Händler kauft mein Auto..."Ausschluss der Sachmängelhaftung" automatisch?

Hallo,

wir haben unseren Opel Astra H verkauft, der Käufer ist ein Händler (mit Autohaus, Opel/Nissan). Auf dem Kaufvertrag welchen er uns zugesandt hat steht aber nichts von wegen "Ausschluss der Sachmängelhaftung".

Auf Rückfrage meinte er, das es bei Händlern nicht nötig wäre ... kann man dem so glauben? Ist der "Ausschluss der Sachmängelhaftung" generell beim Ankauf von Händlern "inklusive"?

Falls ich mit der Frage hier falsch bin, bitte verschieben.

EDIT: OK, ich sehe gerade das es wahrscheinlich besser ins "Allgemeine Kaufberatung Forum" passen würde, falls ja bitte verschieben, ansonsten mache ich dort nochmal das Thema auf.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Mfg
Ben

Beste Antwort im Thema

Der Haendler oder Selbstaendiger kauft immer ohne Sachmaengelhaftung PKW`s von Privat 😉

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


und wo habe ich geschrieben, dass es §437 BGB ist?
Wo sollte es denn sonst stehen?

Warum muss es dort stehen?

Meist Du tatsächlich, dass man mit dem Spiel "Gegenfragen stellen" eine Zielorientierung erfüllt?
Lass es uns ausprobieren. 😉

Weil dort die "Rechte des Käufers bei Mängeln" geregelt sind. Ich bin der (wohl irrigen) Ansicht, dass das eine gewisse Relevanz hat.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


"Rechte des Käufers bei Mängeln"

Der §437 BGB klärt die Folgen, wenn ein Sachmangel vorhanden ist. Damit müssen paar Bedingungen erfüllt sein, um den 437 erreichen zu können und dann erst werden die dort vorhandene Rechte durchführbar.

Relevant ist das Ding schon, aber der ist nicht der alleinige und alles überstrahlende §1 der gesamten Thematik.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


....
Der §437 BGB klärt die Folgen, wenn ein Sachmangel vorhanden ist. Damit müssen paar Bedingungen erfüllt sein, um den 437 erreichen zu können und dann erst werden die dort vorhandene Rechte durchführbar....

Eben. Was ein Sachmangel ist, das steht in § 434 BGB.

Und die hier so geliebte "Sechsmonatsgeschichte" gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf, wenn also ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache (§ 90 BGB) kauft, und nur zugunsten des Verbrauchers (Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB).

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Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Viel Wind um nix. Wenn das so weiter geht dann wird demnaechst empfohlen ein autoverkauf und autokauf nur noch im beisein eines Anwaltes und eines Notars abzuwickeln. 😉
Der viele Wind wurde nur dadurch verursacht, daß beispielsweise du selber apodiktisch völlig falsches Zeug gepostet hast (hier: http://www.motor-talk.de/.../...lhaftung-automatisch-t4511662.html?...)

Viel heiße Luft könnte man sich hier sparen, wenn alle nur zu den Themen etwas schreiben würden, von denen sie auch wirklich etwas verstehen.

Hä?

Der zitierte Beitrag von Mattalf sagt doch dasselbe wie dein Beitrag oben drüber:

Gewährleistung muss ein Privatmann beim Verkauf an Gewerbe nicht extra ausschließen, das ist automatisch so.

Da muss man wohl Jurist sein, um da einen Widerspruch zu erkennen...

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Relevant ist das Ding schon, aber der ist nicht der alleinige und alles überstrahlende §1 der gesamten Thematik.

Natürlich ist §437 BGB nicht der heilsbringende Paragraph in Sachen Mängelhaftung. Aber wenn ein Sachmangel vorhanden sein sollte, verstehe ich immer noch nicht, weshalb eine Privatperson nicht gegenüber einem Unternehmer haften soll, wenn ersterer die Mängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Aber wenn ein Sachmangel ...

Du bist schon wieder beim 437 und fängst in der Mitte an.

Fange vorne an und habe erst mal einen 😉

Die Gewährleistung muß auch als Privater gegenüber einem Händler ausgeschlossen werden, sonst gilt sie voll. Der Wortlaut muß lauten:
"Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" und bloß nicht "gekauft, wie gesehen" oder ähnliches.

So, morgen wird unser Auto abgeholt, der Händler sagte er habe alles auf dem Ankaufschein ergänzt (Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung) und gut ist.

Morgen melde ich mich dann nochmal wenn alles durch ist 🙂

So, der Verkauf ging heute glatt über die Bühne, das Auto wurde abgeholt, vorher nochmal begutachtet und alle unsere Wünsche was den Ausschluss der Sachmängelhaftung betrifft wurde nachgegangen.

Alles in allem verlief es also ohne Probleme.

Ich danke allen die hier geschrieben und mir geholfen haben 🙂

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