H4-Xenon???

Audi 80 B3/89

Nabend zusammen.

Ich hab was interessantes entdeckt. Ist zwar eigentlich nicht neu, aber egal.
Und zwar gibts von der Firma Day-Lights (www.day-lights.de) Xenonumrüstsets, auch für H4 (wohl das, was uns hier interessiert... 😁 ). Zwar recht teuer mit knapp 400€, aber dafür mit E-Prüfzeichen.
Nun Äußert sich der Gesetzestext da nicht sonderlich eindeutig zur Nachrüstung.

Hier der Text:

"Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Soweit so uninteressant. Nur warum gibts dann überhaupt ne so große Auswahl an Umrüstkits, wenns nicht genehmigt ist... Und wozu haben dann die H4-Sockel-Brenner und Vorschaltgeräte dann ein E-Prüfzeichen? Wäre ja dann quasi als "Ersatzteil" zugelassen... welche Regelung greift denn da jetzt? Das E-Prüfzeichen, oder der Deutsche Gummi-Paragraph?

greetz

38 Antworten

@Kaindl

also diese lichthupe ist bei Bi-Xenon genauso gesetzlich vorgeschrieben wie bei xenon der zusatzfernscheinwerfer.

also MUSS er sowas haben.

Die Funktion einer "Lichthupe" lässt sich aber mit dem Bi-Xenon-Scheinwerfer nicht erreichen, da die Zeit vom Zünden bis zur vollen Helligkeit mehrere Sekunden beträgt. Daher sind die mit Xenon ausgestatteten Fahrzeuge zusätzlich innerhalb oder außerhalb (zweiter Scheinwerfer) mit einer Halogenlampe versehen, die die Lichthupen-Funktion übernimmt.

also kann auch eine zusätzlich eingebaute Halogenlampe schon im Scheinwerfer intergriert sein.

Anders gehts nicht und darf es ja garnicht sein.
also keine sorge die ist da schon irgendwo.

so der Sportsback hat also folgendes drinne:

Gasentladungslampe D1S Spannung 85V Leistung 35W mit Sockelausführung PK32d-2 und zusätzlich eine H7 Sockelausführung PX26d drinne.

ach ja.. wusst noch ga ned, dass eine Halogen ihre lichtfarbe nachm einschalten verändert und die gleiche lichtfarbe erreicht wie xenon^^
Lichthupe und Fernlicht haben die gleiche Farbänderung und den gleichen Lichtkegel.. warum müsste man dann Xenon verbauen, wenn man das gleiche mit Halogen erreichen könnte?
Kannst mir glauben oder nicht, ich habs mit eignen AUgen gesehen..

ich hab mir gerade die mühe gemacht und geschaut.
der hat definitiv ne H7 mit drinne.
unabhängig davon hat ja keiner behauptet das der brenner bei der lichthupe garnicht geht.

da gehört definitiv oben genannte lampen rein.
ebenso ist es ja eine vorschrift wiederum in der STVZO und da steht euer seltenes A3 Modell OHNE Halogen dann wohl drüber oder was möchtest du hier erzählen?

fakt ist Bi-Xenon + H7 hat der A3 Sportback im Scheinwerfer.
achja und der Onkel meiner Dame hat übrigens auch nen Schwarzen Sportback und der HAT H7.

wie kommts dann, dass man die H7 ned sieht? für was wäre sie dann da? hat der a3 auch xenon plus? gabs damals nämlcih gerade erst seit ner woche, als mein dad seinen bestellt hat..

Ähnliche Themen

Xenon plus Scheinwerfer werden elektronisch gesteuert und mit Gasentladungslampen betrieben. Diese enthalten hauptsächlich das Edelgas Xenon und werden mit einer hohen elektrischen Spannung gezündet. Es bildet sich ein Lichtbogen großer Helligkeit, der als Lichtquelle zur Ausleuchtung der Straße dient. Die bläulich-weiße Farbe des Xenon-Lichts rührt daher, dass ihr Spektrum viel näher am Tageslicht liegt als herkömmliches Halogenlicht.

