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Bei rot über die Ampel gefahren. Was erwartet mich.

Themenstarteram 10. Juni 2014 um 14:01

Hi Leute,

ich bin heute auf dem Weg zur Arbeit von einem Streifenwagen angehalten worden.

Es ist ein Herr und eine Dame von der Wasserschutzpolizei gewesen, die mir sagen, dass sie mich angehalten haben, weil ich über rot über die Ampel gefahren bin.

Ich will jetzt nicht sagen, dass es grün war, jedoch würde ich mich auch nicht dazu bekennen, dass es schon rot gewesen ist.

Die/Der Beamtin/Beamte standen hinter einem anderen Fahrzeug an einer roten Ampel in einer Querstraße zu der Straße auf der ich fuhr.

Sie waren der Meinung dass ich an (meiner) Ampel vorbeigefahren bin, als Sie schon grün hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen und frage mich ob ich zugeben würde, dass ich über rot gefahren bin. Dies hab ich nicht getan.

Ich habe meine Papiere wieder bekommen und die Info, dass ich einen Busgeldbescheid bekommen würde.

Jetzt stell ich mir die Frage, wie die Erstellung so eines Bescheids aussieht.

Einfach nur die Aussage ich wäre über rot gefahren ist doch ein wenig unzureichend, oder nicht.

Alleine die Dauer der Rotphase ist doch für die Erstellung soeines Bescheides notwendig. Wie soll das den funktionieren, auf die Aussage zweier Personen???

Was glaubt ihr was mich erwartet????

 

Gruß aus Hamburg

tik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von taktik

Es ist ein Herr und eine Dame von der Wasserschutzpolizei gewesen,

Was glaubt ihr was mich erwartet????

 

Gruß aus Hamburg

tik

Du wirst Deinen Führschein für Sportboote verlieren :D

Scherz beiseite:

http://dejure.org/gesetze/StVO/37.html

http://www.kfz.net/autorecht/bussgeldkatalog/ampel/

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Zitat:

Original geschrieben von taktik

Es ist ein Herr und eine Dame von der Wasserschutzpolizei gewesen,

Was glaubt ihr was mich erwartet????

 

Gruß aus Hamburg

tik

Du wirst Deinen Führschein für Sportboote verlieren :D

Scherz beiseite:

http://dejure.org/gesetze/StVO/37.html

http://www.kfz.net/autorecht/bussgeldkatalog/ampel/

da man nicht gestoppt hat kann man Dir nicht den qualifizierten Rotlichtverstoß nachweisen. Also bleibt es beim einfachen Verstoß: 90.- €, 1 Punkt, kein Fahrverbot.

Themenstarteram 10. Juni 2014 um 17:44

hi kai r,

was meinst du mit " da man nicht gestoppt hat"???

Die Zeit gestoppt, ob länger oder kürzer als eine Sekunde rot war. Und weil du über die arme Ampel gefahren bist, bekommst du auch noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung :D *scnr*

Zitat:

Original geschrieben von taktik

Die/Der Beamtin/Beamte standen hinter einem anderen Fahrzeug an einer roten Ampel in einer Querstraße zu der Straße auf der ich fuhr.

Sie waren der Meinung dass ich an (meiner) Ampel vorbeigefahren bin, als Sie schon grün hatte.

Aus dieser Angabe mit dem Schaltzeiten der Ampel bekommt man schon eine Zeit zusammen.

Ob das jedoch von der Genauigkeit, bzw. unter Einrechnung von Toleranzen bei der Erkennung aus reicht, um die entscheidende Sekunde beim Passieren der Haltelinie unzweifelhaft darstellen zu können, das wird vermutlich nur ein Fachanwalt Verkehrsrecht mit einem Gutachter zusammen bekommen, wenn der konkrete Tatvorwurf mit entsprechenden Zahlen vorliegt.

Da würde ich ersteinmal abwarten, ob und was da kommt. Und dann ggf. einen FA für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob man einen Rotlichtverstoß dermaßen "indirekt" (aus der Seitenstraße, wartend aber nicht messend) und trotzdem rechtssicher beurteilen kann. Lasse mich aber, wie immer, gerne aufklären.

am 10. Juni 2014 um 21:23

Sofern es nicht eine Fußgänger-Ampel war, sind es 1 Punkt und 90 Euro.

Sofern dies eine Fußgängerampel war, so wird es immer als Gefährdung geahndet, also 2 Punkte, 200 Euro Strafe und 1 Monat Führerscheinentzug.

Sofern es eine Fußgängerampel war und länger als 1 Sekunde so sind es 2 Punkte, 360 Euro Strafe und 1 Monat Führerscheinentzug (und je nach schwere bis 5 Jahre Freiheitsentzug - aber hast ja niemanden angefahren, entfällt daher).

Strafen gelten übrigens auch für Fahrradfahrer die an einer roten Ampel nicht anhalten, allerdings ist Satz niedriger...

Ab 8 Punkten mim Fahrrad kassiert kann auch Fahrradfahren verboten werden, sowie bei Alkoholfahrten mim Fahrrad. Man darf dann erst nach gewisser Sperre und MPU wieder die Erlaubnis erhalten Fahrrad fahren zu dürfen. Bei Fahren trotz Fahrradverbot drohen Freiheitsstrafen.

am 11. Juni 2014 um 3:14

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Da würde ich ersteinmal abwarten, ob und was da kommt. Und dann ggf. einen FA für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob man einen Rotlichtverstoß dermaßen "indirekt" (aus der Seitenstraße, wartend aber nicht messend) und trotzdem rechtssicher beurteilen kann. Lasse mich aber, wie immer, gerne aufklären.

