H-Zulassung

Hallo,
wenn ich vom TÜV eine H-Gutachten nach §23 bekommen habe, muß dass meine zuständige Zulassungstelle eintragen, oder kann das auch eine Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Zitat:

Da wäre ein Grund z.B. ein Oldtimer mit gewerblichen Hintergund und Nutzung oder der Verdacht dazu.

Die gewerbliche Nutzung ist nicht ausgeschlossen.
Ein "Verdacht" reicht für garnix. Das geht schon Grundgesetzmäßig nicht.

Aha!

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Oldtimer in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel einsetzt. 

Außerdem sagt der Gesetzgeber:

Diese Einschränkungen (30 Jahre, Eingangsuntersuchung) dienen der Abgrenzung zu nur 'alten' Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden.

Nachzulesen im Verkehrsblatt 1997 s.537

Das hat sich nicht geändert.

Der Verdacht besteht wenn der Oldtimer, z.B. ein VW-Bus, als Firmenwagen einer Malerfirma zugelassen wird und auch als einzigste Fahrzeug der Person zugelassen ist; heißt er steht im Verdacht das Fahrzeug gewerblich zu nutzen.

Alles Klar!??

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Nach der Beschreibung ist ja nicht wirklich klar wo das Problem liegt?? Vielleicht wurden die angesprochenen Umbauten ja erst nach dem H-Gutachten gemacht, und jetzt würde es ein Problem bei einem neuen Gutachten geben??

Das wär ja auch wurst, weil irgendwann muß er wieder zum Tüv und dann sehen die ja den mittlerweile Non-H-Zustand.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß


Das wär ja auch wurst, weil irgendwann muß er wieder zum Tüv und dann sehen die ja den mittlerweile Non-H-Zustand.

und selbst wen der zustand "non h" währe....die urban legend das einem ein h aberkannt wird hällt sich tapfer 😉

Das heißt also, wenn ein Auto ein "H" erhält, kann ich es danach bis zur Unkenntlichkeit umbauen? Also das ist wohl viel eher eine Legende.

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Nein, es geht nicht alles beim TÜV o.ä. durch. Das das 'H' aberkannt wurde ist schon 2 meiner Bekannten passiert. Und das ist nur mit Mühe wieder reversibel.

Zitat:

Original geschrieben von Goify


Das heißt also, wenn ein Auto ein "H" erhält, kann ich es danach bis zur Unkenntlichkeit umbauen? Also das ist wohl viel eher eine Legende.

nein, natürlich nicht. fakt ist aber das alles nicht so heiss gegessen wird wie es manche im netz immer behaupten. ein wagen mit h an dem man nachträglich andere felgen rantüddelt oder ihn fit für wettbewerbe macht mit krawalltüten, käfigen und breiten schluffen dem wird eben nicht das h aberkannt. wen du nun irgendwelche neumodischen motoren reinbaust oder irgendwelche hydraulischen fahrwerke (die eh mehr als nur grenzwertig sind) verbaust DANN bist eben fällig. da muss aber schon ganz schön viel verbastelt werden.

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