Händler in Verzug setzen?
Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas ratlos. Wir hatten heute einen Termin bei unserem Autohändler. Bestellt wurde 12/21 und der unverbindliche LT war laut Audi Bank Q3/22 (bei den Vertragsunterlagen war sogar die Rede von 08/22). Im System vom Händler ist jedoch 10/22 als erster Termin eingetragen. (Die Infos nur am Rande, da evtl relevant)
Stand heute wurde der unverbindliche LT auf 02/23 verschoben, somit die BAFA Prämie deutlich geringer.
Ersatzmobilität wurde ausgeschlossen, dass hätte Audi wohl August aufgrund der hohen Kosten eingestellt.
Kostenlose Stornierung wäre wohl nur bis Ende dieser Woche möglich.
Mir wurden jetzt 350€ ab November (da laut denen ja erst Oktober hätte geliefert werden sollen, somit November der Folgemonat erst als Verzug gilt) bis zum Zeitpunkt der Lieferung als Entschädigung angeboten.
Wir fragen uns nun, ob wir nichtsdestotrotz noch den Händler in Verzug setzen müssen (um ggf. später rechtliche Handhabe zu haben) oder ob durch diese "Entschädigung" das unnötig ist? Und wenn ich den Händler in Verzug setze, hat das evtl unschöne Folgen für mich? (zB das der Händler den Vertrag dann seinerseits storniert o.ä.)
Wir würden über Audi finanzieren.
Ich hoffe ihr könnt meinem Wirrwarr im Kopf Folgen und etwas entwirren 😕
Danke schon mal vorab
46 Antworten
Das Gespräch mit dem RA noch im letzten Jahr war zunächst im Rahmen einer Beratung.
Für die in Kürze fällige Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an den Händler und an Audi-Leasing werde ich aber seine Dienste noch mal in Anspruch nehmen.
Wie man hier in den Foren bereits lesen konnte, stellt sich Audi ja auch nach den 4 Monaten noch quer.
Ich war beim RA und er meint, es ist sehr schwer ohne im Verzug zu setzen einen Schadenersatz zu bekommen. Man muss auch den Kleingedruckten, Allgemeingeschäftsbedingungen und so weiter …. Das habe ich All s nicht mitgehabt. Nächste Woche nochmal und dann mal sehen.