Hab mein altes Fahrzeug mit weniger KM gefunden!!!

Audi A6 C5/4B

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Audi A6 2,5 TDI gehabt.
Da ich sehr viel im Aussendienst unterwegs bin, hatte ich ruckzuck sehr hohe km-stände auf dem Tacho... vor 1,5 Jahren habe ich dieses Fahrzeug nun verkauft mit ca. 280000 km.
Heute habe ich mein Fahrzeug wieder bei einem grossen Internetautomarkt wieder entdeckt... und haltet euch fest... mit 195000 km!!!
Eine Verwechslung ist wirklich unmöglich da es immernoch die selben kratzer und beulen an der selben stelle hat wie vor 1,5 jahren!!! Es ist mein altes Auto!!! Mit der selben Farbe, selben EZ, selben Extras, sogar den alten Fussmatten!!!
IRGENDWIE BIN ICH STINKSAUER!!!
Da mein Vater eigentlich ein grösseres Fahrzeug braucht bin ich wirklich kurz davor das Auto zu kaufen und auf dem Kaufvertrag die KM-Leistung dokumentieren zu lassen.
Dann zum Freundlichen und ne alte Rechnung vor 2 Jahren raussuchen lassen.... Bereits da hatte das Auto weit über 200000 km auf der Uhr...
Dann zum nächsten Rechtsanwalt und den Händler wegen Betruges verklagen!!!
Welche Chancen habe ich bezüglich Wertminderung???? Welche Chancen wegen Schadensersatz??? Hat irgendjemand erfahrung???

Danke im Voraus!!!

Beste Antwort im Thema

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Audi A6 2,5 TDI gehabt.
Da ich sehr viel im Aussendienst unterwegs bin, hatte ich ruckzuck sehr hohe km-stände auf dem Tacho... vor 1,5 Jahren habe ich dieses Fahrzeug nun verkauft mit ca. 280000 km.
Heute habe ich mein Fahrzeug wieder bei einem grossen Internetautomarkt wieder entdeckt... und haltet euch fest... mit 195000 km!!!
Eine Verwechslung ist wirklich unmöglich da es immernoch die selben kratzer und beulen an der selben stelle hat wie vor 1,5 jahren!!! Es ist mein altes Auto!!! Mit der selben Farbe, selben EZ, selben Extras, sogar den alten Fussmatten!!!
IRGENDWIE BIN ICH STINKSAUER!!!
Da mein Vater eigentlich ein grösseres Fahrzeug braucht bin ich wirklich kurz davor das Auto zu kaufen und auf dem Kaufvertrag die KM-Leistung dokumentieren zu lassen.
Dann zum Freundlichen und ne alte Rechnung vor 2 Jahren raussuchen lassen.... Bereits da hatte das Auto weit über 200000 km auf der Uhr...
Dann zum nächsten Rechtsanwalt und den Händler wegen Betruges verklagen!!!
Welche Chancen habe ich bezüglich Wertminderung???? Welche Chancen wegen Schadensersatz??? Hat irgendjemand erfahrung???

Danke im Voraus!!!

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Zitat:

Original geschrieben von A6-4,2-V8

Ich sehe es genau, in Deutschland hat der Gauner doch das Recht auf seiner Seite. Bringste einen um, kein Problem schwere Kindheit, machste ein bischen Betrug beim Autokauf kein Ding. Der Preis ist ja höher und somit musste als Gewerbetreibender wieder etwas mehr Steuern zahlen wird quasi geduldet.

Wobei du dich nie, aber nie erwischen lasse solltest ist Steuerhinterziehung oder ähnliches Veruntreuen was dem "Staat zusteht". Das wirste ganz oben auf die Liste gesetzt.

Recht hast Du.

Zitat:

Original geschrieben von A6-4,2-V8
Wobei du dich nie, aber nie erwischen lasse solltest ist Steuerhinterziehung oder ähnliches Veruntreuen was dem "Staat zusteht". Das wirste ganz oben auf die Liste gesetzt.

Genau DAS ist die TRAURIGE WAHRHEIT !

Ne ne (klopf auf Holz) wir waren bis jetzt anständig, aber der Eindruck entsteht wenn du die Liechtenstein Affäre betrachtest. Ich meine einige wenige die Ihr Geld in Sicherheit bringen gibt es immer, aber der Staat sollte sich doch fragen warum es soviele tun.
Gehört zwar nicht ganz zum Thema aber musste mal raus

Irgendwie glaube ich dass ihr recht habt.... Welche Wertminderung soll ich denn in Anspruch stellen??? Glaub das war gestern eine Kurzschlussreaktion und ich hab mich so drüber aufgeregt dass ich das erst einmal mit euch teilen wollte.
Werd nun mal überlegen was ich noch mache.
Ob es wirklich mein Auto ist ist keine Frage mehr... Es ist mein alter Dicker!!!

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kannst Du mal einen Link reinstellen?

Zitat:

Original geschrieben von Boerek


Irgendwie glaube ich dass ihr recht habt.... Welche Wertminderung soll ich denn in Anspruch stellen??? Glaub das war gestern eine Kurzschlussreaktion und ich hab mich so drüber aufgeregt dass ich das erst einmal mit euch teilen wollte.
Werd nun mal überlegen was ich noch mache.
Ob es wirklich mein Auto ist ist keine Frage mehr... Es ist mein alter Dicker!!!

Anzeige kannste immer machen, bewirkt zumindest ein mulmiges Gefühl bei den "Drehern"..

