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Hab falsch getankt, muss ich das im Kaufvertrag angeben

Audi A4 B8/8K

Hallo,

habe meinem A4 2,0 TDI (2013, 55.000km) dummerweise Benzin statt Diesel in den Tank geschüttet und zwar bis zum Ende, d.h Tank war vorher fast leer.

Bevor jetzt alle lachen....(würde ich auch), bin im Moment total im Stress, teilselbständig und Muter schwer krank, der Tag müsste 30 Stunden haben, da ist man schon mal abgelenkt, insbesondere, wenn man die letzten Tage immer mit dem Benziner der Frau unterwegs war.

Bin dann losgefahren und nach 800m, wollte gerade eh anhalten, klang der Motor seltsam. Motor sofort aus, gar nicht mehr in die Parklücke und da hab ich auf die Tankquittung geschaut und alles war klar.

Auto abschleppen lassen und in der freien Werkstatt hat man das Super rausgemacht, die Einspritzanlage mit Diesel gefüllt und jetzt läuft er wieder.

Der Automechaniker sagte mir, ich solle das Auto so schnell wie möglich verkaufen, denn auch wenn er jetzt einwandfrei laufen würde, wären vielleicht schon Schäden an der Hochdruckpumpe entstanden, die Erfahrungsgemäß nach 3 - 6.000 km zum Totalausfall der Einspritzanlage führen könnten und dann kämen rund 5.000 Euro Reparaturkosten auf mich zu.
Ich könnte natürlich auch Glück haben und nix würde passieren......

Er meinte am besten bei einem Händler in Zahlung geben, da müsste ich - entgegen einem Privatverkauf - die "Panne" nicht angeben. Bei einem Privatverkauf müsste ich das falsche betanken angeben, da dahinter ein erheblicher versteckter Mangel sein könnte, von dem ich ja wüsste.

Bei einem Händler wird unterstellt, dass er das Auto fachmänisch begutachtet und dem Händler dabei i.d.R. mehr auffallen würden als einer Privatperson. Der Händler sei also durch sein Fachwissen in einer besseren Position und man müsse ihm deshalb nicht alles sagen.

Ist das So?

Kennt da jemand zufällig einen entsprechenden Fall?

PS.:
An die Gutmenschen, die jetzt auch sicher sagen, man darf auch keinen Autohändler be......

Ich bin 55, habe schon etliche Autos bei Händlern gekauft, habe mich schon dutzendmal mit Händlern über verstekte Mängel und sichtbare Mängel gestritten, mit Garantieversicherungen und und und. Habe mir bei Leasingrückgaben jeden Fliegenschiss anrechnen lassen müssen u.s.w.
Dazu kommen noch die leiben Zeitgenossen, die einem mit Einkaufswagen den Lack ruinieren und dann abhauen oder, wie erst vor drei Wochen, meiner Frau ins gepatrkte Auto fahren, 2.500 Euro Schaden und ebenso einfach abhauen. Wieso soll ich es dann bitte nicht verschweigen - sofern ich es nicht sagen muss?

Beste Antwort im Thema

Du hast dir deine gewünschte Antwort doch schon selbst gegeben, und erwartest jetzt eine Absolution der Motortalk- Gemeinde. Ich würde sowas vorsätzlichen Betrug nennen... auch wenn es einen Autohändler betrifft.
Möchtest Du als Selbstständiger auch so behandelt werden ?
Es war deine Fehlentscheidung die Karre falsch zu betanken, also steh auch zu den Konsequenzen.

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By the way:
Wenn das Fahrzeug tatsächlich von 2013 ist, dann ist es mit einem Fehlbetankungsschutz ausgestattet. Spätestens beim Einführen der Zapfpistole hätte man merken müssen dass hier etwas nicht stimmt. 😉

Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 1. Juni 2017 um 13:52:53 Uhr:


By the way:
Wenn das Fahrzeug tatsächlich von 2013 ist, dann ist es mit einem Fehlbetankungsschutz ausgestattet. Spätestens beim Einführen der Zapfpistole hätte man merken müssen dass hier etwas nicht stimmt. 😉

hab ich mir auch die ganze Zeit schon gedacht.
Diesel in Benziner dürfte bei einigermaßen modernen Autos so gut wie ausgeschlossen sein, da gibts ja auch keinen Fehlbetankungsschutz, aber umgekehrt war ich mir nicht sicher.