Darüber hinaus bieten Xenon Scheinwerfer etwa das doppelte Lichtvolumen im Vergleich zu Halogenscheinwerfern und machen Nachtfahrten – insbesondere bei schlechter Witterung – sicherer und ermüdungsfreier für die Augen des Fahrers.

Schaltet der Fahrer auf Fern- oder zurück auf Abblendlicht, aktiviert er einen Elektromagneten. Je nach Reflektortyp bewirkt dieser das Umklappen einer Blende beim Ellipsoidreflektor oder den Schwenk des Xenon-Brenners. Die große Lichtmenge des Xenon-Brenners erlaubt eine Lichtverteilung des Fernlichts, die eine sehr große Reichweite mit einer breiten Seitenausleuchtung kombiniert.

ist aber unabhängig davon.

die STVZO schreibt das vor bei Gasentladungslampen und da ist es unsinnig drüber zu streiten.
auch leut teilekatalog hat der A3 Sportback ab 03/2006 diese Halogen lichthupe wie es vorgeschrieben ist.

evtl ist ja die sicherung durch bei deinem Dad oder auch mal die lampe kaputt. ich denke vielmehr das was du gesehen hast mit der lichtveränderung war schlichtweg das ZUSCHALTEN der brenner von vorher Halogen auf Halogen+xenon.

so und nun denke ich ist alles gesagt.
weitere info hole dir bitte aus der STVZO da steht alles zu dem Thema drüber drinne.Evtl auch noch mal nach gerichtsurteilen schauen und gut ist.
Im Audi 80 ist es schlichtweg Illegal darüber brauchen wir nicht mehr diskutieren.
auch nicht "und wenn" oder "aber" da gibts kein aber.

ansonnsten benutze bitte die suchfunktion.
zum Thema Xenon wurde beriets viel gesagt.

achja hier lies mal das das bestätigt nochmal die lichthupe funktion.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Edit: achja zusätlich ist für xenon noch Klarglas Vorgeschrieben.

Sicherung oder Birne durch sollte nicht sein, war von Anfang an so. Kann es sein, dass der auf Lichthupe automatisch gleich das Xenon anschaltet und nur ZUSÄTZLICH die H7 anmacht, weil sie (dann meiner meinung nach Unsinniger Weise) gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann müsste ja eigentlich das helle Xenon Licht die H7 "überleuchten" wäre somit nicht bemerkbar, wenn sie auch hinter der Linse sitzt?

Und außerdem muss es laut deinem Link doch zulässig sein, ohne die H7:

Zitat:

Ausnahme:
Im Phaeton wird die Lichthupe mit Xenonlicht ausgeführt. Dort agiert ein Spezialsteuergerät, welches den Brenner binnen weniger Millisekunden auf volle Leuchtkraft bringt.
Im Phaeton sind deshalb auch pro Scheinwerfer 2 Linsen vorhanden, d.h 2 D2S-Brenner pro Scheinwerfer.

Ich weiß der A3 hat das System offensichtlich nicht, da ur eine Linse, aber es ist wohl zulässig.Sonst hätte der Phaeton ja in D keine Zulassung.

ja der brenne darf durchaus zuschalten.
und wie du schon sagt ÜBERTÖNT er die H7 is ja logisch daher dann der Farbwechsel.

im Pheaton naja ob das stimmt?
naja ich glaub der hat die trotzdem und wenn nicht hat der bestimmt durch die Technick wie du sie beschrieben hast ne sondergenehmigung in der Bertiebserlaubniss verankert.
aber Stop Stop solche sachen sind dann Luxus oder Sportwagen vorbehalten.das muss auch bauartbedingt nachgewiesen werden das es anders nicht geht bzw. das es die STVZO einhält in diesem Fall so schnell zündet.hat bestimmmt auch ne menge gekostet.
na egal den Pheaton hab ich bisher nur als Behördenkarre gesehen 2mal glaub ich.kann ich nix weiter zu sagen.

Also A3 hin Phaeton her, ich denke wir sollten uns auf das eigentliche Thema besinnen. Und da ist bereits alles gesagt, es wird im Audi80 kein Xenon geben und Punkt.

genau so ist es

Deine Antwort
Ähnliche Themen