Händler Kennzeichen 06er Rote Nummer Überführungskennzeichen

Hallo, ich möchte mit ein Auto was die roten Kennzeichen (Überführungskennzeichen) 06er Händler drangeschraubt hat , mit Anhänger (Autotrailer) zugelassen ganz normale zu einem Auto fahren was ich kaufen möchte. Möchte dann das Auto was ich kaufe vorn dran machen, an dem Anhänger. Die roten Kennzeichen dran schrauben und das andere Auto mit dem ich hingefahren bin hinten auf dem Anhänger stellen und damit nach Hause fahren. Darf man das? Das heißt: erst hat das Auto vorn die 06er rote Nr dran mit leerem Trailer und dann das andere Auto die 06 rote Nr drann und mit voll beladenem Trailer-Anhänger! Darf man an überhaupt ein Anhänger dran machen wenn das Zugfahrzeug die 06er rote Nr dran hat?

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Genau...und Polizisten wohnen im Kloster...🙄

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Nein, ist nicht erlaubt. Das erste in keine dem Zweck der roten entsprechenden Fahrt, das zweite noch weniger. Mal abgesehen davon, dass dir der Händler die Kennzeichen gar nicht überlassen darf.

Sind das deine 06-Kennzeichen? Dann darfst du das, weil es eine Prüfungsfahrt ist, eben um den Hängerbetrieb zu testen. Musst halt beide Fahrten in den Schein eintragen.

Genau...und Polizisten wohnen im Kloster...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Genau...und Polizisten wohnen im Kloster...🙄

😕

Der vom TE beschriebene Fall fällt bei der Hinfahrt unter Prüfungsfahrt, bei der Rückfahrt unter überführungsfahrt — was ist daran auszusetzen?

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Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Genau...und Polizisten wohnen im Kloster...🙄
😕

Der vom TE beschriebene Fall fällt bei der Hinfahrt unter Prüfungsfahrt, bei der Rückfahrt unter überführungsfahrt — was ist daran auszusetzen?

Erzähl das mal den Polizisten die dich dann rausziehen, die werden dich dann schon über Probe und Überführungsfahrten aufklären :-)

Dann erklär doch mal, was daran auszusetzen ist.

Nein, darfst du nicht. Die Händlerkennzeichen sind immer an einen Zweck gebunden, d.h. ausschliesslich für Probe- oder Überführungsfahrten. In deinem Fall könntest du vielleicht auf der Hinfahrt (also mit leerem Anhänger) eine solche Fahrt glaubhaft machen (kommt auf die Kollegen an), auf der Rückfahrt keinesfalls mehr. Auf halbem Weg quasi das Fzg wechseln ist nicht erlaubt.
Wenn du schon rote Kz hast, warum nicht mit einer Zweiten Person hinfahren und die Überführungsfahrt dort beginnen oder mit der Bahn zum Verkäufer oder mit einem ordentlich zugelassenen Kfz mit Hänger und das gekaufte Auto dort aufladen (da bräuchtest du weder rote noch Kz-Kz)?

Tecci hats doch schon erklärt.....das erste ist, mit Hänger, keine Probefahrt und das zweite ist mt Auto auf dem Hänger, keine Überführungsfahrt.
Und der Händler der die 06er Nummern überläßt wird sich sehr über die Strafe freuen, wenn ihm nicht sogar die Nummern genommen werden.
Den Zirkus hab ich und mein Cheffe schon hinter uns

Ach so: ich gehe einfach mal davon aus, dass der Anhänger ordnungsgemäss zugelassen ist, weil: vorne am Zugfahrzeug das Erste rote Kz und hinten am Hänger die Zweite rote Nummer geht auch nicht. Nur falls da Unklarheiten bestehen sollten. So ein Gespann haben wir nämlich letztens kontrolliert... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von cornerbackX24


Nein, darfst du nicht. Die Händlerkennzeichen sind immer an einen Zweck gebunden, d.h. ausschliesslich für Probe- oder Überführungsfahrten. In deinem Fall könntest du vielleicht auf der Hinfahrt (also mit leerem Anhänger) eine solche Fahrt glaubhaft machen (kommt auf die Kollegen an), auf der Rückfahrt keinesfalls mehr. Auf halbem Weg quasi das Fzg wechseln ist nicht erlaubt.