Das gilt beim Benziner. Bei mir passt der Zapfhahn vom Diesel nicht rein. Umgekehrt schon.

So ist es - Poka Yoke geht hierbei nur in eine Richtung 🙂.

Zitat:

@pb.joker schrieb am 1. Juni 2017 um 15:15:36 Uhr:


So ist es - Poka Yoke geht hierbei nur in eine Richtung 🙂.

Hätte man mal besser nen BMW gekauft... 😉

Also liebe Leute,

hier gibt es keinen Grund sich aufzuregen.

Ich habe eine (juristische) Frage gestellt, mehr nicht. Ich habe genug Lebenserfahrung, um für mich allein die Entscheidung zu treffen, ob ich in einem möglichen Rechtsgeschäft meinem Vertragspartner etwas sage, was ich evtl. - rechtlich betrachtet - nicht sagen muss, oder nicht.

Moral ist m. E. was für Träumer oder Idealisten.

An audijazzer:
Danke für die links, ich habe das aufmerksam gelesen, insbesondere die Passagen wo davon die Rede ist, das regelmäßig davon ausgegangen wird, dass ein Händler gegenüber einer Privatperson "überlegen" ist und ihn mehr Pflichten treffen.
Oder auch, dass die Hinweise zur arglistigen Täuschung überwiegend Rechtsgeschäfte zwischen Privatleuten betreffen.

Zitat:
"Grundsätzlich ist es erst einmal Aufgabe des Käufers, sich die für ihn relevanten Informationen über den Kaufgegenstand zu verschaffen. Eine Täuschung kommt somit nur dann in Betracht, wenn es um Umstände geht, die der Käufer nicht wissen kann oder die so ungewöhnlich sind, dass er keinen Anlass hatte, darüber Fragen zu stellen."

Also:
Falsch tanken kann passieren. Das weiß auch ein Händler. Ist das jetzt so ungewöhnlich, dass er nicht danach fragen muss?
Eine Privatperson muss sicher nicht danach fragen, aber ein Händler ist hier einer Privatperson klar überlegen. Wenn der Händler jetzt nicht fragt, ist er dann selber schuld, oder nicht? Nur darum geht es hier.
Der Händler stellt das Auto auf die Bühne, prüft den Lack mit Speziallampen und liest die entsprechenden elektronischen Speicher aus. Das alles kann eine Privatperson i.d.R. nicht. Also wenn der so aufgestellt ist, so viel Fachwissen hat, dann weiß der auch was eine falsche Betankung anrichten kann. M.E. ist er selbst schuld wenn er die Frage nicht stellt.

Jeder hat sein eigenes Gewissen und muss selbst Entscheiden wie er handelt. Nochmal, wo ist bei VW die Moral Käufer in den USA großzügig zu entschädigen und in Europa nicht. Die haben keine Moral, die halten sich an die gesetzlichen Regeln. Wenn ich mich jetzt genauso verhalten will, mich nämlich an die Regeln halten, dann bin ich das A...., oder wie?

Also das verstehe wer will, ich nicht.

Ein Fehlbetankungsschutz für Dieselautos ist technisch möglich, hat meiner aber nicht.
Andere Hersteller sind da besser.....

Es soll wohl auch einen zum Nachrüsten geben, der vom ADAC empfohlen wird.

Zum Wertverlust:
Sicher, der Wertverlust, ist erheblich, aber das weiß ich erst, wenn mir ein konkretes Angebot vorliegt.
Daher ja meine Frage:
Wenn ich rechtlich verpflichtet bin, gegenüber einem Händler von mir aus auf die Fehlbetankung hin zu weisen, dann kommt ein Verkauf eh nicht in Frage.
Bin ich dazu nicht verpflichtet, werde ich dies auch nicht tun.
Wenn dann das Angebot vorliegt, kann ich immer noch entscheiden, ob weiterfahren mit dem Risiko eines drohenden Defektes wirtschaftlicher ist oder nicht.