Zitat:

Original geschrieben von Boerek


Irgendwie glaube ich dass ihr recht habt.... Welche Wertminderung soll ich denn in Anspruch stellen???

Lass' es!! Es bringt Dir nur reichlich Ärger und Du wirst sehr wahrscheinlich vor Gericht ziehen müssen, um das Durchzuziehen. Dann fragt Dich der Richter, warum Du den denn gekauft hast, wenn Du das alles schon gewusst hast...

Und: Im Zweifel haste nur den Anspruch, den Wagen gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben.

Nochmal: lass' es! Du weisst nicht, was mit dem Wagen inzwischen gedreht wurde!!!

Zitat:

Original geschrieben von Hesse89


Wobei du dich nie, aber nie erwischen lasse solltest ist Steuerhinterziehung oder ähnliches Veruntreuen was dem "Staat zusteht". Das wirste ganz oben auf die Liste gesetzt.

Warum? In Deutschland kann man locker 1,6 Millionen Euro Steuern hinterziehen und muss nicht mal in den Knast... während kleine Betrüger im 5 stelligen Bereich eingelocht werden...

😠

Schick ihm einfach einen anonymen Hinweis, dass er "unter Beobachtung" steht, erstatte erstattet wg. Verdacht auf Betrug bzw. mindestens unlauteren wettbewerb (das ist es nämlich, wenn er das Fzg. so inseriert) - oder beides 🙂

Aber mach was. Nichtsmachen geht auch nicht - wenn die Sache schon so eindeutig ist!

Wieso geht Ihr davon aus, dass der jetzige Inserent und Verkäufer der "Rosstäuscher" ist ? - evtl. wurde der ja auch schon beschissen !

Informiere den Verkäufer das Du das Auto kennst und genau weißt, dass der Wagen mehr als 280000 gelaufen hat - mal sehen wie der reagiert. Egal ob er der Tachodreher ist oder selber getäuscht wurde - Er muss etwas unternehmen und weiß auch im Falle das Er selber dran gedreht hat, dass die Welt sehr klein ist.

Mit Anzeigen würde ich vorsichtig sein - das kann auch in einem Konter wegen "Übler Nachrede oder Geschäftsschädigung" enden.

Zitat:

Original geschrieben von Q-4.2



Zitat:

Original geschrieben von Boerek


Irgendwie glaube ich dass ihr recht habt.... Welche Wertminderung soll ich denn in Anspruch stellen???
Lass' es!! Es bringt Dir nur reichlich Ärger und Du wirst sehr wahrscheinlich vor Gericht ziehen müssen, um das Durchzuziehen. Dann fragt Dich der Richter, warum Du den denn gekauft hast, wenn Du das alles schon gewusst hast...

Und: Im Zweifel haste nur den Anspruch, den Wagen gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben.

Nochmal: lass' es! Du weisst nicht, was mit dem Wagen inzwischen gedreht wurde!!!

Was willst Du denn anzeigen? Dass ein Auto falsch inseriert wurde!???

Ja; das mit der Anzeige kann man auch später noch machen.
Wg. übler Nachrede kann da nix passieren, weil die Anzeige ja keine öffentliche Publikation ist sondern zunächst ein Prüfverfahren anstößt.
In jedem Fall ist das bewerben des Fahrzeuges mit falschen km-Angaben (auch dann, wenn der Tacho was anderes zeigt) ein Verstoß gg. diverse Vorschriften, soweit der Nachweis, dass es ein Irrtum war, nich geführt werden kann. Vor allem dann, wenn es ein Händler ist.

Aber wurscht.

Aber auf jeden Fall den Verkäufer kontaktieren - wie der Dottore schon schrieb - vielleicht ist er selbst angesch... worden - was aber auch nicht für die Kompetenz des Händlers spricht.
Wer hier nichts unternimmt, hat eigentlich auch ein bissl selbst Schuld, wenn ihm selbst mal eine "gedrehte" Kiste angedreht wird....

@TE: Deinen ursprüngichen Plan wirst du kaum durchbringen, da du wissentich den Vertrag so eingegangen bist, sprich, es war dir bewusst, dass das Auto über 280.000km drauf hat und du das Auto somit auch so kaufst...

Ich würde ihm einfach mal einen kleinen Tipp geben oder besser so tun als wärst du interessiert und mal fragen ob die Km echt sind und dich amüsieren. Kannst dir auch eine Tüte Popcorn kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von A6 Quattro



Zitat:

Original geschrieben von Q-4.2


Lass' es!! Es bringt Dir nur reichlich Ärger und Du wirst sehr wahrscheinlich vor Gericht ziehen müssen, um das Durchzuziehen. Dann fragt Dich der Richter, warum Du den denn gekauft hast, wenn Du das alles schon gewusst hast...

Und: Im Zweifel haste nur den Anspruch, den Wagen gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben.

Nochmal: lass' es! Du weisst nicht, was mit dem Wagen inzwischen gedreht wurde!!!

Was willst Du denn anzeigen? Dass ein Auto falsch inseriert wurde!???

Huh? Ich hatte im zitierten Text nix von Anzeige geschrieben, nur vom Autokauf abgeraten.

Zitat:

Original geschrieben von Q-4.2



Zitat:

Original geschrieben von A6 Quattro


Was willst Du denn anzeigen? Dass ein Auto falsch inseriert wurde!???

Huh? Ich hatte im zitierten Text nix von Anzeige geschrieben, nur vom Autokauf abgeraten.

Sorry, hab den "Falschen" zitiert 🙂

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