Warum sollte eine überführungsfahrt eines PKW mit einem Anhänger hinten dran keine überführungsfahrt sein? Schließlich wird der PKW von A nach B überführt und gleichzeitig der Probe unterzogen, ob im Hängerbetrieb alles passt.

Es finden 2 Fahrten statt:
Die erste Fahrt ist eine Probefahrt, dafür ist die rote Nummer da
Die zweite Fahrt ist eine Überführungsfahrt, dafür ist die rote Nummer da

Das Fahrzeug wechseln ist natürlich erlaubt, genau dafür sind rote Nummern ja da. Jede Fahrt muss in den Schein eingetragen werden und gut isses.

Zitat:

Original geschrieben von Lancelot59


Tecci hats doch schon erklärt.....das erste ist, mit Hänger, keine Probefahrt und das zweite ist mt Auto auf dem Hänger, keine Überführungsfahrt.

Tecci hat etwas behauptet, ohne es zu belegen. Erklärt hat er es auch nicht. Beide Fahrten entsprechen nämlich genau dem Zweck der roten Kennzeichen: eine Probefahrt und eine Überführungsfahrt.

Wo steht denn geschrieben, dass das nicht erlaubt sein sollte?

Die Überführung des gekauften Autos ist abgedeckt. Aber nicht mit Hänger hintendran. Und die Hinfahrt wäre wohl allenfalls auf sehr kurzer Strecke mit leerem Hänger als Probefahrt auszulegen, z.B. um die AHK zu testen.

Die Hinfahrt wäre auch auf einer längeren Strecke zulässig, um bspw. das Kühlsystem im Hängerbetrieb zu testen.

Dass ein Fzg mit roten Kennzeichen keinen Anhänger ziehen darf, steht nicht im Gesetz, ist also zulässig. Oder kannst du eine Quelle nennen, nach der das verboten ist?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Warum sollte eine überführungsfahrt eines PKW mit einem Anhänger hinten dran keine überführungsfahrt sein? Schließlich wird der PKW von A nach B überführt und gleichzeitig der Probe unterzogen, ob im Hängerbetrieb alles passt.

Es finden 2 Fahrten statt:
Die erste Fahrt ist eine Probefahrt, dafür ist die rote Nummer da
Die zweite Fahrt ist eine Überführungsfahrt, dafür ist die rote Nummer da

Das Fahrzeug wechseln ist natürlich erlaubt, genau dafür sind rote Nummern ja da. Jede Fahrt muss in den Schein eingetragen werden und gut isses.

Ich habe den Sachverhalt jetzt mit allen gegebenen Fakten beurteilt und da sieht die Lage eben so aus.
Wie es sich in der Praxis darstellt, ist was anderes. Natürlich halte ich kein leeres Gespann mit Roten Nummern einfach so an, aus den von dir genannten Gründen. Befördert er jedoch eine Last, sind meines Erachtens genug Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung gegeben, sodass der dann durchaus mal kontrolliert wird. Stelle ich dann bei der Kontrolle fest, dass die Last kurz vorher noch mit den roten Kz bewegt wurde (ist ja aus dem Führerscheinheft ersichtlich) und die Kz nun auf einem anderen, nämlich dem Zugfahrzeug, befestigt sind, frage ich mal kritisch nach. Für mich liegt damit eine Zweckentfremdung vor, bedeutet ich schreibe eine Anzeige.
Der StA siehts vielleicht nicht so und stellt ein, wer weiss das schon.
Problematisch ist hier die Beweisbarkeit, genauso wie bei dem Händlerssohn, der Samstags Morgens um halb fünf vor einem Club mit nem 911 Cabrio mit roten Nummern kontrolliert wird und Stein und Bein schwört, er würde ne Probefahrt durchführen...schreibe ich auch, wird aber mit einiger Sicherheit eingestellt.

Ich verstehe halt nicht, warum man sich überhaupt in so eine Situation bringt? Einfach mit einem Kumpel hin, Nummern dran, überführen. Alles legal und man bekommt unter Garantie keine Probleme.

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