VW und Audi wussten auch, dass die Software manipuliert ist. Haben die mir das beim Kauf gesagt? Haben die mir gesagt, dass mein Auto durch den Betrug jetzt weniger wert ist?

Alle betroffenen Autobesitzer in Europa sind die doofen. Aber die Aktionäre werden im Zweifel entschädigt, weil die Pressemitteilung über den Abgasbetrug 5 Minuten zu spät veröffentlicht wurde.

Bitte, bitte komme mir keiner mehr mit Moral. Ich verkaufe garantiert nicht an eine Privatperson, sondern nur an einen Händler im Tausch gegen einen anderen.

Zitat:

@Dix01 schrieb am 01. Juni 2017 um 17:8:04 Uhr:


Hätte man mal besser nen BMW gekauft...

Der Fehlbetankungsschutz ist bei Audi seit MJ2011 Serie. Da bekommt man nur mit roher Gewalt eine Benzin-Zapfpistole in den Stutzen.

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 31. Mai 2017 um 17:5:20 Uhr:


habe meinem A4 2,0 TDI (2013, 55.000km) dummerweise Benzin statt Diesel in den Tank geschüttet

Dein Fahrzeug wurde definitiv mit einem Fehlbetankungsschutz ausgeliefert. Sollte die Pistole dennoch problemlos hineingehen, stimmt etwas nicht.

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 1. Juni 2017 um 20:54:08 Uhr:



Moral ist m. E. was für Träumer oder Idealisten.

was für ne kaputte Einstellung! Du bist zu bedauern.

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 1. Juni 2017 um 20:54:08 Uhr:


Danke für die links, ich habe das aufmerksam gelesen, insbesondere die Passagen wo davon die Rede ist, das regelmäßig davon ausgegangen wird, dass ein Händler gegenüber einer Privatperson "überlegen" ist und ihn mehr Pflichten treffen.
Oder auch, dass die Hinweise zur arglistigen Täuschung überwiegend Rechtsgeschäfte zwischen Privatleuten betreffen.

nicht nur!

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 1. Juni 2017 um 20:54:08 Uhr:


Zitat:
"Grundsätzlich ist es erst einmal Aufgabe des Käufers, sich die für ihn relevanten Informationen über den Kaufgegenstand zu verschaffen. Eine Täuschung kommt somit nur dann in Betracht, wenn es um Umstände geht, die der Käufer nicht wissen kann oder die so ungewöhnlich sind, dass er keinen Anlass hatte, darüber Fragen zu stellen."

Also:
Falsch tanken kann passieren. Das weiß auch ein Händler. Ist das jetzt so ungewöhnlich, dass er nicht danach fragen muss?
Eine Privatperson muss sicher nicht danach fragen, aber ein Händler ist hier einer Privatperson klar überlegen. Wenn der Händler jetzt nicht fragt, ist er dann selber schuld, oder nicht? Nur darum geht es hier.

du bastelst dir aber auch alles so zusammen, dass es in dein komisches Weltbild passt, oder??
Auf gut deutsch: einen Händler darfst du beschei**en bis zum Abwinken, weil er ja "Händler" ist und dir Löcher in den Bauch fragen soll, einen Privatmann nicht?
Muss jeder Händler ein Hellseher sein?
Von einem erheblichen Mangel zu wissen, ihn aber arglistig zu verschweigen, IST vorsätzliche Täuschung! Völlig egal wer dir gegenüber steht. Spielt überhaupt keine Rolle.
Und mal ganz ehrlich: kämst du sofort mit der Wahrheit rüber, wenn der Händler dich fragen würde?

Du solltest dich mal mit dieser Aussage aus dem 2. Link befassen:

Zitat:

Aber auch wenn der Käufer keine Fragen stellt, kann sich der Verkäufer dem Vorwurf einer Täuschung aussetzen. Dies gilt aber nur, wenn es um Beschaffenheitsmerkmale der Kaufsache geht, die dem Käufer nicht bekannt sind und über die der Käufer redlicher Weise Aufklärung erwarten darf.

