Händler Gewährleistung
Halli Hallo, ich hab ein paar Fragen wegen Händler Gewährleistung.
Angenommen hab ich ein Audi A6 4b 2.8 (193PS) Bj. 1998 mit 250tkm Laufleistung gekauft. Der Händler sagte vor dem Kauf der macht neuen TÜV (mit Verschleissteile) und Inspektion und gibt das Auto tip top ab. Nachher stellt sich heraus, dass ZKD undicht ist. Muss der Händler bei der Laufleistung dafür aufkommen?
Gleiche Auto hat ein Scheckheft und da steht, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist. Das steht aber einfach so da, also kein Stempel und nichts. Ich vermute, dass er das selber geschrieben hat. Was passiert wenn Zahnriemen doch nicht gemacht ist und irgendwann reißt? Haftet er dafür? Oder kann man direkt nach dem Kauf Zahnriemen prüfen lassen und dann ihm sagen, dass es doch nicht gemacht worden ist? Da aber Zahnriemen Verschleißteil ist muss er das nicht reparieren? Oder soll ich im Kaufvertrag ausdrücklich schreiben, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist?
Soo dann letzte Frage, wenn ich den Wagen abhole und sehe, dass TÜV relevante Verschleissteile nicht gemacht sind und er doch TÜV bekommen hat? Muss ich den Wagen trotzdem kaufen? Kaufvertrag gibt es aber noch nicht, nur mündliche Vertrag mit 100€ Anzahlung natürlich mit Quittung.
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Danke und Gruß...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 19:44:52 Uhr:
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) steht für Mängel oder Ursachen für Mängel welche
bei Übernahmebereits vorhanden waren.
Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden hast Du den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war. Der gewerbliche Verkäufer müsste gegenteiliges darlegen.
Ab dem 7. Monat bist Du allerdings in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.
Teile welchen dem "üblichen" Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
163 Antworten
Leute ich würde das Auto gerne da liegen lassen aber kann ich nicht weil wir mündliche Vertrag abgeschlossen haben! Der Wagen wird gerade TÜV fertig gemacht! Der Händler hat den Inserat schon gelöscht. Ich komme da so einfach nicht raus! 🙁
Sprich doch einfach mal mit ihm. Steht wo das du das Auto kaufst? Gibt es Zeugen vom Gespräch?
Ansonsten kannst du behaupten die 100 Euro waren eine Anzahlung zur Reservierung
Zitat:
@Langhals_1 schrieb am 25. Februar 2016 um 08:18:14 Uhr:
Als ich nach einer Probefahrt gefragt habe, um den Dicken zu testen wurde mir gesagt
" Es gibt nur eine Probefahrt wenn ich den Wagen zu diesem Preis kaufe "gehts noch ?
So langsam drehen die Händler ab da draußen.
Wenn ich (hier) so lese, welche Erwartungen die "Kunden" heute haben wundert mich das allerdings nicht.
Ich habe keine Erwartung, aber ich schließe vor der Probefahrt sicherlich keine mündliche Kaufbestätigung,
so sieht das aus.
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Hab eben mein Briefkasten aufgemacht. Der Händler hat mir ein Brief geschickt. Da ist TÜV Bericht bei Dekra und Fahrzeugbrief + Fahzeugschein drin.
Ihr Fahrzeug ist ohne festgestellte Mängel.
Eine Wiedervorführung ist nicht erforderlich.
Das Fahrzeug war abgemeldet.
Die nächste Hauptuntersuchen ist fällig im Februar 2018.
Hinweise:
-Scheinwerfer Abdeckglas matt bei ausreichender Lichtstärke
-Bremsscheibe angerostet (Flugrost?)
-Auspuffanlage angerostet
-Querlenker vorn links oben erhöhtes Spielk
Wenn Dekra mit dieser Mängel TÜV vergibt weiss ich auch nicht mehr. Der hat mir die Papiere zugeschickt damit ich den Wagen anmelde. 😁
Tja ich muss es kaufen. 🙁
Zitat:
@-V6- schrieb am 25. Februar 2016 um 13:26:16 Uhr:
-Bremsscheibe angerostet (Flugrost?)
Hoffentlich.
An welcher Bremsscheibe ist denn der Rost ? Bei den Hinterrädern könnte es teuer werden, weil hier meist der Bremssattel fest ist.
Zitat:
@Raghul schrieb am 25. Februar 2016 um 13:29:45 Uhr:
Du zahlst 100€ an, und er schickt dir die Unterlagen in Original zu? Da stimmt doch was nicht.
Ja der Wagen steht 250km weit. Er hat mir die Unterlagen geschickt damit ich den Wagen anmelde und mit Schilder dahin komme. 😁
Hab eben mit ihm geschrieben. Er hat geschrieben, dass er die vordere Federn und Querlenker links oben neu macht. Er hat es geschrieben. Wenn was ist hab ich Beweis. 😁
Nur mal theoretisch
das Fahrzeug war einige Zeit abgemeldet ... bei "Nichtbetrieb" setzt JEDE Bremsscheibe Flugrost an.
Querlenker müsste man sehen, ist aber i.d.R. kein Drama
Der Rest ist vergleichsweise ... Peanuts
... und jetzt praktisch
Das wäre der erste Händler, der einem (nicht langjährigen) Kunden die Fahrzeugpapiere vor der kompletten Bezahlung und OHNE jeden schriftlichen Vertrag rausrückt. Es gab ja bisher nur die eine Quittung für die Anzahlung über 100€, in deren Besitz auch NUR der TE ist. Langsam kommen hier schon erhebliche Zweifel auf 😕
Zitat:
@-V6- schrieb am 25. Februar 2016 um 13:43:23 Uhr:
Hab eben mit ihm geschrieben. Er hat geschrieben, dass er die vordere Federn und Querlenker links oben neu macht. Er hat es geschrieben. Wenn was ist hab ich Beweis. 😁
tauscht man üblicherweise paarweise ... also L&R
Zitat:
@-V6- schrieb am 25. Februar 2016 um 13:57:48 Uhr:
Der hat S-Line Fahrwerk. Wenn die Federn neu kommen ist es dann kein S-Line Fahrwerk mehr? 😁
Wenn ich Dir ein Schokoladeneis durch ein anderes Schokoladeneis ersetze, ist es dann noch ein Schokoladeneis?
Wenn ich Dir das Schokoladeneis durch ein Erdbeereis ersetze, ist es dann noch ein Schokoladeneis?
Kommt doch logischerweise darauf an, welche (Original?)Ersatzteile verwendet werden. Somit kann die Frage nur der Händler bzw. seine Werkstatt beantworten