Händler Gewährleistung
Halli Hallo, ich hab ein paar Fragen wegen Händler Gewährleistung.
Angenommen hab ich ein Audi A6 4b 2.8 (193PS) Bj. 1998 mit 250tkm Laufleistung gekauft. Der Händler sagte vor dem Kauf der macht neuen TÜV (mit Verschleissteile) und Inspektion und gibt das Auto tip top ab. Nachher stellt sich heraus, dass ZKD undicht ist. Muss der Händler bei der Laufleistung dafür aufkommen?
Gleiche Auto hat ein Scheckheft und da steht, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist. Das steht aber einfach so da, also kein Stempel und nichts. Ich vermute, dass er das selber geschrieben hat. Was passiert wenn Zahnriemen doch nicht gemacht ist und irgendwann reißt? Haftet er dafür? Oder kann man direkt nach dem Kauf Zahnriemen prüfen lassen und dann ihm sagen, dass es doch nicht gemacht worden ist? Da aber Zahnriemen Verschleißteil ist muss er das nicht reparieren? Oder soll ich im Kaufvertrag ausdrücklich schreiben, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist?
Soo dann letzte Frage, wenn ich den Wagen abhole und sehe, dass TÜV relevante Verschleissteile nicht gemacht sind und er doch TÜV bekommen hat? Muss ich den Wagen trotzdem kaufen? Kaufvertrag gibt es aber noch nicht, nur mündliche Vertrag mit 100€ Anzahlung natürlich mit Quittung.
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Danke und Gruß...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 19:44:52 Uhr:
Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) steht für Mängel oder Ursachen für Mängel welche
bei Übernahmebereits vorhanden waren.
Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden hast Du den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war. Der gewerbliche Verkäufer müsste gegenteiliges darlegen.
Ab dem 7. Monat bist Du allerdings in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.
Teile welchen dem "üblichen" Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
163 Antworten
Mir kommt es so vor, als ob der TE unbedingt in genau dieses Fettnäpfchen treten will.
Und der Händler weiß es genau.
Da der Händler schon von sich aus das ganze Rückabwickeln wollte, weiß er ganz genau das es nicht sauber ist. Und wenn Du jetzt doch den Versprechungen "hinterherläufst" dann hast Du schon verloren.
Wenn der Händler keine Gewährleistung geben will, dann läuft das ganze doch über einen Dritten als Privatverkauf ohne Sachmängelhaftung.
Genau so wird das laufen.
Ich verstehe das immer noch nicht.
Erst ist er sich unsicher zwecks Kauf.
Dann kommen die ganzen Mängel auf'm Tisch.
Danach möchte er den Kauf rückabwickeln, der Händler sagt nein.
Dann sagt der Händler doch ja, und jetzt will er wieder kaufen.
Irgenwo muss doch da ein riesiges Ozonloch übern Wohnort sein.😁
Er hat mir Versprechungen gemacht. Ich fahr hin und schaue es mir genauer an. Wenn der Wagen keine große Probleme hat dann nehme ich es mit. Wenn nicht lasse ich es da stehen. Wenn ich es kaufen sollte dann stelle ich es mir halt vor, dass ich den Wagen von ein privat Verkäufer kaufe. Oder gibt es hier niemand der von privat ein Auto kauft?
Ich werde auf jeden Fall den Preis drücken!
Ohne Gewährleistung = weniger Geld
Ganz einfach!
Und wenn alle Stricke reißen hast du wenigstens ein Thema für einen neuen Thread. 😁
Gruß Frank,
jeder ist seines Glückes Schmied. Das gilt anders herum auch fürs Pech. 😉
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Ich frag mich immer noch, wie das ohne Gewährleistung gehen soll. Und ob der da wirklich nochmal Summen in die Reparatur steckt, naja.
Bei Gebrauchtwagenkauf hat man entweder Glück oder Pech. Wer damit nicht zurecht kommt, kauft Neuwagen oder fährt Fahrrad. 😁
Ich werde hier weiter berichten was alles passiert ist. Wünscht mir Glück. 🙂
Zitat:
@downforze84 schrieb am 1. März 2016 um 20:18:22 Uhr:
Ich frag mich immer noch, wie das ohne Gewährleistung gehen soll. Und ob der da wirklich nochmal Summen in die Reparatur steckt, naja.
Die Sachen die er repariert hat will ich definitiv sehen. Sonst kauf ich nichts!
Ohne Gewährleistung wird er auf eigene Name als Privatmann verkaufen denke ich. Ich hab heute mit mein Versicherungsmackler geredet. Er meinte, er kann machen was er will. Wenn er das Auto auf sein Hof verkauft, muss er Gewährleistung geben. Aber psssssst... 😉
Auch beim Kauf eines Neuwagens kann man Pech haben. 😁
Gruß Frank,
Hauptsache der "TE" ist am Ende zufrieden. Nur das zählt. 😉
Wenn ich mit ein Wagen Pech hab der 2300€ kostet kann ich es verkraften. Wenn aber einer bei Neuwagen Pech hat dann prost Mahlzeit. 😁
Obwohl, bei Neuwagen hat man doch Garantie?
Zitat:
@-V6- schrieb am 1. März 2016 um 20:40:45 Uhr:
Wenn ich mit ein Wagen Pech hab der 2300€ kostet kann ich es verkraften. Wenn aber einer bei Neuwagen Pech hat dann prost Mahlzeit. 😁Obwohl, bei Neuwagen hat man doch Garantie?
Schon, aber wenn du ein "Montagsauto" erwischt braucht du Garantie, Gewährleistung und ganz viel Nerven. 😁
Gruß Frank,
auch Montags ohne Montagsauto unterwegs. 😉
Zitat:
... ohne Gewährleistung wird er auf eigene Name als Privatmann verkaufen denke ich. Ich hab heute mit mein Versicherungsmackler geredet. Er meinte, er kann machen was er will. Wenn er das Auto auf sein Hof verkauft, muss er Gewährleistung geben. Aber psssssst... 😉
Pssst. Sag' Deinem Makler (oder ist er wirklich Mackler?) gelegentlich 'mal, dass die Gewährleistungspflicht des Händlers unabhängig davon gilt, ob er das Auto auf sein Hof oder auf seinem Hof oder abseits von sein Hof oder abseits von seinem Hof verkauft.
Dieser Thread hat schon einen gewissen Unterhaltungswert. Hoffentlich gibt es eine Fortsetzung.
Zitat:
@-V6- schrieb am 1. März 2016 um 21:04:57 Uhr:
Die Amis haben ein gutes Sprichwort, kennst du es?FUCK YOU 😁
Wir Moderatoren haben ein gutes Sprichwort, kennst du es?
CLOSED!