Händler Gewährleistung
Halli Hallo, ich hab ein paar Fragen wegen Händler Gewährleistung.
Angenommen hab ich ein Audi A6 4b 2.8 (193PS) Bj. 1998 mit 250tkm Laufleistung gekauft. Der Händler sagte vor dem Kauf der macht neuen TÜV (mit Verschleissteile) und Inspektion und gibt das Auto tip top ab. Nachher stellt sich heraus, dass ZKD undicht ist. Muss der Händler bei der Laufleistung dafür aufkommen?
Gleiche Auto hat ein Scheckheft und da steht, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist. Das steht aber einfach so da, also kein Stempel und nichts. Ich vermute, dass er das selber geschrieben hat. Was passiert wenn Zahnriemen doch nicht gemacht ist und irgendwann reißt? Haftet er dafür? Oder kann man direkt nach dem Kauf Zahnriemen prüfen lassen und dann ihm sagen, dass es doch nicht gemacht worden ist? Da aber Zahnriemen Verschleißteil ist muss er das nicht reparieren? Oder soll ich im Kaufvertrag ausdrücklich schreiben, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist?
Soo dann letzte Frage, wenn ich den Wagen abhole und sehe, dass TÜV relevante Verschleissteile nicht gemacht sind und er doch TÜV bekommen hat? Muss ich den Wagen trotzdem kaufen? Kaufvertrag gibt es aber noch nicht, nur mündliche Vertrag mit 100€ Anzahlung natürlich mit Quittung.
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Danke und Gruß...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 19:44:52 Uhr:
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) steht für Mängel oder Ursachen für Mängel welche
bei Übernahmebereits vorhanden waren.
Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden hast Du den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war. Der gewerbliche Verkäufer müsste gegenteiliges darlegen.
Ab dem 7. Monat bist Du allerdings in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.
Teile welchen dem "üblichen" Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
163 Antworten
Zitat:
@Kai70 schrieb am 24. Februar 2016 um 21:47:52 Uhr:
...nun nenne das Gesetz wodurch deiner Meinung nach dem Verbraucher beim Kauf beim Händler in dessen Geschäft ein Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Die einzigen mir aus der beruflichen Praxis bekannten Gesetze hierzu sind
§ 312b BGB = Außergeschäftsraumvertrag
§ 312c BGB = Fernabsatzvertrag (ersetzt das nicht mehr geltende Fernabsatzgesetz)
§ 481 / § 485 BGB = Teilzeit-Wohnrechtevertrag
§ 491 / § 495 BGB = Verbraucherdarlehensvertrag
§ 505 BGB = Ratenlieferungsvertrag
Sowie Versicherungsverträge und § 4 FernUSG = Fernunterrichtsschutzgesetz
(aber ich geb´s zu, ich musste auch erst in meinen Unterlagen nachsehen, um die §§ alle komplett zu kriegen 😉 )
War da jetzt der überstürze Kauf eines Autos beim Fähnchenhändler dabei, der einem dann doch nicht so ganz geheuer ist?? Nöö, ich glaub nicht 😁
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:30:51 Uhr:
http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...srecht-gebrauch-machen-so-geht-s
Ich hab woanders was anderes gelesen. Was stimmt jetzt? Wenn ich wirklich in 14 Tagen das Auto zurück geben kann dann hab ich null bedenken. 😁 Ich lass es abchecken und falls der nicht in Ordnung ist zurück geben! Das kann ich mir aber nicht vorstellen! Sonst würde das jeder machen und die Autohändler wären alle pleite 😁
Durch die Anzahlung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande gekommen.
Was mündl. vereinbart wurde ist schwer zu belegen.
Deshalb greift dann der gesetzliche Vertrag.
Mit einfach auf die Anzahlung (großzügig) zu verzichten, ist der Vertrag nicht aufgehoben.
@
Da kannst du als Käufer nur den Ball flach halten, und hoffen das der gewerbl. VK sich mit dir einigt.
Hoffnung besteht noch, dass du nur eine Quittung hast.
Das du die nicht (Dublikat) unterschrieben hast.
Ist zwar nicht legal, aber ein Druckmittel weil er sich ja laut deiner Schilderung nicht gerade "gentlemenlike" verhält.
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 24. Februar 2016 um 22:17:44 Uhr:
Durch die Anzahlung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande gekommen.Was mündl. vereinbart wurde ist schwer zu belegen.
Deshalb greift dann der gesetzliche Vertrag.
Mit einfach auf die Anzahlung (großzügig) zu verzichten, ist der Vertrag nicht aufgehoben.
@
Da kannst du als Käufer nur den Ball flach halten, und hoffen das der gewerbl. VK sich mit dir einigt.Hoffnung besteht noch, dass du nur eine Quittung hast.
Das du die nicht (Dublikat) unterschrieben hast.
Ist zwar nicht legal, aber ein Druckmittel weil er sich ja laut deiner Schilderung nicht gerade "gentlemenlike" verhält.
Genauso ist es, deswegen komm ich da so einfach nicht raus.
Ich hab ein Quittung! Hab nichts unterschrieben. Er hat auf ein Zettel 100€ Anzahlung für Audi A6 geschrieben und mit Firmenstempel gestempelt. Er hat kein Duplikat genommen.
