Händler in Verzug setzen?

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas ratlos. Wir hatten heute einen Termin bei unserem Autohändler. Bestellt wurde 12/21 und der unverbindliche LT war laut Audi Bank Q3/22 (bei den Vertragsunterlagen war sogar die Rede von 08/22). Im System vom Händler ist jedoch 10/22 als erster Termin eingetragen. (Die Infos nur am Rande, da evtl relevant)
Stand heute wurde der unverbindliche LT auf 02/23 verschoben, somit die BAFA Prämie deutlich geringer.
Ersatzmobilität wurde ausgeschlossen, dass hätte Audi wohl August aufgrund der hohen Kosten eingestellt.
Kostenlose Stornierung wäre wohl nur bis Ende dieser Woche möglich.
Mir wurden jetzt 350€ ab November (da laut denen ja erst Oktober hätte geliefert werden sollen, somit November der Folgemonat erst als Verzug gilt) bis zum Zeitpunkt der Lieferung als Entschädigung angeboten.

Wir fragen uns nun, ob wir nichtsdestotrotz noch den Händler in Verzug setzen müssen (um ggf. später rechtliche Handhabe zu haben) oder ob durch diese "Entschädigung" das unnötig ist? Und wenn ich den Händler in Verzug setze, hat das evtl unschöne Folgen für mich? (zB das der Händler den Vertrag dann seinerseits storniert o.ä.)
Wir würden über Audi finanzieren.

Ich hoffe ihr könnt meinem Wirrwarr im Kopf Folgen und etwas entwirren 😕

Danke schon mal vorab

46 Antworten

Ok. Na ja. Die langen Lieferzeiten sind ja bekannt. Aber ein ult hilft schon - nach 4 Monaten spätestens ist Force Majeure vorbei. Dann sind sie dran :-).
Aber bei Dir gibt es ja gar keinen Liefertermin. Dann gilt was erwartbar wäre. Also offizielle Lieferzeiten aus der presse. Aber frag mal nen Anwalt .

Zur Leasing-Bestellung gibt es doch eigentlich sofort am Bestelltag noch vom Händler die Leasing-Vertragsbestätigung.
Die erhält man (zumindest beim privaten Leasing) doch sofort, und hier ist auch i.d.R. ein unverbindlicher Liefertermin genannt (bei mir z. B. 10/2022 aus der Bestellung vom 13.10.2021).

Eigentlich sollte die Audi-Leasing der Verzug sehr wohl interessieren, denn die sind ja auch der Vertragspartner des Kunden. Der Händler ist da eigentlich nur der Mittelsmann.
Daher nach überschreiten von 6 Wochen des unverbindlichen Liefertermins die Audi-Leasing mit Setzung einer Nachfrist in Verzug setzen, den Händler aber ebenfalls zur Kenntnisnahme mit in´s Boot nehmen.
Wird während der Nachfrist nicht geliefert, kann entweder vom Vertrag zurück getreten werden, oder Audi Leasing liefert über den Händler das Fahrzeug aus und ab dem Zugang der In-Verzug-Setzung besteht Anspruch auf Schadenersatz.
Aber Achtung: als Kunde ist man verpflichtet, den entstandenen Schaden zu minimieren, daher nicht unbedingt einen Porsche Taycan mieten und davon ausgehen, dass dieser dann ersetzt wird.Entgangene BAFA-Prämie kann aber sehr wohl als Schaden geltend gemacht werden.

Gerne zieht man seitens des Händlers auch den Umstand der "höheren Gewalt" heran. Die Erklärung seitens des Lieferanten dass höhere Gewalt vorliegt gilt aber nicht pauschal aufgrund des Ukraine-Krieges. Vielmehr muss durch den Lieferanten ein Vorliegen von höherer Gewalt explizit begründet werden, warum und weshalb genau hierdurch ein Lieferverzug entstanden ist.
Halbleiterkrise und Corona können bei Bestellung in 2021 z.B. nicht als höhere Gewalt angeführt werden, da deren Umstände damals bereits hinreichend bekannt waren.

So zumindest mein aktueller Kenntnisstand, und ab 12. Dezember werde ich so vorgehen.

Man sollte dem Händler die Gelegenheit geben einen günstigen Wagen anmieten zu können. So minimiert man das Risiko, das einem fehlende Schadenminderung vorgeworfen wird.

Unser Anwalt war sich nicht sicher, ob der Händler nicht auch mit Schadensersatzpflichtig ist. Er vermittelt schließlich Autos mit Lieferzeiten. Wenn die wissentlich nicht gehalten werden können, ist er auf jeden Fall mit im Boot

Audi hat gerade mit einem wenig aussagekräftigen Formblatt einen
" Kulanzantrag auf Zuschuss zur Mobilerhaltung " übermittelt : Zusage über einen Betrag von 286.70€/Monat.
Was bedeutet das konkret ?
Wird dieser Betrag bis zur Lieferung des Q4 monatlich von Audi oder dem Händler überwiesen ??? Ohne konkrete Voraussetzungen bzw. Auflagen/Nachweise/Mietwagen-Rechnungen ? Sind damit ggf. Nachteile verbunden ? Das würde ja möglicherweise bedeuten, dass der Betrag über Monate von Audi gezahlt wird.
Dank für aussagekräftige Erläuterungen !

