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Händler fordert Gewerbe Anmeldung wegen Rabatt

Hi,

hab ein gutes Angebot beim Händler bekommen: knapp 23% Rabatt weil ich ein Kleingewerbe vorliegen habe + kaufen wir zwei Autos in relativ kurzer Zeit. Jetzt ist so gut wie alles geklärt, jedoch fordert JETZT der Händler das ich das Auto zwingend "ausschließlich Gewerblich anmelde" damit er den Rabatt (Großkundenrabatz) halten kann. Problem hierbei ist nur, die Bank die mir einen Teil des Geldes für das Auto gibt (Kredit) fordert, dass das Auto nicht gewerblich genutzt wird.

Mein Gewerbe heißt wie mein normaler Name. Das Auto nutze ich zum Pendeln zur Arbeit.

Jetzt stellt sich mir die Frage was der Autohändler mit der Aussage "ausschließlich Gewerbliche Zulassung" will und ob das irgendwelche Probleme mit der Bank verursacht. Die Bank will als Sicherheit auch den Fahrzeugbrief.

Am Freitag will ich den Wagen zulassen und ihn am Nachmittag holen, steh aber jetzt blöd da. Gibt es überhaupt einen Unterschied im Zulassungsverfahren zwischen Kleingewerbe und Privatperson? Weiss nicht wie ich das jetzt anstellen soll, ist mein 1. Wagen.

Beste Antwort im Thema

die Frage ist ob der Händler überhaubt die Zulassung zu Gesicht bekommt.

Ein gewerbeschein muß reichen. Du meldest das Auto selber an und schickst den Breif danach direkt an die Bank. Du schraubst die Schilder beim Händler an und das wars. den KFZ-Schein bekommt der nicht unbedingt zu sehen, weshalb auch?

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Zitat:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 6. Februar 2020 um 13:41:58 Uhr:


Manchmal hast Du ja ganz vernünftige Ansichten, aber hier eben nicht.

Ich bezog mich in erster Linie auf diese Aussage:
"Bei einer Personengesellschaft (keine GmbH oder sowas) ist privat und gewerblich eh nicht immer 100% zu trennen. Die Einnahmen und Ausgaben laufen eh steuerlich in den selben Topf."
Das hätte ich noch dazusagen sollen.

ich spreche ausschließlich von der Einkommensteuer! Da gibt es eben die verschiedenen Einkunftsarten und die werden alle zusammen in einen Topf geworfen und am Ende versteuert. das meinte ich damit.

Ob Du nun Mieteinnahmen aus einer Wohnung hast, Angestellter einer Firma bist und noch zusätzlich ein Kleingewerbe. Die werden zwar einzeln ermittelt aber zur Ermittlung der Steuer wird alles zusammengerchnet. das meine ich.

Und wie oft hat der Selbständige nur 1 Auto mit dem er Kunden besucht und eben zum Einkaufen fährt. Wo will man da eindeutig trennen? dafür gibt es ja so Pauschalen wie die 1% Regelung.
Noch mehr Details bitte beim Steuerberater erfragen.

Zitat:

Wo will man da eindeutig trennen?

Im Fahrtenbuch. Die 1% dienen dahingehend lediglich einer Prozessvereinfachung, damit man eben nicht jede Fahrt einzeln nachhalten muss. Das geht aber ohnehin zu weit, da das überhaupt nichts mehr mit der Frage des TE zu tun hat.

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