Händler Kennzeichen 06er Rote Nummer Überführungskennzeichen
Hallo, ich möchte mit ein Auto was die roten Kennzeichen (Überführungskennzeichen) 06er Händler drangeschraubt hat , mit Anhänger (Autotrailer) zugelassen ganz normale zu einem Auto fahren was ich kaufen möchte. Möchte dann das Auto was ich kaufe vorn dran machen, an dem Anhänger. Die roten Kennzeichen dran schrauben und das andere Auto mit dem ich hingefahren bin hinten auf dem Anhänger stellen und damit nach Hause fahren. Darf man das? Das heißt: erst hat das Auto vorn die 06er rote Nr dran mit leerem Trailer und dann das andere Auto die 06 rote Nr drann und mit voll beladenem Trailer-Anhänger! Darf man an überhaupt ein Anhänger dran machen wenn das Zugfahrzeug die 06er rote Nr dran hat?
Beste Antwort im Thema
Genau...und Polizisten wohnen im Kloster...🙄
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Der TE nimmt hier ja ein rotes Kennzeichen des Händlers. Für Testfahrt eben. Diese Fahrt schreibt der Händler ein, da der Händler dieses Kennzeichen von der Zulassungsstelle erhalten hat. Der Händler selbst kann damit natürlich nacheinander mehrere Fahrzeuge ausstatten. Das gilt aber nicht für den jeweiligen Testfahrer. Er kann eben nicht mal schnell das Kennzeichen des Händlers an ein anderes Fahrzeug pappen.
Wir gehen alles davon aus, dass der TE ein Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfe des Händlers ist. Damit darf er natürlich den Schein ausfüllen und beliebig viele Autos nacheinander mit den roten Kennzeichen ausstatten. Weil er ja, wie schon gesagt, den Schein auch immer mitführen muss.
Wäre er kein Mitarbeiter etc., dürfte er die Überführungsfahrt gar nicht machen.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Wir gehen alles davon aus, dass der TE ein Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfe des Händlers ist. .
Davon gehen wir eben nicht aus. Wenn der TE selbst ein Händler ist, kann er natürlich seine Nummernschilder dranpappen, wie er lustig ist, dafür sind sie da.
Frage also an den TE: Bist du der Händler bzw. ein Mitarbeiter dieses Händlers ?
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Der Benutzer eines roten Kennzeichens muss jede Fahrt sorgfältig und vollständig in den Schein eintragen,
Nö. In den Schein ist jedes Fahrzeug einzutragen, das mit den Kennzeichen versehen werden soll. Die Fahrten werden im Fahrtennachweis eingetragen, der bis ein Jahr nach der letzten Eintragung aufzubewahren ist. Sind teilweise auch ganz andere Daten, die im Schein und im Fahrtennachweis erfasst werden...
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Irgendwas beim Händler irgendwo hinschreiben zu wollen ist Käse.
Aber Hauptsache du bist
derExperte für rote Nummern und alle anderen hier haben keine Ahnung und die Polizisten hier machens sowieso falsch?
Auf Seite 5 hab ich sogar den § zitiert.
Der Händler führt extra noch nen Buch über die einzelnen Fahrten.
Fahrzeugscheinheft
ist nicht gleich den
fortlaufenden Aufzeichnungen
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „06“.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden;
die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen.
Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen
das verwendete Kennzeichen,
das Datum der Fahrt, deren
Beginn und
Ende, der
Fahrzeugführer mit
dessen Anschrift, die
Fahrzeugklasse und der
Hersteller des Fahrzeugs, die
Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die
Fahrtstrecke ersichtlich sind.Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.