Händler Kennzeichen 06er Rote Nummer Überführungskennzeichen
Hallo, ich möchte mit ein Auto was die roten Kennzeichen (Überführungskennzeichen) 06er Händler drangeschraubt hat , mit Anhänger (Autotrailer) zugelassen ganz normale zu einem Auto fahren was ich kaufen möchte. Möchte dann das Auto was ich kaufe vorn dran machen, an dem Anhänger. Die roten Kennzeichen dran schrauben und das andere Auto mit dem ich hingefahren bin hinten auf dem Anhänger stellen und damit nach Hause fahren. Darf man das? Das heißt: erst hat das Auto vorn die 06er rote Nr dran mit leerem Trailer und dann das andere Auto die 06 rote Nr drann und mit voll beladenem Trailer-Anhänger! Darf man an überhaupt ein Anhänger dran machen wenn das Zugfahrzeug die 06er rote Nr dran hat?
Beste Antwort im Thema
Genau...und Polizisten wohnen im Kloster...🙄
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Hier geht es um die Straftat eines Kennzeichenmissbrauchs, da sollte vielleicht mit erwähnt werden, dass das Festhalten an einer eigenen Sichtweise dem Fragesteller nicht viel weiter hilft.
Kennzeichenmissbrauch ist es nicht, aber eine unzulässige Verwendung. Mögliche Folgen:
- Untersagung der Weiterfahrt (besonders lästig)
- Bußgeld 50.- €
- Entzug der Kennzeichen für den Händler
- ggf. steuerliche Folgen
Ja dann … wenn ihr eure Aussagen nicht belegen wollt, weil ihr es gar nicht könnt, dann glaubt bitte weiter an eure selbstbestrickten Weisheiten. Jeder andere darf sich gern ans Gesetz und seine Verordnungen halten und die Kennzeichen so verwenden, wie es zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Ja dann … wenn ihr eure Aussagen nicht belegen wollt, weil ihr es gar nicht könnt, dann glaubt bitte weiter an eure selbstbestrickten Weisheiten. Jeder andere darf sich gern ans Gesetz und seine Verordnungen halten und die Kennzeichen so verwenden, wie es zulässig ist.
Es ist dir doch mehrfach erklärt worden, aber du scheinst da beratungsresistent zu sein.
Kleiner Tip: ruf doch einfach bei der nächsten Polizeiautobahnstation (# findest du auf der Homepage deiner örtlichen Polizeidirektion) und stelle den Kollegen dort deine Frage.
Zitat:
Original geschrieben von cornerbackX24
… Kleiner Tip: ruf doch einfach bei der nächsten Polizeiautobahnstation (# findest du auf der Homepage deiner örtlichen Polizeidirektion) und stelle den Kollegen dort deine Frage.
Wenn deine Kollegen die gleichen falschen Infos bekommen haben wie du, bringt das keinen weiter.
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Wenn du keinen Meter von deiner Auslegung abrücken willst, weiss ich auch nicht mehr, wie ich dir helfen kann 😕
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn deine Kollegen die gleichen falschen Infos bekommen haben wie du, bringt das keinen weiter.
alle machen es falsch nur einer weiß es richtig: Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Kennzeichenmissbrauch ist es nicht, aber eine unzulässige Verwendung.
...
Stimmt, keine situative Einzelfallbetrachtung, das Selbe wie bei der unzulässigen Verwendung von Sondersignalen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
alle machen es falsch nur einer weiß es richtig: Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend ;-)Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wenn deine Kollegen die gleichen falschen Infos bekommen haben wie du, bringt das keinen weiter.
Diese "alle" behaupten etwas, was sie nicht belegen können.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wir reden von einer roten Nummer und nicht von einem Kurzzeitkennzeichen!
(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.
Steht doch auch dabei. Einfach mal lesen.
Richtig, du hast aber das Kurzzeitkennzeichen und dessen Einschränkung auf 1 Fahrzeug ebenfalls gepostet. Und es geht ja genau darum, dass immer wieder behauptet wird, es gäbe eine Einschränkung der roten Nummer auf 1 Fahrzeug und dass eine Probefahrt nur im Kreis gefahren werden darf (A nach A) und dass eine weitere Probefahrt mit vollem Hänger unzulässig sei und so weiter. Alles Dinge, die nirgends stehen.
Und weil es nicht direkt schwarz auf weiss verboten ist, ist es erlaubt ?
Ob die Rennleitung das auch so sieht, dürfte zumindest fraglich sein.
In einem Punkt bin ich sicher: Geht der TE nach einschlägiger Meinung vor, dass ein Kennzeichen auf ein Fahrzeug beschränkt ist, kann ihm keiner ans Bein pissen.
@Birscherl: De jure hast Du Unrecht. Abzustellen ist auf den Zweck der Fahrt. Das ist im konkreten Fall des TE weder eine Probefahrt noch eine Überführungsfahrt. Allerdings wird der Nachweis des Mißbrauchs extrem schwer.
Diese Quelle habe ich noch gefunden:
http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm#_ftnref2
Zitat:
Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV). Derartige Probefahrten können über eine längere Strecke erfolgen und auch auf mehrere Tage ausgedehnt werden, und es können daneben auch andere Zwecke verfolgt werden[1]. Die Fahrt muss allerdings in der Hauptsache der Erprobung des Wagens dienen
OLG Düsseldorf – Beschluss vom 26.08.1975 – StVE, § 28 StVZO, Nr. 1 m.w.N.; für die Überführungsfahrt: OLG Celle – Beschluss vom 22.02.1984 – StVE, § 28 StVZO, Nr. 3.
Dir ist klar, daß inzwischen (seit 75 / 84) die Regelungen und die Handhabung mindestens 2x verschärft wurden?
@gleiterfahrer:
Es ist nicht auf ein Fahrzeug begrenzt. Aber ein:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber ob ein rotes Kennzeichen dafür "mißbraucht" werden darf, daß du dir ein zugelassenes Zugfahrzeug sparst - das ist ne andere Frage.
Wer ein rotes Kennzeichen hat und nicht weiß, was man damit darf oder nicht darf, sollte es direkt wieder abgeben.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es ist nicht auf ein Fahrzeug begrenzt.
Sondern ?
Dass eine Privatperson ein rotes Nummernschild für mehrere Fahrzeuge verwenden kann, halte ich für ein Gerücht.