. Hätte der TE sich einen Neuwagen gekauft, und ihn wegen unzufriedenheit einem Händler zum verkauf anbieten würde, hätte dieser wegen diesem "Altersunterschied" weniger geboten.

Also wenn mir beim Fahrzeugkauf ein Ass aus dem Ärmel rutscht, wie in diesem fall würde ich es ausspielen. Der Händler hat beim Ankauf des Wagens den rotstift angesetzt und nun setze ich den Rotstift an. Die volle Tankfüllung ist daher eine berechtigte (nicht übertriebene) Forderung. Die Zeit von der Nachverhandlung holt man dank späteren Tankstop wieder rein.

Fassen wir zusammen: Der Händler ist noch viel zu billig weggekommen, für seinen vorsätzlichen, niederträchtigen Betrugsversuch. Also ab zum Anwald (mit "d") und darauf klagen dass er die Karre wenigstens mit gutem 100 Oktan Sprit betankt und nicht mit der E10-Plörre!

Bloedbaer *der über solche Threads inhaltlich nur den Kopf schütteln kann, ihnen aber einen zugegeben hohen Unterhaltungswert beimisst.

am 4. März 2015 um 8:04

Zitat:

@MvM schrieb am 4. März 2015 um 06:23:56 Uhr:

… Hier geht es nur um eines, den Wertverlust und dieser ist im ersten Jahr nun mal am höchsten. …

Nö. Gerade um den Wertverlust geht es nicht. Es geht nur um den absoluten Fahrzeugwert eines 6 und 7 Monate alten Fahrzeugs. Und nur dessen Differenz (falls überhaupt eine besteht, was ich bezweifle) ist dem TE theoretisch als Schaden entstanden und nur um diesen Schaden kann er den Kaufpreis mindern.

Themenstarteram 4. März 2015 um 8:59

Der User MvM ist der erste der mich versteht. Als der Golf seitens des Händlers bewertet wurde ist penibel darauf geachtet worden wo er den Preis drücken kann. Vom Händlereinkaufspreis jeder Bubs den ich in den Sitz gelassen habe. Besser wäre es gewesen den Golf privat zu verkaufe, was auch problemlos funktioniert hätte. Leider aber habe ich ein mulmiges Gefühl was die Steuerkette betrifft, diese rasselt nämlich stark beim Kaltstart, ich war damit auch schon bei Vw, die sagen ist normal, was ich aber nicht glauben kann. Deswegen bin ich froh den Golf, auch mit Abschlägen abzustoßen. Ford bietet mir genau das Auto was ich brauche und hat ein besseres Preis Leistungsverhältnis als Vw. Des weiteren habe ich zu Vw kein Vertrauen mehr nach all den Kettenproblemen. Bevor der Wagen einen Motorschaden hat, stoße ich ihn ab und versuche das beste rauszuholen, wie auch der Händler. Wenn der falsche Angaben im Kaufvertrag macht muss er auch dafür geradestehen. Entweder trete ich vom Kauf zurück, was ich aber nicht will, er setzt den Kaufpreis € 200 deutlich herab oder er füllt mir bei der Übergabe den Tank an. Mit dem letzten Vorschlagen kommt er ja noch mit einem Blauen Auge davon. Geschenkt bekommt man halt nichts.

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