Ist wohl ziemlich eindeutig, Käufer kann auch ein Händler sein. Nirgendwo steht, dass das dann nicht gilt.

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 1. Juni 2017 um 20:54:08 Uhr:


Der Händler stellt das Auto auf die Bühne, prüft den Lack mit Speziallampen und liest die entsprechenden elektronischen Speicher aus. Das alles kann eine Privatperson i.d.R. nicht. Also wenn der so aufgestellt ist, so viel Fachwissen hat, dann weiß der auch was eine falsche Betankung anrichten kann. M.E. ist er selbst schuld wenn er die Frage nicht stellt.

was ein Unsinn!!
1. wie soll er auf der Bühne deine Falschbetankung feststellen?
2. warum soll er annehmen, dass überhaupt eine passiert ist? Soll er die gesamte Kraftstoffanlage von jedem Wagen ausbauen und nach Benzinrückständen untersuchen??

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 1. Juni 2017 um 20:54:08 Uhr:


Jeder hat sein eigenes Gewissen und muss selbst Entscheiden wie er handelt. Nochmal, wo ist bei VW die Moral Käufer in den USA großzügig zu entschädigen und in Europa nicht. Die haben keine Moral, die halten sich an die gesetzlichen Regeln. Wenn ich mich jetzt genauso verhalten will, mich nämlich an die Regeln halten, dann bin ich das A...., oder wie?

und schon wieder kommst du mit der Leier..
In Amerika gelten halt andere Gesetze, mit Moral hat das erstmal wenig zu tun.
Außerdem kann ein Händler nichts dafür, wenn VW Mist baut.

Lieber audijazzer,

bleib doch einfach mal sachlich.

Ob meine Einstellung kaputt ist oder nicht, spielt doch keine Rolle.

Das mit der Hebebühne etc. ist ein Beispiel dafür gewesen, dass ein Händler gegenüber einer Privatperson mehr Möglichkeiten und mehr Wissen hat, mehr nicht.

Und vielleicht solltest Du an den Anfang zurück gehen. Es geht doch genau um die Frage, ob es beschi.... ist oder nicht, wenn ich dem Händler nix von der Falschbetankung sage, wer nicht konkret danach fragt.

Zitat:
....., die dem Käufer nicht bekannt sind und über die der Käufer redlicher Weise Aufklärung erwarten darf.

Genau hier liegt der Kern. Der private darf Aufklärung erwarten, der regelmäßig überlegene Händler auch?

Genau, in Amerika gelten andere Gesetze, deswegen zahlt VW auch schön. Wenn ich mich jetzt hier in Europa an die Gesetze halte, habe ich eine kaputte Einstellung......?!?!?

Ich sag ja, Moral ist was für Träumer.

Ich kaufe Ware für mein Geschäft beim Hersteller, EK 5 Euro. Ich Verkaufe in meinem Laden für 9,90, reale Kalkulation.
Jetzt beliefert der Hersteller ALDI, das hat er mir verschwiegen. EK 3 Euro und ALDI verkauft für 4,99.

Auf wen bist Du sauer, wenn Du bei mir vorher für 9,90 gekauft hast?

Auf Aldi, den Hersteller oder auf mich. Ganz klar, Du denkst ich hätte dich mit Wucherpreisen übers Ohr gehauen....erzählst das dann auch überall rum und ich mache pleite....

So ist das heute......

Der Händler ist halt das schwächste Glied der Kette ....

Zitat:

Der Händler ist halt das schwächste Glied der Kette ....

Genau und deshalb darf er übers Ohr gehauen werden?!?
Ich glaube du solltest langsam einsehen, dass du hier nicht wirklich weiterkommst und
nicht die Info erhalten wirst, die du die wünscht. Vielleicht fragst du mal auf einer anderen
Seite so etwas wie frag-einen-Anwalt oder so... Da musst du für die Antwort blechen, aber
bekommst eine rechtlich fundierte Aussage. Da hast du auch den Vorteil, dass bei Anwälten
die Moral meist eine untergeordnete Rolle spielt.