Warum soll ich den Ball flach halten. Wenn er das nicht macht was er versprochen hat und das Auto wirklich ZKD Schaden hat dann ist er dran nicht ich!
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HiHiiiiii er hat das Fahrzeug aus seiner Liste gelöscht. 😁
Ich hatte den Inserat aber ausgedruckt. 😉
Er müsste nachweisen, dass die ZKD bei Übergabe des Fahrzeugs in Ordnung war. Nach sechs Monaten müsstest Du nachweisen, dass die ZKD bei Übergabe schon kaputt war. Eine ZKD kann durchaus mal kaputtgehen, ist aber nicht zwingend ein Verschleißteil, weil man eben keine übliche Alterstendenz angeben kann. Manche ZKD ist nach 20.000 km platt, manch andere ZKD hält 450.000 km oder praktisch "ewig". So wie eine Kupplung auch. Ist ein Verschleißteil, aber dessen Lebensdauer hängt halt auch stark von der Abnutzung oder der Dimensionierung ab.
Wenn man regelmäßig einen Rentner da dransitzen hat oder einen Wochenmarktanhänger mit so einem schmalbrüstigen Kombi zieht, bergauf Stop & Go, dann ist die Kupplung natürlich nach 50.000 km eventuell in den Fritten... unsere im Toyota ist trotz Wohnwagenbetrieb nach 300.000 km immer noch die erste und die rupft auch nicht oder irgendwie sowas.
Aber klar ist auch, dass der Verkäufer nach BGB ein Nachbesserungsrecht hat. Er ist also nicht "dran" im Sinne, dass Du nun irgendwas vom Himmel verlangen kannst, aber er hat das Vorrecht, den Mangel selbst zu beseitigen. Also nicht: Ich schleppe mal den Wagen zu Audi nach IN, zahlen tut er ja. Nein nein... so nicht.
cheerio
Also muss er aufkommen? Auch bei der Laufleistung?
Gibt es eine Liste was als Verschleiß und was als Mängel vom Gericht angesehen werden?
Hab eben gelesen, dass Nockenwellenversteller bei 5V Motoren vor allem bei Audis anfällig ist. Ist es ein Mängel oder Verschleiß?
Moin lieber Leut, ich poste es hier nochmal vielleicht kann mir Audianer auch behilflich sein. 🙂
Hier ist der ursprünglicher Thread: http://www.motor-talk.de/forum/haendler-gewaehrleistung-t5603877.html
Danke und Gruß...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi A6 4b 2.8 Händler-Gewährleistung' überführt.]
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 23:17:36 Uhr:
Also muss er aufkommen? Auch bei der Laufleistung?Gibt es eine Liste was als Verschleiß und was als Mängel vom Gericht angesehen werden?
Guckst Du:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Deine "Mängel" werden in der Merhrheit von den Gerichten als Verschleiß gesehen.
Eine Dichtung hat die Eigenschaft undicht werden zu können, deshalb wird auch die ZKD als Verschleißteil gesehen.
Auch der Zahnriemen ist ein Verschleißteil, genau deshalb schreibt der Hersteller den Tausch in Intervallen vor.
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 23:52:21 Uhr:
Hab eben gelesen, dass Nockenwellenversteller bei 5V Motoren vor allem bei Audis anfällig ist. Ist es ein Mängel oder Verschleiß?
Mensch lass das Dingen doch stehen!
Du hast schon vor dem Kauf tausend bedenken hinsichtlich dieses Autos, Scheinwerfer sind blind Bremsen defekt, Batterie kaputt, es raucht und qualmt und was weiß ich noch alles.
Dazu hat die möhre eine Viertelmillion kilometer und der Verkäufer kommt dir "komisch" vor.
Dass das ein Geldgrab wird ist hier doch so sicher wie das Amen in der Kirche.
LASS ES SEIN!
Falls es noch nicht schon erwähnt wurde: Wenn das Thermostat defekt ist, würde ich den NICHT kaufen. Zur Rep muss beim 2.8er der Keilrippen- und Zahnriemen runter, dann kannst du auch gleich alles ersetzen, musst aber mit Kosten um die 1000€, eher mehr, rechnen. Mit defektem Thermostat würd ich nicht fahren, da sind Verbräuche jenseits der 20l/100km eher normal als Ausnahme.
Also entweder, der Händler behebt das oder du lässt die Finger davon.
Das sehe ich auch so.Laß das Ding da stehen und such weiter.
Ich hab mir am Samstag einen 4f 2.4 für 9000 Euro angeschaut beim Händler,
der Wagen war gut aufbereitet von außen.
Als ich nach einer Probefahrt gefragt habe, um den Dicken zu testen wurde mir gesagt
" Es gibt nur eine Probefahrt wenn ich den Wagen zu diesem Preis kaufe "
gehts noch ?
So langsam drehen die Händler ab da draußen.
Ich hab mich in meinen Wagen gesetzt und bin gefahren.
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:20:54 Uhr:
Du kannst den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen musst aber Ausfall zahlen für jeden km den du gefahren bist.
Wo steht das? Das gilt nur bei Onlinekäufen!
Ich hab mich vertan, Aber Posts sammeln in dem man nach dem andere das klar gestellt haben immer wieder darauf zu antworten ist unnötig.