Ähnliche Themen

Hallo,
bei uns ähnliche Situation seit Anfang Januar. Nach Auskunft meines Händlers werden die Zahlungen beim Händler „geparkt“ und bei Bezahlung des Fahrzeuges verrechnet. Auflagen sind mir keine bekannt bzw. wurden mir keine mitgeteilt. Aktuell steht unser Q4 auf Juni 23, so dass der Betrag wohl für 6 Monate fällig wird.

Das Geld bekommst du nach der Auslieferung vom Händler überwiesen!

https://www.motor-talk.de/.../...er-in-verzug-setzen-t7345782.html?...

Dank für die Rückmeldung.
Das sind ja zwei unterschiedliche Abwicklungen. Gibt es nach dem wenig aussagekräftigen Formschreiben von Audi zusätzlich noch eine schriftliche Fixierung der Abwicklungskriterien ?

Ich hab auch nur dieses „Formblatt“ unterschrieben!

Wird dieser Betrag bis zur Lieferung des Q4 monatlich von Audi oder dem Händler überwiesen ???
-Wird vom AH per Rechnung/Gutschrift nach Lieferung als Gesamtbetrag überwiesen!

Ohne konkrete Voraussetzungen bzw. Auflagen/Nachweise/Mietwagen-Rechnungen?
-Keinerlei Nachweise nötig!

Sind damit ggf. Nachteile verbunden ?
-Nein!

Das würde ja möglicherweise bedeuten, dass der Betrag über Monate von Audi gezahlt wird.
-Ja!

Ich hoffe es genügt dir…

Der Nachteil, den man sich denken könnte: Eine eventuelle Insolvenz des Händlers. Die Wahrscheinlichkeit das "geparkte" Geld dann noch aus der Insolvenzmasse zu bekommen ist i.d.R. eher gering. Abgesehen davon, daß man dann immer noch kein Auto hat.
Reines Gedankenspiel, aber aktuell auch (leider) ein mögliches Szenario.

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ohne RA storniert und eine Bestätigung verlangt. Wie bis jetzt üblich war habe ich nur einen Anruf aber keine schriftliche Bestätigung bekommen. Laut ERGO: "gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten"

Bei mir sind es mehr als 4 Monate (UVL Kunde war August 2022), komme ich einfach aus dem Vertrag/verb. Bestellung, oder nicht, was sagt ihr dazu?? Oder verstehe ich es falsch???

 

Link: https://www.ergo.de/.../lieferfristen

1. Frage: Leasing oder Kauf/ Finanzierung?
2. Hast Du Deinen Vertragspartner schon in Lieferverzug gesetzt?

Zitat:

@fox2008new schrieb am 19. Januar 2023 um 15:06:56 Uhr:


1. Frage: Leasing oder Kauf/ Finanzierung?
2. Hast Du Deinen Vertragspartner schon in Lieferverzug gesetzt?

Der Händler hat es akzeptiert, nach über 4 Monate Wartezeit über den UVL Kunde, hat man das Recht vom Vertag/Bestellung zurückzutreten.

Es geht auch dann um einen Schadenersatz.
Hat jemand einen Schadenersatz nach dem Zurücktreten aus dem Vertrag erhalten??

Zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist es ratsam, einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen.

Ich habe mich im Dezember zum Thema anwaltlich beraten lassen, da hat mir der Anwalt erklärt, dass Schadenersatzansprüche in diesem Zusammenhang regelmäßig auch zur Klärung der Frage nach fahrlässigem Handeln des Händlers führen.

Ich habe also richtig verstanden, dass der Händler in Deinem Fall nun eigelenkt hat und den Rücktritt
akzeptiert.
War möglicher Weise im Rahmen einer Finanzierung/Leasing auch die Audi-Bank mit beteiligt, und wie war deren Reaktion, wenn ich das noch mal nachfragen darf?

Zitat:

@Onkel-Rudi schrieb am 19. Januar 2023 um 20:53:35 Uhr:


Zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist es ratsam, einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen.

Ich habe mich im Dezember zum Thema anwaltlich beraten lassen, da hat mir der Anwalt erklärt, ….
War möglicher Weise im Rahmen einer Finanzierung/Leasing auch die Audi-Bank mit beteiligt, und wie war deren Reaktion, wenn ich das noch mal nachfragen darf?

Nein, es gab keine Finanzierung.
Hast du mit RA was erreichen können, oder wird es zu einen unendlichen Prozess?

Deine Antwort
Ähnliche Themen