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Händler fordert Gewerbe Anmeldung wegen Rabatt

Hi,

hab ein gutes Angebot beim Händler bekommen: knapp 23% Rabatt weil ich ein Kleingewerbe vorliegen habe + kaufen wir zwei Autos in relativ kurzer Zeit. Jetzt ist so gut wie alles geklärt, jedoch fordert JETZT der Händler das ich das Auto zwingend "ausschließlich Gewerblich anmelde" damit er den Rabatt (Großkundenrabatz) halten kann. Problem hierbei ist nur, die Bank die mir einen Teil des Geldes für das Auto gibt (Kredit) fordert, dass das Auto nicht gewerblich genutzt wird.

Mein Gewerbe heißt wie mein normaler Name. Das Auto nutze ich zum Pendeln zur Arbeit.

Jetzt stellt sich mir die Frage was der Autohändler mit der Aussage "ausschließlich Gewerbliche Zulassung" will und ob das irgendwelche Probleme mit der Bank verursacht. Die Bank will als Sicherheit auch den Fahrzeugbrief.

Am Freitag will ich den Wagen zulassen und ihn am Nachmittag holen, steh aber jetzt blöd da. Gibt es überhaupt einen Unterschied im Zulassungsverfahren zwischen Kleingewerbe und Privatperson? Weiss nicht wie ich das jetzt anstellen soll, ist mein 1. Wagen.

Beste Antwort im Thema

die Frage ist ob der Händler überhaubt die Zulassung zu Gesicht bekommt.
Ein gewerbeschein muß reichen. Du meldest das Auto selber an und schickst den Breif danach direkt an die Bank. Du schraubst die Schilder beim Händler an und das wars. den KFZ-Schein bekommt der nicht unbedingt zu sehen, weshalb auch?

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Im Grunde fahre ich nur privat deshalb hab ich auch überall ausser bei der Zulassung vor auf Privat anzugeben. Wenn die Bank einen Nachweis will kann ich ihnen gerne meine Steuer zeigen wo das Auto nicht auftauchen wird. Autohändler ist in Hamburg.

Ich denke du wirfst einiges in einen Topf ... der Händler möchte halt einen Nachweis das das Auto für ein Gewerbe gekauft wird ... Steuer, versicherung geht ihn auch garnichts an... und bei Einzelunternehmen sieht man sowas auch nicht wirklich an der Adresse ... In einer Steuererklärung wird sowieso kein Auto konkret benannt, dort fließen die Kostenposten rein und ein Autohändler wird bei Steuererklärungen eh nicht durchsehen, sofern er nicht als Abendstudium Steuerberater gelernt hat... also ist das Nonsens mit der Steuererklärung...ich würde Steuerdokumente auch niemals ohne triftigen Grund an Dritte rausgeben...;)
Hast du eine USt.ID ? Damit kann man zumindest nachweisen Umsatzsteuerlich gemeldet zu sein...was ja nur beim Gewerblichen geht...
Wie du nun konkret nachweisen kannst das Auto gewerblich zu kaufen, bei einem Einzelunternehmen, wo Name = "Firma" ist mir auch nicht so klar, wenn Gewerbeschein und/oder USt.ID nicht reichen:confused:, soll der Händler dir mal sagen was er sich so vorstellt, würde mich mal interessieren..

Zitat:

@kyle.riemen schrieb am 4. Februar 2020 um 23:09:07 Uhr:


...Ich verstehe sowieso nicht warum der Händler so viel Druck mit dem Gewerbe macht, da der Rabatt sowieso meiner Meinung nach nur zustande kommt weil wir zwei Autos kaufen. Ganz am Anfang hieß es nur, er will nur den Gewerbeschein sehen, mehr nicht. Das Drama fing erst an als wir jetzt kurz vor dem Abschluss waren. Er hat mich zwei mal dran erinnert das es gewerblich zugelassen werden muss, weil er den Rabatt sonst nicht halten kann. ....

Ich muss zugeben, dass ich mich weder mit den Bedingungen von Kia noch generell mit Steuerrecht für Gewerbetreibende auskenne.

Aber: du wurdest

vor

Abschluss mehrmals auf die konkreten Bedingungen des Deals hingewiesen und jammerst jetzt rum weil du die zuvor vereinbarten Bedingungen nicht einhalten kannst. Das ist für mich sehr unverständlich.

Die versicherungseinstufung hat nix mit der Anmeldung zu tun. Der Zulassungsstelle ist das wurscht. Die unterscheiden nur zwischen lkw und PKW.

Ich habe einen Hyundai i30 gekauft, der diesen Monat geliefert wird. Ich habe Gewerbe Rabatt bekommen, der Händler wollte aber nur die Gewerbeanmeldung sehen. Zumindest bisher. Der Rabatt war zusätzlich ein oder zwei Prozent. Darauf könnte ich ggfs. auch verzichten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass jetzt noch was gefordert wird, schließlich wurde der Vertrag auf Grundlage der Gewerbeanmeldung von beiden Seiten so akzeptiert.

Der Meinung bin ich auch ... gerade bei Einzelunternehmen, wo privat Name&Adresse auch gleich Firma bedeuten kann, da wüsste ich außer GewA und USt.ID auch keine andere Möglichkeit das nachzuweisen ... Daher auch mein vorherige Nachfrage beim Te, er kann beim Verkäufer mal nachfragen, was er den konkret als Nachweis sehen möchte, wenn dem verkäufer diese beiden Varianten nicht ausreichend sind??

stell Dir vor die Privatadresse ist auch gleich der firmenadresse (Steuerberater mit Büro im haus oder Fliesenleger ohne Werkstatt etc.). In der Anmeldung siehst Du nur die adresse nix weiter und eben ob es ein LKW oder PKW ist aber sonst nix.. und LKW / PKW sagt ja nix über die gewerbl. Nutzung aus.

