Händler Gewährleistung
Halli Hallo, ich hab ein paar Fragen wegen Händler Gewährleistung.
Angenommen hab ich ein Audi A6 4b 2.8 (193PS) Bj. 1998 mit 250tkm Laufleistung gekauft. Der Händler sagte vor dem Kauf der macht neuen TÜV (mit Verschleissteile) und Inspektion und gibt das Auto tip top ab. Nachher stellt sich heraus, dass ZKD undicht ist. Muss der Händler bei der Laufleistung dafür aufkommen?
Gleiche Auto hat ein Scheckheft und da steht, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist. Das steht aber einfach so da, also kein Stempel und nichts. Ich vermute, dass er das selber geschrieben hat. Was passiert wenn Zahnriemen doch nicht gemacht ist und irgendwann reißt? Haftet er dafür? Oder kann man direkt nach dem Kauf Zahnriemen prüfen lassen und dann ihm sagen, dass es doch nicht gemacht worden ist? Da aber Zahnriemen Verschleißteil ist muss er das nicht reparieren? Oder soll ich im Kaufvertrag ausdrücklich schreiben, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist?
Soo dann letzte Frage, wenn ich den Wagen abhole und sehe, dass TÜV relevante Verschleissteile nicht gemacht sind und er doch TÜV bekommen hat? Muss ich den Wagen trotzdem kaufen? Kaufvertrag gibt es aber noch nicht, nur mündliche Vertrag mit 100€ Anzahlung natürlich mit Quittung.
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Danke und Gruß...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 19:44:52 Uhr:
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) steht für Mängel oder Ursachen für Mängel welche
bei Übernahmebereits vorhanden waren.
Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden hast Du den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war. Der gewerbliche Verkäufer müsste gegenteiliges darlegen.
Ab dem 7. Monat bist Du allerdings in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.
Teile welchen dem "üblichen" Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
163 Antworten
Weißer Qualm kann die lange Standzeit sein, das ist für einen Moment normal. Wenn der 1-2 Stunden gefahren ist, schön warmgefahren und tendenziell stärker weiß raucht, ist die Kopfdichtung platt. Das wäre dann... doof.
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 21:15:28 Uhr:
Ja gut aber ob ein Zahnriemen 3 Jahre alt ist oder 6 Jahre kann man prüfen oder?Deckt ein privater Rechtschutz Rechtsstreitigkeiten bei so einem Fall?
1.) Woran willst Du das erkennen? Auf einem Riemen steht selten das Produktionsdatum, welches nicht gleich Einbaudatum ist, und meist nach Laufleistung ist die Schrift unleserlich geworden durch das Drüberlaufen über die Umlenkrollen. Man kann sicherlich erkennen, ob ein Riemen neu ist oder es bald hinter sich hat, dass er neu müsste. Aber mittendrin, das ist Kaffeesatzleserei... gibt ja auch optisch gute Reifen, die sind zehn Jahre alt und eigentlich zu hart...
2.) Höchstwahrscheinlich ja, aber wir wissen natürlich nicht, ob und was für eine RS-Versicherung Du hast.
cheerio
Nein. Man kann nur sehen ob ein Riemen getauscht wurde oder nicht. Man kann den zustand erkennen aber die Jahre direkt davon ablesen ist schwer.
Du kannst den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen musst aber Ausfall zahlen für jeden km den du gefahren bist.
Da hilft eigentlich nur in den sauren Apfel beißen und Zahnriemen wechseln inkl. aller Rollen. Dann hat man die Gewissheit.
Da mein Vater einen 4B hatte, weiß ich allerdings, was für eine blöde Arbeit das ist...
cheerio
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Nicht alle Fähnchenhändler sind per se schlecht. Ich habe auch schon bei einem gekauft.
Aber in einer solchen Situation ...
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 20:01:57 Uhr:
... der Typ kam mir echt sehr komisch vor ...
... kauft man dort schon mal gar nicht.
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:20:54 Uhr:
... du kannst den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen ...
Aha. Und auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich war bei drei Fähnchenhändlern. Einer davon war gut.
Das müssen dann Firmen sein, die schon länger ansässig sind. Also 20 Jahre und mehr. Die gibt's ja auch noch.
cheerio
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:20:54 Uhr:
Du kannst den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen
Ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen nach dem Fernabsatz, also Verträge per Telefon, Internet, Haustürgeschäfte...
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:30:51 Uhr:
http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...srecht-gebrauch-machen-so-geht-s
Blöd ist nur, dass die Rechtsprechung diesen Link nicht kennt.
NACHSATZ: im Klartext - das ist Quatsch. Nicht alles, war im Netz Verbreitung findet, ist wahr.
Ein Auto ist ein Verbrauchsgut somit Widerrufsrecht. Gewerblich -> Privat Widerrufsrecht.
Im link ist:
§ 355 BGB genant.
Zudem hab ich das so in wbl gelernt.
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:38:37 Uhr:
Ein Auto ist ein Verbrauchsgut somit Widerrufsrecht. Gewerblich -> Privat Widerrufsrecht.
Im link ist:
§ 355 BGB genant.
Zudem hab ich das so in wbl gelernt.
Klar doch, ... wenn der Kauf z.B. telefonisch über ein Callcenter, an der Haustüre oder online getätigt wurde ... 😁😁😁
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:38:37 Uhr:
Ein Auto ist ein Verbrauchsgut somit Widerrufsrecht. Gewerblich -> Privat Widerrufsrecht.
Im link ist:
§ 355 BGB genant.
Dann lese gleich mal den ersten Absatz erste Satz des §355 BGB:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt...nun nenne das Gesetz wodurch deiner Meinung nach dem Verbraucher beim Kauf beim Händler in dessen Geschäft ein Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Zitat:
Zudem hab ich das so in wbl gelernt.
...da hast Du aber nicht aufgepasst.
Zitat:
@där kapitän schrieb am 24. Februar 2016 um 21:16:15 Uhr:
Weißer Qualm kann die lange Standzeit sein, das ist für einen Moment normal. Wenn der 1-2 Stunden gefahren ist, schön warmgefahren und tendenziell stärker weiß raucht, ist die Kopfdichtung platt. Das wäre dann... doof.
Genau! Deswegen hab ich gefragt ob er aufkommen muss wenn ZKD hin ist? Oder sieht das Gesetzt es als Verschleiß?
Zitat:
@Raghul schrieb am 24. Februar 2016 um 21:20:54 Uhr:
Nein. Man kann nur sehen ob ein Riemen getauscht wurde oder nicht. Man kann den zustand erkennen aber die Jahre direkt davon ablesen ist schwer.
Du kannst den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen musst aber Ausfall zahlen für jeden km den du gefahren bist.
14 Tage widerrufen gilt leider nicht für Gebrauchtwagen.
Hab den Wagen nur probe gefahren mehr momentan nicht. 😁
Wenn ich ihm sage, dass ich den Wagen doch nicht möchte wird er auf jeden Fall sauer weil er das Fahrzeug momentan TÜV fertig macht und TÜV holt. Er wird mich anklagen und gewinnen weil wir mündliche Vertrag abgeschlossen haben! Und darauf hab ich kein bock 😁