Hast du dir eigentlich mal überlegt was der Händler mit dem Auto vorhat? Genau, er wird es so schnell
wie möglihc weiterverkaufen ... und der gears***te ist unterm Strich wieder der Käufer.
Ja, ich weiß Gewährleistung blablabla ... trotzdem hat der Kunde die Rennereien muss Beweise liefern etc. ...

Also lass es hier einfach gut sein..!

wir haben ja im Laufe des A4 B8 Lebens hier schon so einige Geschichten gelesen,
immer wieder auffällig, das es scheinbar immer zu Ferienzeit ist ...

Geschichten von gestohlenen Scheinwerfer aus einem geparktem Fahrzeug... 😁
Die Recherche hat ergeben, dass der User nur zu diesem Thread seine Kommentare abgegeben hat 🙄

eine weitere Geschichte war, dass sich der Kilometerzähler laut Themenstarter "nachweislich" 😁😁😁 sich um 3000 Kilometer bei einem Leihwagen von Sixt verändert hat...
hier das Gleiche ... ein Thema erstellt, 5 weitere Antworten .. danach Ende der Vorstellung des TS.

sicherlich gibt es noch mehr zu erzählen, aber ich ich werde auch hier das Gefühl nicht los, diese Geschichte reiht sich nahtlos damit ein ...

btw: bevor die Geschichte hier weiter eskaliert und/oder in persönliche Beleidigungen ausartet ..
einfach mal zurücklehnen und nicht immer einen Kommentar zum Kommentar geben müssen ...
man schont sich, seine Nerven und seine Gesundheit
TIPP: Jungs, geht raus an die frische Luft und atmet durch, allerdings ist zu starke Sonneneinstrahlung auch nicht gut ... 😉

PS: Beitrag kann Spuren von Ironie beinhalten 😛

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 2. Juni 2017 um 06:50:42 Uhr:


....
Der Händler ist halt das schwächste Glied der Kette ....

und dann willst du den Händler betrügen?

Im übrigen bist du ein Kaufmann wenn du mit deinem Betrieb eine Gewinnerzielungsabsicht hast.
Hat mit Eintragung ins Handelsregister nix zu tun...

1. Ich will ja eben den Händler nicht betrügen, sondern mich nach dem Gesetz richtig verhalten, ich hab nie was anderes behauptet.
2. Zum Kaufmann, siehe § 1 (2) HGB (Art und Umfang), wenn Kaufmann dann Registereintrag, das ist eine logische Gesetztesfolge. Die Registergerichte und die IHK geben
als Referenz für den Umfang ca. 250.000 Euro Jahresumsatz an, die habe ich nicht.
3. Natürlich kann ich auch einen Anwalt fragen, aber ich dachte hier könnte ich auch einen rechtlich fachkundigen finden.
Und das mit der Moral und den Anwälten ist aber eine bösartige Unterstellung :-)

Zitat:

@wassollesbedeuten schrieb am 2. Juni 2017 um 08:13:45 Uhr:


1. Ich will ja eben den Händler nicht betrügen, sondern mich nach dem Gesetz richtig verhalten, ich hab nie was anderes behauptet.

"nie was anderes behauptet" 😁
dann tu das doch einfach!

Du willst es offenbar nicht verstehen..

Zum letzten Mal: es ist absolut unerheblich, wer dir grad gegenüber sitzt!

Der Mangel ist dir wohlbekannt, damit ist das Verschweigen Betrug bzw. arglistige Täuschung.
Nicht der Händler muss dir auf die Schliche kommen, DU musst mit den dir bekannten Tatsachen rüberkommen und zwar unaufgefordert.

DAS ist gesetzeskonform!

Auch das ganze Kaufmann/IHK-Geraffel lass mal stecken. Tut hier absolut nichts zur Sache!
In dieser Sache bist du Privatmann - und du kannst sogar froh sein, dass das so ist.

Egal ob du jemanden vom Autohaus Müller oder Lieschen Kleinfeld deinen Wagen andrehen willst und dabei Sachen verschweigst: Betrug bleibt Betrug!

P.S.: fachanwaltliche Rechts-Auskünfte darf hier sowieso keiner abgeben.

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