Zitat:

@tartra schrieb am 5. Februar 2020 um 18:08:19 Uhr:


...
Hast du eine USt.ID ? Damit kann man zumindest nachweisen Umsatzsteuerlich gemeldet zu sein...was ja nur beim Gewerblichen geht...
...

USt.-ID gibt es selbstverständlich auch ohne Gewerbe. Bin Freiberufler, wie viele 1000 andere auch, also kein Gewerbe, trotzdem USt.-ID Nummer vorhanden.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 6. Februar 2020 um 11:34:58 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 5. Februar 2020 um 18:08:19 Uhr:


...
Hast du eine USt.ID ? Damit kann man zumindest nachweisen Umsatzsteuerlich gemeldet zu sein...was ja nur beim Gewerblichen geht...
...

USt.-ID gibt es selbstverständlich auch ohne Gewerbe. Bin Freiberufler, wie viele 1000 andere auch, also kein Gewerbe, trotzdem USt.-ID Nummer vorhanden.

Laut Definition evtl. nicht soooo korrekt, für mich gehören Freiberufler, Freelencer und wie die Scheinselbstständigen/Einzelkämpfer noch so bezeichnet werden

:D:D

auch zur gruppe Business / Gewerbe ...

Also der normale Angestellte, Arbeiter, Beamte oder Hartzer

:D

ohne Nebeneinkünfte wird wohl eher weniger eine USt-ID haben ....

;)

Egal ... würde ich einen Gewerberabatt einräumen und einer zeigt mir GewA und/oder USt-ID wär der Drops für mich gelutscht ...check ... Gewährleistung gibt es dann aber auch nicht ...

:D:D

Ob der Wagen gewerblich oder privat zugelassen wird, hat keinen Einfluss auf die Verbraucherrechte. Diese ergeben sich aus dem Kaufvertrag. Ich kann hiern och nicht erkennen, dass der TE den Wagen als gewerbetreibender gekauft hat.
Zum Thema Bank/Kreditvertrag: der vom TE zitierte Satz schreibt eine private Nutzung vor. Schön und gut, aber auch das hat nichts damit zu tun, ob ich den Wagen auf ein Gewerbe oder mich als Privatperson zulasse. Ich kann auch ein gewerblich angemeldetes Fahrzeug ausschließlich privat nutzen. Ggf. müsste ich dann halt die rein private Nutzung ggü. der Bank nachweisen, aber das ist eine andere Baustelle.
Wird der Bank der Fahrzeugbrief übersendet? Wenn nicht wird die auch nicht erfahren, wie der PKW zugelassen ist. Dann bekommt die ja "nur" den Kaufvertrag zu Gesicht.

theoretisch kann ich sowohl mit nem 40 Tonner bei ALDI meine privaten Wochendeinkäufe machen als auch mit meinem privaten Twingo zur Baustelle fahren.

Das eine ist die Zulassung, das andere die Nutzung. Ob ich das Auto ausschließlich für Gewerbe oder priavt nutze kann kein Händler vorschreiben. Das Einzige Problem was es geben könnte wäre das Einkommensteuerproblem. Aber das geht nur das Finanzamt etwas an.

Bei einer Personengesellschaft (keine GmbH oder sowas) ist privat und gewerblich eh nicht immer 100% zu trennen. Die Einnahmen und Ausgaben laufen eh steuerlich in den selben Topf.

Bei einem normalen PKW, den Du ja kaufst, gibt es da eigentlich keine Probleme: Dem Händler zeigst Du den Gewerbeschein und für die Bank fährst Du das Auto eben privat.
mal ne Frage zur Verdeutlichung: Sind eigentlich Fahrten zur Arbeitsstätte (Werkstatt) privat oder gewerblich wenn man den Kofferraum mit "Klamotten" voll hat die man zum Kunden bringen will?
daran siehst Du das man das als selbständiger eben nie trennen kann.

Ayeyey... gewerblich und privat ist stets akkurat getrennt bzw. zu trennen. Da wird nichts in einen Topf geworfen!
Ob eine Fahrt privat oder gewerblich ist, ist auch klar definiert und nicht vom Beladezustand des Kofferraums abhängig

Manchmal hast Du ja ganz vernünftige Ansichten, aber hier eben nicht.

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. Februar 2020 um 13:14:49 Uhr:


Ayeyey... gewerblich und privat ist stets akkurat getrennt bzw. zu trennen. Da wird nichts in einen Topf geworfen!
Ob eine Fahrt privat oder gewerblich ist, ist auch klar definiert und nicht vom Beladezustand des Kofferraums abhängig

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 6. Februar 2020 um 13:41:58 Uhr:


Manchmal hast Du ja ganz vernünftige Ansichten, aber hier eben nicht.

Ich bezog mich in erster Linie auf diese Aussage:

"Bei einer Personengesellschaft (keine GmbH oder sowas) ist privat und gewerblich eh nicht immer 100% zu trennen. Die Einnahmen und Ausgaben laufen eh steuerlich in den selben Topf."

Das hätte ich noch dazusagen sollen.

Wenn ich jetzt Ersatzteile hole und noch nen Umweg mache, weil Sohnemann eher Schulschluss hat, dann ist das ne private Dienstfahrt.
Ironie kann vorhanden sein. :-)

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