Diese Vorgehensweise der "Schätzung" von Rotlichtverstößen ist doch gängige Praxis und sieht man fast jeden Tag.

Oder meinste die Rennleitung steht nur in den Seitenstraßen direkt an einer Kreuzung mit Ampel um ihr Vesper zu verzehren?

Wobei man fairerweise sagen muss, dass sie oft so "präsent" da postiert sind, dass es eigentlich nur präventiv sein kann, es sei denn ein Autofahrer ist total blind.

Beim Anblick von grün-weißen oder blau-weißen Fahrzeugen (vorzugsweise mit blauen Lämpchen auf dem Dach) am Straßenrand werden 99% aller Verkehrsteilnehmer deutlich aufmerksamer

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 6:55

Hi Leute,

danke schon mal für die zahlreichen Antworten.

[Sofern es nicht eine Fußgänger-Ampel war, sind es 1 Punkt und 90 Euro.]

Es ist keine Fußgängerampel gewesen.

 

[Diese Vorgehensweise der "Schätzung" von Rotlichtverstößen ist doch gängige Praxis und sieht man fast jeden Tag.

Oder meinste die Rennleitung steht nur in den Seitenstraßen direkt an einer Kreuzung mit Ampel um ihr Vesper zu verzehren?]

In meinem Fall ist es ja so gewesen, dass die nicht an der Kreuzung standen, um irgendwelche Kotrollen durchzuführen. Die standen hinter einem anderen Fahrzeug an der Ampel.

 

Also kann man hier nicht kontret sagen, ob es regelwiedrig ist, anhand dieses Sachverhaltes ein Bußgeld zu verhängen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von taktik

Also kann man hier nicht kontret sagen, ob es regelwiedrig ist, anhand dieses Sachverhaltes ein Bußgeld zu verhängen.

Es ist ganz konkret nicht regelwidrig, aufgrund der vorliegenden Einschätzungen ein Bußgeldverfahren zu starten.

Bei üblicher Ampelschaltzeiten innerhalb einer Ortschaft sind 3 Sekunden Pause zwischen dem Zeitpunkt, wenn einer rot bekommt, bis der Querverkehr auf Grün schaltet. Ampel schaltet von gelb auf rot, eine Sekunde rot für alle, zwei Sekunden rot-gelb und dann grün.

Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h = 13,9 m/s mal 3 Sekunden sind das 41,7 Meter, die man üblicherweise hinter der Haltelinie zurückgelegt und damit eine Kreuzung längst verlassen hat.

Geht der Querverkehr auf grün und da fährt noch einer in der Mitte der Kreuzung, gibt es nicht viele Möglichkeiten: riesengroße Monsterkreuzung, merkwürdig abweichende Schaltzeiten, sehr langsam gefahren zB. wegen Rückstau, oder bei rot rüber.

Liegen keine erkennbaren Abweichungen gegenüber einer "üblichen Kreuzung" vor, dann ist der Tatverdacht mit dem Rot-Verstoß von Grundsatz her völlig berechtigt.

Und wie so oft: Die schriftlichen Angaben der Polizisten (wo genau mit welcher Geschwindigkeit wurde man beim Umschalten auf grün gesehen) und die individuelle Situation mit Kreuzungsgröße, Schaltzeiten, ... müssen dann geprüft werden, wie weit der Vorwurf dann widerlegt werden kann. Oder es bestätigt sich, dass ein Rotlichtverstoß begangen wurde.

Eine wie auch immer "unzulässige Messmethode" liegt hier nicht vor.

am 11. Juni 2014 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von taktik

 

In meinem Fall ist es ja so gewesen, dass die nicht an der Kreuzung standen, um irgendwelche Kotrollen durchzuführen. Die standen hinter einem anderen Fahrzeug an der Ampel.

Das macht keinen Unterschied.

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 12:27

So Leute,

um alle auf dem laufenden zu halten.

Ich habe Post bekommen. Zahlen muss ich 118,50 €. 90,00 € wegen dem Vergehen, 25,00 € Bearbeitungsgebühren plus 3,50 €.

In dem Schreiben ist jetzt allerdings nichts erwähnt worden ob es nun Punkte gibt oder nicht. Das wird dann wohl Flensburg machen. Oder bekomm ich bezüglich der Punkte garkeine Informaion?

Ich bin auf jeden Fall schon mal froh, dass die meinen Führerschein nicht haben wollen. Sonst hätte ich mich noch mit Rechtsanwälten befassen müssen.

Und wie schon gesagt, würde ich jetzt auch nicht sagen, dass die Ampel grün war, aber auch nicht rot:::)))

Vielleicht kann mir ja noch jemand was zu den Punkten sagen.

Danke an alle.

bis dann erst mal.

am 3. Juli 2014 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von taktik

… Vielleicht kann mir ja noch jemand was zu den Punkten sagen.

Ist doch schon gesagt worden: 90 € + 1 Punkt.

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 12:46

Die Frage war, ob man sowas mitgeteilt bekommt.

Wäre ja schon gut zu wissen. Es macht sich ja mit Sicherheit nicht jeder bei Motortalk schlau!!

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