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H-Zulassung

Themenstarteram 30. März 2013 um 13:30

Hallo,

wenn ich vom TÜV eine H-Gutachten nach §23 bekommen habe, muß dass meine zuständige Zulassungstelle eintragen, oder kann das auch eine Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zitat:

Da wäre ein Grund z.B. ein Oldtimer mit gewerblichen Hintergund und Nutzung oder der Verdacht dazu.

Die gewerbliche Nutzung ist nicht ausgeschlossen.

Ein "Verdacht" reicht für garnix. Das geht schon Grundgesetzmäßig nicht.

Aha!

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Oldtimer in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel einsetzt. 

Außerdem sagt der Gesetzgeber:

Diese Einschränkungen (30 Jahre, Eingangsuntersuchung) dienen der Abgrenzung zu nur 'alten' Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden.

Nachzulesen im Verkehrsblatt 1997 s.537

Das hat sich nicht geändert.

Der Verdacht besteht wenn der Oldtimer, z.B. ein VW-Bus, als Firmenwagen einer Malerfirma zugelassen wird und auch als einzigste Fahrzeug der Person zugelassen ist; heißt er steht im Verdacht das Fahrzeug gewerblich zu nutzen.

Alles Klar!??

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häää?

bei DEINER zulassungsstelle....warum sollte man das auch woanders machen?

Themenstarteram 30. März 2013 um 19:56

... weil es MEINE nicht anerkennt.

Was passt der Zulassungsstelle denn da nicht?

am 31. März 2013 um 8:00

Wenn du die Abnahme vom Tüv hast müssen die das annehmen.

Wenn deine Zulassungsstelle sich wirklich quer stellt.........

Freundliches Anschreiben vom Anwalt (hoffe du hast einen im Bekanntenkreis) reicht immer.

Zitat:

Original geschrieben von alfaschlumpf

... weil es MEINE nicht anerkennt.

Was steht denn so in der TÜV Bewertung zur Historie..... :eek:

Wenn der TÜV bescheinigt dass das Fahrzeug sich im historisch erhaltungswertigen Zustand befindet und weiter keine negativen Anmerkungen hat, dann gibt es da keine Widerrede von der Zulassungsstelle.

Das Gutachten dient nur zur Entscheidungsfindung des zuständigen Amtes, denn nur ein Amt kann zulassen, nicht der TÜV o.ä. Organsiationen. Also ein Amt kann auch das GA ablehnen.

Da wäre ein Grund z.B. ein Oldtimer mit gewerblichen Hintergund und Nutzung oder der Verdacht dazu.

Zitat:

Da wäre ein Grund z.B. ein Oldtimer mit gewerblichen Hintergund und Nutzung oder der Verdacht dazu.

Die gewerbliche Nutzung ist nicht ausgeschlossen.

Ein "Verdacht" reicht für garnix. Das geht schon Grundgesetzmäßig nicht.

Nicht Ummelden, sondern" alten" abmelden

und "neuen" mit H Zulassung anmelden.

Wird angemeldet auf grund NEUEn Gutachten

Wenn böckig sind, anmelden in ändere Stadt, und ummelden , dann gibt kein problem.

Gruß amicar

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zitat:

Da wäre ein Grund z.B. ein Oldtimer mit gewerblichen Hintergund und Nutzung oder der Verdacht dazu.

Die gewerbliche Nutzung ist nicht ausgeschlossen.

Ein "Verdacht" reicht für garnix. Das geht schon Grundgesetzmäßig nicht.

Aha!

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Oldtimer in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel einsetzt. 

Außerdem sagt der Gesetzgeber:

Diese Einschränkungen (30 Jahre, Eingangsuntersuchung) dienen der Abgrenzung zu nur 'alten' Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden.

Nachzulesen im Verkehrsblatt 1997 s.537

Das hat sich nicht geändert.

Der Verdacht besteht wenn der Oldtimer, z.B. ein VW-Bus, als Firmenwagen einer Malerfirma zugelassen wird und auch als einzigste Fahrzeug der Person zugelassen ist; heißt er steht im Verdacht das Fahrzeug gewerblich zu nutzen.

Alles Klar!??

am 31. März 2013 um 20:54

Wenn ich ein über 30 Jahre altes Fahrzeug auf mich privat zulasse und die H-Prüfung vom Tüv habe kann das Straßenverkehrsamt machen was sie wollen.

Sie haben mir ein H-Kennzeichen zu geben.

Wenn nicht hilft der besagte Brief vom Anwalt.

am 1. April 2013 um 6:04

Es gibt immer wieder gewerbetreibende, die ganz legal mit Fahrzeugen mit H-Kennzeichen unterwegs sind, das sind nicht nur Busunternehmen, Dachdecker, Fliesenleger.

Die Fahrzeuge befinden/ befanden sich über 30 Jahre in Firmenbesitz und sind einfach nur mit H versehen worden oder können einfach mit H versehen werden.

An den den Kosten zur Versicherung ändert sich nichts, es sinken lediglich die KFZ Steuern..

Zitat:

Original geschrieben von Lucky cd

Wenn ich ein über 30 Jahre altes Fahrzeug auf mich privat zulasse und die H-Prüfung vom Tüv habe kann das Straßenverkehrsamt machen was sie wollen.

 

Sie haben mir ein H-Kennzeichen zu geben.

 

Wenn nicht hilft der besagte Brief vom Anwalt.

-------------------------

 

Ja, sie machen was sie wollen. Ein jahrelanger Rechtsstreit seit 2005 um die gewerbliche Nutzung eines Oldtimers ist 2011 zuende gegangen. Interessant ist der Tenor weiter unten

Bitte:- http://openjur.de/u/86560.html#

am 1. April 2013 um 8:12

Interessant ist auch was der DEUVET dazu sagt:

Zitat:

derzeit sorgt ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgericht vom

08.02.2011 AZ: 4 A 254/10 für etwas Aufregung. Aus diesem Urteil soll

hervorgehen, dass die gewerbliche Nutzung eines Fahrzeuges mit HKennzeichen

nun doch unzulässig sein soll.

Nach Lektüre des Urteils – siehe Anlage und zum Download auf unserer

Webseite im Bereich offene Briefe – bestätigt sich dies nicht.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden,

bei welchem eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz einer

Person erteilt werden sollte, die u. a. einen Oldtimer für Personenbeförderung

einsetzen wollte.

Dieser Klage des Oldtimerliebhabers gab das sächsische Oberverwaltungsgericht

statt mit der Begründung, die Frage, ob ein Oldtimer für eine

Personenbeförderung eingesetzt werden dürfe spiele bei der Frage der

Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Rolle.

Irgendwelche Andeutungen dazu, ob ein H-Kennzeichen und eine gewerbliche

Nutzung ein Widerspruch seien, enthält das Urteil nicht, auch nicht indizielle.

Themenstarteram 1. April 2013 um 8:19

Leute, danke für die Anteilnahme.

Warum eine Zulassungsstelle ein Gutachten gelegentlich nicht anerkennen will, ist in einem (Auto-)leben wohl kaum anschließend diskutiererbar.

Meine Frage bleibt aber: Kann auch die Zulassungsstelle eines anderen Landkreises oder gar eines anderen Bundeslandes die Eintragung machen kann und hat sowas schon mal jemand probiert - vielleicht sogar mit Erfolg.

 

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