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Händler lehnt Gewährleistung ab, weil TÜV neu gemacht wurde

Hallo liebe Gemeinde,
Ich habe vor 18 Tagen einen Astra H Baujahr 2004 gekauft. Der Verkäufer war ein "KFZ An- und Verkauf" Händler und hat im Kaufvertrag so Klauseln wie "Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Nun ist mir vergangene Woche aufgefallen, dass die Klimaanlage nur warme Luft bläst. Laut Werkstatt ist der Kondensator defekt und muss ausgetauscht werden (undicht). Kosten 440 Euro.

Jetzt hab ich den Händler mal angerufen und dadrauf angesprochen. Seine Antwort: "ich bin noch selber mit dem Wagen gefahren und da ging die Klima. Außerdem wurde am Tag des Verkaufs auch noch extra neuer TÜV gemacht. Der Mangel wäre dort ja wohl aufgefallen."

So, jetzt meine Frage(n). Was kann ich jetzt tun wenn er sich querstellt? Er hat doch die Beweislast oder? Reicht der brandneue TÜV als Beweis, dass der Schaden erst bei mir entstanden ist?

Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!

Freundliche Grüße,
Steven

Beste Antwort im Thema

Du hast hier die volle Gewährleistung von 24 Monaten, da der Händler die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate verkürzen kann. Von seinem Recht zur Verkürzung hat der Händler aber in diesem Fall keinen Gebrauch gemacht.

Ob vor dem Verkauf eine Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt wurde, ist für die Gewährleistung vollkommen ohne Belang.

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Zitat:

Original geschrieben von andy1080


Du solltest ihm jetzt schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) den Mangel anzeigen und ihm eine Frist (ca 14Tage) zur Behebung des Mangels setzen. Wenn er das ignoriert, bleibt dir nur der Weg mit Rechtsanwalt und ggf Gericht.

Genau das, ohne Not braucht man nicht gleich zum Anwalt. Wenn er nicht anders will, dann eben notfalls mit Anwalt/Prozess, wird für den Händler nur immer noch teurer die Geschichte...

Deiner Beschreibung nach ist die Rechtslage eigentlich klar und er wird nicht um die Behebung (oder ggf. Kostenübernahme der Reparatur/Rücknahme des Fahrzeugs) herumkommen.

Recht haben und Recht bekommen ...

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